niqtn empfangen, als in außerordentlicher Sendung an , sie abgeordnet zur Anzeige der Uebernahme der Central- | regierung Deutschlands durch den Reichsvcrweter (Imperial Vicar of Germany). Es soll nicht ganz lercht gewesen sein das auswärtige Amt mit diesen ihm nicht geläufigen Begriffsbestimmungen gehörig vertraut zu machen Wenn übrigens die deutsche Centralgewalt Grund hat, auf regelmäßige Beziehungen zu England Werth zu legen, so darf sie sich Glück wünschen, daß die Anerkennung erfolgt ist, bevor man hier Nachricht von dem Beschlusse der Nationalversammlung vom 5. September hatte. Der Eindruck dieser Nachricht ist höchst beunruhigend, das englische Publikum hält die Verweigerung der Ratifikation des Waffenstillstandes für eines der unheilvollsten Ereignisse, welche die Cen- tralgewalt treffen konnte, und die City zittert für die Schiffe, welche in diesen Tagen, in der Meinung, daß die Blokade aufgehoben sei, nach den Hansestädten ab- gegangen find. England, als vermittelnde Macht, hat Anlaß, sein Verhalten in Erwägung zu nehmen; ich höre aus glaubwürdiger. Quelle, daß Lord Palmerston entschlossen sei, im Falle der Nichtgenehmigung des Waffenstillstandes Lord Cowley von Frankfurt abzube- rufen und die dipolomatischen Verbindungen abzubrechen. Hoffentlich bleibt es in dieser unglücklichen Sache nir» gends bei den ersten Eindrücken.
Nachschrift.
Frankfurt. (76. S itzung der konst. Nationalversammlung.) Bei der Berathung der Grundrechte wird zuerst über den §. 15 debattirt.
8 15 lautet der Entwurf:
Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden.
Unterstützt werden die Anträge von Vogt: Niemand kann zur Erfüllung irgend welcher religiösen Pflichten oder Handlungen gezwungen werden.
von Hoffmann aus Ludwigsburg: Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. An die Stelle des politischen und gerichtlichen Eides tritt eine feierliche Versicherung.
von Dew es: Niemand soll gezwungen sein, die kirchlichen Ruhetage zu halten.
von Schwarz: An die Stelle der §§. 15 und 16 trete folgende Fassung:
An religiöse Akte werden keine rechtlichen Folgen geknüpft. — Niemand kann zu ihnen gezwungen werden. — Die Civillisten für Geburt und Ehe begründen allein deren Ausweis und rechtliche Gültigkeit.
von Speißler: Niemand darf zur Erfüllung religiöser Pflichten gezwungen und Niemand kann wegen Nichterfüllung oder Verletzung derselben mit weltlichen Strafen belegt werden.
y. Plathner: Niemand darf durch Zwangsmittel zur Erfüllung religiöser Pflichten angehalten werden.
v. Pfeiffer und Rieser: Die Form des Eides soll eine für Alle gleichmäßige, nicht an ein bestimmtes Bekenntniß gebunden sein
Die Versammlung verzichtet auf die Discussion, es entsteht jedoch eine solche über die Fragstellung, nach deren Beendigung der Ausschuß-Entwurf angenommen; wegen des Pfeiffer-Ricsserschen Amendements wird ge
zählt, es wird mit 216 gegen 186 (Stimmen angenommen. Alle übrigen Anträge werden verneint.
Es folgt 8. 16. Dieser lautet im Entwurf: Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civil-Actes abhängig , die kirchliche Trauung kann erst nach Vollziehung des Civil-Actes stattfinden.
Die dazu gestellten Amendements werden zur Unterstützung gebracht, unterstützt werden die von Spatz: Alle Ehehindernisse, welche aus einer Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses der Brautleute abgeleitet werden, sind aufgehoben.
von Pattai: Die Gültigkeit der Ehe wird durch die AbschließunZ des Ehevertrags vor der Civilbehörde bedingt. §. — Die Einführung der Civilstandö-Register obliegt der Civilbehörde.
von Wedekind: Das Gelöbniß der Ehelosigkeit ist bürgerlich unwirksam. Alle geistliche Gerichtsbarkeit ist aufgehoben.
von Iucho: Bis zur zweiten Berathung der Grundrechte hat der Ausschuß für Gesetzgebung einen Gesetzentwurf über die Form des Civil-ActeS so wie über die Führung der Civtlstandsregister vorzulegen.
von Mittermaier: Die Religionsverschiedenheit ist kein Ehehinderniß. Die Standesbücher werden von bürgerlichen Behörden geführt.
und von Richter aus Achern: Den katholischen Geistlichen, welche ihren Kirchendienst niedarlegen, steht als solchen bei Schließung einer Civil -Ehe kein civil- rechtliches Hinderniß entgegen.
Bischof Geritz widerspricht der Competenz der Nationalversammlung. Widerspruch gegen die Diskussion.
Präsident fragt, ob man auf die Diskussion verzichte. Ueber 100 entscheiden sich dafür.
Geritz bestreitet die Competenz der Nationalver- sachmlung in Kirchenangelegenheiten, sie könne nicht über das Zölibat sprechen. (Lärm.) Er erklärt, was er sagen wolle, beruhe auf einem Mißverständnisse und zieht sich zurück.
Deiters: Es sei zwischen staatlicher und kirchlicher Ehe zu entscheiden; hier handle es sich um erstere und die Versammlung sei berechtigt zu erkläreu, daß dem Geistlichen bei Eingehung einer staatlichen Ehe sein Cölibat als Ehehinderniß nicht entgegengestellt werde. Erklärt sich gegen den Satz: die kirchliche Trauung dürfe erst nach dem Civil-Akt vorgenommen werden, da dies ein Eingriff in die innern Verhältnisse sei, deren Unababhängigkeit man beschlossen habe.
Diering er (aus Bonn) stimmt dem bei.
Mittermaier vertheidigt den Ausschußentwurf. Mit der Gleichheit aller Confessionen, mit der Unabhängigkeit der Kirche vom Staat, mußte auch augenblicklich die Civilehe anerkannt werden. So lange man nicht die reine Civilehe annehme, komme der Staat aus Konflikten mit der Kirche nicht heraus. Bei seiner Beschreibung, wie die Sitte, der Gebrauch in den Rheinländern sich gebildet, verirrt er sich bis in die Brautkammer, was große Heiterkeit erregt, weist aber nach, wie gerade in den Ländern, wo die Civilehe gelte, die allgemeine Sittlichkeit sehr hoch stehe. Gegen die von Deiters beantragte Weglassung des zweiten Satzes des Entwurfs erklärt er sich unter Berufung auf das Beispiel Belgiens, wo man in Erfahrung gebracht
habe, daß der Irrthum, daß die kirchliche Trauung auch die bürgerliche in sich schließe, zu den unangenehmsten Verwickelungen geführt habe. Schließt auf wiederholte Empfehlung des Entwurfs unter lebhaftem Beifall. Die Verhandlung wird für, geschlossen erklärt.
Deseler spricht zum Schluß: heute einmal ausnahmsweise kurz. Der Ausschußentwurf wird angenommen. Ebenso der Antrag Mittermaiers. Die übrigen Anträge werden, in so weit sie nicht durch diese Annahme erledigt sind, abgelehnt.
Hierauf beantragt Paur aus Neiße, als Berichterstatter des Schulausschusses, die Berathung über Art. 4 auszusetzen, bis sein Bericht, der zum Druck gegeben sei, verteilt sein werde.
Ueber die Frage, ob man Morgen den dänischen Waffenstillstand berathen wolle, entsteht eine kurze Debatte. Dem Antrag Wesendon cks, zuvörderst die Berichte zu verlesen, wird entsprochen. Sekretär von Möhring verliest den Bericht der Majorität. Aus demselben geht hervor, daß die preußische Regierung die ihr ertheilte Vollmacht maßlos überschritten. Angeführt wird nach Hervorhebung der Nachtheile dieses Waffenstillstandes, daß neuere Ereignisse eingetreten, welche wahrscheinlich die Rückziehung der Truppen aus- geschoben, und die dänische Regierung zur Nachgiebigkeit sehr geneigt gemacht haben würden. Die Mehrheit beantragt:
1) den Malmöer Waffenstillstand nicht zu genehmigen;
2) das Neichsministerium aufzufordern, die jur Fortsetzung des Kriegs nöthigen Maßregeln zu ergreifen; dafern die dänische Regierung sich nicht geneigt zeigen sollte, mit der Centralgewalt selbst die Friedensverhandlungen sogleich zu eröffnen.
Diese Mehrheit besteht aus: Arndt, Blum, Cucu- mus, Claussen, Dahlmann, Esmarch, v. Raumer, Stengel, v. Trützschler, Wippermann, Wurm. Der Referent der Minorität, welche von Duncker, Meiern, M. von Gagern, Flottwell, Gombart, Stedmann, von Würth, Zachariä, Zenetti und 'Schubert gebildet wird. Stedmann, der vor einigen Tagen außerhalb der Paulskirche um Stimmen für die Sistirung der Vollziehung des Waffenstillstandes geworben, liest mit solcher Schnelligkeit, daß man ihn nur theilweis und mit Mühe verstehen kann. Der Antrag dieser Minorität, die unter Anderm erkärt, die Ehre Deutschlands sei hinreichend gewahrt worden und wirklich die Gränzen alles Glaublichen, die Gränzen aller Scham übersteigt, geht dahin:
1) auf die Erklärung Dänemarks, daß es auf die Wahl des Grafen Moltke zum Präsidenten der prvvisorischen Regierung verzichte und zu Concessionen, wie sie der Frieden und die Ruhe der Herzogthümer erheischen, bereitwillig eingehend, werde, den Waffenstillstand nicht weiter zu beanstanden, aber die unverzügliche Eröffnung der Friedenöverhandlungen durch die CenlralgewM zu beschließen;
2) die Centralgewalt zu beauftragen, das Verfahren Preußens der Nationalversammlung besonders zu berichten.
Die Verhandlung über diese Berichte wird auf nächsten Donnerstag ausgesetzt und die Sitzung nach einigen Bekanntmachungen geschloffen.
Verantwortlicher Redacteur: I. Oppermann.
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Seyberth, Pfarrer zu Nauheim, Amts Limburg.
(*220) Im Rheingau stehen zwei fehlerfreie, braune, sechsjährige Wagenpferde von Mecklenburger Raye zum Verkauf. Wo? sagt die Crpedilion d. Bl.
(1213) Jemand wünscht sich bei einer Jagd zu betheiligen und nimmt die Expedition dieses Blattes Anerbieten unter den Buchstabens» entgegen.
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öffentlich versteigern, wozu die Steigerer eingeladen werden.
Schierstein, den 13. Sept. 1848.
Frhr. v. Ziegesar.
Anpflanzung von Maulbeer- bäumen zur Seidenzucht.
(1221) Der unterzeichnete Borstand wird'die Besorgung des Ankaufs und Ueberlieferung der im nächsten Monat Oktober von den Grundbesitzern des Herzogthums beabsichtigten Anpflanzung von dreijährigen, starken, weißen Maulbeerbäumen bester Sorte zur Seidenzucht übernehmen. Das Stück kostet 6 Kreuzer, mithin das Hundert 10 fl. — Die Gemeindevorstände sowie die Privat-Grnndbcsitzer des Herzogthums werden hierdurch eingeladen, sich bei der diesjährigen Herbstpflanzung zu betheiligen. Die Herren Schultheißen werden hierdurch ersucht, diese Einladung in ihrer Gemeinde bekannt zu machen und deshalbige Bestellungen zu notiren und bis pnu ersten Oktober den Bedarf ihrer Gemeinde dem Herzoglichen Amte anzuzeigen. Gedruckte Notizen zur' Anpflanzung und Pflege der Maulbeerbäume werden auf Verlangen un- entgeldlich abgegeben.
Wiesbaden, den 14. Sept. 1848.
Der Borstand der GesellschA für Förderung der Seidenzucht im Herzogthum Nassau.
Verlag von H. Fischer und E. Ritter. — Druck der E. Rtttrr'schen Buchdruckerei.