M 252
Wiesbaden. Samstag, 2. Dezember
IMS»
Die „Freie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der Abonnementspreis beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 ff. 45 kr., auswärts durch die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. — Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirksamem Erfolge. — Die Znserationsgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.
DaS freie Vereinigungsrecht und die Bureaukraten.
9 Von der Weil, 25. Novbr. In einem freien Staate nimmt das Volk selbst seine Augriegendkittn in die Hand, das Volk regiert sich selbst. Da aber dies (in der Regel) nicht unmittelbar durch daS gesammte Volk geschehen kann, so muß es durch Vertreter, durch Re. präsentanten, welche von demselben gewählt werden, geschehen. In einem freien Staate nimmt also das Wahlgeschäft die wichtigste Stelle ein. Gewählt werden die Civil- und Kirchengemeindebehörden, als Schultheißen-, Pfarrer, Kirchenvorsteher u. s. w.; gewählt werden die Bürgerwehroffiziere, die Geschwornen, die Mitglieder der Volkskammer, wie der Kirchenversammlungen (Synoden). Das Wählen nimmt kein Ende. Wenn nun eine gewisse Anzahl von Menschen Einen zu irgend einer Stelle wählen will, so muß, soll der Zufall ausgeschlossen bleiben, vorher eine Verständigung, eine Uebereinkunft über den Wählenden stattfinden. Wollen aber die Wähler sich verständigen, so müssen sie sich versammeln. Ohne Volksversammlungen und freie Vereine (pvlitische Klubs) sind vernünftige Wahlen, d. h. solche, die mit Ausschließung des blinden Ungefährs wirklich den Willen ver Mehrheit ausdrücken, nicht möglich. Die freiesten StaatS- sorn'.en und alle demokratischen Institutionen der Gesellschaft sind mehr oder weniger illusorisch und leerer Schein, wenn diese Formen nicht durch Volköversamm- lungen und Vereine belebt werden. Ja wir möchten sagen, selbst die freie Presse gewinnt erst ihre volle Bedeutung durch jene mächtigen Hebel deS politischen Lebens. Lesen kann nicht Jeder, aber hören und sprechen, diS- kutiren kann das ganze Volk. Das freie Vereinigungsund Versammlungsrecht ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen für die wahre Volksbildung wichtiger, als alle Schulen und sonstige offiziellen „Bildungöanstalten." Der französische Arbeiter, der oft weder lesen noch schreiben kann, besitzt mehr wahre Menschenbildung, als die große Masse des deutschen Volkes, unter welcher man nur selten noch Einen findet, dem jene Schulfer- tigkeiten abgehen. Welch eine hohe Stufe muß erst das deutsche Volk erreichen, wenn zu seinen mechanischen Fertigkeiten, die eS von der Schule her hat, noch die politische Bildung durchgreifend überall hinzukommt! Die Regierungen sollten eine Prämie für die Gründung eines jeden politischen Vereins aussetzen, möge derselbe auch eine Tendenz verfolgen, welche der Regierung selbst abholv. Aus Staatsmitteln sollte man die Vereine unterstützen, und denselben auf diese Weise das Miethen von passenden Lokalen, das Halten von Zeitungen u. s. w. erleichtern! Kommissäre, wandernde Apostel des Evangeliums der Freiheit sollte man besolden und in die Provinzen senden, um das Vereinswesen zu organi- siren. Das sind freilich vor der Hand nur fromme Wünsche, aber das könnte man doch verlangen, daß
allen öffentlichen Dienern die strengste Weisung ertheilt würde, den politischen Vereinen keine Hindernisse in den Weg zu legen, sondern dieselben durch alle ihnen zu Gebote stehende» Mittel zu fördern. Haben es sich doch früher manche Beamte in übertriebenem Diensteifer beigehen lassen, durch Ansetzung von Strafen für die Aufrechterhaltung der Abendschulen bedacht zu sein, während dieselben Herrn jetzt gegen die politischen Vereine, die doch hundertmal wichtiger für die Volksbildung sind, eine so feindselige Stellung einnehmen, daß sie jeden Bauer, der auf dem Amte erscheint, mit den unverschämtesten Suggestivfragen über das, waS bei dieser oder jener Volksversammlung vorgekommen sei, behelligen. Wie passen diese Bureaukraten in einen freien Staat, von dem sie auch nicht im Entferntesten einen Begriff haben? Wäre es nicht Zeit, daß unsere Regierung diesen Polizeiseelen einmal das Handwerk legte, und ihnen zur Strafe aufgäbe, von nun an jeden Bauer, der auf dem Amte erschiene, mit Aufbietung ihrer ganzen Beredtsamkeit zum Besuche der Volksversammlungen und zum Eintritt in die politischen Vereine zu ermahnen? Wir erlauben uns, diesen unmaßgeblichen Vorschlag unserer Regierung zu ernstlicher Erwägung zu empfehlen.
Nachstehende Petition
ist von vielen Gemeinden des Amtes St. Goarshausen an die Volksabgeordnelen zu Wiesbaden abgesendet worden:
„Die unterzeichneten Staatsbürger erlauben sich einer hohen Abgeordneten-Versammlung die Ueberzeugung auszusprechen, daß die von dem Ministenum vorgelegten beiden Gesetzentwürfe.
1) Die Competenz der Gerichte zur Untersuchung und Bestrafung von Vergehen und Verbrechen betreffend, „unb
2) die Einführung des öffentlichen und mündlichen Strafverfahrens mir Schwurgerichten betreffend, weder den Wünschen und Bedürfnissen deS Volks noch auch dem Wesen einer auf freisinnigen Grundlagen beruhenden Staatsverfassung entsprechen. Wir bitten daher eine hohe Abgeordneten-Versammlung, diese beiden Entwürfen nicht, wie dies dem Vernehmen nach von dem Ministerium verlangt worden sein soll, ohne weiteres zu Gesetzen zu erheben, sondern dieselben einer genauen und umsichtigen Prüfung und Berathung zu unterwerfen.
Was den erstgenannten Gesetzentwurf anlangt, so sollen demnach nur 27 der schweiften Verbrechen den Vorzug genießen, im öffentlich mündlichen Auklagepro- zeß von Geschwornengerichten verhandelt zu werden, während alle übrigen Vergehen und Verbrechen vor wie nach auf dem Wege des heimlich-schriftlichen Jn- quifltionsprozesses untersucht und, statt durch Volksge- richte, durch die bisherigen Beamtengerichte abgeurtheilt werden sollen. Wir sönnen hierin nur eine höchst bc-
schränkte und ungenügende Erfüllung der Forderung und Verwilligung des 4. März erblicken und glauben, hohe Abgeordneten-Versammlung müsse darauf bestehen, daß alle Vergehen und alle Verbrechen, welche mit einer höheren Strafe als 1 Monat Amtsgefângniß und 30 Gulden Geld bedroht sind und daß sämmtliche Preßvergehen (wie dies auch durch unser provisorisches Preßgesetz feierlich zugesagt ist) und alle politische Vergehen, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, ohne Unterschied, durch Geschworne abgeurtheilt werden.
In diesem Sinne ist derselbe Gesetzentwurf, welcher dermalen Ihnen vorliegt, durch den Landtag des Groß- herzogthums Hessen abgeändert worden. Möge unsere aus der Revolution hervorgegangene Abgeordneten- Bersammlung sich durch eine aus der Zeit vor oer Revolution herrührende eines Nachbarlandes nicht beschämen lassen.
Was den zweiten Gesetzentwurf anlangt, so ist es vor Allem der Titel V., welcher uns die größten Verstöße gegen die, als maßgebend anerkannten Grundsätze der gleichen Berechtigung aller Staatsbürger und der Selbstverwaltung zu enthalten scheint.
Nach demselben ist die Fähigkeit, Geschworner zu sein, abhängig gemacht
1) von einem Alter von 30 Jahren,
2) von einem gewissen durch Zahlung höherer Steuern ei kennbaren Besitz,
3) von dem Staatsexamen oder Bekleidung eines Dienstes.
Alle diese Beschränkungen sind Verstöße gegen die demokratische Richtung der Zeit, welche verlangt, daß jeder unbescholtene großjährige Staatsbürger Antheil an den politischen Gerechtsamen habe. Wir müssen uns daher entschieden gegen dieselben erklären, namentlich aber auch dagegen, daß die Angehörigen des An- gestellttnstandes, ja sogar schon die für dieselbe bestimmten Kandidaten ein politisches Vorrecht oder die Vermuthung größerer Intelligenz oder Vaterlandsliebe vor den Bürgern voraushaben sollen. Ebenso halten wir die Beschränkung durch einen gewissen Census nicht für gerechtfertigt, da der Staat sehr wohl den- rmbe- mittelten Geschwornen eine kleine Vergütung (etwa 2 fl. per Tag) zahlen und die Ausgabe hierfür durch Beschränkung des sonstigen Staatslurus aufbungen kann.
Was aber am meisten uns in Erstaunen gesetzt hat, ist die Bestimmung, daß die Geschwornen durch den Bürgermeister und den Amtmann gewählt werden sollen.
Die Geschwornen sollen Männer des öffentlichen Vertrauens sein. Beauftragte des Amtmanns sind dies aber nicht für uns. Das öffentliche Vertr3uen kann sich vielmehr nur durch die freie Wahl aus dem Volke aussprechen und deßhalb beantragen wir, daß die Ge- schaoenen frei innerhalb eines jeden Gerichtsbezirkes durch direkte Wahl sämmtlicher großjähriger unbescholtener Staatsbürger gewählt werden.
Cin Todtenopfer.
»Exoriaro aliquis nostris ex ossibus ultor!« (Möge auè meinen Gebeinen ein Rächer auferstchen!)
Die Salve fiel, der Pulverdampf verrauchet, Die grimmen Jäger hatten gut gezielt; Ein edles Leben war da ausgehauchet, Auf das bewundernd selbst der Feind geschielt ! Die Salve fiel und Deutschland zuckt zusammen, Als wâr'S gegangen in sein eigen Herz; Millionen Augen sprühen ZorneSflammen, Millionen Busen presset milder Schmerz!
Tief ist deS Volkes Majestät verletzet, Geschändet seiner Freiheit Heiligthum ; Die Tyrannei, sie hat ein Wild gehetzet, Durch sie ein Märtyrer, fiel Robert Blum! Ja wohl, ein Märtyrer, der zeugt vom Blute, Mit dem der Purpur färbt den morschen Saum, Drob jauchzt in Rußlands Steppen dort die Knute, Drob trauert hier der jungen Freiheit Baum!
Im Leben groß und größer noch im Sterben, Kam unerwartet ihm das Urtheil nicht; ' Das Vaterland, es soll die Lorbeern erben,
Die sterbend ihm die Weltgeschichte flicht! Und daß das Blut, das er für es vergossen, Der kaum gebornen Freiheit Taufe sei, Soll ein Geschlecht von Helden daraus sprossen, Vor dein erzittert die Tyrannei!
Ein Weh nur hat den Busen ihm durchschauert, Als er der Kinder und des Weib'S gedacht; Doch lange nicht sein Heldenherz getrauert, Er weiß, dem Vaterland sind sie vermacht!
Daß meinem Namen sie nicht Schande mache», „Erziehe sie!" So schrieb er seinem Weib, Und Deutschland wird ob dieser Kleinen wachen, Dem er geopfert Seele selbst und Leib!
Zum Richtplatz ging alsdann er sonder Grauen Und, ohne Binde um daS Angesicht, Will offen er dem Tod in'S Antlitz schauen, Den für die Freiheit er gescheuet nicht!
Und als ihm dies versagt des Fürsten Schergen, Schlang er die Binde um mit fester Hand, Dem eignen Aug die große Schmach zu bergen, Der offnen Aug's zusah das Vaterland!
Drei Kugeln waren's: in die Stirne eine, Die beiden andern in die biedre Brust.
So sättigt unter falschen Rechtes Scheine Zu Deutschlands Hohn eine Slave seine Lust! Drei Kugeln, eine wundersame Dreiheit : Die eine wohl dem deutschen Vaterland, Die andre wohl des deutschen Volkes Freiheit Und seinem Rechte wohl der dritten Brand!
Doch nein! Wenn auch in ihrem Heiligthume Entweiht, ist noch die Freiheit nicht verglüht, Und wenn geknickt auch wieder eine Blume, Die ihr zur Lust und ihr zum Schmuck geglüht: Ihr Samen wird in Stadt und Dörfern ranken, Wohin, gleich Vögeln, ihn in raschem Flug, Auf Flügeln der Gefühle und Gedanken, DeS Schmerzes Gluth, die Wuth des Zornes trug!
Und wenn es Wahrheit, daß als FreiheitSfamen Noch stets das Blut so edler Männer sproß, DaS edle Blut, das in der Freiheit Namen Für Volk und Vaterland ihr Herz ergoß;
Dann wird, waS er prophetisch ausgesprochen, ES wird, eS muß auch in Erfüllung gehn, Daß wir aus seinen blutbespritzten Knochen Der Freiheit Rächer auferstehn sehn!
Alois Henninger.