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„ M^eLhelL und Neeht!"
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Wiesbaden. Freitag, 3. November
1848,
Die „Freie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der Abonnementspreis beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fl. 45 kr., auswärts durch die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. — Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirksamem Erfolge. — Dir Juserationsgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.
ip Der nette Strafgesetzeutwnrf.
Wie ich ans den Zlitungen entnehme (— und wir müssen uns hier hinsichtlich der Kammerverhandjungcn lediglich auf die Zeitungen verlassen, denn die ofsiziel- len Protokolle kommen erst nach 3, 4, ja 5 unv 6 Wochen an uns arme Westerwälder — ) hat die Regierung der Kammer die Armulhung gestellt, sie möge zum Zwecke der baldigen Einführung des öffentlich- mündlichen Verführers dos Hessen-Darmstädtische Strafgesetzbuch vom 17. September 1841 in Bausch und Bogen für unser Land annehmen. So sehr wir nun auch wünschen, daß die Einführung des öffentlich-mündlichen Verfahrens nach allen Kräften beschleunigt werde, besonders da, wie wir hören, das Criminalgericht in Wiesbaden eine Menge Untersuchungen wegen politischer Vergehen fühlt, so sehr müssen wir dagegen Verwahrung kinlegen, daß man zu diesem Zwecke sich auf eine blinde Annahme des Hessen-Darmstädtischen Gesetzes vereinigen . dürfe. Wir würden dadurch Alles wieder aus der Hand geben, was uns durch das öffentlich-mündliche Verfahren und die Schwurgerichte gesichert werden soll. Denn das Hessische Gesetz, eine Ausgeburt des rühmlichst bekannten D ü T h il' schen Ministeriums, ist nichts weniger als freisinnig, sondern büreaukratisch-reaktionär durch, und durch. Wir wollen zur Aufklärung unserer Leser ein Paar Pröbchen daraus mittheilen, die wir mit Leichtigkeit bis ins Unendliche vermehren könnten, und ihnen dann das Urtheil an- heimgeben, wie sich solche Bestimmungen zu den errungenen Volksrechten reimen. Wir geben ihnen Ueber- schriften, welche den Zweck oder doch wenigstens daS Ziel bezeichnen, zu welchem die bezeichneten Bestimmungen angewandt werden können,
1) Mittel gegen die Vo lkSsonveränität.
Der Artikel 177 bestimmt:
„Die Mitglieder der Ständeversammlung, wenn sie sich ohne Einberufung, oder nach dem'Schlusse, der Vertagung oder Auflösung des Landtags zu einer laudftändischen Sitzung willkürlich vereinigen, sollen mit Gefängniß oder Geldbuße und unter erschwerenden Umständen mit Corrections- Haus bis zu 2 Jahren bestraft werden."
Eine vortreffliche Fürsorge für diejenigen Abgeordneten, welche etwa Lust hatten, irgend etwas mehr für das Wohl des Landes zu berathen oder zu beschließen, als die Regierung cs ziizulassen für gut findet.
2) Mittel gegen das freie Vereinigungs- r e ch t.
Nach Artikel 182 hat die „ Obrigkeit" (das heißt mit deutlichen und deutschen Worten die „Polizei") das Recht, nicht nur solche Vereine und Versammlun- gcn, deren Wirksamkeit ihr gefährlich scheint, aufzulösen, sondern sogar von vornherein die Bildung solcher Vereine oder Versammlungen prophylaktisch zu verbieten. Wer aber einem solchen polizeilichen Auflösungsbefehl
Weissagungen Napoleons.
Ehe fünfzig Jahre vergehen, wird Europa republikanisch oder kosackisch sein.
Dann, wenn mein Sohn noch lebt, wird er unter dein Zujquchzcn des Volks zum Throne berufen werden. Lebt er nicht mehr, so wird Frankreich abermals Republik; denn keine Hand wird es wagen, sich eines Scepters zu bemächtigen, der ihr zu schwer sein würde.
Das Haus Orleans, obgleich beliebt, ist zu schwach. Es hat zu viel von den andern Bourbonen und wird deren Schicksal theilen, wenn cs nicht etwa, welche Veränderungen sieb auch zutragen mögen, hinfort dem Bür- gcrstande anzugchören vorzieht.
Noch einmal wird Frankreich Republik sein, und die übrigen Länder werden feinem Beispiele folgen. Deutsche Preußen, Polen, Italiener, Dänen, Schweden und Russen werden sich mit ihm in einem Kreuzzuge zu Gunsten der Freiheit vereinigen. Sie werden sich gegen ihre Fürsten bewaffnen, mit) diese ihrerseits werden sich beeilen, ihnen Konzessionen zu machen, um wenigstens einen Theil ihrer alten Autorität zu retten ; sie werden sich, im Besitz einer beschränkten Gewalt, selbst kostitutionelle Könige nennen. Aus die>e Wege wird das Feudalsystem seinen Todesstoß empfangen; gleich dem Nebel auf den Gewässern des Oceans wird co beim ersten Strahl der Sonne der Freiheit zerstoben sein.
^lbcr hierbei wird es nicht bleiben; das Rad der
oder Verbot zuwider handelt, der wird, wenn er ein „Anstifter" ist, mit einem Monat, wenn er ein bloßes einfaches Mitglied ist, mit 14 Tagen Amtsgefängniß bestraft, und außerdem wird man sich die Freiheit nehmen, „die Papiere, Literalieu und Bücher solcher Vereine zu coxsiscircu."
Jeder F-eund von „Polizei, Gehorsam und Ordnung" wird finden, daß dies Verfahren sehr amüsant, und eine „Ausführung auf breitester Basis" für diejenige „Errungenschaft des 4. März" ist, welche man das „freie Vereinigungsrecht" Nennt.
3) Mittel gegen die Redefreiheit und die Preßfreiheit.
Wer über Staatsbehörden schmäht oder spottet, der soll, wenn es in einer Volksversammlung oder Zeitung geschhen ist, nach Art. 186 auf Ein Jahr frei Quartier im Corrsctioiishause erhallen. Gewiß eine rührende Aufmerksamkeit für Volksredner und radikale Publizisten, während man der konservativen Seite keineswegs eine gleiche Aufmerksamkeit erweist, -sondern Blätter, nach .dem Zuschnitt der „Naffarischen Allgemeinen", in den maßlosesten und unverantwortlichsten Schmähungen und den heräbwürtzigendAn Spot treten nicht nur einzelne Abgeordnete, sondern je nach Gelegenheit auch die ganze Abgeordneten-Versammlung, namentlich wenn dieselbe sich hat beigehen lassen, einen Beschluß zu fassen, der, statt des Wohles privüegirtcr Klassen, einmal das Wohl des Volks (und namentlich der Bauern) im Auge hat, ergreifen und verfolgen läßt, und, statt einer Strafe (die auch wir ihnen nicht wünschen, denn sie richten sich selbst), mit „offiziellen Mittheilungen", oder vielleicht auch mit „offiziellem Gelde" unterstützt.
Wir bitten unsere giüt, den Artikel 186 und die folgenden selbst zu lesen. Denn wenn wir in weitere Erörterungen dieser liebevollen Vorschläge uns einließen, so könnte es uns passiren, daß diese besprochenen Artikel auf uns selbst angewandt würden. Wir sind aber nicht so selbstsüchtig, daß wir die Aufmerksamkeit und die. Gütigkeit unserer Behörden in einem so hohen Grade aus unsere unbedeutende Person lenken wollten, und begnügen uns vielmehr damit, unser Volk uno unsere Abgeordneten in wenig Worten daraus aufmerk- fam gemacht zu haben, daß sie, was das Hessische Strafgesetzbuch vom 17. September 1841 anlangt, keine blinden Hessen sein mögen.
?>KDie Verhand!ttrrgel» der Spezial-Synode zu Wiesbaden.
(Schlußbetrachtung.)
Tue Spezial - Synode in Wiesbaden ist been di. t. Wie mancher Freund der Aufklärung hat mit II geduld die Zeit säum erwa ten kö men, wo ihm die zugesichelte freie Kirchen-Verfassung geoffenbart würde, wie manche so schöne Hoffmug wurde schon an
Revolution wird, soweit gekommen, nicht aufzuhalten sein; sein Ungestüm wird sich verfünffachen und seine Schnellig-. feit im gleichen Verhältnisse zunehmen. Wenn ein Volk einen Theil seiner Rechte wicbererlangt, so euthusiaömirt es sich durch den Sieg, und wird, nachdem es einmal die Wollust der Freiheit geschmeckt hat, unternehmender, um mehr zu bekommen. Die Staaten Europa's werden vielleicht während einiger Jahre in einem beständigen Zustande der Bewegung sich befinden und dem Boden in dem einem Erdbeben vorhergehenden Momente gleichen ; — endlich aber macht sich die Lava frei und mit der Explosion ist Alles zu Ende.
Der Bankerott Englands wird die Lava sein, welche die Welt erschüttern, die Könige und die Aristokratien verschlingen, aber durch ihren Ausbruch die Interessen der Demokratie befestigen soll. Glauben Sie mir, Las-Ca- ses, ebenso wie die Reben, welche man in die Asche des Vesuv und des Aetna pflanzt, die köstlichsten Weine erzeugen — ebenso wird der Baum der Freiheit nnerschüttcr- licb werden, wenn er in jener revolutionären Lava Wurzel geschlagen hat, welche alle Monarchien überschwemmen wird. Möge er Jahrhunderte grünen und blühen!
Diese Ansichten kommen Ihnen in meinem Munde vielleicht seltsam vor; nichtsdestoweniger sind es die meinigen.
Ich war zum Republikaner geboren, aber das Scbick- ,al und die Opposition Europa's haben mich Kaiser- werden lassen. Jetzt erwarte ich die Zukunft. (N. NH. Ztgy
die daraus hervorgehenden Beschlusse geknüpft.' O? eitler Wahn! wie thöricht wäret ihr, die ihr glauben konntet, daß aus dieser Synode in ihrer ganzen ZuHmmen- setzung (wo die' Geistlichkeit der alten Zeit, mit dm überfrommen Laien so zahlreich vertreten war) viel Gutes unsern jetzigen Verhältnissen Unpassendes her- vorgehen würde.
Nur eine kleine Zahl der Geistlichen und Abgeordneten vom Lande blieb, allen Einflüsterungen dieser Geist'ich- keit zum Trotz, aus den einmal gefaßten Ideen beharrlich stehen, konnten sie auch nur selten die Majorität gewinnen.
Der vom Pfarrer Weygand und dem Lain Cron aus Biebrich gestellte Antrag, daß zwei Drittheil der Generalsy wde weltliche Abgeordnete sein möchten, fiel natürlicher Weise durch, denn der voraussichtliche Sieg der Geistlichkeit, konnte ja dadurch in Frage gestellt werden; ebenso verhält es sich bei der Ei seßung des Landes-Kirchen-Vmstandes, der aus zwei geistlichen und drei weltlichen Abgeordneten zu bestehen hat, und wo der Vorsitzende, der bedingungsweise ein Geistlicher sein muß, sogar mit einem Veto (sic! sic!) betraut wurde.
Der Vorsitzende wird auf neun Jahre gewählt, und bleibt bei seiner Wiedererwählung lebenslänglich in dieser Stelle.
Sollte man nicht glauben, dieser Beschluß sei aus dem Hirn eines Mystikers entsprungen? und doch wäre dies ein Irrthum, denn er wurde von den Laien Spieß und Ebenau combinirt; und als der Laie Cron, Pfarrer Ilgen (ja nicht der Caplan JPen!) und Pfarrer Weygandt gegen die lebenslängliche Anstellung protestirten, und eine Wahl von 6 zn 6 Jahren wünschten, so machte Kirchmrach Schulz die treffliche Bemerkung, auf diese Weise würde ja der höchste Kirchenbeamte, wenn er nicht wieder gewählt würde „gleich einer ausgepreßten Citrone weggeworfen", wahrlich ein famoses Bild, welches, begleitet von salbungsreichen Reden, die vielleicht wankenden Herzen der frommen Brüder ko erschütterte, daß die freilich sehr weltliche Ansicht, die Cron aussprach, auch die Kirche müsse mit den jetzigen politischen Ansichten Hand in Hand gehen, was bei einer Anstellung des ersten Kirchenbeamten auf lebenslänglich nicht immer der Fall sein werde, und daß derselbe wohl den Beschlüssen der Generalsynode, die j desmal möglicher Weise aus neuen Mitgliedern bestehen, und den vielleicht gerade ülstichen Z itrichtunMn huldigen möchte, werde entgegentrehm, und von seinem Veto Gebrauch machen kö men, »wwig Beifall fand. Zwar stebt es dann (nach Ansicht des Lain Spieß) der künftigen General-Sy ode zu, einen solchen mißliebig gewordenen Beamten tu t eines sehr bedeutenden Pension zu ent- lassen, jedoch das mme Volk muß dann immerhin den Geldbeutel wieder öffnen, um den vermehrten PensionsEtat durch Kirchensteuer zu decken.
Wie steht's um Naffau's Industrie, und wie ist ihr aufzuhelsen?
■ (Fortsetzung.)
Bücher, wie die -Technologie von Poppe oder die Encyklopädie von Bergmann müßten ihres armen Ge- Haltev wegen eints solchen Lesezirkels unwürdig sein. Eben w können von der andern Seite strengwissen- lchaftlichc^ Werke, wie der Wasserräderbau von Stedtenbacher, Mechanik von Kaiser, Chemie von Rose, Pyysick von Edingshalyen re. keine Aufnahme finden. Es ist keine, leichte Sache alles Dies so anzuordnen, das Nasfau's Gewcrbstand einen sichtbaren Gewinn davon habe, her möglichst intelligent, moralisch und materiell ist. Gerade darum sollte die Regierung die .Organisation des Gewcrbvercins, den Entwurf für eine Gewerbschule so wie die Projekte für die Anlagen neuer Fabriken solchen Leuten anzu vertrauen' welche die nassauischen Verhältnisse kennen, einen allgemeinen Ueberblick im Gewerbs- wesen haben, technische Studien gemacht, und endlich aus reiner Liebe zum Vaterland dem Emporkommen der Industrie ihre Zeit und Kräfte weihen.
Solche Leute sind selten, und sind nicht für geringe Gehalte zu Habey. Nassau hat jetzt nur noch geringe Staatsmittel, daher müssen wir fragen: Was kosten solche Anlagen, wie sie oben empfohlen wurden, und welche ist wohl die wohlfeilste und wohlthätigste ? Darauf