und unleugbar stehen, von der Constitutio Walde- inariana an, bis zu den Garantien von 1721 und den Bundeöbeschlüssen von 1815 hinunter.
Aber Ein RechtSpunkt steht fest und ist von keiner Seite mit Bestand Rechtens bestritten, und da er allein die große vorliegende Frage entscheivet, so können wir über alle übrigen hinaussshen.
Es steht fest, daß Schleswig und Holstern rechtlich niemals zu einemStaatc mitDäne- mark vereinigt sind, sondern daß nur die dänische Königsfamilie Ansprüche auf die Regierung als Herzoge von Schleswig und Holstein zu machen hat.
Der sorgfältigsten Nachforschungen ungeachtet findet sich nirgends nur mit einem Schein, von Recht die Behauptung dänischer Scits aufgestellt, daß von Rechtswegen jemals eine andere als die bezeichnete staatliche Verbindung zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein stattgefunden habe.
Dagegen beruft sich Dänemark auf die in vielfacher Beziehung stattgefundene factische Bereinigung: auf eine factische Vereinigung der Armee, der Flotte, der Finanzen, der Vertretung nach Außen.
Diese factische Bereinigung ist allerdings als natür- liche Folge der Vereinigung zweier Kronen in einer Familie, nach verschiedenen Richtungen hin eingetreten, aber was folgt rechtlich darauöd Offenbar für die rechtliche staatliche Vereinigung beider Länder nichts, sondern lediglich für den Fall der Trennung beider Länder die Nothwendigkeit einer Auseinandersetzung wegen der gemeinschaftlich gewordenen Rechte und Pflichten.
So stellt sich also rechtlich kein anderes Verhältniß zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein heraus, als cas der Personalunion, wie es zwischen dem Königreich Hannover und England, zwischen dem Fürstenthum Neuenburg und Prechßen bestand.
Hiernach entscheidet sich unsere Frage, und es können ruhig bei Seite liegen die Differenzen über die Elbsolge in weiblicher oder männlicher Linie und die Anrechte des Augustenburger Fürstenhauses, sowie die Unzertrennlichkeit von Schleswig und Holstein.
Hier handelt es sich um einen Streit zwischen dem Volke von Schleswig-Holstein und seinem rechtmäßigen zeitigen Herzoge, der zugleich König von Dänemark ist.
Der Herzog, König Friedrich VII, will Schleswig unauflöslich mit Dänemark verbinden, das Volk von Schleswig-Holstein will dies nicht, und ein einiges ungetrenntcs Volk sein.
Wenigstens diesen Willen hat das gesammtelVolk klar und deutlich ausgesprochen.
Da nun dieser Wille in direktem Widerspruch mit dem des Herzogs steht, so muß derselbe, abgesehen davon, daß er faktisch im Unrecht ist, seinen Willen dem des Volkes beugen, oder seine Regierung, die er nur hat durch den Willen des Volkes, und um den Willen des Volkes auszuführen, niederlegen.
Aber statt dessen hat der Herzog den Frieden mit seinem Volke gebrochen, und sein Land mit Krieg, mit den fremden dänischen Kriegöschaaren, überzogen.
Da wandte sich das gejammte Volk von Schleswig und Holstein einstimmig an die deutsche Nation mit dem Rufe um Hülfe, und Deutschland eilte gerufen herbei, und kämpft als Bundesgenosse des Volkes von Schleswig-Holstein gegen seine Dränger und Unterdrücker.
Das ist sein Rechtsgrund'zum Kriege, und es darf vom Kriege nicht lassen, so lang ein Däne als Feind wider den Willen des Volkes auf dem Boden von Schleswig und Holstein, verweilt. DaS ist sein Recht gegen Dänemark und seine Pflicht gegen seine Bundesgenossen.
Aber auch dann darf es nicht vom Kriege lassen, denn hat es noch eine zweite Pflicht zu ei füllen. Dänemark hat, so weit es in seiner Kraft steht, den Krieg in das Herz Deutschlands getragen, hat seine Häfen
gesperrt, seine Schiffe geraubt, seinen Handel zerstört und der deutschen Nation unermeßlichen Schaden zugefügt. Es hat durch hartnäckiges Beharren auf Unrecht und Krieg Deutschland zu Kriegsrüstungen gezwungen, die Millionen verschlingen. Darum ist Dänemark Deutschland verpflichtet zu vollständigem Ersatz der Kriegskosten und Kriegsschäden, nnd darum ist Deutschland berechtigt, gleichfalls ciuzuvringen in das Herz von Dänemark, so weit es vermag und so weit es Noth thut, seine Entschädigung zu decken und zu sichern, und wenn es davon abläßt, bis cs beides erreicht hat, begeht es ein schweres Unrecht an dem eignen Volke.
Ein Anderes ist, und dies darf mit diesem reinen, uneigennützigen Kreuzzuge nicht zusammengeworfeu werden, die Frage, ob Schleswig zum deutschen Bundesstaate zu ziepen, und diese Frage muß ruhen, bis Schleswig-Holstein vom Feinde befreit in friedlicher Ruhe durch seine aus Urwahlen hervorgegangene Vertretung über seine künftige Verfassung und Regierungsform frei und unabhängig von dem Einfluß feindseliger Elemente, von Furcht und Besorgniß zu fügen vermag. Bis dahin ist jede definitive Entscheidung Zwang und Unrecht.
Wohl aber ziemte es der deutschen Nation dem Ansinnen Schleswigs nachzugeben, das vom Feinde gejagt, Schirm und Schutz suchte, und eö bis dahin in seinen Bund aufzunehmen, wo es einen freien Entschluß zu fassen vermag, ohne Präjudiz für diesen.
Das ist die Rechtfertigung gegen die falsche Beschuldigung, als wolle Deutschland unrechtmäßig seine Grenzen erweitern.
Nun aber zu der Frage, warum Deutschland nicht seiner würdig den Krieg führt und sein und seines Bundesgenossen Recht »erfolgt und behauptet.
Dafür kann eö nur drei Gründe geben: Ohnmacht, oder Furcht, oder Verrath.
Ist es Ohnmacht, weil der Gegner zu stark ist, oder unangreifbar?
Freilich unangreifbar ist ec zum Theil, so weit ihn das Meer schützt und seine Flotte ihren Stachel in das Fleisch von Deutschland treibt und sie, selbst unverwundbar, zurückzicht.
Darum ist das kleine Dänemark dem starken Deutschland ein gefährlicher Feind, wie die Bremse, die das Noß sticht.
Aber Deutschland kann Dänemark in Jütland angreifen und wenn es kühn ist, oder ein scharfer Winter ihm hilft, auch in Fünen; es ist aber kein Staatsmann, der mit Fug bezweifelt, daß wenn Deutschland Jütland besetzt, Dänemarks Kraft gebrochen ist und eS jede Friecensbedingung eingehen muß. Also warum besetzt eö nicht Jütland?
Und nun müssen wir uns von der deutschen Nation hinweg und zu ihren Diplomaten wenden, die auch jetzt, wie stets, das Geschick der Nationen mit geheimnißvollem, beängstigendem Schweigen weben.
Hier aber betreten wir den schwankenden Moorboden, dec überall unter unsern Füßen zusammenbricht. Hier fehlt uns jede Thatsache, jeder Beweis, jede Klarheit.
Jedes Lüften und Berühren der gcheimnißvolleu Decke wird mit ängstlicher Sorge zurückgewiesen, weil es den großen Gahrungsprozeß hemme oder zerstöre, der die diplomatische Hefe in Bewegung setzt und zur Klarheit bringen soll.
So haben wir nichts als Vermuthungen, halb offizielle Artikel, Combinationen und das Verdächtige „man sagt." Wir roollm aber dennoch in diese labyrinthischen Gänge hinein.
Also man sagt:
Der Beschluß der deutschen Nationalversammlung vom 9. Juni, daß der Kneg energisch zu Ende geführt werde, sei unausführbar, weil die fremden Großmächte ihre Zustimmung versagen.
Ich erinnere daran, mit welchem Jubel an jenem
9. Juni her Antrag Jakob Grimm's von uns begrüßt wurde:
„Die Nationalversammlung erkläre laut, daß sie sich niemals die Einmischung eines fremden Volkes gc- sallen lassen werde."
Jener Antrag ist damals nicht zur Abstimmung gebracht, wohl weil er sich von selbst versteht als vorderster Grundsatz für ein großes, einiges Deutschland, aber unsrer Diplomatie fehlt dieß geschriebene Gesetz in ihrem Coder und darum wagt sie es nicht, cs zur Anwendung zu bringen.
Mit sorgenschweren Blicken hat der Reichsminister deS Auswärtigen in der Sitzung vom 1. September auf die Großmächte hingewieseu, welche unsere Beschlüsse in der Schleswig - Holstein'schen Sache nicht gutheißen wollen. Man begreift wohl die Lage, in der sich der Minister und jeder einzelne Staatsmann befindet, dessen weitschallendes Wort über Krieg und Friebe entscheiden soll, und man weiß jene Worte zu würdigen, daß die vollste Kraft sich in der Mäßigung zeige, aber Mäßigung im Uebermaaß ist Schwäche.
Es ist wahr, wir sind nur die Stimme Deutschlands, aber wenn diese Stimme stark und fest und volltönig erklingt, dann fühlt ganz Deutschland, daß sein Körper gesund ist und voll fiischer Lebens- und Thatkraft und die Völker Europa's fühlen es mit, und horchen mit Furcht oder Liebe auf die Worte, die aus seiner innersten Brust Hervorquillen, und niemals von einem andern Athem ausgehen werden, als dem der Gerechtigkeit und Brüderlichkeit.
Und die ersten Worte, die nach außen hin ertönen und unsere Politik kundgeben, mögen sein:
Daß Deutschland sein Haus selbst bestelle und sich keine f.emde Einmischung gefallen lasse, und wenn wir hiermit zugleich den zweiten Grundsatz verkünden: daß Deutschland sich eben so wenig eine Einmischung in die Organisation einer fremden Nation gestatten werde, es sei denn auf den Hülferuf eines unterdrückten Volkes, wie hier, und nur so lange und so weit dieß Volk es einstimmig erbitte und begehre, und daß eö niemals durch Eroberung, sondern nur durch friedliche Bündnisse größer und stärker werden wolle, und wenn dieß schon jetzt unsere wahre und wirkliche Politik ist, dann fragen wir, wo irgend ein gerechter Grund liegt für eine fremde Nation, uns anzugreifen.-
Liegt aber kein solcher Grund vor und sucht dennoch eine fremde Macht nach einem Vorwand zum Angriff, dann möge sie kommen, aber bevor sie zermalt wird, möge der den Verräthertod sterben^ der von Furcht - spricht und Nachgeben.
Man sagt aber ferner:
die Furcht -vor den auswärtigen Mächten finde darin ihre Begründung, daß Deutschland nicht einig, daß der Enthusiasmus für die Einigkeit erkaltet, daß deßhalb auf ein mächtiges starkes Zusammenwirken der Einzelstaaten nich^zu rechnen sei.
Hier nun liegt der unselige, verhängnißvolle Irrthum, der so manchen unter uns mit Blindheit schlägt und die Herzen wanken macht, die sonst stark sind, und diesen Irrthum müssen wir bis zu seinen tiefsten Wurzeln verfolgen.
Die gesammte deutsche Nation Mann für Mann, wie sie zu wählen berechtigt ist, hat uns gewählt, um i ihre Einheit zu vertreten und für immer festzustellen.
Dieses Mandat ist von fünf und vierzig Millionen ausgestellt und noch von Keinem zurückgenommen.
Was veranlaßt, was berechtigt uns in seine Fortdauer den leisesten Zweifel zu setzen? Wo nur irgend in Deutschland ein politischer Akt, ein Fest, eine Association das Volk zusammenschaart, da gilt der erste, der freudigste Ruf der Einheit Deutschlands.
An dem Willen der Nation zu zweifeln, ist Blindheit, aber ein Anderes ist und hier nagt der Wurm, der Wille einzelner Regierungen. Wo bisher ein Zweifel erweckt, die Einheit gestört, der
chesters hörten auf zu rauchen; einige Arbeiter die gerade am Typhus sterben wollten richteten sich noch einmal empor und schauten verwundert um sich; den Familienvätern der Börse lief es eiskalt über den Rücken, eine unheimliche Stimmung herrschte durch die ganze Stabt und Niemand wußte weßhalb.
Da schaut irgendein beliebiger Mensch auf die Gasse; er lieht einen kleinen Äerrn vorüberhuschen, im schwarzen Frack mit klugfunkelnden Augen, flink und lebendig. Wer mag der Fremde sein? der Nachschauende stutzt, er erkennt ihn: Louis Blanc! ruft er entsetzt und: Louis Blanc! tönt es weiter von Mund zu Mund; die ganze Stadt ist in Allarm. Den Gentern stehen die Haare zu Berge — sie haben einen berühmten Mann in ihrar Mitte; Belgien ist seinem Untergange nal-e, die Gewitterschwüle des Tages ist zu erklären.
Jeder Tölpel ist in Belgien willkommen; frei und ungehindert kann er in dem gastfreien Lande seine Fünf- franc-Stücke wcgwerfen, wie's ihm gefällt; keine Haussuchungen finden bei ihm statt, man schleppt ihn nicht in's Amigo, der Herr Hody grüßt ihn und der Herr Chazal sagt ihm guten Tag; o, ein Tölpel ist in Belgien nutet Brüdern, glücklich lebt er mit seines Gleichen; wenn Du ein Tölpel bist, lieber Leser, so gehe nach Belgien; bist Du aber ein geistreicher, berühmter Mann, v, dann nimm Dich in Acht, sei auf Deiner Hut, du bist Deines Lebens nicht sicher, bleib lieber zu Hause! Ach hätte ich das Herrn Blanc sagen können!
Außer der belgischen Konstitution und der flandrischen Misere, ist die königliche Polizei das bemerkenswertheste Institut des belgischen MustcrstaateS. Ein belgischer Polizist sieht steif aus wie ein Ausrufungszeichen (!) nur wenn man ihm fünf und zwanzig Centimen oder einen Fußtritt gibt, dann verwandelt er sich plözlich in ein demüthig gebücktes Fragezeichen. (?)
Louis Blanc gab weder 25 Centimen noch einen Fußtritt und die Götter wollten cs daher, daß ihn die nichts weniger als neutrale belgische Polizei auf der Stelle arrctirte und sofort in ein National-Gefängniß schleifte.
Diesen konstitutionellen Nativnal-Kerker nennt man in der schönen Sprache des Landes den Mammelokker.
Louis Blanc wurde in den Nativnal-Mammlokkcr gebracht. Armer Louis! Der Held des Lvuxembvurg im Mammelokker von Gent! Aber die belgische Polizei that ihre Pflicht. Lonis Blanc war nun einmal erkannt; Louis Blanc war ein berühmter und ein geistreicher Mann. Was würde Herr Hody thun? Arretiren, arre- tiren! Ein geistreicher Franzose ist ansteckend, ist gefährlich! Sv räsonnirte die Polizei; sie war naiv genug, zu glauben, daß ein Belgier von etwas Geistreichem angc- stcckt werden könne. —
Louis Blanc saß im Mammelokker. Und sieh, ehe er noch Zeit hatte, nur ein einziges Mal über die Vergänglichkeit alles Irdischen nachzudenken, ja, ehe er noch dazu gekommen war die trefflichen Sitten der gastfreien Belgier in tiefster Seele zu bewundern, da erschienen
auch schon, wie unS der Messager de Gand auf's treuste berichtet, vor dem Gitter der Mammelokker: der Gouverneur, der Bürgermeister, mehrere höhere Offiziere, die den eingcfangcncn, schrecklichen Franzosen einmal ganz in der Nähe zu begaffen, mit rechter flandrischer Gemüthsruhe, wie Kinder einen Löwen beschauen, eine» Tiger oder einen melancholischen Adler. O, schönes flan- derischeS Stillleben ! Es fehlte noch, daß die Genter Damen auf ihren großen Füßen herangewackelt wären und die National-Komödie wäre fertig gewesen.
Nachdem man sich satt geschaut und satt gewundert hatte, dachte man indeß wieder daran mit wie viel Gefahren cs verbunden sein würde, wenn man einen berühmten Mann länger als 24 Stunden in den wohlgebauten Mauern des Mammelokker beherberge. Furcht stieg in den flandrischen Seelen auf; man setzte sich sofort mit Herrn Hody in Verbindung und ehe noch der Eisenbahn- zug nach Ostende abging, schaffte man den Gefangenen auch schon auf Umwegen nach einer benachbarten Station um ihn dann mit einem Laufpaß gen Albion zu entlassen.
„Ou’on emmène cette Canaille!“ das war der letzte Gruß, den ein Wkitglied des Ostender Stadtraths dem Scheidende» zurief und die Wogen rauschten und die Mövcn saugen und hinüber fuhr der Geächtete nach dem Vaterlande Shakspcares. — —
(Fortseyung folgt.)