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âeiHeit und Neeüt!"

^ 187» Wiesbaden. Sonntag, 17. September 18L8.

Die ^reie ^eituna" erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags, in einem Dogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H Fischerund H.'W. Ritter; auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. Der Abonnements-Preis vom 1. Juli an beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 ff. 45 kr., halbjährig 3 ff 30 kr.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogtums Nassau vierteljährlich 2 ft. 12 fr., halbjährlich 4 ft. 23 fr., des Großherzogthums Hessen, dec freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhessischen Provinz Hanau vierteljährig 2 fl. 15 kr.; halbjährig 4 ff. 30 tr , innerhalb aller übrigen Thurn- und Taris'schen Postbezirke 5 ff. .Inserate werden bereitwillig aüfgcnommen. Die JnserationS-Gebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

Mit dem 1. October beginnt ein neues Vierteljahrs-Abonnement. Wer von da an neu eiuzutreten wünscht, beliebe seine Bestellung früh­zeitig zu machen, damit die Zusendung von genanntem Tage an regelmäßig erfolgen kann. Ueberdies Müssen wir bemerken, daß stets nur we­nige Eremplare über den festbestellten Bedarf gedruckt werden, und wir aus diesem Grunde späteren Bestellungen keine vollständigen Eremplare garantiren können.

Zur Empfehlung unseres Blattes noch etwas zu sagen, halten wir für überflüssig. Die Zeitung liegt vor, und hat sich seit der kurzen Zeit ihres Bestehens schon einen so ausgedehnten, freundlichen und festen Leserkreis erworben, daß dies als der beste Beweis für die Gediegen­heit des Blattes gelten muß. Namentlich in neuerer Zeit hat unsere Zeitung sich eines ungewöhnlichen Beifalles zu erfreuen, und ist es das eifrige Streben der Redaction, sich diesen Beifall auch ferneren zu erhalten, und namentlich durch gediegene leitende Artikel den Werth des Blattes stets zu erhöhen. Ole E&p e di llon der Freien Zeitung,

Kritische Beleuchtung der freiwilligen Ge­richtsbarkeit in ihrer jetzigen Ausübung.

II.

(Schluß.)

Erörtern wir nun die zweite Frage, in welchem Verhältnisse zur Arbeit der Landoberschultheisen steht das Honorar, welches sie jährlich dafür beziehen, so findet hier der Satz keineswegs seine Anwendungwie die Arbeit, so der Lohn."

Es soll nämlich jeder Landoberschultheis nach seinem Anstellungsdekret eine Besoldung von 1000 1200 fl. jährlich beziehen, so daß sich also als Maximum für die 28 Landoberschultheißereien die Summe von 33,600 fl. heraussteUte.

Für Gehilfen und Canzleiaufwand wollen wir nun jedem ebenfalls 600 fl. in Anrechnung bringen, was für 28 zusammen 16,800 fl. beträgt. Beides Posten addirt, würden somit das jährliche Gekommen sämmt­licher Landoberschultheißen auf die Summe von 50,400 fl. firiren.

Berechnen wir aber die Summe, welche die Land- obcrschultheißcreien in der Wirklichkeit eintragen, so können wir als'Resultat folgendes annehmen: Alle Landoberschultheißereien werfen" jährlich wenigstens die Summe von 2000 fl. ab, die meisten über 2500 fl, manche über 3500 fl., ja sogar Einzelne über 4000 fl. Ein billiger Anschlag im Durchschnitt zu 2500 fl. jähr­lich angenommen, beträgt für 28 Landoberschultheißereien pr. Jahr 70,000 fl. Es übersteigen demnach die Ein­künfte dieser Stellen die Veranschlagung jährlich um 20,000 fL, wonach an die wenigen Angestellten vom Jahr 1816 1848, für 31 Jahre 620,000 fl. zu viel bezahlt worden sind.

Ein etwaiger Einwand von Seiten der Landober- schultheißereien, daß ihr Einkommen die voiher firirten Summen nicht betrage, oder daß die Besoldung der Gehilfen zu viel koste, kann leicht beseitigt werden. Ein Landoberschultheiß bezieht die durch Dekret auf 1000 1200 fl. firirte Besoldung beinahe schon durch

Expedition der Kauf- und Steigbriefe, welche eine jähr­liche Summe von 700 1200, gu den meisten Orten zwischen 800 und 1000 fl. einbringen. Die Nichtigkeit dieser Annahme läßt sich leicht ermitteln, wenn man die Conrrakeen-Protokolle vornimmt und die darin an­geschriebenen Taren für Kauf- und Steigbriefe zusam­menzieht. Welche Summen tragen nun aber außerdem die Versteigerungen, Inventarisationen und Theilungen ein, der andern Gebühren, Ausfertigung von Hypothe­ken, Copialien, Testamente re. nicht zu gedenken!

Was die Besoldung der Gehilfen anbelangt, so ist dieselbe nur eine geringe, obgleich diesen grade der größere und mühsamere Theil der Arbeiten anheimfällt. Ein Landoberschultheiß bezahlt einem Gehilfen, wenn er demselben Kost und Logis gibt, im höchsten Anschlag 150 fl. und einem zweiten vielleicht 120 130 fl.; hat er sie nicht in Kost und Logis, so erhält ein erster Gehilfe höchstens 200 250 fl., ein zweiter kaum 150 fl. Haben die Landoberschultheißen mehr als 2 Gehilfen, so zahlen sie schon die oben angegebenen Summen nicht oder sie haben junge Leute unter den Gehilfen, welche aus den Orten gebürtigt und zu ihrer Ausbildung hingegeben sind, während sie Nichts erhal­ten und ihre Kost im elterlichen Hause haben. Der Fall kommt sogar vor, daß noch Geld dazu offerirt und gegeben wird.

III. In Erwägung der beiden ersten Punkte halten wir es für unverantwortlich, daß bisher auf Kosten der Laildeöbewohner eine so enorme Geldmasse den 28 Landobei schulthcißen geopfert wurde, welche auf eine unzureichende Art die Geschäfte ihrer Interessenten be­sorgt haben und erlauben uns hier einen Vorschlag zu machen, wie diesem Uebelstande am besten abgeholfen werden kann.

Auf eine leichte Weise hätte der Uebcrfluß an Geld der Herzogs. Landessteuerkaffe flüssig gemacht werden können, wenn man die Gesammtgebühren der Land- obcrschultheißcn auf den Stempel geworfen und beson­deres Stempelpapier bezeichnetLandvberschultheißerei

Stempel" ausgegeben hätte, welches dann bei jedem Ge­schäft, wo der Landoberschultheiß Diäten zu beziehen hat, angewendet werden müßte, z. B. bei Versteige­rungen anstatt Gebühr rc. Stempel von 4 fl. und eben­so bei jedem dahin schlagenden Geschäfte statt Gebühren ein demselben angemessener Stempel. Erpeditionsgebühren von Kauf- und Steigbriefen konnten durch die Herzog!. Necepturen mit den Confirmations- und Stempeltaren erhoben werden und ebenso Abschriftsgebühren. Der Staat hätte die Besoldung der Landoberschultheißen und deren Gehilfen übernommen und so die Landes­steuerkasse eine jährliche Mehreinnahme von 20,000 fl. gehabt.

Damit war aber noch keine Garantie für eine gute Besorgung der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegeben, welche deßhalb bisher so nachlässig von den Landoberschulthei­ßen verwaltet wurde, weil dieselben einnstheils durch willkürliche und nachtheilige Verordnungen der Aemter und des Hofgerichts beschränkt waren, während sie an- derntheils Niemand verantwortlich waren und keine Concurrenz zu fürchten hatten. Sie erhielten ihre Ge­bühren für gute wie für schlechte Arbeit, ja für letztere oft den doppelten und dreifachen Betrag z. B. bei einer unreifen Theilung, welche eine zweite und dritte noth­wendig macht, deren jede gleichmäßig bezahlt werden muß.

Diesem Unwesen kann nur durch eine ganz andere Organisation der freiwilligen Gerichtsbarkeit abgeholfen werden, und zwar folgendermaßen: Man setze in jedes Amt wenigstens zwei, je nach Bedürfniß auch drei Land- oberschulthkißen, welche tüchtig in ihrem Fache sind (gute Juristen sind noch lange keine praktischen Theilungsrich- ter), weise jedem derselben je nach der Lage und Aus­dehnung des Amtes seinen besondern Wvhnsißan, und stelle es sodann jedem Amtseinwohner frei, welchem der Land- obei schulthcißen des Amtes er seine Geschäfte übertragen will. Hierbei müssen denn auch die unpraktischen Be- vormundungsregkln der Aemter und des Hofgerichtes Wegfällen, damit die Landoberschultheißen in ihrer Wirk-

Der Verfolgte.

Daß frei ich, sonder Furcht und Grauen, Der Feinde eifriges Bemüh'n, Mich nieder in den Staub zu zieh'», Daß ich vermag das Netz zu schauen, Womit die Bosheit mich umstrickt, Mag nimmer wohl die Schwachheit wâhnen, Die vor Gefahren jach erschreckt:

Mir stählt Gefahr der Kräfte Sehnen.

Wie sollt' ich vor Verleumdung beben, Wie vor der Feinde wildem Haß!

Ihr Wüthen sonder Unterlaß

Muß Bürgschaft für die Kraft mir geben. Die ihres Zornes Glut entfacht.

Nur Furcht treibt sie zu solchem Trachten, Mich lehrt des Geistes stolze Macht Der Feinde Mühen zu verachten.

Nie wird die stolze Kraft sich beugen Ju's Joch der Geistessklaverei, Nie zagend der Gefahr entweichen Durch Kriechen oder Heuchelei!

Den Vortheil mag der Feind zerstören, Erwerb mir schmälern und Verdienst;

Doch bringt es nimmer ihm Gewinnst,

Ich kann ihn missen kann entbehren.

Was nützt der Tadel der Gebrechen,

Wenn der Verfolgung Wuth beweißt,

Wie sehr man fürchtet Kraft und Geist,

Weil selbst voll Mängel man und Schwächen.

Nicht schreckt mich d rum des FeindesGroll,

Verleumdung nicht und Ränke spinnen,

Wie auch der Geifer, giftesvoll,

Ihm mag in schwarzen Strömen rinnen.

Teutemann.

Die Julitage.

Erzählung eines Pariser Hampelmanns.

(Nach einer französischen Schnurre von Ludwig DeSnoyer.)

Aus denStudien und Skizzen" von Friedr. Giehne.

-(Fortsetzung.)

Mit vielem Zureden gelchweigten wir sie endlich, und hierauf faßte sich ein Jeder das Herz, heim zu gehen, mit der Vorsicht jedoch, ein-für-allemal, sich fein längs der Haujer zu halten, von wegen des verteufelten brrrrrromm!.... brrrrrromm!.....das sich noch mit uugeminderter Hartnäckigkeit aus der Ferne zu verneh­men gab.

Was mich betrifft, so schloß mich meine Frau ein, zweimal herum, und meiner Treu, sie that wohl daran, denn sonst, soll mich der Teufel holen, wär' ich ihr durch- gegangen, wie ein Märzhase, prrrrrr!

Also werfe ich mich der Länge nach ans mein Bctt; aber gute Nacht, Schlaf! Kein Auge konnt' ich' zuthun. Die ganze Nacht hindurch Patrouille auf Patrouille: trap! trap! trap! Nicht zu reden von einem flehten Dings-da, einem Insekt vermuthlich, daS sich in dem Getäfer, just neben meinem Köpfe, festgesetzt hatte, und in einem fort: krrrrr! krrrrr! krrrrr! machte. Richtig fand mich der Tagesanbruch wach auf meinem Bette, und ich hörte zum ersten Mal in meinem Leben den Hahn krähen: ko-ke-ri-kih! ki-ke-ri-koh! Ja, Herr, der Hahn soll mir denken, so lange ich meine fünf Sinne behalte. Ein Hahn, Sie verstehen wohl! Es war eine Vorbedeutung, die mich nachher wundersam ergriff, als sie eingetroffen war.

Aber das ist jetzt einerlei! Wie ich mich aufrecht setze, war mein erster Gedanke, hinunter auf die Straße zu gehn und über die gestrigen Vorfälle Erkundigung cinzuziehen. Es schien mir Dies in der Pflicht eines jeden guten Bürgers zu liegen. Aber ci ja wohl, wart' ein Weilchen! Meine Frau wollte mich noch immer nicht fortlassen. Sie stellte mir vor, daß mein Bart fiugcrslang sey, und daß ich inmitten von all dem Kra- wall mich wie ein purer Sparrefankel ausnchmcn würde. Es war etwas Wahres an ihrer Reflexion, obwohl cigent-