Auf diese Weise hätte dasselbe Resultat erzielt werden können, wie wenn alle Zehnten ohne Ausnahme im 16fachen Betrage wären abgelöSt worden; doch dergleichen Vorschläge werden sogleich von den Geldsachen als socialistische Teufeleien verschrieen und im Keim zu erlitten gesucht.
Der Abgeordnete Raht stellte einen Antrag, der ebenfalls eine progressive Ablösung intendirte: er wurde aber leider von der Kammer zu wenig beachtet.
Am Schluffe der Sitzung übergab sodann der Abgeordnete Jung (AmtSsekr.) eine Petition von sämmtlichen Gemeinden deS Amts Eltville, die Vcrtheilung der Mainzer Steuerschulden betr., mit dem Bemerken: dieser Gegenstand sei schon auf dem denkwürdigen Landtag von 1831 zur Sprache gebracht, aber ungeachtet der dringendsten Empfehlung der damaligen zweiten Kammer von der Regierung leider! nicht berücksichtigt worden; eine baldige gründliche Untersuchung dieser Sache und eine definitive Beschlußfassung hierüber sei aber durchaus nothwendig, damit die Gemeinden des Rheingaus (eine ähnliche Petition der Gemeinden deS AmtS RüdeSheim sei schon früher eingekommen) endlich Das erhielten, was sie mit vollem Rechte zu fordern hätten.
Es wurde beschlossen, die Petition zur baldigen Er. ledigung an den für die Domänenfrage ernannten AuS schuß abzugeben.
Nationalversammlung ;« Frankfurt.
132. Sitzung.
Reb legt den Bericht über das Büdget vor; er enthält folgende Anträge:
1) Die Nationalversammlung wolle daS Du- reau beauftragen, sich sofort mit einer umfassenden Revision des AuSgabebüdgets für die Nationalversammlung zu beschäftigen, und alle irgend thunlichen Ersparnisse vorzusehen.
2) Folgende Ausgabeposten nicht g-nehmigen: Nr. 3, §. 18 für Deputationen, Feierlichkeiten u. f. w. 1400 fl. Nr. 7, § 8, für Untersuchung und Bestrafung der am 16. — 18. September in Frankfurt begangenen Verbrechen 10,000 fl.
3) Sämmtliche übrige Ausgabeposten, den Nachweis der wirklichen Verwendung des Bedarfs aller einzelnen Posten vorbehalten, genehmigen.
4) Die Besoldungen der Reichsminister für die Periode bis zum 3L d. I. auf monatlich 1000 fl., und die der Unterstaatssekretärc auf monatlich 500 fl., und das Fouragegeld des Kriegsministers aus monatlich 83 fl. 20 fr. fest, zusetzen.
5) Die Kosten, welche der Stadt Frankfurt durch die vom ReichSminisierium der Justiz ver. anlaßte Zuziehung von Hülfsbeamten zu der die Verbrechen und Vergehen vom 16. und 18. Sept, d. I. betreffenden Untersuchung entstanden sind, auf die ReichSkasse zu übernehmen, und daS Reichs« justizm'nisienum zu ermächtigen, den Betrag dieser Kosten im nächsten Büdget in Einnahme und Ausgabe vorzusehen.
Schultz ans Potsdam berichtet über einige Petitionen um Verminderung der stehenden Heere, und beantragt Tagesordnung.
Reichsminister v. Schmerling gibt auf mehrere Interpellationen Antwort. Zuerst auf die von mehreren Abgeordneten nach der angeblichen Fruchtsperre gegen die Schweiz — kann in dieser schwebenden Frage nicht antworten. Weiter aus die Interpellation Wiesners und Wolff's In Betreff Ungarns, das Reichs« Ministerium sei völlig ausser Stande weder in die Sachverhaltniffe selbst sich einzumischen, noch zum Schutze deS gefährdeten deutschen Interesses etwas zu thun; er hoffe aber, es solle mit ter Zeit von selbst besser werden. (Gelächter). — Zum Schutz von Steiermark hat das Ministerium nichts gethan, auch nicht prote-
testirt, um nicht den Vorwurf der Phrasenmacherei auf sich zu laden; übrigens habe er erfahren, daß nicht zwei Bürger vor daS Militärgericht nach Wien geschleppt, sondern nur zur Abgabe eines Zeugnisses eingeladen worden. (Gelächter).
Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die gegen die Herausgeber — setzt den Herausgeber — der ReichStagS-Zeitung beantragte Untersuchung wegen der in Nr. 104 und 106 enthaltenen angeblichen Beleidigungen.
Vicepräsident Bese ler übernimmt den Vorsitz.
Der Untersuchungsausschuß hat beantragt, die Genehmigung zu ertheilen.
ES liegt ein Antrag Vogt'S vor, über sämmtliche Anträge aus gerichtliche Verfolgung von Preßvergehen zur Tagesordnung überzugehen und die Genehmigung dazu nicht zu ertheilen; ferner ein Antrag von Reh, die Genehmigung zu versagen, und einer von Watzdorf und Genossen, für den Fall der Annahme deS Ausschußantrags, die fernere Untersuchung, von dem Anträge der Beleidigten abhängig zu machen.
Der Antrag Vogt'S wird verworfen.
Scharre greift den Bericht, und hauptsächlich den Antrag des hiesigen Gerichtes aus juristischen Gründen ,an; und hebt, so wie, Jucho hervor, daß der Ausschuß anerkannt habe, dass kein höheres Verbrechen, sondern nur eine Privatinsurie vorliege. Letzterer weist nach, daß, wenn eine Injurie vorliege, nicht das AppellationS« gericht, sondern das Polizeigericht kompetent sei, daß man also ersterem die Fortsetzung einer Untersuchung, zu der es nicht kompetent sei, nicht zuweisen könne.
Es ist Schluß beantragt; der Reichsjustiz-Minister Mo hl macht jdoch in befer Angelegenheit, wo er ebenfalls selbst Partei ist, sein ministerielles Vorrecht, zu jeder Zeit zu sprechen, geltend, um sich für die Genehmigung der 'Untersuchung wegen der ihn persönlich betreffenden Beleidigungen auszusprechen.
ES ist ein anderer Antrag auf Tagesordnung von WieSner eingegangen, nach dessen Vorlesung Za- chariä zum Schluß spricht und auf das Beispiel von England und Nordamerika sich bezieht, um zu beweisen, daß derartige Preßfrechheit bestraft werden müsse (ob er wohl je eine englische oder amerikanische Zeitung gelesen hat? In denen stehen ganz andere Dinge).
Es wird hierauf der Ausschußantrag unter Verwerfung der einzelnen Amendements angenommen.
Jürgens beantragt hierauf, die ihn betreffende Untersuchung so bald als möglich zu genehmigen, worauf Schoder seine ganze sittliche Entrüstung über den Theil der Presse energisch auSspricht, welcher die herrschende Politik vertritt, und dabei die unterdrückte Partei mit Lügen, Schmähungen und Verdächtigungen überhäufe. Die Flugblätter hätten ununterbrochen dir linke Seite in Artikeln verfolgt, wiche harte Strafen nach sich ziehen müßten; letztere habe bis auf den vorliegenden Fall die gerichtliche Verfolgung verschmäht, und werde noch jetzt ihrem Prinzip gemäß dagegen stimmen.
Der Ausschußantrag, die Zustimmung zur Untersuchung gegen Jürgens zu ertheilen, wird genehmigt.
Der dritte Gegenstand ist die Untersuchung gegen Levysohn. Dieser gibt einige Mittheilungen über die der Untersuchung zu Grunde liegenden Thatsache: Verbreitung von 3 - 4 Eremplaren eines Gedichtes, welches Majestätsbcleidigung enthalten soll, im Monat März d. I. Er sei deshalb zu einem Jahr Gesängniß ver« urtheilt worden, während ein Manu in Berlin, welcher Hunderte von Eremplaren verbreitet, freigesprochen worden. Die Untersuchung selbst sei eine Folge seiner politischen Wirksamkeit und des Hasses, den er sich dadurch zuzezogen habe von Seite derer, die vor den Märztagen die Gewalt in Händen hatten. Am 6. August habe er einem Feste zu Ehren des Reichsverwesers beigewohnt, wo der erste Toast auf den König von Preußen ausgebracht worden sei. Er habe das für unschicklich gefunden, und sei deshalb nicht aufgestanden. Deshalb sei er mit 11 andern der Verletzung der dem
Staatsoberhaupte schuldigen Ehrerbietung angeklagt worden. (Gelächter.) Nach den bestehenden Einrichtungen sei seine Anwesenheit am Ort deS Gerichts nöthig um seine Vertheidigung zu führen; er habe also die Wahl, sich entweder unvertheidigt in zweiter Instanz aburtheilen zu lassen oder seine Stelle aufzugeben. Da niemand weiter das Wort begehrt, gibt Gombart ein langes Aktenreferat zum Schluß, um die Genehmigung zur Untersuchung zu rechtfertigen. — Der AuS- schußantrag wird angenommen.
Weiter steht der Antrag Rühl's auf neue Wahlen zur Nationalversammlung auf der Tagesordnung dieser ist am 16. September eingebracht, am 5. November hat der Prioritätsausschuß darüber berichtet und beantragt , ihn auf eine der nächsten Tagesordnungen zu bringen; und er kommt nun am 9. December auf die Tagesordnung.
Rühl verändert seinen Antrag dahin, statt 18. Oktober den 15. Januar 1849 zu seyen. Schmerzhafte Empfindungen (Gelächter vom rechten Centrum) bewegen mich im Rückblick auf die indessen verflossene Zeit, auch damals lachte man, nannte ihn naiv und warf ihn mit Koth, aber vieles wäre besser im Baterlande, wenn er angenommen worden wäre. Dieser Antrag zum Beschluß erhobeu, hätte viel Blutvergießen verhindert und der Nationalversammlung eine neue Kraft gegeben, die sie jetzt nicht hat. Die Zustände würden ganz anders sein (das Centrum lacht wiederholt). Daß die Versammlung dem Vertrauen des Volkes nicht mehr entspricht, ist ganz natürlich, ist die Folge der Entwickelung im Volk im Laufe der seit unserer Wahl vergangenen Zeit und der dazwischen liegenden Ereignisse. In der parlamentarischen Geschichte ist eS unerhört, daß eine solche Anzahl von MißtrauenSadressen gegen einzelne Abgeordnete eingegangen sind, unerhört ist die Kraft, mit welcher diese Adressen verbaut werden. Gerade jetzt, wo das Verfassungswerk beendigt werden soll, thut eS noth, eine kräftige Majorität im Sinn des Volks, nicht einiger weniger Stimmen, die das Ministerium â tont prix stützen wollen, zu schaffen. (Fortwährendes Gelächter vom Centrum. Falk ruft: es ist zum Todtlachen.)
Ich empfehle Ihnen meinen Antrag. Sie haben beschlossen, daß kein noch so kleiner Bezirk hier unvertreten bleibe, daß jeder Abgeordnete, der über eine gewisse Zeit ausbleibt, als ausgetreten betrachtet werde und haben deshalb Ruge herausgestimmt. Sorgen Sie nun auch, daß bad ganze Volk nicht unvertreten bleibe.
Zimmermann auS Spandau beantragt Abstim« mung durch Zettel; wird unterstützt.
v. Vincke will Abstimmung durch Namensaufruf beantragen, erhält aber das Wort nicht.
Die Tagesordnung wird mit 311 gegen 105 Stimmen angenommen und die Sitzung geschlossen. (R.T.Z.
Deutschland.
Wiesbaden, 11. Dezember. Heute Vormittag hat der Auditeur E mm in g Haus vor dem Kriegsgerichte gestanden; er wurde am 17. Juli d. I wegen aufreizender Aeußerungen und nicht, wie die Nassauische Allgemeine vom 9. Dezember den Re- gierunge-Commissär Werren sagen läßt wegen Aufforderung zum Aufruhr, in Untersuchung gezogen, arretirt und suspendirt und vom 1. Oktober b. J. an mit der Hälfte seines Gehaltes in Ruhestand versetzt und nicht, wie die Nass. Allgemeine vom 9. Dez. den Regierungs-Comm. Werren sagen läßt, zur Disposition gestellt. Wir sind sehr gespannt darauf, ob der Auditeur Emminghaus als unabhängiger Richter oder als abhängiger Offizier beurtheilt worden ist, zumal da derselbe bei seinem Eintritt ln den Militärdienst die Kriegsgesetze nicht beschworen hat. Das Frankfurter Journal enthält nämlich in seiner Ertra- beilage vom 18. November 1848, Nro. 306, die Cor- respondenz: Dresden, 16. Nov.: Auf eine Anfrage ant-
Vierte Sitzung des östereichischen consti- tuirenden Reichstags in Kremsier am
2. December.
(Au« der Franks. O.-P.-Ztg.)
Die Abbication Ferdinands I.; Proklamation Fran; Josephs I.
jum Kaiser von Oesterreich.
(Fortsetzung.)
Ferner die Entsagungsurkunde Sr. kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Franz Karl zu Gunsten dessen erfigebornen Sohnes und seiner Nachfolger. Dem folgt die Abdications- urfunbe Sr. Majestät des Kaisers zu Gunsten seines Neffen Franz Joseph, welche der Ministerpräsident mit bewegter Stimme verliest. Nach Verlesung dieser Acten wurden dieselben in jener allerhöchsten Versammlung von den betreffenden Personen unterzeichnet, von den Ministern gegengezeichnet und Franz Joseph I. als Kaiser von Oesterreich proclamirt. (Anhaltender Vivatruf) Der Ministerpräsident verliest sodann das Abschiedsmanifest Sr. Majestät des Kaisers an die Völker Oesterreichs folgenden Inhaltes:
Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Hungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmaten, Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; König von Jerusa
lem re.; Erzherzog von Oesterreich , Großherzog von Toscana; Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kârnthen, Krain, Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; gefürsteter Graf von Habsburg, von Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska; Fürst von Trient und Briren; Markgraf der Ober- und Niederlausty und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Svn- uenberg re.; Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark. Als wir nach dem Htntritte unseres Herrn Vaters, weiland Kaiser Franz des Ersten, in gesetzlicher Erbfolge den Thron bestiegen, flehten wir, durchdrungen von der Heiligkeit und dem Ernste unserer Pflichten, vor allem Gott um seinen Beistand an. Das Recht zu schützen, ward der Wahlsprnch, daS Glück der Völker Oesterreichs zu fördern, das Ziel unserer Regierung. Die Liebe und Dankbarkeit unserer Völker belohnten reichlich die Mühen und Sorgen der Regierung, und lelbst in den jüngsten Tagen, als es verbrecherischen Umtrieben gelungen war, in einem Theil unserer Reiche die geietzliche Ordnung zu stören und den Bürgerkrieg zu entzünden, verharrte doch die unermeßliche Mehrheit unserer Völker in der dem Monarchen schuldigen Treue. Beweise, die, inmitten harter Prüfungen, unserem betrübten Herzen wvhlthaten, sind uns aus allen Gegenden des Reiches zu Theil geworden. Allein der Drang der
Ereignisse, das unverkennbare und linabweisliche Bedürfniß nach einer großen umfaßenden Umgestaltung unserer Staatsformen, welchem wir im Monat März dieses Jahres eutgegenzukommen und die Bahn zu brechen beflissen waren, haben in uns die Ueberzeugung festgestellt, daß es jüngere Kräfte bedarf, um das große Werk zu fördern und einer gedeihlichen Vollendting zuzuführen. Wir sind daher nach reiflicher Uebcrlcgung und durchdrungen von der gebieterischen Nothwendigkeit dieses SchrifteS, zu dem Entschlusse gelangt, hiermit feierlichst dem österreichischen Kaiserthronc zu entsagen. Unser durchlauchtigster Herr Brnder und rechtmäßiger Nachfolger in der Regierung, Erzherzog Franz Karl, der uns stetS treu zur Seite gestauten und unsere Bemühungen getheilt, hat sich erklärt, und erklärt hiermit durch gemeinschaf^ liche Unterfertigung gegenwärtigen Manifests, daß auch er, und zwar zu Gunsten seines nach ihm auf den Theo« berufenen Sohnes, des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Joseph, auf die österreichische Kaiserkron Verzicht leiste. Indem wir alle Staatsdicner ihrer C i entbinden, weisen wir sie an den neuen Regenten, geg welchen sie ihre beschworenen Berufspflichten fortan g treulich zu erfüllen haben.
(Schluß folgt.)