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^U Z?â» Wiesbaden. Samstag, 25. November 1848.

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Die Stcnerverwer'gerrlng der preußischen Nationalversammlung.

* Wiesbaden, 23. November.

Die Nationalversammlung in Frankfurt bat den Beschluß der Berliner Versammlung, bezüglich der Steuerverweigerung für null und nichtig erklärt.

Der Beschluß war von den Vertretern Preußens erst nach reiflicher Ueberlegung gefaßt worden: dann aber auch einstimmig, und Kirchmann, der Be­richterstatter in dieser Frage der Steuerverweigerung erklärte ausdrücklich: er selbst sei noch drei Tage vor­her der Ansicht gewesen, der Beschluß, die Steuern zu verweigern, werde zur Anarchie führen, jetzt aber, da er gesehen, wie man das Volk nicht allein mit roher Gewalt einschüchtere, sondern ihm auch mit List be« gegne, jetzt sehe er nur noch in der Steuerverweige- rung das einzige Mittel:die Anarchie von Oben zu vernichten."

Und in der That, was blieb der Versammlung anders übrig, als diesen letzten Pfeil abzuschießen, welcher freilich die Monarchie auf's tiefste verwunden wird?

Daß die Versammlung das formelle Recht hat, die Steuern zu verweigern, steht über allen Zweifel fest und daß Vte Versammlung selbst eine beschlußfähige ist, erkennt das Ministerium Brandenburg selbst dadurch an, daß cs diese Versammlung stets am Beschließen und selbst mit Gewalt verhindern will. Wäre die Versammlung formell m'cht im Rechte Beschlüsse zu fassen würde dann wohl das Ministerium Branden­burg-Manteuffel so thöricht sein, überhaupt nur um die Versammlung sich zu kümmern?

' Hat aber die Berliner Leisammlung das Recht die Steuern zu verweigern, so fragt sich weiter, welche Gründe haben sie bestimmen müssen, dieß Recht gerade jetzt in Ausübung zu bringen? Um diese Frage zu beantworten, werfen wir die weitere Frage auf: Was hat die Krone Preußens in der letzten Zeit ge­than? Nun sie hat jeden gesetzlichen Boden verlassen, sie selbst hat sich der Anarchie in die Arme geworfen; die unantastbaren Rechte der Nationalvertreter ge- mißachtet, und ihre Versammlung für eine ungesetzliche erklärt sie hat damit alle Volksfreiheiten vollkom­men in Frage gestellt.

Die Krone hat den Belagerungszustand über Ber­lin erklärt, die Preßfre heit vernichtet, das Vercins- recht zertreten!

Die Krone hat die Habeaskorpusakte aufgehoben, und' gleichwohl nicht, nach den bestehenden Gesetzen, die Volksvertreter.sofort einberufen!

Die Krone hnt endlich zum offenbaren Hohn des ganzen Landes ein Ministerium beibehalten, welches notorisch aus Feinden der Volksfreiheit besteht!

Kurz die Krone hat die lächcckiche Maske des sogen. Eonstitutionalismus bei Seite geworfen, und stellt sich

nunmehr offen und unverhohlen in der nassen Gestalt einer scheuLlichen Militärdespotie dar: indem sie alle feierlich zngesagtcn Volksfreiheiten höhnisch zu Boden schleudert.

Ehre und Freiheit der einzelnen Staatsbürger, sind gefährdet, gefährdet durch die Krone selbst.

Und da sollte die Nationalversammlung nicht ihren letzten gefährlichen Pfeil abdrücken? da sollte sie nicht Alles dran setzen, um Alles zu retten?

War die Anarchie nicht schon eine fest stehende furchtbare Thatsache, als die Nationalversammlung den Beschluß der Steuerverweigerung faßte?

Das Ministerium Brandenburg hat die Anar­chie hervorgerufen und Steuerverweigerung soll das Mittel sein, der Anarchie ein Ende zu machen.

Das Mittel ist gewagt, großartig: wer wird es leugnen? heischen aber nicht tief klaffende Wunden energische Heilmittel?

Ain empfindlichsten werder. durch die Stenervcr- weigerung die Truppen und die Beamten getroffen. Sind denn aber die Truppen und die Beamten zum größten Theil nicht Anhänger der Kamarilla und Gegner der VockSfreiheiten und überträfe es da nicht selbst die Riesengutmüthigkelt des deutschen Michel, wenn die Versaminlung, ihre Feinde nuterstützeud, sich selbst die Dolche zu ihrem eignen Verderben schleifen würde?

Wisset, das sog. freie, das gesetzliche England hat seine Reformbill bloß und allein durch seine Steuer­verweigerung erzwungen.

Wenn j-tzt die Beamten eine kleine Weile in Ver­legenheit gerathen, so schreien alle konstitutionellen Wüh. ler: Anarchie, Anarchie! Als aber diese Beamten ge­müthlich ihre Austern aßen und Champagner tranken, während die armen Leute in Schl- fien wie die Fliegen am Hunger starben, da wußte man nichts vonGe­setzlosigkeit" zu erzählen. Nein, damals sagten sie nichts, diese Beamten. Starben ja doch auch jene Leute nach allen Regeln des Gesetzes am Hunger.

Die Frankfurter Volksboten nun haben den Beschluß der Berliner Versammlung für null und nichtig er­klärt !. Diese Frankf. National-Vers. mag aber immer­hin so beschließen: wird das Volk deßhalb eine andere Ueberzeugung gewinnen? O es ist weit gekommen! aber die Wahrheit muß gesagt fein: der alte deutsche Bund selig konnte in den Augen des Volkes eine Per­son oder Sache dadurch zu Ehren bringen, daß er sie tadelte. Ganz so verhält es sich mit der Majorität der Nationalversammlung, die jetzt zu Frankfurt tagt.

Nationalversammlung zu Frankfurt.

120. Sitzung.

Der Austritt der Abg. Graf H e g n e n b e r g - D u r von München, Behr von Würzburg, Merkel von Hannover und Kaiser von Mauern wurde angezeigt

und sodann die Einberufung der Ersatzmänner für die Abg. Graf Festi, Gredler und Haßlwander aus Tyrol beschlossen. Mayer von Ottobeuern interpel- lirt den ReichskriegSminister wegen der Zusammenzie­hung von Reichstruppen an der Iller und Oberdonau. Er wünscht lzu wissen, 1) aus welchen Gründen diese Truppen dort zusammengezogen und warum sie noch nicht in ihre Garnison zurückgekehrt sind; 2) wie lange das Reichskriegsministerium diese Concentrirung, ohne Rücksicht auf die gesetzliche Haltung der bayerischen Provinz Oberschwaben fortdauern lassen und dadurch diese Gegend mit drückender Einquartierung belasten will. Sodann nahm die Versammlung die Art. VII und VIII des Versassungsenlwurfs (ohne Berathung) in folgendem Wortlaut an:

Art. VII § 33. Das deutsche Reich soll Ein Zoll- und HandelSgebiet bilden, umgeben von gemeinschaft­licher Zollgränze, mit Wegfall aller Binnenzölle. Der Reichsgewalt bleibt es Vorbehalten, einzelne Orte und Gebietstheile auS der Zolllinie auszusondern. Der Reichsgewalt bleibt es ferner vorbehalten, auch außer­deutsche Länder und Landeseheile mittelst besonderer Verträge dein deutschen Zollgebiet anzuschließen.

§ 34. Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung über das gesummte Zollwesen, sowie über gemeinschaftliche Produktions- und Verbrauchssteuern. Welche Produktions- und Verbrauchssteuern gemein­schaftlich sein sollen, bestimmt die Reichsgeseßgebnng.

§. 35. Die Erhebung und Verwaltung der Zölle, sowie der gemeinschaftlichen Produktions- und ^Ver­brauchssteuern, geschieht nach Anordnung und unter Oberaufsicht der Reichsgewalt. Aus dem Ertrag wird ein bestimmter Theil nach Maßgabe des Budgets für die Ausgaben des Reichs vorweg genommen. Das Uebrige wird an die einzelnen Staaten vertbeilt. Ein bejondercs Reichsgeseß wird hierüber das Nähere fess stellen.

§. 36. Die einzelnen deutschen Staaten sind nicht befugt, auf Güter, welche über die Reichsgränze ein- oder ausgehen, Zölle zu legen.

§ 37. Auf welche Gegenstände die einzelnen Staa­ten Produktions- oder Verbrauchssteuern für Rechnung des Staats oder einzelner Gemeinden legen dürfen und welche Bedingungen und Beschränkungen dabei eintreten sollen, wird durch die Reichsgesetzgebung bestimmt.

§ 38. Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung über den Handel und die Schifffahrt und überwacht die Ausführung der darüber erlassenen Gesetze.

§. 39. Erfindungspateute werden ausschlieMch von Reichswegen auf Grundlage eines Reichsgesetzes ertheilt. Auch steht der Reichsgewalt ausschließlich die Gesetzgebung gegen den Nachdruck von Büchern, gegen unbefugte Nachahmung von Kunstwerken, Fabrikzeichen, Mustern und Formen und gcgep andere Beeinträch­tigungen des geistigen Eigenthums zu.

Art. VIIL §. 40. Der Reichsgewalt steht die Ge­setzgebung und Oberaufsicht über das Postwesen im

& Blums Vermächtnis.

Als mich im Kampf des Pulvers Schein ninblitzt, Hat manches Herz sein Heldenblut verspritzt, Nur mich hat jede Kugel da^verschvnt, Kein SchlachlentvdeSlvrbeer mich belohnt. Doch als die blut'ge Schlacht verloren war, Besiegt, geschlagen unsre tapf're Schaar, Nahm mich der Feind, warf in den Kerker mich, Verhöhnte die Gesetze fürchterlich, Schoß mir des Mordes Blei in Kopf und Brust, Raubt' mir des Lebens süße Himmelslust

Die Freiheit aber hat er nicht erschossen: AnS einem Kämpfer werden tausend sprossen!

Mein treues Volk, es weilt bei dir mein Geist, Bis einst der Knechtschaft Todesbaude reißt! Für sich hat all mein glühend Herz gelebt, Für dich hab' ich gekämpft, gewirkt, gestrebt, Für dich hat mich des Pulvers Schein umblitzt gilt dich hab' ich nun auch mein Blut verspritzt! Doch kehrt der Geist, der erst in mir allein, Knn zu dir selbst in Herz und Sinne ein,

Er lehrt dich warten auf den rechten Tag,

Da dich derFreiheit Himmelsauge" grüßen mag.

Ist auch das eigne Leben nun verloren:

Jsn meinem B olke werd' ich neu geboren!

Stöbert Blums Kinder- und Wanderjahre.

(Aus demLèlichtthurm" von E. Keil.)

(Fortsetzung.)

Die steinen Meßdiener glaubten eudeckt zu haben, daß die eiugcgaugcueu Gelder für Trauungen, Taufen, Begräbnisse u. s. w. nicht eben richtig verteilt würden. Dies Geld wurde in eine Büchse gesteckt, monatlich un­ter die Knaben »ertheilt, und einige Male der betreffende Antheil zu klein befunden. Die Jungen wurden auf= merksam, fingen förmlich an Buch zu führen, und siehe da, die Sache stimmte nicht. Unser Blum flüchtete sich mit seinem Verdacht in den Beichtstuhl, entdeckte da, er habe seine Oberen in dem und dem vielleicht ungerechten Verdacht, empfand indes; seine Offenher- zigkeit ziemlich schwer-, denn er wurde von da ab beson­ders streng behandelt, und als er einmal zu irgend einem kirchlichen Geschäft zu spät kam, erhielt er von einem andern Priester als dem Beichtiger eine tüchtige Por­tion Ohrfeigen mit der Aeußerung:Warte; du Bube,

rechnen kannst du, aber deine Verrichtungen besorgen kannst du nicht! Von da ab übrigens stimmte die Kasse immer sehr richtig.

Jetzt war für Robert die Zeit gekommen, wo er darauf denken sollte, einen Beruf für daS Leben zu wäh­len. Der gewaltige Drang des Knaben zum Studium ließ wirklich seine Eltern eine Zeitlang ihre große Ar­muth vergessen, sie brachten den Knaben auf's Jcsuit'n- gymnasium, wo er in die Vorbcreitungsklasse aufgenom- mcn wurde; indeß bereits nach einem halben Jahre waren Vater und Mutter nicht mehr im Stande, das nöthige Geld für Untervid,'t, Bücher, bessere Kleidung u. s. w. hcrbcjzuschaffen, derSohn des armen Mannes" verließ die Schuls mit bitteren Schmerzen und griff zum Handwerk man brachte ihn zu einem Geübschmied in die Lehre.

Als er ein halbes Jahr lang beim Goldarbeiter Draht gezogen, ausgeglüht, gefärbt und ähnliche kleine Arbeiten gemacht hatte, sollte er in die Kunst eingeweiht werden, er sollte die erste selbstständige Arbeit beginnen er sollte Ketten machen. Doch das ging nicht. Er ver­darb, was er unter die Hände bekam, und der Meist, r erklärte den Eltern sehr bald, daß er den Ungeschick, ten Keimungen nicht brauchen könne. Zurückgekehrt zu den Eltern, sah sich derselbe nach' kurzer Zest bei einem Gürtler untergebracht , -der indes; nach einem halben Jahre wegen verschiedener Betrügereien

Stadt verlassen hatte, und so kam Blum zum dritten