„âeiheit und NeehL!"
^ 2 LA. Wiesbaden. Freitags 20. October I8L8.
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Wiesbaden, den 18. October.
I.
Es lebe die Preßfreiheit!
In Nro. 211 der „Freien Zeitung" befindet sich folgender Artikel:
„Die von der Regierung der Abgeordneten »Versammlung, bezüglich der Zehntablösung vorgelegte Berechnung ist, wie wir vernehmen, sofort gedruckt und im Lande verbreitet worden. Wir erkennen hierin einen unzweideutigen Verdächtigungsversuch gegen die Majorität in der Zehnt- ablösungsfrage: resp, gegen die ganze Kammer. Die Berechnung wird bekanntlich von einem besonders niedergeseßten Ausschüsse geprüft und soll dieser Tage darüber Bericht erstattet werden. Wir machen zum Voraus auf den dieser Tage zur Veröffentlichung kommenden Bericht aufmerksam, und warnen vor einem voreiligen Urtheil. Die Berechnung der Regierung ist nach der Versicherung des Berichterstatters ganz falsch."
Wegen dieses Artikels wurde gestern, also im Jahre 1848, von dessen „Errungenschaften" freilich bloß noch unverbesserliche Dummköpfe entzückt sind, der Redakteur der „Freien Zeitung" vors hiesige Poltzeiamt geladen, und von dem leßtern gegen ihn „wegen Verdächtigung der Regierung" eine Untersuchung auf die Beine gebracht.
Die Vertheidigung der Redaktion, sowie die Ergebnisse der Untersuchung werden wir seiner Zeit unsern Lesern mittheilen. Jetzt fordern wir sie auf, ntit uns den Ruf anzustimmen:
Es lebe die Preßfreiheit und die Censur!
• II.
Es lebe die Gerechtigkeit!
Die Kammer ist nach allen konstitutionellen Grundsätzen der Träger der gesetzgebenden Gewalt im Staate, die Regierung der Träger der ausübenden. So gut die Regierung Achtung begehrt, ganz mit demselben Rechte kann solche auch die Kammer für sich in Anspruch nehmen, und wenn die Regierung selbst wegen des geringsten Tadels beleidigt wird und inquirirt, so darf sie nicht ruhig zusehen, wie die Vertreter des Volks in ihrer Gesammtheit wahrhaft beschimpft werden. Wir selbst haben es uns zur Aufgabe gesetzt die Armseligkeit der einzelnen Abgeordneten, dem Volke kund zu thun, allein die Kammer in ihrer Gesammtheit werden wir nicht herabwi'irdigen, da ja Gottlob noch Manner genug drin sind, deren Herz warm für des Volkes Wohl schlägt.
Wir bitten nun unsere Leser einmal folgende Stellen aus einem Artikel der Nass. Allg. Zeitung, betitelt:
die zweimalige Abstimmung über das Gemeindegesetz und ihr Resultat, mit Aufmerksamkeit zu lesen:
1) „Wie schmerzlich muß es für jeden, der es mit dem Wohle unseres kleinen Staatolebens aufrichtig meint, sein, aus der Verhandlung zu entnehmen, in welcher theils rohen und bornirten (d. h. ihr Männer auf dem Lande: erzdummen) theils wirklich perfiden (d. h. treulosen) Weise Versuche gemacht wurden, das von der Regierung vorgelegte schöne Ganze (ach das schöne Ganze! es war vielfach andern Legislationen entnommen!) — förmlich zu verstümmeln.
2) „Da bekanntlich eine große Zahl unserer Volksvertreter seine „gestimmte Stimme" mit in die Versammlung bringt, solchen daher mit Bernuuftgrüuden, und namentlich wenn sie von der Regierung Vorgebracht werden, nicht beizukommen ist;
3) „eine Bestimmung, in der nur Bornirthett (Riesendummheit) oder Perfidie (Verrätherei) das Bestreben der Regierung, der Gemeinde einen Bürgermeister gegen ihren Willen aufzudrängen, erblicken kann!
4) „Wahrhaft lächerlich war es von unserer Linken, aus diesem Vorschläge eine Parteifrage zu machen, und die theils stummen, theils redseligen Hörigen ihrer Partei, von denen freilich ein großer Theil keine Ahnung davon hatte, daß ein Feldgerichtschöffe gar kein Gemeindebeamter u. s. w.
5) „Ebenso hatten wir es für eine förmliche Absurdität (Abgeschmacktheit), hervorgegangen aus jämmerlichem Haschen nach Popularität, daß bei §. 21 des zuletzt erwähnte» Gesetzentwurfs, den Staats» und Kirchendienern die Verpflichtung aufgebürdet wurde, in derjenigen Gemeinde, in welcher sie zuerst «»gestellt werden, ein Eintrittsgeld zu bezahlen.
6) „Und so könnten nur uns dann im Ganzen noch gratuliren, bei dieser Affaire mit blauem Auge davon gekommen zu sein: d. h. wir sind unsern Gesetzgebern Dank dafür schuldig, daß sie den vortrefflichen Regierungsentwurf, doch nicht so arg verdorben haben. Mancher dummeBauer wird zwar fragen, ob es denn nicht gescheuter gewesen wäre, den Regierungsentwurf gleich von Anfang an im Ganzen anzunehmen, statt denselben mit nicht geringem Aufwand von Scharfsinn (siel d. h. der Scharfsinn ist nicht weither) Lunge, Zeit und Geld zu verstümmeln und dann im Wesentlichen wieder herzu- stellen."
Soweit die Allgemeine, die zarte, die seine, die noble. Hier wird den Gesetzgebern gedankt, daß sie das Gesetz nicht so arg verdorbeu hatten — ist das nicht Verdächtigung? — Hier wird den Ständen gegenüber von Erzdumiicheit, ja sogar Treulosigkeit Verrätherei geredet — ist das nicht Verdächtigung? Euch ihr biedern und rechtlich denkenden Männer fordern wir auf, den obigen Artikel der „Freien Zeitung" gegen die Regierung und diese Ausfälle der „Nass. Allg.," (welche allemal grollt, wenn der Freisinn in
der Kammer obfieg() gegen die Kammer der Nassauer zu vergleichen.
Wir haben nichts davon gehört, daß das Gericht eine Untersuchung gegen die „Nass Allg." eingeleitet habe und bitten die „AUgem.," wenn solches geschehen, dieß ja öffentlich mitzutheilen.
Das Volk aber, das von der „Nass. Allg." immer für so unreif erklärte Volk, wird Richter sein zwischen uns und Euch! —
Ueber den gegen die „Freie Zeitg." anhängigen Hochverrathsprozeß werden wir demnächst berichten.
ME Die Kirchensteuer der Wiesbadener evangelischen Gemeinde *).
I.
Wiesbaden. Es ist in frühern Jahren oft über die Höhe der den Gliedern der hiesigen Gemeinde auf. erlegten Kirchensteuer geklagt, aber deren Entrichtung nie verweigert worden. Erst jetzt ist dieses, zwar nicht von Allen, doch von Einigen versucht worden. Von Diesen wurde bekanntlich eine Petition an die Abgeord- neten-Kammer überreicht, worin die Abschaffung der Kirchensteuer, als unzeitgemäß, nachgesucht wurde. In der Sitzung vom 18. Juli d. I. wurde deren Inhalt zum Vortrag gebracht, und der Antrag gestellt, den Uebergang zur Tagesordnung zu beschließen, welches von der Kammer auch genehmigt wurde.
Motivirt wurde dieser Antrag der Commission durch folgende Darstellung: „Eine Zahl hiesiger Bürger findet die Erhebung von direkten Steuern zu Kir- chenbedülfnissen nicht zeitgemäß, auch nicht zu Recht bestehend, weshalb sie deren Einstellung für die Zukunft beansprucht (verlangt). Es ist uns nicht bekannt, ob sich die Erhebung von Kirchensteuern iu der Stadt Wiesbaden aus Gründen des Bedürfnisses rechtfertigt, und inwiefern die Einwilligung der Gemeindeglieder zu dieser Erhebung gegeben worden ist. Da aber eine freie, auf der Theilnahme aller Kirchengemeinschaftsglieder beruhende Kultusverfassung in Kürze (?) ins Leben treten soll, und es alsdann den verschiedenen Konfessionsangehörigen überlassen bleiben wird, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu ordnen, oder selbst darüber zu entscheiden, ob zur Unterhaltung der religiösen Anstalten Steuerzuschüsse nothwendig sind oder nicht; so finden wir es gegenwärtig nicht dringlich, eine Untersuchung über die Verpflichtung der verschiedenen Konfessionsverwandten zu Steuerbeiträgen für kirchliche Zwecke anzustellen."
Der auf die Zukunft gegebene Trost konnte natür« lich die Bittsteller nicht sehr erbauen. Er war auch
*) Vorstehender Artikel nimmt zwar zunächst Bezug auf rein Wiesbadener Jnr,reffen: ist jedoch in seiner- ganzen Fassung so gehalten, Lag er auch in weiteren Kreisen des Landes gewiß mit Interesse gelesen werden dürfte. D. R
Nicolaus Pawlowitsch, Selbstherrscher aller Reußen. (Aus „der neuen Zeit").
(Fortsetzung.)
Wie hätte sich Nickolaus I. davon frei machen können,, und wenn er alle Regententngcndcn wie aus einem Füll- horn geschüttet hätte, sobald sein Grundsatz auf Bajonetten verständlich war, durch Furcbt zu herrschen, mithin der Freiheit Feind zu sein. Wo das Gesetz obenan steht, daß das geistige und materielle Volkswohl in dem Interesse der Fürstenfannlie aufgehen soll, da kann die Regierung durch kein Vertrauen unterstützt werden, da erscheinen ihre besten Verfügungen gegen durchlöcherte Rechte, gegen eingerisscnc Laster, nur wie aufgeflickte bunte Lappen, die das Kleid bis zur Lächerlichkeit aus- bessern, und neben den gesunden Flicken reißen immer neue Löcher, weil das Ganze morsch ist, und der Verfassung halber nicht heilsam sein kann.
Diese Erfahrungen mußte Nickolaus machen bei Allem, wo er nicht als Zar handeln, sondern >wv sein reiner Wille als sittlicher Mensch wirken sollte. Das, was der Autokrat mit dieser moralischen Seite mit eben dem Ernst und Eifer angriff, wie er dem Fundament seines absoluten Gedankens gewidmet hatte, förderte auch den Beweis zu Tage, daß der Glaube Ihwerfhuib und Thorheit sei, es liege nur in beb Macht der Regierung, Uebelstände i
zu heben, weil in ihren Händen alle Mittel lägen, dies zu bewirken.
Nickolaus Pawlowitsch erkannte cs als Pflicht, dem bis zu öffentlicher Unverschämtheit gestiegenen Laster der Bestechlichkeit und der Veruntreuung schroff entgegen zu treten. Er fühlte die Nothwendigkeit, und daß dies Gefühl nicht wie ein Baum ohne Wurzeln in der Erde, in seinem Innern war, dafür konnten Männer, wie Die- bitsch, Eancrin, Adelung mit »»verborgener Ueberzeugung sich verbürgen.
„Ich kenne die ganze Schwere meines Vorhabens, sagte er zuDiebitsch, allein wenn es mir auch nicht gelänge, Rußland auS der Schande dieses Lasters zu reißen, so wird man mir doch die Gerechtigkeit wiederfahren lassen müssen, daß mein Wille stets auf die Vernichtung dieses Bösen gerichtet ist." Adelung, war oft, daß man sich über ihn ärgern konnte, der entsetzlichste Geizhalz, wenn er eine Meinung über seine kaiserlichen Zöglinge verausgaben sollte, aber er konnte warm werden, wenn er für das Gerechtigkeitsgefühl deS Kaisers sprach.
Nicolaus ließ Worten auch Thaten folgen. Täglich begab er sich selbst in Behörden, Schulen und andere Anstalten. Nur zeigte sich bei diesen Besuchen, daß dem guten Willen das Talent nicht zur Seite ging, den Blick in daS Wesen zu richten, er ließ ihn am Aeußern Haften. Der Seetenschmntz in allen Krvnsgebäudcn wurde von jeher mit Eleganz und Reinlichkeit pedantisch über- l tüncht, doch der vielleicht 2—3 Jahre alte Anstrich der
Stube eines Schweizers konnte Veranlassung sein daß der Chef der Anstalt seine Entlassung erhielt. So ging es dem Director des Gymnasiums Middendorf.
In dem Al«;sehen, iu der äußeren Orduung verloren sich alle Prüfungen des thätigen Kaisers; und wer an dem äußern Ueberzug schabte, endeckte den Jahrhunderte alten Salpeterfraß an allen Wänden. Was'organisch in daS ganze Slavenvolk gewachsen ist, hat der Despo- tismits selbst ängcpflanzt, und die Versuche des lautersten Willens in einem Zar, dasselbe auSzuschnciden, haben den Schein der Bemäntelungen gegen sich. Es bleibt im moralischen Reiche dieselbe Wahrheit wie in der Körperwelt, daß nur Das, was zur Wurzel dringt, von dort in das Leben aufwärts steigt, daß der Staubregen auf den Blättern verdunstet.
An Schmarotzern fehlte es nicht, die sich bei dem neuen Monarchen beliebt machen, und sich auf dem Unglück Anderer emporschwingcn wollten. Daher wurde bald von hier, bald von dort eine Wiederrechtlichkeit an den Kaiser gebracht, und dieser jagte Einzelne, Große und Kleine, so wie ganze Behörden aus dem Dienst. In einem Lande, wo das Geld als Maßstab für Alles genommen ist, treffen die Strafen nur immer die armen Sünder, denn die reichen kaufen sich mit dem Raube von der Strafe los, die über den bloßen Verlust einer einträglichen Stelle geht.
(Fortsetzung folgt.)