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J^ 231 Wiesbaden. Mittwoch, 8. November 1848.

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ME Das landesherrliche Episkopat.

Wiesbaden, im Okt. Ueber die Fortdauer des landesherrlichen Episkopats in verdeutschen evangelischen Kirche ist in der deutschen Viertel- jahrsschrift (No. 44 d. I.) eine Abhandlung ausge­nommen, in welcher der Verfasser historisch richtig Nach­weis t, daß bei der Reformation im sechszehnten Jahr­hundert den protestantischen Fürsten Deutschlands das Episkopat zum Schutze ihrer bedrängten Glaubensge­nossen gegen innere und äußere Feinde, zur Erhaltung deren Einheit und Verhütung fernerer Spaltungen, welche damals oft mit dem Schwert erzwungen wur­den, nicht nur nützlich, sondern auch nöthig gewesen sei. Die Reformatoren hielten dieses jedoch nur als Provi­sorium für den Augenblick des Bedrängnisses gut, und wollten es auf diesen unter engen Grenzen beschränkt wissen. So war es anfangs nur eine Schirmvogtei. Es geschah nun, waS in dem natürlichen Gang der Dinge lag. Die geistliche Gewalt, in die Hände der weltlichen gelegt, wuchs und erweiterte sich, durch letz­tere kräftig gehoben und unterstützt, so daß sie in ihre früheren Grenzen nicht mehr zurückgedrängt werden konnte. Ernstlich war ihr auch ein Widerstand nie entgegengesetzt worden.

Die politische Obrigkeit war im Besitz der Herr­schaft über die Kirche. Der Landesfürst, als summus episcopus der evangelischen Glaubensgenossen, besetzte die kirchlichen Aemter seiner Konfession. Hatten Ge­meinden oder Patrone ausnahmsweise das Recht der Wahl ihrer Geistlichen, so bedurfte diese der Bestäti­gung des weltlichen Bischofs. Durch die von ihm be­stellten Konsistorien, Bischöfe, Superintendenten oder Dekane ließ derselbe die kirchlichen Angelegenheiten ver­walten, die kirchlichen Zustände und Personen beauf- sichtigrn und nach Vernehmung seiner kirchlichen Rathe auch Fragen des Bekenntnisses und des Gottesdienstes, zuweilen nach eingeholtem Rath der Gemeinden , als Gesetzgeber in kirchlichen Angelegenheiten entscheiden.

Obgleich im weitern Verlauf der Zeit diese Ein­richtung nicht mehr nöthig gewesen, so müsse sie meint der Verfasser j^t unbedingt beibehalten wer­den, weil in dem Entwürfe der Grundrechte des Volks bei der Nationalversammlung beantragt worden:

§. 12 daß durch daS religiöse Bekenntniß der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte des deutschen Volks weder bedingt noch beschränkt werden dürfe, und

8. 14 Neue NcligionSgescllschaften sich bilden können, und einer Anerkennung ihres Bekennt­nisses durch den Staat nicht nöthig sei."

Beide Anträge mißfallen dem Verfasser im höchsten Grade. Er behauptet,daß dadurch die Religion offen­bar zu einer Privatsache erklärt sei, um welche sich der vorher christliche Staat nicht weiter zu bekümmern habe. Die Kirche werde als eine Gesellschaft und Anstalt be­

Der Krämer und der Jesuit.

(Aus demDeutschen Bauernbuch" von C. A. Schlvenbach.)

Zu der Nähe der Kirche und Pfarrerwohnuug stand das Haus deS Krämers und Gastwirths Melzer; nicht allein die abgesonderte Lage dieses HauseS von den übrigen Wohnungen deS Dorfes, sondern auch sein ÄeußereS zeichnete es vor diesen toten aus. Cs war zweistöckig, roth angestrichen und mit Leien gedeckt, die Feusterränme waren mit grünen Rändern eingefaßt, ein niedliches Treppchen führte zur grünen Hausthür; daS Ganze sah sauber und neu auS und ein Blumengärtchen gab ihm noch besonderen Reiz. Im Innern dieses HauseS war es eben so sauber und zierlich! da sah man keinen Schmutz und keine Unordnung und die Mobilien an sich waren alle gut, dauerhaft, echt; cS hatte Alles so einen soliden, reden Anstrich. Natürlicherweise mußte das nun auch von netten, soliden und reden Menschen ausgehen und so konnte man die Familie Melzer auch neunen. DeS Melzers Vater war ein reich lr Bierbrauer gewesen, der seinem Sohn eine ganz ordentliche Schulbildung beibringen ließ und die Brauerei ihm selbst beibrachte. Das war aber auch Alles was er ihm hinterließ, denn er wurde durch viele hintereinander folgende UnglückSfälle ein armer Mann und als er bald darauf starb, mußte sein Sohn einen Dienst als Brauerknecht suchen. Derselbe fand nun zwar einen solchen auch rasch genug; aber er konnte

handelt, gegen welche das politische Gesetz sich indiffe­rent verhalten müsse, und deren Spaltungen, wenn sie nur der politischen Freiheit seiner Bürger und dem äußern Wohl des Ganzen ungefährlich seien, unbeachtet bleiben müßten. Auf diese Art könne die evangelisch­christliche Kirche unter die Aufsicht eines jede Religion verleugnenden Beamten, sogar eines Juden und Türken kommen. Die Folgen würden sein: Jndifferentismus, Spaltungen in Sekten, sowohl in kirchlichen als Glau- bensangelegenheiten re." Um diese Nachtheile abzuwen­den, hält der Verfasser für nöthig, das Episkopat der protestantischen Fürsten beizubehalten, weil die zu dessen Einführung bei der Reformation vorwaltenden Um­stände jetzt in vermehrter Stärke wieder eingetreten seien. Die geschilderten Nachtheile könnten durch PreSbyterial- und Synodal- Einrichtung nicht verhütet werden. Jenes das monarchische^Prinzip sesthal- tend verdiene vor diesem dem demokratischen huldigend den Vorzug.

Bei dieser Darstellung ist der Umstand übersehen, daß nach der Erfahrung von drei Jahrhunderten alle Aufgeklärten unter den Protestanten jetzt eine freie Kirche wünschen, ausZder Einmischung in reinen Glau- benssachen, Besormundung, Symbolenzwang, Auf­dringen oft mißbeliebiger Geistlichen, zelotische Ketzer witternde Konsistorien und andere ^Herrlichkeiten für immer verbannt sind.

Auf diese Art tritt die Reaktion im kirchlichen Ge­biet ebenso offen auf, wie die politische es thut. Beide gehen Hand in Hand dem Ziel zu. Jetzt, muß selbst der ungläubige Thomas und der gute Michel beide bekanntlich entschiedene Gegner in dem Bekenntniß sich einigen,^daß sie lebe und webe. Diese verdächtigt die Andersgläubigen als Ketzer, Ruchlose und Gottes­leugner, jene als gefährliche Aufwiegler.

Kühn geworden sdurch den Erfolg, und der kräf­tigen Unterstützung Gleichgesinnter gewiß, lebt das Kundschafter- und Denunciations-System wieder auf. Wird der Angeber auch von einer falschen Anklage über­führt, flugS ist die Antwort da: Ei, da habe ich mich gewaltig versehen, d. h. geirrt, und die Sache ist glatt abgemacht. In kleinen Städten, in denen Jeder den Andern kennt, ist die Entlarvung eines Kundschafters leicht. Daher möchte der Rath zu ertheilen sein, zu solchen nur zu wählen, welche klüger und vorsichtiger sind, als angeblich der bekannte Spion von Erfurt ge­wesen sein soll.

Zur Domäuen-Frage.

XX Limburg, 3. November. Der uns von den Zei­tungen berichtete Erlaß des Herzogs von Anhalt-Dessau, die zu Staatseigenthum erklärten Domänen wieder an sich ziehen zu wollen, mahnt unsere Volksvertreter, sehr ernstlich daran zu denken, auch unsere Ansprüche auf das Domantalvermögen sicher zu stellen.

sich in ein dienendes Verhältniß gar nicht schicken! er hatte ja bis kurz vorher selbst geherrscht, das wollte ihm noch gar nicht aus dem Kopf. Auch in seinen Einnah­men und Ausgaben konnte er kein Gleichgewicht bringen; Einschränkung lernt sich schwer und wir können ja über­haupt viel leichter eine Gewohnheit annehmen als eine ablegen. So wechselte denn der junge Melzer sehr oft seinen Dienst und bekam Schulden und da er überhaupt ein kecker, übermüthiger, freier Bursche war, der keinem Menschen aus dem Wege und wenig in die Kirche ging, in der schlimmsten Lage 9iiemanben ein gutes Wort gab und sür jede harte Beleidigung einen harten Schlag hatte; so kam er bald in einen schlechten Ruf. Bei den Mäd­chen schadete ihm das nicht; denn erstens war er ein bildschöner Kerle" und wußte gar hübsch und angenehm mit den Mädchen umzugehn; zweitens sahen sie, mit dem weiblichen Scharfblick, auch weiter wie Andere: daß der Melzer nämlich daö beste Herz von der Welt hatte undforsch und nobel" war; besonders sah dies Evchcn (Eva), die Tochter des reichenHalfen," Branntwein- und Bier-BrancrS Starke, bei dem der Melzer zuletzt wieder einen Dienst gefunden hatte. ES mag "sonderbar lauten, aber eS ist doch wahr: ein alsThunichtgut", als teiduffnnig und unbeständig verrufener Mann , in- teressirt die Mädchen weit mehr als ein solider, ruhiger, tngcndlichcr Man»; und zeigt er sich ihnen gegenüber rcd)t bescheiden, läßt wol ein Wörtche» fallen wie sehr er sich nach wahrer Liebe und zarter, weiblicher Führung

Zur Erledigung dieser von jeher ganz richtig benann­ten Lebensfrage für unser Nassau ist aber, wie wir lei­der sagen müssen, noch sehr wenig geschehen. Als Halt- punkt haben wir blos die Erklärung unseres Herzogs vom 4. März l I., ohne daß weder die Zustimmung der Agnaten des Hauses Nassau, noch die förmliche Annahme von Seiten des Volkes resp, seiner Vertreter bis jetzt erfolgt ist.

Wir halten diese juristischen Formalitäten aber für um so wichtiger, als uns Erfahrungen, wie solche einseitigen Erklärungen bei veränderten Zeitumständen gedeutelt wurden, zur Seite stehen. Mit welchen jesuitischen Drehungen und Auslegungen wurden nicht noch vor zwei Jahren die Verheißungen Friedrich Wilhelms IV. vom Ministerium Bodelschwingh, dem vereinigten Preu­ßischen Landtage gegenüber, zu vernichten gesucht?

Wir wollen dem Gerechtigkeitsgefühl unseres Fürsten nicht zu nahe treten. Allein wie steht es z. B. bei einem möglichen Wechsel des Regenten? Wenn der Herzog zu Dessau, einem anerkannt freisinnigen und fest auftretenden Landtage gegenüber, eine solche Zurücknahme früherer Verheißungen nur wagen konnte, wie viel näher liegt bei unseren der Mehrzahl nach fast unbedingt der Regierung folgenden Deputirten die Versuchung und die Gefahr, einem ähnlichen möglichen Ansinnen nicht die erforderliche Energie entgegensetzen zu wollen oder zu können?

Die Domänen, ihrer rechtlichen Natur nach', sind und waren in Deutschland bekanntlich theils fürstliche- Privat- und Familienvermögen, theils Staatsgut. Bei uns waren biö zum 4. März beide Arten in der Hand des Fürsten vereinigt. An jenem glorreichen (!) Tage wurden sie von dem Herzoge als Staatseigenthuin er­klärt, und da hierbei Lein Unterschied gemacht wurde, auch gewissermaßen durch die bisherige Vereinigung die Domänen nur als ein Ganzes cristirlen, so Verstand es sich von selbst, daß alle Domänen auf den Staat über­gingen.

Die dem Staate hieraus entsp ungenen Rechte müsse« aber auch vor Allem gewahrt werden. Unsere Vertre­ter, deren Pflicht war, längst diese Sache zu regeln, und, kraft ihres Rechtes und her Rechte des Staates, sâmmtlche Domänen für das Land zu acceptiren; eine bündige Zustimmung der Agnaten, so west sie bei einigen nothwendig gewesen sein sollte, zu fordern, und dann so- fort selbstständig und allein zu bestimmen, welche Do­mänengüter etwa dem Landesherrn als Abschlagszahlung auf die Civilltste nutznießlich oder eigenthümlich überge­ben werden sollten, machen wir dafür verantwortlich, und fordern sie auf, diese Rechte sicher zu stellen, damit für alle möglichen künftigen Fälle, mag das Land seine Selbstständigkeit mit oder ohge Fürsten behalten, oder mit einem andern vereinigt werden, Sorge getragen ist.

Daß von der Paulskirche, deren Mitglieder auch theilweise in unserem Lande unter ungünstigen und vere kehrten Einflüssen gewählt wurden, kein Heil zu erwar­ten sei, darüber scheinen auch die ruhigsten und beschei-

! sehne: dann ist die Festung schon halb erobert, dann braucht bloß noch der letzte Sturm, die wirkliche Liebes­erklärung, zu kommen und der Feind st.)t fest, als gc. liebter Freund im weichen Mädchenhcrzen. So grade war es nach und nach zwischen dem Melzer und dem Evchen gekommen; besonders da der Melzer die Evchcn auch ungemein liebte und das Resultat davon war: sie heirateten sich nach dem Tode von Evchcus Vater, bau­ten zwei Stunde vom Gut im Dorfe, das schöne Haus, legten darin einen Kram und Wirthschaft an, bekamen jedes Jähr ein Kind und lebten so glücklich, so zufrieden, so angesehn und geachtet, daß sic als die glücklichste» und nach bem Pastor als die Ersten im Dorfe betrach­tet wurden; ja der Melzer erwarb sich solche Achtung, solch unbedingtes Zutrauen: daß man ihn, einen Pro­testanten, zum tomenpßeger und ersten Gemeiude- verordnktc» in dem ganz ka tholi schen Dorfe erwählte ; das war bis jetzt unerhört; seine Frau und Kinder waren freilich katholisch (daß die Kinder eS würde», war die einzige Bedingung, unter der Evchens Mutter die Hej- rath zugab) und nie war deshalb nur ein Schatten von Zwiespalt in die Ehe gekommen: daö mochte auch zu dem Unerhörten beitragen. Der Mc,lzer ging auch manch­mal in die Kirche st in cs Dorfes, wenn er wußte, daß der Pastor eine Predigtloslassen" würde, denn er dachte: Die Schwänz da drum herum können mid) nit geniren, wann mw'S.Wort gut ist und ob das nun ihr Weiß- Rock oder mein Schwarz-Rock sagt, daS ist einerlei." Und