Einzelbild herunterladen
 

Mit Ztilung.

Freiheit und Recht !M

j^ 2^z Wiesbaden. Freitag, 10. November >848.

Die Srete Reituna" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. - Der Abonnementspreis beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fL 45 fr., auswärts durch die Post bezogen mit verhältnismäßigem Aufschläge. - Inserate werden bereitwillig ausgenommen und sind bei der großen Verbreitung derFreien Zeitung" stets von wirksame« Erfolge. Die Inserationsgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

___-^= ==&..,...,..,. I B.nW .JI «

Zur Kirch e nfra ge *).

^Artikel I.

^ ' H Bon der Weil, Anfangs November. Man hat bisher bei dem Volke, welches vor allen Dingen, und das mit Recht, Erleichterung seiner Lasten verlangte, wenig Gehör gefunden, wenn man über kirchliche An- gelegenheiten redete. Da aber nun aus dieser mate­riellen Erleichterung vor der Hand nichts wird, und überdies gegenwärtig unsere Dekanats kirchenverfamm- lungen in voller Thätigkeit sind: so wird man uns eher ein geneigtes Ohr schenken, wenn wir in einigen Artikeln, welche vorzugsweise für unsere Landleute, die über Vieles noch nicht recht klar sind, bestimmt sind, unsere Ansichten über die wichtigsten hier jur Sprache kommenden Punkte darlegen.

Die Entwürfe einer neuen Kirchenverfassung, welche bis setzt im Druck erschienen sind, enthalten, so weit sie uns bekannt geworden sind, meistens unbrauchbares Zeug. Eine Ausnahme machen die, von dem Aus­schüsse der Usinger Kreiskirchenversammlung entworfe­nenGrundzüge zu einer freien Kirchenverfassung", in welchen viel Gutes, leider jedoch nicht die freie Wahl der Geistlichen, vorgeschlagen ist. Doch zur Sache.

Die protestantische Kirche soll sich selbst ihre Ver­fassung geben, dieser Satz ist allgemein anerkannt. Aber auch der König von Preußen erklärte schon vor meh­reren Jahren, die Kirche solle sichaus sich selbst ge­stalten!" Wie war das gemeint? Nun eS wurden Pietisten und Mucker in die Konsistorien und höchsten Aemter gesetzt; diese bekamen das Regiment in der Kirche, und jetzt, Kirche,gestalte dich auS dir selbst!" Ihr seht, man kann anch von dem Regen in die Traufe kommen! Es gibt ein Kirchenregiment, welches viel schlimmer ist, als das Staatsregiment! Die Kirche kann von dem weltlichen Regiment frei sein, und den­noch in sich selbst unfrei und geknechtet!

Aber, sagt ihr, das findet jetzt keine Anwendung mehr. Wir wählen uns ja selbst unsere kirchlichen Behörden, wir wählen uns unsere Synoden, unsern Bischof u. s. w. Protestanten, laßt euch durch den Schein der Freiheit nicht täuschen! Das Wählen ge­schieht nach (Stimmenmehrheit, und die Minderzahl muß < sich der Mehrzahl unterwerfen. Iw Staatsange­legenheiten, in Sachen des äußern Rechts, hat dies nichts zu sagen, weil es unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnissen unvermeidlich ist; aber in kirchlichen Dingen, in Glaubenssachen wie kann da die Mehrheit der Minderheit Vorschriften machen? wie kann irgend Jemand mir meinen Glauben oder meine Glaubensübung Vorschüben? Man wird hier freilich sogleich mit dem abgedroschenen lächerlichen Einwurf bei der Hand fein, eS handele sich hier nicht

) Wir fördern die Nassauischen Kirchenzeitungen ans, wenn es denselben um eine allseitige Erörterung der kirchlichen Fra­gen zu thun ist, nachstehende Artikel abzudrucken.

Der Krämer und der Jesuit.

(AuS demDeutschen Banernbnch" von C. A. Schloenbach.)

. (Fortsetzung.)

Das waren förmliche Keulcuschläge für den Mel­zer; er war anfangs wie betäubt, dann ging seine Betäubung in tiefe Traurigkeit und diese rasch in Zorn über, da er sich des Guten bewußt war und nun auf einmal so Ungerechtes erdulden sollte. Er ließ seine Frau hart an unD nun lief diese weinend weg und klagte cs als besvnoercs Geheimniß einer Nachbarin; zum erstenmal während ihrer Ehe, daß sie solches ge­than. Natürlicherweise mußte diese schon als Ehefrau und. Nachbarin ihr Recht geben und den entstandenen Riß erweitern; wieviel mehr dies noch nach dem Groll, der, wie eben gesagt schon längere Zeit gegen den Mel­zer im ganzen Dorfe herrschte. Die erste Nachbarin trug das Geheimniß nud rasch zu einer Andern und diese es noch weiter und so ging's die Runde durch's ganze Dorf, mit immer größern Zusätzen; zuletzt hieß eS:der Melzer hat seine Frau halb todt geschlagen." Nun strömten alle Frauen zur Frau Melzer hin, be­dauernd und ausstachelnd und die glaubte zuletzt fast selber, daß ihr Mann ihr mehr gethan, als sie anfangs erzählt habe; sie sah auch nun zu ihrem Schrecken und ihrer größten Verwunderung ein, daß der Melzer gar nicht so geachtet und geehrt wurde, wie sie geglaubt hatte,

um das Innere, nicht um das Gewissen und den Glauben,, sondern nur um die äußere Verfassung der Kirche. Aber wenn nun das durch dieseäußere" Verfassung festgestellte und durch Stimmenmehrheit gewählte Kirchenregiment daS Recht, die Pfarr.r an­zustellen, erhält, und Kraft dieses seines Rechtes einer Gemeinde einen Prediger gibt, dessen Ansichten denen der Gemeinde schnurstracks entgegenlaufen: han­delt sichs da nicht um den Glauben, um die Gewissens­freiheit? Oder wenn die Landessynode, die doch ver­muthlich dazu die Befugniß erhält, ein Gebet- oder Gesangbuch oder einen Katechismus einführt, wogegen sich die religiöse Ueberzeugung einer Gemeinde sträubt, geht das nicht gegen die Gewissens- und Glaubens­freiheit? Denkt nicht, solcher Zwiespalt wird nicht vorkommen! Nein, wie es jetzt mit der evangelischen Kirche steht, wo die Religionsansichten so verschieden sind, da wird eS ganz gewiß vorkommen.

Darum nicht blos Trennung der gesammten Kirche vom Staate, sondern auch größt mögliche Frei­heit und Selbstständigkeit der einzelnen Ge- mein den, namentlich auch freie Wahl der Prediger durch die Gemeinde! DaS Letzte allein ist jedoch nicht.hin- reichend, um in allen Fällen eine Gemeinde vor Un­terdrückung und Zwang zu schützen. Denn wenn nun das Kirchenregiment eine Gemeinde mit sammt ihrem frei gewählten Pfarrer unterdrückt, wenn dasselbe ihr z. B. eine Ordnung des Gottesdienstes vorschreibt, welche gegen ihre Ueberzeugung ist, wenn es ihr Kir­chensteuern für den Centralkirchenfond gegen ihren Willen auferlegt, wie wollt ihr dann euere Freiheit und Selbstständigkeit retten? O, werdet ihr ant­worten, das ist leicht! Wir haben ja Glaubens- und Religionsfreiheit! Dann sagen wir uns von dem Kir­chenregiment, welches «aS gegen unsern Willen zwin­gen will, förmlich los und bleiben für uns, oder wer­den meinetwegen deutschkatholisch. Ganz gut! Doch habt ihr dabei Ein kleines Häkchen übersehen. Sobald ihr euch nämlich von dem evangelischen Kirchenregiment lossagt, wird euch dieses Küchenregiment antworten: wer sich von mir lossagt, der sagt sich von der evan­gelischen Kirche und von seinem Kirchenvermögen los; denn wenn nur drei Mann in einer Gemeinde nicht einverstanden sind und in der alten Kirchenge, meinschaft verharren, so gehört nach den bestehenden Gesetzen das gesammte Kirchenvermögen diesen drei Zurückgebliebenen." So hat daS Kirchenregiment den Strick in der Hand, an welchem es euch scsthält, indem es demselben immer ein Leichtes sein wird, drei lenksame Schäfchen aus der Heerde für sich zu gewin­nen. Oder wollt ihr euch aus eurer Tasche einen Pfarrer besolden, eine Pfarrwohnung und ein Bethaus einrichten? Das werden nicht viele Gemeinden woll 'N und können. Was ist da zu thun? Der oben ange­führte Entwurf des Dekanats Usingen sagt es auch. Der §. 7 lautet nämlich also:

Wenn mehr als die Hälfte der Kirchenglieder auS

was immer noch ein mächtiger Hebel ihrer Liebe zu ihm gewesen war.

Der Melzer sah dem Allem stillschweigend zu und dachte:die Frau wird schon wieder vernünftig werden:" aber der Unfrieden war einmal da und der frißt um sich wie der kalte Brand, besonders wenn die Religion hin- eiiispielt. Der Pfarrer stochte heimlich bei Frau und Kind immer eifriger ein; bald kam wieder eine Scene und nun warf die Frau, nachdem Rathe einerguten Freundin", dem Melzer vor, was sie ihm eigentlich Alles eingebracht habe, daß er ohne sie ein armer Lump geblieben wär nnd daß es gottlos von ihr gewesen sei, so einen verlornen Ungläubigen geheiratet zu haben. Das Letzte überhörte der Melzer in Wuth über das Erstere; das verletzte ihm so tief, wie man ihn nur verletzen konnte; das kränkte sein ganzes Wesen durch und durch; er warf ein GlaS mit Bier au die Erde und rief:Ei so wollt ich doch lieber daß der Teufel die paar lumpigen Thaler geholt hätte, ehe Du sie mir bringen konntest!" Das war nun wieder für die Frau eine ungeheure Beleidig­ung: die paar Thaler! und noch dazu die lumpigen Thaler! und der Teufel sollte die holen! das war schwar­zer Undank von ihrem Mann: sie fing an zu weinen und rannte fort zum Pfarrer; die Kinder waren indessen inuthig geworden; sie sammelten sich zu einer Gruppe, singen an dem Vater auszuzanken und ein Junge meinte dabei in unbedachtem Eifer:Ja, Du bist ein protestan­tischer Dickkopf, wir brauchen Dich gar nicht mehr lieb

einem evangelischen Kirchengemeindeverband auStritt, so sind die AuStretenden berechtigt, eine Theilung bei Kirchen- und Pfarrvermögens nach der Kopfzahl der stimmberechtigten Kirchenglieder zu verlangen. (Die Pfarrgebäude behält der zurückbleibende Theil der Ge- memde); das Kirchengebäude aber wird gemeinschaft- licheS Eigenthum zu beiderseitigem kirchlichen Ge­brauche; der austretende Theil kann eine Abfindung in Geld für seinen Antheil an dem Kirchengebäude nicht fordern."

Mit biefein §. wird also die Aufhebung deS oben erwähnten alten Gesetzes gefordert, und wir bedauern nur, daß dieses unsinnige Gesetz in dein von unS eint geklammerten Satze noch in Kraft bleibt, während bit Gerechtigkeit gebietet, daß auch die Pfarrgebäude zu dem zu theilenden Pfarrvermögen hinzugenomme« werden müssen. Es muß zum Gesetz gemacht werden, daß in solchen Fällen daS gesammte Kirchen- und Pfarrvermögen nach der Kopfzahl getheilt wird, und daß, wenn die ganze Gemeinde sich vom Kirchenregi- mente lossagt, ihr daS ganze Vermögen verbleibt. Erst so wird die Glaubens- und Religionsfreiheit eine Wahr­heit.Geld regiert die Welt!" Das Geld regiert oft sogar die Freiheit und selbst den Glauben und die Re­ligion der Menschen! Eine Preßfreiheit, bei welcher von den Zeitungen hohe Kautionen, Stempel- und an­dere Taren gefordert werden, ist keine wahre Preß­freiheit.

Eine Glaubensfreiheit, die zwar auf dem Papiere steht, die aber, wenn sie von einer Gemeinde gegen das Kirchenregiment geltend gemacht wird, diese Ge­meinde um ihr Vermöge« bringt, ist gar ferne wahre Glaubensfreiheit.

Wohlan denn, soll endlich mit der Glauben-» unb Religionsfreiheit Ernst gemacht werden, so arbeitet da­rauf hin und instruirt eure Abgeordneten zu der Synode, dahin zu stimmen, daß der Antrag des Usinger Deka- nats zum Gesetz erhoben wird! ES ist dies der aller­wichtigste, und deßhalb auch von unS zuerst besprochene Punkt in der gesummten Kirchenfrage, ein Punkt, der auch dem Staate, welcher volle Religionsfreiheit für alle seine Angehörigen wollen und fordern muß, nicht gleichgültig sein kann. Was helfen alle schönen Redensarten und Gesetzesbestimmungen über die Glau­bensfreiheit, wenn dieselbe an dem materiellen Hinder. niß, an dem Geld scheitert! Darum, wie überall, so auch hier, bringt vor allen Dingen den Streit um daS Haben und Nichthaben, bringt zuerst die Geldfrage in Ordnung ; dann wird sich alles Andere leicht machen. De Geldfrage ist auch hier die Frage, an welcher zu­letzt Alles hängt, cs ist die Frage aller Fragen, es ist, wie man sich ausdrückt, die sociale Frage an der Sache. Habt ihr die sociale Frage, welche auch hinter allen politischen Bewegungen unserer Zeit versteckt ist, auf dem kirchlichen Gebiete in der angegebenen Weise gelöst, dann erst seid ihr in dem innern Heiligthnm eures Ge. wissens in eurer Religionsübung gesichert! Dann laßt zu haben, der Herr Pfarrer hat's uns schon gesagt." Da fiel es dem Melzer auf einmal wie Schuppen von den Augen; er sah Alles klar ein: der Pfarrer hatte Fran und Kinder von ihm entfernt; und nun dachte er auch an daS kalte, zurückhaltende Wesen der Leute im S'orfe, daS mußte also auch vom Pfarrer auSgegangen fein und er gerricth in eine unbändige Wuth. In die­sem Augenblick trat der Pfarrer mit der Frau in S Zimmer,um Versöhnung zu stiften", da fuhr der Mel­zer rasch auf ihn zu, packte ihn beim Rock, riß die Thür auf und stieß ihn mit den Worten hinaus:Verdamm­ter Pfass! ich sollte Dir eigentlich die Knochen am Leibe entzwei schlagen, aber ich will'S noch nie thun ; Gott lei Dir aber gnädig, wenn Du noch einmal hier iu's HauS kommst!" Die Frau und Kinder wollten heulend dem heiligen, schwer gekränkten Mann nach, aber der Melzer schloß die Thür zu und rief:Wem seine Kno- eben lieb sind, bleib hier!" da blieben Alle. Der Pfarrer jubelte innerlich vor Freude: besser konnte eS gar nicht kommen; er hatte von Stubenthür zur HanSthür zwar noch einen langen Hausflur zu durchschreiten und durch­schritt ihn auch: aber sonderbar er lief zur Hausthür hinaus und hielt sich rasch sein Taschen­tuch vor'S Gesicht, um so eine, durch den Fall cntstan. Vene, Wunde zu bedecken,damit die lieben Gemeinde- kinder nicht Schreck bekämen." Die Sache war gut be­rechnet, wie ein Lauffeuer ging's durch das Dorf- Der Melzer hat den Herrn Pfarrer im Hans gebunden, van«