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âeiheit und Neeht!"

j^ 217. Wiesbaden. Sonntag^LL. October 18L8.

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Was ist mut zu thun ?

0 Vom Taunus, Anfangs Oktober. Es ist eine bekannte Sache, daß jede Niederlage eines Theils, oder einer Fraktion einer Partei eine Niederlage für die ganze Partei ist. In dieser Lage befindet sich ssetzt die gesammte demokratische Partei in Süddeutsch­land. Was wird die Folge davon sein? Wird die Reaktion vollständig siegen, um das Jahr 1848 aus der Weltgeschichte auszustreichen? Schon spricht man es im Lager der Reaktion offen aus, daß man die zu- sammengezogenenReichstruppen" dazu benutzen müsse, um in ganz Süddeutschland die sogenannte gesetzliche Ord­nung (wir wissen, waS das heißt) wieder herzustellen; schon sagt man es rund heraus, man müsse das Ver­einsrecht und die Preßfreiheit, als die Mitschuldigen des Frankfurter Aufstandes, auf die Anklagebank setzen und mitverurtheilen. Wird es der Reaktionspartei damit gelingen? Werden unsere hochfliegenden Früh­lingshoffnungen mit den fallenden Blättern des Herb­stes in ihr frühes Grab sinken? Wir müssen gestehen, uns ist bange, doch wir verzagen nicht", wenigstens noch nicht. Wir haben noch zwei uneroberte Boll­werke der Freiheit, Wien und Berlin; und wir haben in unsern eigenen Händen noch zwei mächtige Waffen des Kampfes, das Vereinsrecht und die Preßfreiheit. (?) Laßt unS dieselben benutzen, solange es noch Zeit ist.

Das, wonach wir vor Allem streben müssen, ist eine gesetzmäßige Erneuerung der s. g. konstituirenden Nationalversammlung. Dieselbe hat durch ihre Ab­stimmung über die Waffenstillstandsfrage auch für Die­jenigen, die das nicht schon längst einsahen, klar be­wiesen, daß sie nicht der Ausdruck des wahren Volks- willens ist, daß sie vielmehr mit demselben im schneidendsten Widerspruche steht. Denn gerade in die­ser Frage waren, mit Ausnahme der eigentlichen Re- actionspartei, alle Parteien einig, namentlich auch die engherzig nationale Partei, die sonst nichts weniger als freisinnig ist, und dennoch wurde der schmachvolle dä­nische Waffenstillstand genehmigt.

Es läßt sich aber die Nothwendigkeit einer Erneu­erung der Nationalversammlung, abgesehen davon, daß einige Mitglieder derselben dies selbst beantragt haben, durch folgende Gründe leicht erweisen:

1) Dieselbe ging aus indirekten Wahlen her­vor, in manchen Staaten sogar nach alten, auf einem Census beruhenden, Wahlgesetzen; aber nur direkte Wahlen mit allgemeinem Stimmrecht haben die Prä­sumtion für sich, daß sie den Willen der Majorität des Volkes ausdrücken.

2) Es wurde zu einer Zeit gewählt, wo das Volk seine Leute noch nicht kannte und wegen des vorher stattfindenden Mangels an öffentlichem Leben nicht kennen konnte. Es wurde daher unter die Menge der Wahlkandidaten sehr häufig blindlings hineinge- griffen. Wo die Entscheidungögründe bestimmter zum

Nicolaus Pawlowitsch, Selbstherrscher aller Neusten.

(Ausder neuen Zeit").

(Fortsetzung.)

Hier begegnen wir dem Zuge in dem Bilde von Nicolaus 1., vor dem sich jedes Gemüth flüchtet, vor der Härte. Das kalte Auge, das den Bittenden ab- schreckt, das unthcilnchmend bleibt, auch wenn der Mund zur Freundlichkeit sich zieht, ist ein so beredter Spiegel der innern Winterlandschaft, daß sich die sichrbaren Eis­zapfen nicht wegstreiten lassen.

Der Geist der Humanität regte sich in andern Län­dern in der Gesetzgebung selbst für Verbrecher. Nicolaus ließ sein Reich an diesem Fortschritt nicht theilnehmen. Zwar schaffte er die Knute ab, er ersetzte aber diese lange Peitsche durch die kürzere, die Pleta, und führte das Brandmarken wieder ein, welches Alexander I. verboten hatte. Die exéeuteurs des hautes Oeuvres, die scheuß­lichen Knutenmeister, sollten nicht allein mehr die Men­schen zerfleischen, jetzt wurde auch außerdem dem Mili­tär das Amt übertragen, die Menschen langsam zu Tvde zu martern.

Es war im Jahre 1842 als der Kaiser die öffent­liche^Aufführung des tchauderhaften Schauspiels des Todt- peitzchens mit Ruthen in "seiner Residenz befahl. Ein Ehemann, müde der seit Jahren empfangenen leeren

Bewußtsein kamen, da griff man entweder nach den, den Wählern am meisten bekannten Beamten, Advoka­ten :c., weil diese dochKenntnisse" von den Staats­angelegenheiten hätten, oder im Gegentheile nach einem Manne vonseines Gleichen", weil allen Angestellten nicht zu trauen sei, je nachdem die eine oder die andere Rücksicht das Ucbergewicht erhielt. Oft stimm­ten auch die Wähler für Denjenigen, der ihnen von ihrem Geistlichen vorgeschlagen wurde, weil sie außer diesem Niemand kannten, den sie hätten um Nath fragen können *).

3) Das Volk, damals (im Vergleich mit seiner jetzigen politischen Bildungsstufe) noch im Zustande der Kindheit, ist seitdem zu männlicher Reife fortgeschritten, während seine Vertreter, größtentheils mit sich fertige und in sich abgeschlossene Männer, bei der bestimmten politischen Richtung, welche sie hatten, stehen geblieben sind. Erst durch den länger« Gebrauch der freien Presse, der Vereine und Volksversammlungen, haben sich überall die Parteien von einander geschieden, während bei den deutschen Revolutionen (man vergleiche unsern 4. März) Alleseinig" war. Wie ist's da zu erwarten, daß die damals gewählten Vertreter gegenwärtig noch in Wahr­heit die Gesinnung ihrer Committenten vertreten?

4) Bei der Wahl der Nationalversammlung war sehr allgemein die Voraussetzung, dieselbe werde höch­stens ein halbes Jahr versammelt bleiben und dann neu gewählt werden. Jetzt zeigt sich'S, daß dieselbe wohl mehrere Jahre nöthig haben würde, um ihre Aufgabe zm lösen. Will man also ehrlich gegen das Volk han­deln, so muß man das, was seine, wenn auchirrthüm- liche, Voraussetzung war, erfüllen. Wir hörten dainals öfters die Leute sagen:wir wußten nicht recht, wen wir wählen sollten; wenn es noch einmal geschieht, was ja bald der Fall sein wird, dann werden wir's besser machen." Heißt aber das die Volkssouveränität achten, wenn man eine neue Berufung auf das Volk verweigert, weil die Nationalversammlung ihre Mission (woran sie ja selbst schuld ist!) noch so wenig erfüllt habe? Nein das von dem Volke bestimmte halbe Jahr läuft ab; darum fordert dasselbe eine Verjüngung der Versammlung.

Daß die Volksvertretung von Zeit zu Zeit, und zwar in möglichst kurzen Fristen, erneuert werden muß, ist ein allgemein anerkannter konstitutioneller Grundsatz: wie viel mehr ist in dem in Rede stehenden Falle eine neue Appellation an den Willen des deutschen Volkes nothwendig!

Aber wer soll die Auflösung der Nationalversamm­lung aussprechen? Dem Neichsverweser steht diese Be-

*) Folgendes kam u. A. in unserm Lande vor: bei einer Wahl machten es sich die Wahtmänner znm Grundsätze, Keinen zu wählen, dersich selbst anbiete." Ferner: ein Geistlicher ließ sich die Stimmen aus seiner Gemeinde geben, nicht et­wa, weil er wirklich gewählt sein wollte, sondern, wie er selbst erklärte, nur um zu zeigen, daß seine GemeindeVer­trauen zu ihrem Seelsorger habe! !!"

Versprechungen des Fürsten Gagarin, erschoß denselben. Dafür ward ihm die Strafe des Gassenlanfens durch 6000 Mann auferlegt. Nach 2500 Hieben hauchte er das Leben aus.

Ein Jahr darauf befahl der Kaiser nicht nur die­selbe Execution an sechs Erbmenschen, die, durch Miß­handlungen zur Verzweiflung gereizt, ihren tyrannischen Herrn geschlagen hatten, sondern die Polizei wurde auch befehligt, die sämmtliche sklavische dienende Klasse iiEpe- tersbukg als Zuschauer zu der furchtbaren Strafe ihrer unglücklichen Brüter zu treiben.

Welchem Lande wären die Gräuel fremd geblieben, die in Kalisch und andern Gegenden Polens an entlan- feutn und wieder eingefangenen Rekruten verübt wurden, daß selbst den Leichnamen die dictirten Hiebe' nicht er­lassen wurden, und die herbeigeschleppten Verwandten der Unglücklichen diesem schrecklichen Tode zusehen mußten.

In dem Aufrufe, den Zar Nicolaus am 21. De­zember 1829, nach dem politischen Aufstande, an die Russen erließ, waren zwar die Worte:Gerechtigkeit ohne Rache, ohne Haß gegen Eure Gegner, Wohlwollen und Versöhnlichkeit gegen Alle, die zu ihrer Pflicht zurück- kehten, allein Polen und das ganze Reich haben von dem Gehalt dieser Worte nichts empfunden. Im Gegen­theil war «der Kaiser sogar müde, die Bestätigung von Urtheilen über schwere Verbrechen sich allein vorzube- halten, bei den Kriegsgerichten übertrug er sie an seine gewissenlosen Vasallen, und die Urtheile bei den perma-

fugniß nicht zu, weil es eine konstituirende Ver­sammlung ist. Nur das souveräne Volk hat das Recht, dies zu thun, d. h. das Volk hat das Recht, durch Adressen aus allen Theilen Deutschlands von der Na-, tionalversammlung zu fordern, daß sie sich selbst auf­löse. Und zwar kann dies, damit es keine Unterbre­chung, kein Interregnum gibt, in der Art geschehen, daß jedesmal der alte Abgeordnete erst austritt, wenn der neue in dem betreffenden Wahlbezirke gewählt ist und in die Versammlung eintritt, wie dies auch der von einigen Parlamentsmitgliedern selbst gestellte An­trag verlangte.

Mözen denn die Vereine in ganz Deutschland diese wichtige Angelegenheit betreiben! Mögen Hunderte und Tausende von Petitionen in diesem Sinne von allen Seiten nach Frankfurt eilen, und den Willen des sou­veränen Volkes aussprechen! Es ist die äußerste Ge­fahr im Verzüge. Denn von der jetzigen National­versammlung ist Nichts zu hoffen; sie ist nur eine er­neuerte Auflage des Bundestags. Tritt nicht noch diesen Herbst eine Veijüngung derselben ein, so ist das Schlimmste zu fürchten, so wird die gehoffte Einheit und Freiheit des Vaterlandes vollends zu Grabe ge­tragen. , Willst du das, deutsches Volk? Soll all' das Blut seit den Märztagen umsonst vergossen, soll Han­del und Verkehr umsonst so lange gestört worden, sol­len Tausende umsonst in Armuth und Noth gekommen sein? Sollen alle Völker Europa's mit Finger auf uns zeigen, daß wir den Mund so voll genommen hatten und zuletzt nicht die Kraft haben, irgend etwas Be­deutendes zu Stande zu bringen? Du kannst das nicht wollen, deutsches Volk! Darum wohlauf! Laßt unS nicht ruhen und rasten, bis wir unsern Willen durch­gesetzt, bis wir auf friedlichem und gesetzlichem Wege eine neue, ihrer erhabenen Aufgabe gewachsene Natio­nalversammlung zu Stande gebracht haben! Laßt uns die Ehre des Jahres 1848 retten! Es mahnt uns die Erinnerung an das Große, daS wir im März voll­brachten, da wir einig waren ; es mahnen uns die Gräber der Freiheitskämpfer, die damals gefallen sind ; es mahnt uns das Blut unserer Brüder, das jetzt wieder überall den deutschen Boden feuchtet! Möge die laute Mahnung nicht ungehört an unserem Ohre vorübergehen!

88. Zur Medicr'nalreform.

1) Nach Lik. A. pog. 3 der Gebührenordnung sind unentgeltlich zu verrichten : alle auf Requisition der Criminal-, Justiz- und Amtsbehörden vorzunehmenden Acte der gerichtlichen Medicin, insofern nicht einzelne Individuen, welche sie betreffen, znr Kostenzahlung schuldig erkannt sind und Zahlungsfähigkeit vorliegt.

2) Nach Lit. C. pos. 13 werden entrichtet: für eine von der Justiz- oder Polizeibehörde in Nnterfuchungs- sachen verlangte Besichtigung und Untersuchung eines

nenteu Kriegsgerichten an der preußischen Grenze über Schmuggler hängen zu Bestätigung und Vollziehung gar nur von Civilgouverneuren ab, während die Richter hung­rige Offiziere vom Corps der innern Wache sind.

So wird jetzt in dem Reiche eines Monarchen Recht gesprochen, der den Thron mit dem Vorsatz bestieg, die Gerechtigkeit seinen Völkern zu geben, und dessen Wohl durch Gesetze zu schirmen. Ehrfurcht verlangte er für seine Gerichte, und er selbst riß, .o wie oft, durch Macht­sprüche Das aus des Gesetzes Gleise, wofür er die ge­setzliche Bahn angewiesen hatte.

Neben den erhöhten Körperstrafen stellte er eine thu gerechtigkeit wieder her, die von Katharina II. beseitigt worden war, die Vermögenscoafiscation, und in einem Umfange, daß er sich nicht über das schonungsloste Ur­theil aller gesitteten Menschen beklagen darf. Der Kai­ser hat dadurch eine neue Erwerbsquelle seinen Dienern geöffnet, denn wie gierige Wölfe fallen diese über Hab und Gut eines Verurtheilten her, zu dessen persönlichen Leiden auch die Güterconsiscatwn ausgesprochen ist. Der Unglückliche nicht allein verliert sein ganzes Eigenthum, sondern das Urtheil trifft auch die Gläubiger, welche die gerechtesten Forderungen an das in Beschlag genommene Vermögen haben. Der Fiscal jedoch treibt von den Schuldnern des Verurtheilten deren Leistungen bis auf den letzten Kopeken zur Masse, die nun über die Hälfte erst geplündert wird, ehe sie an den Ausspruch des Kai­sers kommt, welchem Günstlinge er damit ein Geschenk