wir müssen ja mit Bitterkeit und verbissenem Grolle selbstzugeben: Deutschland ist zum Kinderspott aller Nationen geworden.
Nationalversammlung zu Frankfurt.
124. Sitzung.
Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls vou gestern übernimmt der ehemalige Vizepräsident v. Soiron den Vorsitz und Rießer erstattet im Namen der zur Anordnung der Todtenfeier für Robert-Blum erwählten Commission Bericht. Er theilt zunächst mit, daß die Commission. sich einstimmig über das Prinzip geeinigt, daß im Sinne dieser Versammlung nur das brklagenswcrche frühe Hinscheiden eines ausgezeichneten und begabten Mitgliedes und dessen gesetzwidrige Töd- tung die Grundlage und Bedeutung dieser Feier sein könne, daß aber in der Commission selbst ein Zweifel darüber angeregt worden, ob sie berechtigt sei, Anordnungen ohne Weiteres zu treffen, oder ob sic nur Vorschläge zu machen habe und verlangt üb.r diese Frage zunächst eine Entscheidung.
Rießer berichtet werter, daß sämmtliche Mitglieder sich über eine kirchliche Feier geeinigt, womit zwei Mitglieder die Sache abgemacht wissen wollen, während die drei übrigen Vorschlägen, daß die Nationalversammlung sich in feierlichem Zuge von ihrem Versammlungslokal aus zur Katharinenkirche begeben und dabei den städtischen Bchörd.u und Corporarionen den Anschluß gestatten solle. Obschon die Commission bittet, hierüber ohne Discussion durch Abstimmung zu entscheiden, erhebt Müller aus Würzburg doch eine Einsprache, wird aber vom Vorsitzenden abgewiesen; welcher darauf den Eingang zweier Anträge anzeigt, von denen einer unter den gehässigsten Erwägungsgründen motioirte Tagesordnung verlangt, — von Dietz, Osterrath, Stein, y. Wulffen, Sepp, v. Lassaulr, V- Linde, Beda Weber u. A. — während der andere, von Labten, dahin geht, die Todtenfeier-bis zur vollständigen Erörterung des Thatbestandes durch die Reichscommission zu sisti- ren. Beide werden verworfen, ebenso der Antrag auf einen feierlichen Zug, dagegen wird die kirchliche Feier genehmigt.
Warum haben auch Blum's Freunde sich so weit hcruntergkiassen, bei dieser Versammlung eine Feier für Blum zu beantragen! —
Raveaur erklärt darauf, Unter längerer Angabe seiner Motive, daß er aus der Commission ausscheide.
Wigard erklärt dasselbe mit der Bemerkung, daß er gegen die Veranstaltung btt Feier durch die Nationalversammlung gestimmt habe, weil er diesen Ausgang vorausgesehen hätte.
Der Vorsitzende erklärt, daß das Bureau zwei andere Mitglieder in die Commission ernennen werde, und die Sache hiermit erledigt sei.
So verfolgt die Majorität der Nationalversammlung Robert Blum noch über das Grab hinaus! und FrankfurtsTodtenfeier wird der deS kleinsten Landstädtchens in Deutschland nachstehen.
Es sind Interpellationen angezeigt. Blumröder: Das Rundschreiben des Reichsministeriums an die Einzelregierungen, die politischen Vereine betreffend, sei in Baiern dahin interpretirt worden, daß die Vereine landgerichtlich aufgefordert wurden, ihre Statuten, Ver- zeichuiß der Mitglieder n. s. w. vorzulegen; da darin eine Verkümmerung des Vereiusrecht liege, so frage er er das Ministerium:
1) ob dasselbe Kenntniß davon habe, wie die bairische Regierung jenes Rundschreiben interprctire und zur Anwendung bringe?
2) ob dasselbe diese Auslegung und Anwendung mit seinem Erlasse in Uebereinstimmung finde?
3) welche Sch itte es gethan habe oder noch zu thun beabsichtige, um solchen Eingriffen in die Volks- rcchie zu begegnen.
die konservative Presse mich als einen Mann von gemäßigten Ansichten anerkannt habe.
Ich machte aus eine Broschüre: „Wien, Deutschland und Europa," aufmerksam, in welcher ich den Gedanken durchgeführt, daß die österreichisch-deutsche Frage nicht durch die Theilung Oesterrcich's, sondern durch eine Verbindung des ganzen österreichischen Ländercompiexes mit Deutschland gelöst werden müsse. Als ich diese Bemerkung machte, tagte der Obersticutenant, welcher der Vorsitzende des Gerichts war, daß dieses ein sehr wichtiger Punkt in meiner Vertheidigung sei, und daß ich es zu Protocoll geben möge.
Ich dictirte also Alles, was ich mündlich gesagt hatte, ins Protocoll und bezog mich namentlich auf die genannte Broschüre. Es war, da es ein Standgericht war, vor dem ich stand, keine ßHt vorhanden, die Broschüre beizubringen. und es schien, als ob die Berufung auf dieselbe nutzlos vorübergehen würde. Da zog ein Mitglied des Gerichtes die Broschüre unter den Papieren hervor. Ich hatte dieselbe Blum zu lesen gegeben, und bei unserer Abführung war sie auf dem Tische liegen geblieben, weg- genvmw.cn worden und zu den Acten gekommen.
Ich habe mich auf diese Specialität einlassen müssen, weil ich gehört habe, daß ich die Erlassung der Todesstrafe der erwähnten Broschüre zu verdanken habe. Der Fürst Windischgrätz, wurde mir gesagt, habe dieselbe mit mehreren Generälen ausmerksam gelesen, was mehrere Stunden gedauert habe, und darauf habe er die Begnadigung unterschrieben. Ich wurde nach dem Verhör zu
Gravenhorst fragt den Handelsminister nach Erledigung einer Beschwerde der Kaufmannschaft in Hamburg über die von Seiten Hamburgs gestörte Elbschiff- sahrt.
Esterle hat den dringlichen Antrag gestellt:
Das Ministerium werde aufgefordert, aus Gründen der Gerechtigkeit und Humanität, im Jnlercsse der Ehre Deutschlands und im Interesse einer unglücklichen Nation — mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln, sich zu verwenden, damit in den lombardisch - venezianischen Provinzen :
1) Die Militârherschaft durch eine Civilregierung ersetzt werde.
2) Daß die Zusicherungen Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich, sowie die übrigen Verträge geachtet und vollzogen werden, und daher die noch denselben unzuläßliche, auf Privatpersonen verhängte Strafe der gezwungenen Contributionen oder der Güterconfiscation sofort zurück,genommen werde.
3) Daß sobald als möglich ein billiger und ehrenvoller Friede geschlossen werde.
wird nicht für dringlich erkannt.
Man geht zur Tagesordnung, der Fortsetzung der Berathung des Reichsgerichts über. Nach Anhörung der Reden von Siemens und Cnyrim wird der Schluß der Debatte verlangt und ausgesprochen; und der Berichterstatter v. Soiron behält sich sein Schlußwort bis nach der Berathung des §. 3 vor. Auf die Discussion über diesen Paragraph wird jedoch verzichtet und v. Soiron nimmt endlich das Wort, um eine Widerlegung der verschiedenen Anträge zu versuchen. Nachdem er geendet, geht der Antrag ein, die Abstimmung über das ganze Ge'etz Ms Donnerstag auszusetzen und die einzelnen Fragen bis dahin gedruckt zusammen- zusrellen. '
Da aber Vizepräsident Riess er e-klärt, daß die Fragstellung keine besondere Schwierigkeiten biete, so fällt dieser Antrag durch uud wird der §. 1 des Gesetzes nach dem Ausschußeniwurf angenommen.
Ebenso der Eingang von §. 2, sowie die Punkte a, b, c und d, letzterer mit dem von Werthmüller beantragten Zusatz:^„oder wegen Nichtvollziehung ihrer Bestimmungen". Weiter werden angenommen Punkt c mit der Abänderung: „Klage" statt Beschwerde und mit der Einschaltung der Worte: „oder Verletzung" nach dem Worte Auflösung. Nach dem Punkt e wird nach dem theilweiscn Antrag Schülers von Jena der Zwischensatz eingeschaltet: „Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung desselben, sowie gegen die Reichsregierung wegen erlittener Verletzung eines dem deutschen Volke durch die Verfassung gewährleisteten Grundrechtes." Der übrige Theil des Schü- ler'schen Antrags: auch Klagen gegen die einzelnen Staatsgewalten wegen gleicher Verletzung zuzulassen, wird abgclehnt. Punkt s wird angenommen, ebenso g. M Ehe man zur Abstimmung über h übergeht, wird auf Plathnei's Vorschlag beschlossen, in Gemäßheit eines Antrags von Arndt's die Worte „Urtheilsfäl- lnng durch Geschworne" wegzulassen und die nähere Bestimmung darüber in die Reichsgerichtsordnung zu verweisen. Dann werden angenommen die Punkte h; i mit Weglassung des Satzes: insofern nicht ein Gerichtshof des Landes angegangen werden kann; und mit dem Zusatz von Gulden: Landes- undReichSver- fassung. k wird, nachdem ein Zusatz von Emmerich: „mit der Befugniß in einzelnen Fällen dieselben zu de- legiren" angenommen worden, bei der Schlußabstimmung mit 255 gegen 163 Stimmen abgelehnt. Angenommen werden endlich die Sätze I, m und n; ersterer in der vom Verfassungsausschuß, letzterer in der von Gulden vorgeschlagenen Abänderung: „Streitigkeiten zwischen der Reichsversammlung oder den gesetzgebenden Körpern des Reichs unter sich und der Reichsregierung, welche" tu s. w. wie im Entwurf.
rückgeführt, und blieb bis am nächsten Vormittag ungestört im Gefängniß. Zu dieser Zeit aber wurde ich noch einmal vor die Commission geladen. Die standrechtliche Behandlung läßt zwölf Stunden Zeit zu, und diese Zeit war seit gestrigem Verhör abgelaufen, so daß ich schon die Hoffnung gefaßt hatte, das Schlimmste sei bereits vorübergegauge».
Mit der neuen Vorladung änderte sich die Sache wieder, indem mir die Acten noch einmal vorgelesen wurden, und ich, obschon ich Tags vorher schon unterschrieben, von Neuem befragt wurde, ob ich sie anerkenne, so daß ich voraussetzen mußte, daß dieses erst das Schlußverhör sei, von welchem die Periode zu rechnen sei, innerhalb der ich die Execution zu erwarten habe. Bald darauf klopfte ein Unbekannter leise an meine Thür, fragte mich nach meinem Namen, und theilte mir, als ich diesen nannte, das Schicksal Blum's mit. Bis dahin hatte ich nicht erfahren können, was aus ihm geworden war.
Am Abende wurde ich endlich vorgerufen, unb das Urtheil wurde mit den üblichen militärischen Hermonien publicirt. Sie haben es vielleicht in der Wiener Zeitung vsficiell mitgetheilt gelesen. Es. lautet: „N. N>, durch eigenes Geständnis; überwiesen, die Waffen gegen die kaiserlichen Truppen geführt zu haben, ist vom Standgericht einstimmig zum Tode durch den Strang verurtheilt worden. Unmittelbar nach dem Schlüsse folgte ein Satz, der beim Vorlesen sogleich angehängt wurde, und dessen Wortlaut ich nicht genau wiederholen kann. Ich weiß nicht, ob das Wort Begnadigung darin vorkam ober
Nach 8. 2 wird hierauf auf Antrag Cnprims ein besonderer §, 2b eingeschaltet:
Ueber die Frage, ob ein Fall zur Entscheidung des Reichsgerichts geeignet sei, erkennt einzig und allein das Reichsgericht selbst.
Zwei Anträge, von Schüler unb von Heubner: dem Reichsgericht die Strafgerichtsbarkeit über die Fürsten, sowie ein dritter: demselben die Strafgerichtsbarkeit über den Inhaber der höchsten Reichsgewalt einznräumen unb mehrere andere werden verworfen §. 3 des Entwurfs aber angenommen.
Müller von Damm erklärt hierauf, daß er gegen daS ganze Gesetz stimme unb sich deshalb der Abstimmung über die einzelnen Paragraphen enthalten habe. Auch Grävell macht den vergeblichen Vei such etwas zu sagen, er wird vor Unruhe und Gelächter nicht verstanden. Darauf wird der ganze Abschnitt über das Reichsgericht, wie er sich durch die einzelnen Abstimmungen herauSgestellt, nochmals verlesen, worauf eine Discussion darüber entsteht, ob der in Betreff der Urtheilsfällung durch Geschworene gefaßte Beschluß in das Gesetz zu bringen oder nur in das Protokoll niederzulegen sei.
Vizepräsident Rießer will darüber abstimmen lassen; Widerspruch dagegen von der Linken, die sich darauf beruft, daß sich die Sache durch die bereits statt- gefuudcne Abstimmung entscheide. Vizep-äfident läßt darüber abstimmen, ob er abstimmen lassen soll, die Mehrzahl erhebt sich bejahend; Vizepräsident schlägt mehrere Fassungen hierzu vor, die Linke erklärt sich gegen die Zulässigkeit neuer Anträge nach bereits erfolgter Abstimmung; Vizepräsident stellt endlich die Frage so: soll der obige Beschluß, die UltAsfällung durch Geschworene betreffend, ein Theil der Verfassung werden? welcher nach fruchtlos gemachter Gegenprobe durch Stimmzettel und zwar mit 211 gegen 171 Stimmen bejaht wird. Damit ist dieser Gegenstand erledigt; eS wird beschlossen, morgen Sitzung zu halten und die Berathung über den Bericht in der österreichischen Angelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen. (D. R.-Z.)
Deutschland.
N Aus dem Amte Idstein. Die katholische Geistlichkeit hat in dem Spionirsystem, die Gesinnungen der Schul'threr zu erforschen, Mißtrauen und Einschüchterungen unter den Lehrern zu verbreiten, große Fortschritte gemacht; denn nicht nur, daß sie das Briefgeheimniß verletzt, sie rühmt sich der gemachten Beuten. Weltmenschen mögen dieses Verfahren schmählich oder gar schändlich nennen, daS kann fromme Seelen nicht beängstigen, in der Sprache der Seelenhirten heißt es Klugheit.
~ Viel Aufsehen sucht man besonders aus einem Briefe zu machen, welchen ein Lehrer am Taunus an einen Collegen im Amte Nassau geschrieben, und welcher Letzterem durch Helfershelfer entwendet und dem Pfarrer überliefert wurde.
In diesem Briefe soll der Gedanke entwickelt sein, die Lehrer müßten in die Fußtapsen Jesu treten, alle Verfolgungen des Pfaffengeistes wie jener nicht achtend, das Himmelreich auf Erden durch Vernunft und Sittlichkeit zu verbreiten suchen. — Abschriften jenes Briefes sollen in den Händen vieler Geistlichen, das Original aber bei dem Domkapitel sich befinden. Man sucht das Volk aufzureizen, daß gräßliche Verschwörungen durch GotteS Fügung in diesem Briefe enthüllt würden. Wir bedauern sehr, keine Abschrift zu besitzen, um dieselbe der Ocffentlichkeit zum eigenen Urtheil des Publikums übergeben zu können.
Ein Pfarrer in der Nähe des Emsthales eröffnete dem Lehrer seiner Gemeinde, daß er eine Gelegenheit auf den Westerwald habe, falls der Lehrer einen Brief zu besorgen, wolle er die Besorgung übernehmen. Der Lehrer übergab dem geistlichen Herrn einen Brief an
nicht. Das ^Wesentliche waren ungefähr die Worte: „Der Fürst Windischgrätz befiehlt, in Berücksichtigung mildernder Umstände, dem Verurtheilten die Todesstrafe gänzlich zu erlassen, und denselben sogleich auf freien Fuß zu stellen.
Ich habe in meiner Erzählung keine Aeußerung des Gefühles einfließen lassen, weil es nicht hierher gehört hätte; aber das Einzige erlaube ich mir zu sagen, daß die Mitglieder des Gerichtes mir ihre Freude und eine warme Theilahme über meine Rettung ausdrückten, und daß mich diese Theilnahme tief gerührt hat. Nachdem mir meine Freiheit erklärt war, wurde ich aufgefordert, mich inBegleitung von einem Auditor- und einem Lieutenant nach der Stadthanptmannschaft zu begeben, wo im von dem Stadthanptmann die Anffordening erhielt, sogleich Wien zu verlassen. Es wurde mir ein Polizeibeamter in Civilkleidern beigegeben, der in meiner Gegenwart den Auftrag erhielt, mich mit aller Rücksicht zu behandeln, und mich, ohne mich als Gefangenen zu betrachten, an die sächsische Grenze zu bringen. Mit diesem Beamten reiste ich augenblicklich ab, und machte I» schnell, als möglich, die Reise hierher. Der Weg über Breslau wurde mir verweigert. Als ich nach dem ^im der Verweigerung fragte, wurde mir bemerkt, das, c"- selbe mir wohl selbst klar sein werde. Meine
Zu diesem Berichte habe ich schlechterdings nichts mcV hinzuznfügen, indem eS ganz unpassend sein würde, wem ich mir erlauben wollte, in dieser Sache einen Antrag zu stellen. (Lebhaftes Bravo von allen Seiten des HauffS.
(Aus der Reichstags-Zeitung.