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âeiheit und Recht!"

M 210

Wiesbaden. Samstag, 14. October

ssas.

DieFreie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. Der Abonnemcntsprets beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fL 45 kr., auswärts durch die Post bezogen mit verhältmßmäßigem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und sind bei der großen Verbreitung derFreien Zeitung" stets von wirksamem Erfolge. Die Jnserationsgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

Allen Demokraten zum Gruß!

Uns ist ein großes Heil wiederfahren. Unsere Sache, die Sache der Demokratie, hat einen unerwarteten und mächtigen Bundesgenossen gewonnen nämlich die Frankfurter Oberpostamtszeitung. Diese amtliche Zeitung welch unerhörte Bege­benheit hält einen Monarchen an der Spitze von Deutschland für eine Unmöglich­keit. In der Beilage zu No. 274 könnt Ihr lesen: daß aus vielfachen Gründen die Ein­setzung eines Kaisers großen, ja unüber­windlichen Bedenklichkeiten unterliege, und ferner: man sei zur Einsicht gekommen, daß bei den einmal bestehenden beiden über­mächtigen Monarchien dieAufstellung eines Kaisers maßlose Eifersucht und ein Heer von sonstigen Unzufriedenheiten zur Folge haben würde. Ihr seht, daß unsere Sache Niesenfortschritte macht.

/ Die Parteistellung in der Nassauischen Kammer.

I.

Un ere Kammer besteht nur aus zwei compakten Parteien, der ministeriellen uud der Oppositionspartei.

Die ministerielle Partei betrachtet die Verwilli- gungen vom 4. März als Geschenke des Hr^o^ ;. Folge einer Chartisten - Bew nn^ oder Stürmvetitwn. ohne daß die alte Verfassung hiervon umgestoßen wor­den sei. Die Sturmpetitiou war vielmehr, nach den eignen Worten des Hrn. Großmann, für, nicht gegen die Verfassung gerichtet.

Da aber nach diesen Verwilligungen eine neue Ver­fassung zu Stande kommen muß, so hat diese Partei hierin die Vertragstheorie adoptirt, d. h. vorerst steht sie noch auf der alten octroyrten (einseitig gegebenen) Verfassung, die neue Verfassung soll aber durch Vertrag zwischen Fürst und Volk entstehen. Der Fürst muß nach ihr mit allen Kammerbeschlüssen einverstanden sein, sie bestätigen, er hat also das Veto in allen seinen Schattirungen. Sodann leugnet diesePartei das soziale Ele­ment der Revolution: sie will den vierten Stand nicht anerkennen, die ärmern Classen bloß höchstens erleich­tern, nicht zur Bcreätgung im Staat führen. Die sogenannte Revolution ist eine politische und nur zum Vortheil der Bourgeoisie. Sie gehören der Partei des rechten Centrums in Frankfurt an.

Die Oppositionspartei stellt den Volkswillen, die Volkssouveränität als höchstes Prinzip aus. DerVolks- Wille hat die Revolution gemacht, die Revolution hat die alte Verfassung umgestoßen: neue VerfassungS- prinzipien aufgestellt, welchen eine constituirende Kammer die Verfassungsform zu geben hat. Sie will natürlich von einem Veto nichts wissen, da eine Ver­fassunggebende (constituirende) Kammer ein solches nicht kennt, stellt aber ein Suspensiv-Veto bei der Verfassung in Aussicht. Sie will ebenso natürlich von einer Ver­tragstheorie nichts wissen: da nach ihrer Ansicht die Regierung nur vom Volke ihre Eristenz ableitet, folg­lich das Volk auch keinen Vertrag mit ihr abschließen kann: da man Verträge nur mit verschiedenen Inte­ressenten einzugehen im Stande ist, wie der Abgeordnete Müller II. in der Veto-Sitzung gegen Leisler dar- gethan hat. Sie hält sodann die Revolution auch für eine soziale, welche den unterm Volköklassen nicht bloß aufhelfen, sondern auch ihre Mitglieder zu berechtigten Staatsbürgern machen soll.

Ein eigentliches Centrum als organische Partei be­steht in der Kammer nicht, weil viele, ja die meisten Kammcrmitglicder ohne Prinzipien handeln, ihr Prinzip ist die Prinziplosigkeit. So sollen Einige geäußert haben, die Prinzipien hätten gar keinen Zweck, da man ja damit Niemand helfen könne.

Diese Volksboten sollten aber bedenken, daß es ohne Grundsätze ebensowenig einen vernünftigen Men­schen gibt, als ein Haus oHre Fundament. Sie können deßhalb auch nicht begreifen, wie man sich einer Partei unterwerfen kann, d. h. wie Mehrere gleiche Grund­sätze haben können, die sie vereint zur Durchführung bringen wollen. So hat z. B. ein Abgeordneter, der über allen Parteien zu stehen wähnt, die Parteistellung für Sklaverei und Unsinn erklärt und deren sind Viele in der Kammer, sie stimmen bald rechts, bald links, lassen sich durch die herrschende Stimmung von der einen Seite zur andern werfen. Andere haben gleiche Prinzipien wie die Linke, aber nicht den Muth, sie öffentlich zu bekennen.

Was die noch anlangt, welche jede entschiedene Parteistellung für Unsinn halten (eine Ansicht, welche Dahlmann gegen Welker theoretisch vertheidigt hat) so irren diese doch sehr. Bei einem Kampfe um Prin­zipien (feststehenden Hauplsâtzen, aus welchen die An­wendungen, wie aus einer Quelle fließen müssen) kann darauf, ob diese oder jene einzelne Bestimmung gelun­gen sei, gar nichts Bcsonders,ankommen. Das Prinzip, von dessen Wahrheit man durchdrungen, muß man stets und unverrückt im Auge behalten, und den Sieg dieses Prinzips anzukämpfen suchen. Dieser Sieg des Prin­zips kann aber nur durch eine organische (gegliederte und fest geregelte) Opposition erzielt werden.

Ist das für wahr gehaltene Prinzip sieg­reich erobert, so ergeben sich die einzeln Consequenzen, d. h. gesetzliches« Bestimmun­gen gan^ von selbst.

Wir werden nun in einem dcmnächvigen Artikel namentlich ausführen, welche Parteistellung ein jedes der einzeln Kammermitglieder behauptet.

Nationalversammlung zu Frankfurt.

95te Sitzung vom 12. Oktober.

In der heutigen Sitzung der verfassunggebenden Reichsversammlung wurden mehrere, auf die neuesten Ereignisse in Oesterreich bezügliche Anträge von Ber- . ger und Consorten und Eisenmann gestellt, von I der Versammlung aber nicht für dringend erklärt. Reichsminister v. Schmerling erklärte: Die durch die Vorgänge in Oesterreich nothwendig gewordenen Maßregeln seien bereits gestern Abend vom Minister­rath beschlossen und vom Reichsverweser genehmigt worden; sie würden ungesäumt vollzogen werden. Auf eine Anfrage Rühls erklärte dcr Minister ferner, daß für die Verpflegung aller zu außerordentlichen Zwecken verwendeten Reichstruppen Entschädigung an die Quar­tierträger werden solle. Ein Antrag Jucho's, daß der Belagerungszustand mit dem Tage, wo das Gesetz über den Schutz der Nationalversammlung in Kraft tritt, aufgehoben werde, wurde nicht als b. Ingenb er­kannt. Die von der Reichsversammlung in Betreff der 88- 31 und 32 der Grundrechte heute gefaßten Beschlüsse lauten:Aller Lehensverband ist aufgehoben. Das Nähere über die Art und Weise der Ausführung haben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen. Die Familien-Fidekcommisse sind aufzuheben. Die Art und Bedingungen der Aufhebung bestimmt die Gesetz­gebung der einzelnen Staaten. Die Bestimmungen über die Familien-Fideicommisse der regierenden Häuser bleiben den Landesgeseßzebungen vorbehalten. Gleiche Bestimmungen, wie für die Familienfideikommisse, gel­ten für die Stammgüter." Der 8. 34 wurde in folgender Fassung angenommen:Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus. Es sollen keine Partrimonial- gericbte bestehen. Die richterliche Gewalt wird selbst­ständig von den Gerichten ansgeübt. Kabinets- oder Ministerialjustiz ist unstatthaft." §. 35 Es soll kei­nen privilegirten Gerichtsstand der Personen oder Gü­ter geben. Die Militärgerichtsbarkeit ist auf Aburthei- lung militärischer Verbrechen und Vergehen und auf militärische Disciplinarsachen beschränkt, vorbehaltlich der Bestimmungen über den Kriegszustand. §. 36. Kein Richter darf außer durch Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt, suspendirt oder an Rang und Gehalt beeinträchtigt werden. Kein Richter darf wi­der seinen Willen außer auf Grund eines richterlichen Beschlusses in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und Formen auf eine andere Stelle oder in Ruhestand verletzt worden. §. 37. Das Gerichtsverfahren soll öffentlich und mündlich sein. §. 38. In Strafsachen gi't der Anklageprozeß. Schwurgerichte sollen jeden­falls in schweren Strafsachen und bei allen politischen Vergehen urtheilen.

el»

Nicolaus Pawlowitsch,

Selbstherrscher aller Reußen.

(Ausder neuen Zeit")

(Fortsetzung.)

Wenig Tage galt Constantin im russischen Reiche als Zar.

Von Warschau kam nun die Thronentsagung des Cäsarewitsch nach Petersburg.

Jetzt beging man den Fehler, der allerdings Nicolaus Pawlowitsch zur Last fällt, daß man gleich zarisch ge­bieterisch handelte. Ohne zuvor die Bekanntmachung von der Ablehnung des Throns zu Gunsten Nicolaus ergehen zu lassen, und die Sachlage zu allgemeiner Er­kenntniß zu kringelt, wurden Civilbehördcn und das Mili­tär befehligt, dem Großfürsten Nicolaus Pawlowitsch als Zar den Hnldigungseid zu leisten. Die Lust zu herrschen jagte aller Vorsicht weg.

Am Morgen, da der Eid geleistet werden sollte, wa­ren achtbare Oberbeamtctc fest entschlossen, auf den res- pectiven Behörden sich zwar einzufinden, den Eid aber für Nicolaus nicht zu leisten, weil er ihrem Constantin bereits geleisteten Schwure widersprach.

Der eben erwähnte Fehler war um so unverzeihlicher, da man von dem Dasein einer weit verzweigten Ver­schwörung gegen die Dynastie überzeugt war, und die

Klugheit gebot, dieser schleichenden Hyder keine Gelegen- , hcit zu geben einen Biß zu wagen.

Wohl aber erkannten die in der Residenz anwesenden 1 Mitglieder des geheimen Bundes diese Stunden und diese ; Verwirrung für die günstige Zeit des Gelingens ter i Ausführung ihres Plans. Daß sie auf die Hülfe ihrer Genossen in den südlichen Provinzen nicht rechnen konnten, weil sie schon entdeckt und unschädlich gemacht waren, wußten sie nicht. Durch die Fama proklamirten sie die Thronbesteigung Nicolaus, und setzten das Gerücht in Umlauf, der Cäsarewitsch sei gegen seinen Bruder im Anzuge nach Petersburg.

Der Nerräther schlief nicht. Nostowzow brachte zu­erst die Kunde von dem Ausbruch der Empörung in mehrer« Kasernen in das Winterpalais. Eilig wurden dessen Höfe von dem nebenan kasernirten Preobrascheuski'- feben Regimente besetzt. Nur Minuten vergingen, als das Bataillon der Rebellen, welches zur Einnahme deS Palastes und zur Gefangennchmnng der kaiserlichen Fa­milie heranrückte, auf dem Schloßplätze anlangte.

Es zog sich ohne Aufhalt, au der Ausführung seiner Absiebt gehindert, der Admiralität vorbei auf den Se- natsplatz. Diese drei Plätze formen einen leeren zusam­menhängenden ungeheuern Raum, auf dem damals an dem einen Ende nur der brozcne Peter I. auf seinem Granitblock ritt.

Bei jenem Bataillon stellten sich auch die Theiluch- mer aus der Garde-Marine, und aus andlrn Infanterie-

Regimentern auf. Bald wurden alle Kasernen leer. Ca- vallrie und Infanterie nahmen die Räume vor der Front der Admiralität und des Winterpalastes ein. Die Küra­ssiere berührten zunächst die aufrührerischen Truppen. Zu diesen Letzter« gesellten sich die an dein Bau der Jsaaks- kirche aubeitenden Bauern, so daß auf dem Scuatsplaye eine Kopf an Kopf bunt durch einander gepflasterte Men- schenmasse sich festrannte, die eigentlichen Verschworenen in ihrer Mitte.

Bund! Bund! Revolution! lief der Schrei von Haus zu Haus. Es war aber als ob Niemand daran recht glauben wollte, der Gedanke, wie kaun mu ""aen einen Zar sich empören? war den Sklaven gar <t maychmei- dig. Ein unheimliches Ansehen nahm doch, der Tag an.

Wohl zeigte sich jetzt der Widerwille des Militärs, Nicolaus als Zar zu haben, kein einziges Regiment er­klärte sich für ihn, das PreobraschenSki'sche fand keine Nachfolger. Constantin war ersehnt, und das Gerücht, er sei nah, man könne ihn schon in einigen Stunden er­warten, fand Glauben und machte es noch schwerer, eine günstige Stimmung für Nicolaus und seine Familie zu gewinnen.

Desto mehr kräftigte sich die revolutionäre Idee, nur die Ausführung wurde schlecht geleitet. Es fehlte den Führern nicht an Geist, nicht an Muth. Die Ant­wort aus des Kriegsgouverneurs Milvradowitsch Rete an Rebellen und Verräther" war eine Kugel, die bald darauf seinen Tod herbeiführte. Auch als das Kirchen-