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treff einer Verhaftung oder Untersuchung zu, welche über einen Abgeordneten zur Zeit seiner Wahl bereits - verhängt gewesen ist. Kein Abgeordner darf zu irgend , einer Zeit wegen seiner Abstimmungen in der Reichs- Versammlung oder der bei Ausübung seines Berufs gethanen Aeußerungen gerichtlich verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.- Vorstehende Bestimmungen treten in Kraft mit dem Tage ihrer Verkündigung im Reichs - Gesetz- Blatt;

und will über die Annahme im Ganzen abstunmen lassen. (Widerspruch.)

Drechsler west nach, daß das in der Geschäfts­ordnung nicht begründet sei.

Der Präsident fragt, ob er abstimmen lassen soll; die Mehrheit bejaht/das Gesetz wird angenommen. Präsident verläßt den Präsidentenstuhl.

v. Soiron eröffnet die Debatte über die von dem Finanzministerium verlangte Bewilligung zu einer Um­lage von 120,000 fl.

Vogt: Er sei gegen die Bewilligung der geforder- derten Summe, weil in der Art der Forderung eine Verletzung des fonfh'tutionelkn Brauches liege. Wenn man Geld fordere, so sage man wozu und weise den Zweck und das Bedürfniß nach. Es werde gesagt, die Nationalversammlung brauche 25,000, die Centralge­walt 8000 fl. monatlich; wofür und in welcher Art diese Summe verwendet werden solle, sage man nicht. Er müsse darauf bestehen, daß nur nach einer detaillir- ten Uebersicht der einzelnen Posten eine Bewilligung ausgesprochen werden könne, und daß man dieß als Princip fcsthalte.

Blum: Den a-ten Kammern war der Staats­haushalt stets ein Gegenstand ernster Prüfung. Die Nationalversammlung dürfe hier nicht mit geringerem Ernste handeln. Wenn man 330,000 fl. monatlich fordre, müsse man doch mindestens sagen können, wozu man sie verlange. Außerdem sei die geforderte Summe lächerlich klein. Mit 120,000 fl. könne die Central­gewalt nichts ausrichten, es sehe aber aus, als wolle die Centralgewalt alle Monate mit einer neuen Um­lage kommen, um die Nationalversammlung verhaßt zu machen, indem sie Veranlassung gebe, immer auf's neue in den Beutel des Volks greifen zu müssen: Er bewillige dem jetzigen Ministerium keinen Heller, weil er nicht das geringste Vertrauen zu ihm habe.

Nachdem noch der Reichsminister v. Beckerath und der Berichterstatter Eckart einige Worte gespro­chen, .wird VogtS Antrag abgelehnt, die geforderten Summen durch Anträge des Finanzausschusses:

Die von dem Reichsminister der Finanzen erklärte Absicht, durch Ausschreiben einer Matrikalarumlage von 120,000 fl. dem uachgtwiestuen Bedürfnisse der Reichs- kasse sofort a^zuhelfen, erscheint also diesen Normen entsprechend, und der Finanzausschuß hält daher seinen Antrag für gerechtfertigt:

die hohe Nationalversammlung wolle demNeichö- ministerium der Finanzen ihre ZuHmmung zu dem erwähnten Ausschreiben e: theilen, zugleich auch die Erwartung aussprechen, daß durch die neuerdings zugesicherte baldige Vorlage eines möglichst vollständigen Budgets die nothwendige Vorsorge für das weitere Bedürfniß rechtzeitig getroffen werden könnte." verwilligt.

D e « t s ch l Ä Zz K.

A Wiesbaden, 1. October. In der gestern aus­gegebenen Nr. 25 des Nass. Verordnungsblattes wird von unserm Staatsministerium der Erlaß des Reichs- justizministeriums vom 24. vorigen Monats im Betreff der schärferen Ueberwachung der Presse und der Ver­eine und Volksversammlungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und werden demzufolge unsere Behörden zu strenger Handhabung dieses Erlasses angewiesen. Einer besondern Anfeuerung zur Strenge hätte es, glauben wir, bei unsern Polizei-Behörden im Durch­schnitt nicht bedurft. Dieselben würden es an Strenge ohnehin nicht haben fehlen lassen. Es läßt sich an­nehmen, daß sie genannten Erlaß mit wahrhafter Her­zensfreude begrüßt haben werden. Zu welchen Über­griffen und Gewalts-Mißbräuchen der Erlaß des Reichs- ministeriums führen kann, muß uns Allen klar werden, wenn man bedenkt, daß jeder Tadel, der fortan über einen Beamten oder eine Behörde oder irgend eine Regierungsmaßregel ausgesprochen wird, möglicherweise für eine Beschimpfung erklärt werden kann.

Ganz im Einklänge mit dem vorerwähnten Erlasse hat unsere Polizei-Behörde seit einigen Tagen eine Untersuchung eingeleitet wegen einer vor ungefähr 10 Tagen von dem hiesigen Verein zur Wahrung der Volksrechte abgehaltenen Versammlung. Es sollen, wie sich aus den Verhören ergibt, aufrührerische zu Gewaltthätigkeiten auffordernde Reden gehalten worden sein. Wir, die wir selbst jener Versamm­lung beigewohnt haben, sind der festen Ansicht, daß die Untersuchung daS etwa gewünschte Resultat nicht liefern wird. Dem Denunzianten, der sich dabei dienst­eifrig erwiesen, muß es im Gehirne spuken, daß er allüberall Revolution und Rebellion in Gespensterart erblickt.

Wir können die Meinung nicht unterdrücken, der Zweck solcher Untersuchungen, die nach unserer Ansicht kein Resultat liefern können, sei hauptsächlich d er, die Leute abzuschrecken und ihnen die Theilnahme an den Ver­

einen und Volksversammlungen zu verleiden dadurch, daß man sie mit Verhören plagt und immer auf's Neue belästigt! Wenn daS ist, so wird man sich hoffentlich täuschen. Wir vertrauen besser auf die Ausdauer und den standhaften Muth der wahrhaft freisinnigen Männer. Und daß wir vertrauen, dazu haben wir allen Grund, denn trotz aller Verdäch­tigungen und vielfältiger Chikanen blüht der hiesige Verein zur Wahrung der Volksrechte immer kräftiger auf, und er wird sich bald auch durch die bedeutende Anzahl seiner Mitglieder Achtung und Geltung verschaffen, wie er diese bereits durch sein Streben und durch seine Tendenz sich vielseitig erwor­ben hat.

Aus dem Standquartier der Nassauer. Wir sind nicht in Mannheim einquartiert worven, sondern mußten unsern Marsch noch 4 Stunden weiter bis nach Lützelsachsen, einem Dörfchen am Odenwald?, im Amts­bezirk Weinheim, fortsetzen, so sehr auch die Mann­heimer wünschten, das Bataillon ins Quartier zu be­kommen; es wurde sogar auf's strengste untersagt nach Mannheim zu gehen. Wir waren kaum im Bad scheu angekommen, so wurden auch schon die Unterossiziere vor ihre Compagnie-Chefs gerufen und denselben ein Rcscript des Polizeiamtes zu Wiesbaden bekannt ge­macht, ob sie nicht Bürger oder Landstände namhaft machen könnten, welche die Soldaten in ihrem Vorha­ben, nicht auszumarschireu, bestärkt hätten. Wer in dieser Sache was Näheres wisse, möge seinem Haupt- maune die Anzeige machen. Namentlich wurde aber das Gasthaus zum Einhorn in Wiesbaden als der fragliche Ort bezeichnet, wo die Verführung sollte statt­gehabt haben, sowohl von Landständen, wie auch von anderen Bürgern' Ob ein Denunciant sich vorgefun- den, weiß ich nicht.

Wie es heißt, soll eine Untersuchung wegen der Meuterei des Bataillons eingeleitet sein und es wird geheim geforscht nach den Urhebern, die dann fürchter­lich gestraft werden. Besonders entwickelt ein gewisser Lieutenant hierin eine ungeheure Thätigkeit; aber heim­lich. Dieser Mensch hatte schon in Mannheim einen Soldaten denuncirt, wegen Majestätsbeleidigung über Aeußerungen, die derselbe damals in einer Privatun­terhaltung in aller Unschuld und im vollsten Vertrauen zu ihm that. Dies ist die wahrheitsgetreue Schilde­rung.

Gießen, 1. Okt. (Fr. I.) Seit gestern wird auf den stud. jur. Fendt gefahndet, 6 Gensdarmen suchten ihn, ohne ihn zu finden. Er soll sich nach der Rede, die er am vorigen Freitag in einer zweiten Volksversammlung, noch denselben Abend von hier ent­fernt haben; er kann freilich auch noch hier sein.

Oldenburg. (Die Birkenfelder Deputir- ten treten aus.) Die-Angelegenheiten deö Fürsteu- thums Birkenfeld, das zu dem oldenburger Landtage vier Abgeordnete gesandt, nahmen mehrere Tage hin­durch die Landtagssitzungen in Anspruch. Am 22sten endeten diese Verhandlungen damit, daß die vier Bir­kenfelder Abgeordnetco, nachdem ihre auf Selbstständig­keit des Fürstenthums mit bloßer Personal-Union ge­richteten Anträge durch einen im entgegengesetzten Sinne gefaßten Landtagsbeschluß beseitigt waren,"den Sitzungs­saal verließen und bald darauf dem Präsidenten des Landtags ihren wirklichen Austritt anzeigten, weil sie die Theilnahme an den Berathungen des Landtags mit den Rechten des Fürstenthums Birkenfeld und mit ihrer Ueberzeugung nicht vereinbarlich fänden.

Köln. Die Neue Rhein. Ztg. macht bekannt, daß sie alle Kräfte aufbieten werde, damit das momentane Verbot der Zeitung sofort aufgehoben oder sie doch in den Stand gesetzt werde, ihren Lesern auf irgend eine andere Weise die Nachrichten pünktlich und in der ge­wohnten Weise zukommen zu lassen. Ein anderes der suspendirten Blätter, die erst seit Kurzem erschei­nendeNeue Kölnische Zeitung" wird von der Frau des Redacteurs, Frau Annecke, unter dem Titel Frauen - Zeitung" fortgesetzt. Frau Mathilde, Franziska Annecke läßt sich über ihren schnellen und kühnen Entschluß also vernehmen:

Seht, so machen sie's mit Einem; da wird nun das kleine unschuldige Blättchen,Die Neue Köl­nische Zeitung", das so sehr einfach und redlich die Wahrheit sagte, uns bei der heutigen Erklärung des Belagerungs-Zustandes von Köln, null und nichtig ge­macht. Die Herausgeber der Zeitung: Fr. Anneke, mein Mann, und Fr. Beust, mein Freund, werden nun ihren Verpflichtungen, die sie gegen Euch, geehrte Abon­nenten, haben, nicht nachkommen können; mein Mann befindet sich, wie Ihr sicher wißt, im Kerker, und ihm ist die Macht genommen, Euch zu entschädigen; mein Freund meint, er wolle eine andere eben so kleine Zei­tung wie die Neue Kölnische Zeitung unter dem Na­menHöllenstein" herausgeben; ich aber meine, dem Höllenstein" wurde man wohl ein noch kürzeres Leben prophezeien dürfen, als unserer kleinen Kölnischen Zeitung. I» die Verpflichtungen der beiden Män­ner gegen Euch, geehrte Abonnenten, trete ich, ein Weib. Ich bringe Euch anstatt der Neuen Kölnischen Zeitung die von heute an, wie man mir erzählt, nicht mehr er­scheinen soll, dieFrauen Zeitung"/ Begnügt Euch mit ihr, so lange es geht; ich prophezeihe ihr ailch kein langes Leben aber das schadet nicht, trete ich wieder mit ihr ab von dem öffentlichen Schau- Platze, auf den mich die Noth herausgesordert hat, in meinen stillen häuslichen Kreis dann ersteht sicher

wieder mit weit frischerer Kraft:Die Neue Köl­nische Zeitung." (B. Z.-H.)

München, 30. Sept. Die acht Komitemitglieder des demokratischen Vereins, auf eine falfch? Denunzia­tion hin verhaftet, verlassen so eben (6y4 Uhr Abends) von tausendstimmigem Hochrufe begrüßt ihr Gefängniß; j der EinzAne wird von einer großen Anzahl Freunde und Theil, lehmenden nach Hause geleitet. Die Freude darüber, daß sich ihre Schuldlosigkeit herausgestellt, ist eben so groß, als das Staunen und die Erbitterung, daß die persönliche Freiheit bei uns noch von so klem- lichen Zufälligkeiten bedroht werden kann! (A. Z.)

Wien, 27. Sept. Nachdem Erzherzog Stephan die Stelle eines Palatins des Königreichs Ungarn in die Hände des Kaisers züiückgeleqt und dieser die Demission angenommen, ist der Index Curiae, Graf Georg Mai- lath, provisorisch mit der Führung der Palatinalgeschäfte beauftragt. Gleichzeitig ist der K. K. F. M. Lt. Graf Franz v. Lamberg in der Eigenschaft eines fön. Com- miffarius, mit außerordentlichen Vollmachten nach Un­garn entsendet und nachstehende Manifeste an die Völ­ker Ungarns und die dort befindliche k. k. Armee er­lassen :

Manifest an Meine Völker Ungarns. Vor wenigen Tagen habe Ich Meinen treuen Völkern Un­garns eröffnet, wie sehr Mir die schnelle und völlige Wiederherstellung des Friedens und der gesetzlichen Ord­nung nn Lande am Herzen liegt.» Leider hat sich nun­mehr der Zustand noch verschlimmert; der Bürgerkrieg droht von allen Seiten in Ungarn sich auszubreiten. Bei dieser gefahrvollen Lage und bei Meinen: sehnlichen Wunsche, Blutvergießen zu verhindern und die Schreck­nisse der Anarchie fern zu halten, habe Ich Mich bewo­gen gefunden, M inen F -M.-L. Gr. Fr. Lainberg mit dem Oberbefehl sämmtlicher in Ungarn befindlichen Truppen und bewaffneten Corps, von was immer für eine Benennung, zu betrau?» , und denselben zu beauf­tragen , daß derselbe al sogleich diesen Oberbefehl in Meinem Namen übernehme. Zur ersten Auf­gabe habe Ich demselben vorgezeichnet, daß er allent­halben Waffenruhe herstelle, und hege Ich das feste Ver­trauen zu allen Militär- und Civil-Autorikäten, daß demselben schnell und vollständig Folge werde gegeben, und ihm hierbei alle Unterstützung werde geboten wer­den. Insbesondere habe Ich bereits die erforderlichen Verfügungen getroffen, daß auch in Nord-Ungarn die gesetzliche Ordnung hergestellt werd?. Ich erwarte von meinen Völkern Ungarns ein um so vertrauensvolleres Entgegenkommen zu Meinem außerordentlichen Com- missär, als bereits die nöthigen Schritte eingeleitet wor­den sind, um eine alle Theile befriedigende Ausgleichung der Zwistigkeiten zu bewirken, und zwischen dèn unga­rischen und nicht ungarischen Staaten Meines Gesammt- reiches jene volle Einigkeit wieder herzustellen und zu sichern, wie sie durch Jahrhunderte zum gemeinsamen Wohl bestand, und durch die pragmatische Sanction ge­sichert war. Gegeben in Meiner Haupt- und Residenz­stadt Wien, am 25. September 1848. Ferdinand.

A n Meine Armee in Ungarn. Fest entschlos­sen, einen Kampf zwischen Meinen Truppen unter den Befehlen des ungarischen Ministeriums und jenen un­ter dem Befehle des Banus von Croatien in keinem Falle zuzulassen, habe ich Meinen F.-M.-Lt. Gr. Fr. v. Lamberg in der Eigenschaft eines außerordentlichen Kriegs-Commiffarius beauftragt, sich ohne Vorzug in das Hauptquartier des ungarischen Armee-Corps zu begeben, und daselbst alle Feindseligkeiten einzustellen, so wie den gleichen Befehl an den Banus von Croa- H?» zu erlassen. Ich erwarte von den beiderseitigen Befehlshabern und den ihnen.unterstehenden Truppen augenblicklichen Gehorsam und Befolgung Meines Kö­niglichen Willens, dem unnatürlichen Kampf zwischen Truppen, die beide za meiner Fahne geschworen haben, und nur brüderlich für den gemeinsamen Zweck der Vertheidigung des Vaterlandes zu fechten haben, ohne Verzug eine Ende zu machen. Ich erwarte zugleich, dass jene Meiner Soldaten, die sich verleiten ließen, ihre Fahnen zu verlassen, diesem Meinem Königlichen Rufe folgen und reumüthig zu derselben zurückkehren werden, um unter ihren gesetzlichen Befehlshaber ihrem Schwur gemäss wieder ihren Pflichten gegen ihren Kö­nig nachzukommen. Gegeben in :c., den 25. Septbr. 1848. Ferdinand.

Darmstadt, 1. October. Das zwischen Heidelberg und Mannheim zum besondere» Schutze aufgestellte mobile Corps Reichstruppen besteht unter Kommando des preuß. Generals Dunker in 2 Brigaden auS 5 preußischen, 3 nassauischen und 1 Frankfurter Ba­taillon, 6 preußischen Schwadronen und 24 schweren -Geschützen. ' (Darmst. Z.)

Großbritannien.

Von Liverpool waren in diese,» Jahre zuerst zwei Schiffe zum Kabeljausang nach der Davisstraße abge­schickt. Das eine dieser Schiffe ist jetzt mit einer vol­len Ladung von 8000 Stück Fischen zurückgekehrt, und das zweite wird mit gleich bedeutender Ladung näch­stens erwartet. Zwei andere britische Schiffe, welche sich in der Davisstraße befanden, hatte das et re 30,000 und das andere 23,000 Fische am Bord. Die Huller Kaufleute haben beschlossen, sich nach diesem ersten ge­lungene» Versuche fortan thätig am Kabeljaufange zu bktheiligen. AuS P o r t Philipp sind seit Kurze»: mehrere Ladungen gesalzene» und geräucherten Rind­fleisches auf den Londoner Markt gebracht worden, wo daS Fleisch willige Käufer fand.