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Mit Ztilung.

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Wiesbaden. Dienstag, 12. September

1848

Tii» «v-i- ^-ituna" erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags, in einem Bogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen den & »isMer'lmd L> W Nieter; auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. Der Abonnements - Preis vom 1. Juli an beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fl. 15 kr., hafhiAbria1 st kr i auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogthums Nassau viertesiahrüch 2 fl. 12 kr., halbjährlich 4 fl. 23 kr., des Äroßh.rzogthums Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landarafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhessischen Provinz Hanau vierteljährig 2 fl. 15 kr.; halbjährig 4 fl. 30 tr, innerhalb aller übrigen Thurn- und Tarw'schcn Postbezirke S fl. - Inserate werden bereitwillig ausgenommen. Die JnserationS-Gebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

Bon der Verfass«»g der evangelischen Kirche.

11.

Wiesbaden, den 10. September.

Den Gegensatz zu der eben entwickelten Consistorial- versaffung bildet dann die sogenannte Spnoval- oder auch PreSbyterialversassung. Der letztere Ausdruck bezeichnet nämlich diejenige Verfassung, wo die bischöfliche Gewalt der Landcsherrn, in den wichti­gern Fällen der Kirchenregierung, besonders bei der Aus­übung des liturgischen Utechts, an die Mitwirkung der Kirchengemeinden, d. H. ihrer Abgeordneten (Kirchenältesten, Presbyterien), oder einer allgemeinen Abgcordnetenversammiuug (Synode) gebunden ist.

Diese Synodalverfaffung finden ww z. B. in Deutsch­land in Jülich, Cleve-Berg, in Rheinland und West­phalen und außerdem in Holland und der Schweiz.

Diese Synodalverfaffung verdient nun unbedingt den Vorzug vor der Consistorialverfassung, und wir werden darauf gleich wieder zurückkommen. Zuvor wollen wir jedoch noch hier um ja jedem Mtßver- ständniß vvrzudeugkn entschieden den Satz auöspre- chen: daß sich die protestantische Kirche nicht damit be­gnügen darf, daß eine sogenannte Synodalvelfassung die Regierung bei Beschlußfassung in wichtigen Kircheu- angelegenheiten bloß beschrankt, sondern daß siever- langt: daß diese Synoden bloß und allein im Stande seien, in kirchlichen Dingen, wich­tigen wie unwichtigen, zu beschließen: daß sie also mit andern Worten unbedingt Trennung der Kirche vom Staate begehrt.

Auch wir fordern, daß die protestantische Kirche wie die katholische (wiewol bei der letztem diese Forde, rung, da sie von jeher dem Staat viel selbstständiger gegenüber stand, von keiner so großen Bedeutung, wie bei der erster«), wie man so zu sagen pflegt, von dem Staat getrennt werden: und wir stimmen hier mit den Ansichten der meisten Geistlichen evangelischen, wie katholischen überein, welche Geistlichen freilich eine großartige Jnkonfequeuz damit begehen, daß sie, wäh­rend sie die Kirche aus einem ihr fremd­artigen Elemente dem Staate hcraus- ziehen, gleichwol in die Kirche wieder fremd­artige Elemente wir meinen die Schul, angelegenheiten hineinztehen wollen.

Wir müssen offen gestehen, wir hegen nicht die so­weit verbreitete Gespensterfmcht vor den Jesuiten: glauben aber auch, d»fi man sich häufig ganz falsche Vorstellungen bei dem Satze:die Küche muß von dem Staate getrennt werden", macht. Wenn man da frei­

lich meint, darin liege: der Staat, müsse die Kirche schalten und waltea lassen, wie sie wolle: so schießt man ganz gewaltig neben das Ziel. Der Staat ist der größere Kreis, in dem sich erst die klei­nern Kreise der Kirchenkorporationen als möglich denken lassen: denn eine Kirche, die be­hauptet, sie könne erlstiren ohne den Staat: erklärt eben damit, daß sie selbst ein Staat sei oder doch werden wolle. Der Staat hat aber begreif­lich ein Recht auf seine Ertstenz, und sieht er, daß von Selten der Kirche diese Ersstenz erschwert, oder gar vernichtet werben soll so muß er ganz natürlich sofort einschrcilen, und die Kirche zu den chr gebühren­den Schranken zurückdrängen.

Also wir wiederholen: die protestantische K.rche, wie die katholische, stelle sich auf ihre eigenen Füße; sie erlasse allem kirchliche Gesetze und suche sie allein in Vollzug zu setzen: sie lasse sich nicht vom Staat Aem­ter uiiD Beamten auforingen, sondern schaffe sich diese selbst.

Wenn wir nun die Frage auswersen, wie soll die Kirche ihre Gesetze erlassen und wie soll sie dieselben in Vollzug setzen? so kommen wir zum Schluß nochmals auf Die Synodalverfaffung zurück.

Gleich im Anfang haben Ww mit einigen Stnchen daö Wesen der katholischen Kirchenverfassung anzuveu- ten gesucht. Wir fügen nun hier hinzu, daß diese Verfassung außerordentlich mit dem Wesen VeS Kalho- liziomuS überhaupt im Emllang steht. So fest und starr die Glaubenssätze dieser Kirche, so fest sind die Mauern dieses Kirchcugebäubes: und wenn man meint, sei eine leichte Aufgabe, dieses Gebäude zum Wan­ken und Umstürzen zu bringen, p irr. man sehr. Jeder Stein ist hier fest an den andern angepaßt: jeder setzt den andern gleichsam voraus, was freilich einestpeils die Folge hat, daß das Gebäude im Ganzen fest sich begründet, was aber auch zu dem wichtigen Schluß berechtigt, daß wenn nur ein Stein aus diesem Ge­bäude gebrochen wird, schon es ganz zusammenroUt.

Dem Geiste des Katholizismus widerstrebt eine de­mokratische Kirchenverfassung ganz und gar: er verlangt mit Nothwendigkeit aristokratische Gestaltung.

Gerade umgekehrt ist die Sache beim Protestantis­mus. Er hat nicht blos protestut gegen den Grist, den Inhalt nein auch gegen die Form. Wenn er seine Aufgabe richtig begreift, so wird er den Symbolzwang mit aller Krass von sich weisen und sich begnügen mit demEinsfein mit dem Geiste deS Christenthums." Uno dlesim Geiste des Lebens und der Bewegung kann aber nur und allein in der demokratischen VerfastungS- form, die Möglichkeit gegeben werden, sich im Leben

zu bethätigen. Die Synodalverfaffung aber ist die demokratische Kirchenverfassung. Sämmtliche Gewalt ruht in der Gesammtheit der Kirchengenoffen. Jede einzelne Gemeinde wählt sich Vorsteher und Ordner, welche ihre speziellen Angeikgenheiten besorgen. Auch ihre Geistlichen wählt sich die Gemeinde. Die Abge­ordneten der einzelnen Gemeinden treten zusammen und berathen in Provinzialoersammlungen, Provinzialsyno­den, die kirchlichen Angelegenheiten einer Provinz.

Abgeordnete sämmtlicher Laudesgcmeiuden bilden eine Landessynode. Diese letztere erläßt die Gesetze, und wählt auf eine Reihe von Jahren einen Ausschuß, welcher die Gesetze zum Vollzug bringt.

Das wären die kurzen Umrisse einer Synodalver- faffung: mehr zugeben, verbietet der Raum dieses Blattes und der Zweck dieses Aussatzes.

In einer solchen Verfassung fällt der Unterschied zwischen Laienthum und Clcrikat zusammen. Sämmt­liche Kirchengen offen sind genöthigt, um die Angelegen­heiten der Kirche sich aufs lebhafteste zu interesfiren und auf diesem Wege, und nur allein auf diesem Wege, wird dann der wahrhaft religiöse Sinn, über dessen Verschwinden man so viele Klagen hört, ange­facht und dem gemeinen Sinn, der blos genießen will, und sich nicht als Mensch, als denkendes, selbstbewuß­tes Wesen begreift, zweckdienlich gesteuert.

Die SchleSwig-Holsteinische Angelegenheit *).

Es ist hier die Frage um europäischen Frieden und Krie.g, um die Ehre Deutschlands, um die wichtigsten Interessen mehrerer Staaten des

möge in der nachfolgenden Darstellung jede Partei-Rücksicht und individuelle Ansicht bei Seite ge­setzt werden, um in getreuem Referate, die unbezweifelt feststehenden Thatsachen fesizustellen, welche ^daö Urtheil in dieser Angelegenheit bestimmen müssen. Cs sind da­bei alle die Verträge uud historischen Data, welche die Presse und die bisherigen öffentlichen Verhandlungen uns an die Hand geben, sorgfältig geprüft uno es ist als streitig alles Das bei Seite gelegt, was von den Angaben der einen befreundeten Seite, anderer feind­licher Seits mit irgend einem Grunde Rechtens be­stritten ist.

Da bleibt denn nun von all den Verträgen und diplomatischen Verhandlungen wenig als unbestreitbar

*) Nachstehender Aufsatz ist uns von einem Mitglicde der Fraktion der Frankfurter Nationalversammlung, welche in der Westendhalt ihre Versammlungen hält, zur weitern Verbreitung zugesendet worden.

Eine Präsidentenwahl.

Aus ©erstattest Misfisippi-Bilder,

(Schluß.)

Das wäre ein Glück," seufzte Herr Rehbein, Gärt­ner aber setzte den Kleinen nieder und erwiederte dabei mit der auögcstrcckten Hand das junge Weib an seine Brust ziehend:

Nein, Großvater, das wäre kein Glück unsere Rechte müssen wir uns wahren, unsere Freiheiten vor jedem Angriff schützen, sonst verdienten wir nicht den Namen Republikaner, und versänken allgemach wieder in den alten Schlamm einer despotischen Monarchie zurück, von der uns Gott sei Dank, die starken Arme unserer Väter befreit haben. Aber die Zeiten wollen wir uns nur nicht selbst schwer machen mit kleinlichen Intriguen und endlosen Zänkereien; in Fried' und Eintracht wollen wir leben und mag dann Whig oder Demokrat an der Spitze stehen, das Volk hat die Augen offen und ist nicht wie ein blindes Roß, das willenlos dem angelegten Zügel folgt und nur vorwärts springt, wenn es Den scharfen Sporn und die Peitsche fühlt. James ruft jetzt allerdings blos nach Kuchen, wenn er aber einmal größer und verständiger wird, so hoff' ich, daß er auch zu wissen verlangt, womit der bezahlt wurde, denn er hat dann ein Recht darnach zu fragen; bis dahin aber"

»daß ihn um Gotteswillen keine Redaction einer

deutschen Zeitung übernehmen," unterbrach ihn Herr Reh­bein lachend und wenn's auch nur seines alten Groß­vaters wegen wäre.

Nein bis dahin nicht," erwiederte Gärtner, ist er aber herangewachsen und zu Verstand gekommen und fühlt er Die Kraft in sich, ein freies männliches Wort zu reden, seine redliche und durch Ueberzeugung gewonnene Meinung zu vertreten, nun denn, in Gottes Namen; mag er mit der Feder streiten, so lange die Schlachten nur noch mit der Feber geführt werden, nachher aber'auch nicht lässig mit dein Schwert sein, wenn cs den eigenen Heerd, oder, was uns ebenso hei­lig sein sollte, das freie Wort und den freien Willen gilt. Aber apropos, Großvater wer war denn der zer­lumpte Wanderer, mit dem Sie sich heute früh so lauge unterhielten? er bettelte um ein Almosen, nicht wahr?

Hm ja es war cs war ein alter Bekann­ter, noch aus EtonSville her."

Ein alter Bekannter?"

Ja mein früherer Posamentirgchülfe."

Louis Blanc in Belgien «nd England.

A. b. St. NH. 3tg.

AlS Herr ThicrS vor einigen Jahren in London war und eben in die St. Pauls-Kirche treten wollte um die Grabstatueu eines Nelson, eines Cüllingwood und andrer

britischer Heldeu zu beschauen, da erinnerte man ihn da­ran, daß er 4 Pence Entrée zu bezahlen habe.

Der kleine Franzose zog spöttisch seinen Geldbeutel und bemerkte dem Kirchendiener, daß die Engländer we­nig große Männer zu habeu schienen, da man sie noch für Geld sehen lasse. So Herr Thiers in England! LouiS Blanc hatte auf seiner neulichen Flucht durch Bel­gien bei weitem mehr Gruüd zu einer solchen Beiner- kung.

Wenn der belgische Lowe sich in einen weißen Esel verwandelt hätte, wenn mit einem Mal der fliegende Holländer im Antwerpener Hafen gelandet, oder wenn die offizielle belgische Presse plötzlich zu einiger Schaam mit die Herren Chaaaazal und Hooovdy zu einiger Ver- nnnft gekommen wären, so hätten die neutralen, kvufti- tulioncllcn Belgier in kein größeres Zetermortiv ausbrechen können als neulich, wo ihnen der flüchtige Lvniö ^lanc in das gesegnete Ländchen hiiieinsprang. Ja, der Teufel, der doch sicher ein berühmter Mann ist, könnte durch sein Erscheinen nicht mehr Senjation machen, alö rav berüchtigte Mitglied des provisorischen Gouvernements.

Belgien ist so kahl an großen Männern, wie die lüncburgcr Leide an Myrthen; Belgien ist so arm an berühmten Leuten, wie der Marstall König Levpolb'ö an Elephaiucu; ja, Belgien hat nur einen großen Mann : das Manneken-piss l

LouiS Blanc kam mit dem Eisenbahnzuge von Lille in Gent an. Die Fabrikschvrnstcine des belgischen Man-