Einzelbild herunterladen
 

DèuèfchlsnV

Schwalbach, 17. Sept. ES ist erfreulich zu sehen, wie großen Antheil jetzt das nass. Volk an allen Tagesfragen nimmt, und wie schnell es der freien Presse und der Benutzung des freien Versammlungs- rechts gelungen ist, das Eis der politischen Gleichgül­tigkeit, die man uns Nassauern stets zum Vorwurf gemacht hat, zu schmelzen und ein regeres Leben in Allem, was die Angelegenheiten der Gemeinden und des ganzen Landes betrifft, zu erwecken. So hat sich auch in unserm stillen Thale vor 14 Tagen ein Ver­ein zur Wahrung der Volksrechte und Ver­breitung politischer Bildung gebildet, der schon über 100 Mitglieder zählt und täglich immer stärker wird. Nachdem in einigen vorberatheuden Versamm- lungen die Statuten entworfen und der Vorstand ge­wählt worden, hielt der Verein gestern Abend im Nath­hause seine erste ordentliche Versammlung, in welcher die Schleswig-Holsteinische Waff.nftillstauds-Frage und das unserer Kammer vorgelegte Gesetz über Einfüh­rung der Schwurgerichte besprochen, und in Bezug auf letzteres die Absendung einer Petition an unsere Abge- ordneten-Kammer beschlossen wurde, wodurch diese auf­gefordert werden solle, die §§. 165, 170 und 172 in ihrer jetzigen Fassung nicht anzunehmen.

Möchten doch in allen größeren Gemeinden Deutsch­lands sich solche Volksvereme bilden, damit die Kam­mern und Negierungen von den Wünschen und Be­schwerden des Volkes durch sie unterrichtet werden könnten.

Was die Haltung der gestern hier stattgehabten Versammlung anbetrifft, so ist diese eine höchst würde­volle zu nennen, und liefert den besten Beweis von dem guten Geist, der die Bewohner Schwalbachs be­seelt; ja es wäre sehr zu wünschen, daß in man­chen deutschen Stände-Kammern die Debatten mit dem Anstand und der Ruhe geführt würden, durch welche sich unsere gestrige Versammlung auszeichnete.

Für die Umwohner Schwalbachs, die das Wirken des hiesigen Volksvercins näher kennen zu lernen wün­schens sei hier noch beweist, daß die regelmäßigen Ver­sammlungen desselben jeden Sonntag Mittag 1 Uhr im hiesigen Nathhaussaale statt staben und der Zutritt zu denselben Jedem gestattet ist.

s Homburg v. d. H., 14. Sept. An die Stufen des landgrastichen Thrones reichen sich jegt die wichtigsten Wünsche des Landes, und dem jetzigen, höchst wahrscheinlich hetzten Landgrafen Ferdinand, dürfte cs vorbehalten sein, die speziellen Verhältnisse der Landgrafschaft zu ordnen suchen, daß die nach dessen Tod zu gewärtigende Uebergabe des Landes an Hessen- Darmstadt ohne Anstoß vollzogen werden könne. Schwer ist die laufende Ausgabe des Fürsten, dem noch im hohen Alter unter so bewegten Zeitverhältnissen die Negierung verliehen ward, schwer, weil ein unheim­liches Dunkel über höchst wichtige Angelegenheiten, wie z. B. die Anleihen und Ausgaben des Staates, schwebt und die nun von der Märzsonne beschienen werden sollen. Es wird sich daher bald zeigen, ob die Staats­anleihe von 800,000 Gulden bei Noischild Söhne nur zur Löschung früherer Staatsschulden und zur He- bring der leider heute noch betrübenden Landesverhält- nisse diente, oder ob unreine Hände, die bis jetzt als redlich gehalten und als solche im Grabe modern, sich dabei gewaschen haben? Wir hoffen es nicht, nichts­destoweniger sind wir auf die klare Lösung dieser Frage gespannt, begieriger, als auf diejenige der Ver­fassung, die, falle sie aus, wie sie wolle, dennoch spä­tern Modifikationen ohne bedeutenden Anstoß zugäng­lich sein wird. Hier bei uns leuchtet nur zu deutlich die hohe Wichtigkeit hervor, Fürsten zu besitzen, Vie mir dem Verwaltungsgange genau vertraut sind, damit sie in der That selbst mitregieren können und nicht vom blinden Dünkel vielgliedriger Beamten abhängen, die selbst der nöthigen Energie entbehren, um sich den willkürlichen Handlungen untergeordneter Behörden mit wütiger Kraft entgegen zu stellen.

Patriotismus und Heizensgüte eines Fürsten be­dingen nie einen guten Verwaltungsgang, weil oft Schwäche auf der Ferse folgt und sie daher oft mehr und größere Fehler begehen lassen, als der eonsequente Despotismus mit heller Einsicht im Gefolge hat. Freudig begrüßte daher auch das Land den Tag, an welchem der Erbprinz die Universität betrat, und sah einem tüchtigen mit den Zelterfordernissen vollkommen vertrauten Fürsten entgegen, als ihm der Todesengel diesen belebenden Hoffnungsstrahl unverhofft raubte. Das Land sehnt sich jetzt nicht all» in nach Beseitigung der drückendsten Nothklagen, sondern seine Verhältnisse sind zu einer so unglücklichen Stusenhöhe gediehen, daß, werden sie nicht durch den bevorstehenden Landtag sorgfältig erwogen und geordnet, es dre traurige Ge­wißheit fühlt, der Landgrafschaft werde sodann eine Auflösung drohen! demnächst ein Beispiel amtlicher Willkür.

Frankfurt, 18. Sept. (80. Sitzung der konstitui- renden deutschen Neichöversammlung. Fortsetzung des i^bnchts.) Der Präsident verliest folgenden Antrag des Abgeordneten Rühl, aus Hanau. Ju Erwägung, 11 dem Beschlusse der Nationalversammlung 7 Malmöer Waffenstillstand in Frage steht, ob £ r SS ^ Vertrauen des Volkes noch be- j die Dauer der Verhandlungen

Erwartung sich ausdehnt, und di. hurauSgfvlgenden Consequenzri, nur durch die Ent­

scheidung der Nation beseitigt werden können, beschließt die Nationalversammlung die Anordnung neuer Wah­len bis zum 18. Oktober in der von dem Vorparla­mente festgesetzten Weise. Die Begründung dieses An­trags, welcher von den Abgeordneten Martiny, Berger, Dietzsch, Fehrenbach, Junghans, Peter, Hentges, We- sendonck, Titus und einigen Anderen mitunterzeichnet ist, wird als nicht dringlich erkannt. Ebenso ein An­trag Gritzner'S und Genossen, welcher dahin lautet, die Nationalversammlung möge beschließen, die heute erfolgte Aufstellung des Militärs um die Paulskirche als eine Maßregel, welche geeignet ist, die Freiheit der Berathung zu hemmen, zurückzunehmen, die der Bun- dessestung Mainz entnommenen Truppen zurückzussehen und bis nach Vollziehung dieses Beschlusses die Bera­thungen zu sistircn. Masreck aus Grätz erhält das Wort, um die Verletzung des §. 36 der Geschäftsord­nung, wornach die Redner nach der Reihenfolge ihrer Anmeldung zum Worte kommen, durch den Präsidenten nachzuweisen. Nachdem der Präsident eine rechtferti- . gende Erklärung in dieser Beziehung abgegeben, spre­chen die Abgeordneten Arndt, Schwarzenberg d. A. über diesen Gegenstand. Wigard, Vogt und Vischer beantragen verschiedene Abänderungen des §. 35, worauf folgende Zusätze zum Beschlusse erhoben werden:Die Einschreibung der Redner wird ein Viertel vor 9 Uhr vorgenommen; die Anmeldungen geschehen persönlich und mündlich. Die Liste der Red­ner wird in der Weise verlesen, daß dieselbe nachge- schrieben werden kann." Während der Discussion er­hebt sich ein Tumult unmittelbar vor der Paulskirche. Mehrere heftige Schläge gegen die Eingangs chüren er­folgen, wodurch die Versammlung auf einige Augenblicke beunruhigt und in ihren Berathungen gestört wird. Nachdem der Lärm sich verloren hat/ verliest der Prä­sident einen Antrag MareckS: Die Nationalversamm­lung möge die Centralgewalt auffordern, zum Schutze der deutschen Brüder in Ungarn das Nöthige zu ver­anlassen. Auch die Begründung dieses Antrags wird nicht für dringlich erkannt. Eisenmann erinnert an eine frühere von ihm gestellt Interpellation in Betreff der Verhältnisse Deutschlands zu Ungarn, und dringt auf deren schnelle Erledigung.

Ein Antrag Wesenvonck's wird verlesen, folgen­den Inhalts: In Erwägung des Beschlusses der Na­tionalversammlung vom 16. September, beschließt die Nationalversammlung eine authentische Interpretation eben dieses Beschlusses, sowie die Berathung hierüber schleunig vorzunehmen. Bei der DringlichkeitSfrage er­hebt sich keine genügende Majorität, weßhalb der An­trag an die vereinigten Ausschüsse für die Centralge- walt wir für die völkerrechtlichen Fragen verwiesen wird. Rie Iser beantragt: die Nationalversammlung wolle die Verfügung über die nach Frankfurt beorder­ten Truppen in die Hände des Präsidenten legen, und einen Ausschuß zur Berichterstattung über die gestrigen und vorgestrigen Ereignisse niedersetzen. Die Dring­lichkeit dieses Antrags wird verworfen. Mar eck in- tcipeUirt den Prioritätsausschuß wegen der demselben früher übergebenen Anträge, den Schutz der Abgeord- ueten der Reichsversammlung betreffend.

Niesler, als Berichterstatter dieses Ausschusses, beantwortet Mareck's Interpellation dahin, daß die fraglichen Anträge theils zurückgenommen, theils in den Bericht über das gerichtliche Verfahren gegen Mitglie­der der Versammlnng ausgenommen worden seien. Es wird zur Tagesordnung geschritten. Der Präsident verliest den Artikel IV. des Verfaffungscntwurfs, die dazu gehörigen Minoritätsgutachten und die Liste der eiiig> zeichneten Redner. Paur, aus Neisse: die Schule hat den Menschen frei aus sich selbst zu entwickeln, aus dem Urquell, den er in seinem Geiste und seinem Wesen begründet findet. Die Schule muß frei sein von jedem Nützlichkeits-, Kirchlichkeits- und von febem bestimmten Staatsprincip. Die Schulen zu Staats- anstalten erklären, heißt, dieselben zu staatlichen Abrich- tuugöanstaltcn zu gebrauchen. Der Zweck der Schule ist ein rein menschlicher; sie muß der Kirche fern stehen, weil letztere ihren Beruf nur darin hat, die dogma­tischen Normen zu hüten und deren Festhaltung als Lebensziel sich vorzusetzen. Der Staat übe ein Ober- aussichtsrechr über die Schule, ohne dieselbe zu beschrän­ken. Der Redner schließt sich dem Anträge des Aus­schusses-für Schulwesen, dessen Berichterstatter er ist, an, und beantragt somit folgende Fassung des Art. IV.: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu gründen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei. Der deutschen Ju­gend wird durch genügende öffentliche Unterrichtsan- stalten das Recht auf allgemeine Menschen- und Bür- gerbildung gewährleistet. Für den Unterricht in Volks­schulen wird kein Schulgeld bezahlt. Armenschulen fin­den nicht statt. Unbemittelten soll auf allen öffentlichen Bildungsanstalten freier Unterricht gewährt werden. Das gesummte Unterrichts- und Erziehungswesen steht unter Oberaufsicht des Staates, bildet einen abgeson- dcrten Zweig ,einer Verwaltung, und ist der Beaufsich­tigung der Geistlichkeit als solcher enthoben. Die öffent- lichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdierer. Es sie;>t einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, '.wie und wo er will.

Eisenmann: Hat der Staat für die Moralität überhaupt zu sorgen, so darf er sich der Sorge um die Mule nicht entäußern. Ich verlange keine "Ausschlie- ßung der Geistlichen von den Schulangelegenhciten; nur bestehe das Gesetz nicht, daß der Geistliche die !

Schule beaufsichtigen soll. Qualisszirt er sich zu diesem Fache, so stehe ihm gleiches Recht wie jedem Andern zu. Der Redner beantragt:Die öffentlichen Schulen, namentlich die Volksschulen, sind unabhängig von der Kirche und stehen unter der unmittelbaren Aufsicht des Staats."

Dew es aus Loshcim: Unter der Trennung der Schule von der Kirche verstehe ich die Aufhebung der Priesterherrschaft über die Schule, d. h. die Aufhebung der Vormundschaft eines Standes über den andern. Der Redner entwickUt ein Bild des seitherigen Zu­standes des Volksschulwesens. Die Dummheit des Volkes sei der Boden, auf welcher die Priesterherrschaft Habe gedeihen können. Die Verbindung der obersten Staatsgewalt mit der obersten Kirchengewalt habe es möglich gemacht, das Volk durch geistige und physische Macht niederzudrücken. Dieser Bund des Klerus mit der Büreaukratie trage die Schuld an vielen Uebelstän- den der Gegenwart. Die Petitionen beweisen nichts; viele Unterschriften rühren von schiefer Auffassung her. Nur durch die Vereinigung aller Confessionen in der Schule wird der konfessionelle Zwiespalt schwinden. Lediglich dadurch werden wir auch die Israeliten nicht nur gesetzlich, sondern auch von den herrschenden Vor­urtheilen emanzipireii. Auf solche Weise ist es möglich, die ursprüngliche Reinheit der RUigion wièderherzustellen.

(Schluß folgt.)

4- Frankfurt, 19. Sept. In Folge der gestrigen Ereignisse ist unsere Stadt seit gestern in Belagerungs­stand erklärt und das Kriegsgesetz verkündigt worden. Sämmtliche hiesige Vereine sind suspendirt und Jeder, der sich den Truppen entgegenstellt, wird standrechtlich behandelt.

Heute ist auch die Entwaffung unserer Stadt verfügt worden. Die diese Verfügung betreffende Be­kanntmachung der Central-Gewalt lautet:

Zur Durchführung der zur dauernden Ruhe erfor- derlichen Maßregeln, wird die Entwaffnung der hie- sigen Einwohner, insofern sie nicht zur organisirten Bürgerwehr und Schutzwache gehören, hiermit verfügt, Es sind daher alle Feuergewehre, Hieb- und Stich- waffen unverzüglich in das Kriegezeugamt abzuliefern. Diejenigen, welche diesem Befehle nicht längstens bin- neu 24 Stunden entsprochen haben, werden nach der Strenge der Kriegsgesetze behandelt.

Frankfurt a. M., am 19. Sept. 1848. Morgens 10 Uhr.

Der interimistische Reichsminister des Innern: Schmerling."

Unsere Stadt wimmelt in diesem Augenblicke bereits von Militär und fortwährend kommen noch neue Ver- stäikungen. Man gibt die Zahl der bereits chier liegen­den Truppen auf mehr als 12,000 Mann an. Die Stadt ist seit heute ruhig. Viele Verhaftungen sollen bereits vorgenommeu worden sein. Der Kampf hat viel Blut gekostet. Die Barrikadenmänner haben mit Erbitterung und hartnäckig gekämpft. In den ver- barrikadirten Straßen las man an vielen Häusern die mit Kreide geschriebenen Worte: Heilig ist das Eigenthum. Ein Beweis, daß es den Barrikaden- männern nicht um Raub und Plünderung zu thun war, wie man sie von mancher Seite beschuldigen möchte.

Köln, 18. Sept. Gestern fand bei Worringen eine große Volksversammlung statt. Von Köln waren fünf oder sechs große Rheiiikähne,, jeder mit ein paar hundert Menschen, die rothe Fahne voraus, den Rhein hinab gefahren. Von Neuß, Düsseldorf, Krefeld, Hit­tors, Frechen und Rheindorf waren mehr oder minder zahlreiche Deputationen anwesend. Die Versammlung, auf einer Wiese am Rheine abgehalten, zählte min­destens 68000 Menschen.

Karl Schapper von Köln wurde zum Präsidenten, Friedrich Engels von Köln zum Sekretär ernannt. Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärte sich die Versamm­lung mit allen gegen Eine Stimme für die Republik, und zwar die dcmocratisch-sociale, für die rothe Re­publik.

Auf den Vorschlag von Ernst Dronke von Köln wurde dieselbe Adresse an die Berliner Versammlung, die vorigen Mittwoch auf dem Frankenplatz in Köln beschossen worden, (worin die Versammlung aufgesor- dert wurde, im Falle einer Auflösung selbst der Gewalt der Bajonette nicht zu weichen) auch von der Worrin- gex Versammsuug einstimmig angenommen.

Auf den Vorschlag von Joseph Moll von Köln wurde der in Köln in öffentlicher Volksversammlniig erwählte /Sicherheitsausschuß anerkannt und auf Antrag eines Mitgliedes der Bersaininlung demselben ein dreimaliges Hoch gebracht.

Auf den Vorschlag von Friedrich Engels von Köln wurde folgende Adresse einstimmig beschlossen:

An die deutsche Nationalversammlung in Frankfurt.

Die hier versammelten d.mfchen ReichSbürger er­klären hiermit: - z

daß sie, wenn auS der Widersetzlichkeit der preu­ßischen Regierung gegen die Beschlüsse der Na- tioualversammlung und der Centralgewalt ein Konflikt zw-schen Preußen und Deutschland ent- siehen sollte, sie mit Gut und Blut zu Deursch- land stehen werden."

Worringen, 17. Sept. 1848.

Im Laufe der Sitzung wurde aus sicherer Quelle mitgetheilt, daß man beabsichtigeam Dienstag die 27ger wieder nach Köln rücken zu lassen, die übrigen Bataillone des Regiments ebenfalls herbeizriziehen, die Soldaten zu Streitigkeiten mit den Bürgern zu veran-