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„âeiheit und NecüL!"
jYg J7é>* Wiesbaden. Sonntag, 3. September Z.8â8.
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Der 6 3 des Entwurfs eines Gesetzes über die Verfassung und Verwaltung der
Gemeinden.
Wiesbaden, 1. Sept. Der 8. 3 des Entwurfs lautet folgendermaßen: .
„Die bisherige Unterscheidung zwilchen Gemcmde- bürgern und solchen staatsbürgerlichen Einwohnern, welche von dem persönlichen Eintritt in den Gemeinde- verband ausgenommen sind, wird aufgehoben, dergestalt, daß jeder nassauische Staatsbürger einem Gemeinde- verband des Herzogthums angchört."
Wir haben von Anfang an diesen 8. für einen der wichtigsten des ganzen Entwurfs gehalten, und begrüßen ihn auch jetzt noch als eine Bethätigung wahrhaften Freisinns.
Bekanntlich bestanden bisher nach der alten Gesetzgebung 4 Classen von sogenannten Staatsbürgern, welchen es einestheils verwehrt, anderntheils freigestellt war, sich dem Gemeindeverband anzuschließen: es waren die Staatsdiener, die Adligen, Juden und Pensionärs.
Staatsdiener, Adelige und Pensionärs brauchten nicht in eine Gemeinde zu treten: die Juden dursten es nicht.
Sv enthielt der Stand der Staatsbürger eineS- theils privilegirte anderntheils zurückgesetzte Staatsgenossen.
Der erwähnte §. 3 des Entwurfs nun verbannt diese Bevorzugen nicht weniger, als diese Kränkungen. Er geht von der Ansicht aus, daß jeder Staatsbürger auch Gemeindebürger, und umgekehrt, auch jeder Gemeindebürger Staatsbürger sein müsse — eine Ansicht, welcher wir, vorausgesetzt, daß man nicht gewisse Folgerungen für aktives und passives Wahlrecht daraus zieht, vollkommen billigen.
Nach dem Geiste dieses §., in Verbindung gesetzt mit den 8§. 33—35 des Entwurfs über die Erwerbung des Gemcinderechts, geht vor Allem hervor, daß Staatsdiener als solche in Zukunft immer Gemeinde- bürger werden müssen, und Juden solche, falls sie den allgemein gestellten Bedingungen im Nebligen Genüge thun, werden können.
Das sind zwei Thatsachen, auf die wir großes Gewicht legen: einestheils wird in dem mehrgenannten §. die Emanzipation der Juden ausgesprochen, und so ein altes, empörendes Unrecht weggewischt, anderntheils entschieden an die Bureaukratie oder Staatsdienerherrschaft die Art der Vernichtung angelegt.
Auch der Adel, der sich bisher in angenommener Vornehmheit von dem Bürgerstand fern hielt, wird durch diesen §. 3 nothgedi ungen zu dem Bürgerstand
— wir wollen nicht sagen hinab — nein! — hinauf- gczogen.
In der heutigen Sitzung der nassauischen Kammer nun kam der §. 3 zur Sprache.
Dagegen, daß die Juden für die Zukunft vollberechtigte Gemeindebürger wie Staatsbürger sein müßten, dagegen wagte sich keine Stimme zu erheben. Wir sagen ausdrücklich „wagte", — denn es würde offenbar dem reinen Rechtsgefühl unser Zeit ins Angesicht schlagen heißen, wenn man sich unterstünde, dem seit Jahrhunderten in den Staub getretenen Volke der Israeliten noch fürder die Rechte, welche ihm, wie allen Menschen, unaustilgbar und ewig die Gottheit verliehen, vvrzu- enthalten.
Auch war die Kammer damit keineswegs unzufrieden, daß die Herrn vom Adel für die Zukunft wie alle andern, Gemeindebürger werden sollten.
Darüber erhob sich jedoch Meinungsverschiedenheit, ob man künftig die Staatsdiener zwingen wolle, Ge- mcindebürger zu werden, sowie ob man daneben die Gemeinden nöthigen könne, alle Staatsdiener als Ge- meindebürgcr ohne Weiteres hinzunehmen.
Einestheils wurde behauptet, man könne weder die Staatsbürger auch wider ihrer Willen zwingen, Gemeindebürger zu werden, und ebensowenig der Gemeinde darin Zwang anthun, daß sie jeden Staatsdiener als Gemeinde- bürger hinnehmen müsse; anderntheils — man dürfe zwar die Gemeinde nicht geradezu nöthigen, in jedem Staatsbürger einen Gemeindebürger zu erblicken. Dagegen habe Ulan wohl die Befugniß und selbst die Pflicht, die Staats» diener zu zwingen, sich zur Ausnahme in den Gemeindeverband zu melden.
Wir mißbilligen beide letztgenannten Ansichten und tragen kein Bedenken, uns der Meinung anzuschließen, daß fürder jeder Staatsbürger sofort Gemeindebürger sei, oder richtiger, sein müsse.
Wir haben schon von vornherein erklärt, welche große Wichtigkeit wir dem §. 3 beilegen; wir wollen jetzt versuchen, diese etwas näher zu beleuchten.
Man hat die Frage aufgeworfen: welche Gründe sind vorhanden, welche uns bestimmen sollten, den Staatsdiener zu zwingen in den Gemeindeverband einzutreten. Nun diese Frage setzt uns keineswegs in Verlegenheit und wir wollen diese Gründe jetzt aus- einanderlegen.
Zuerst werfe ich hier bie Frage auf, ist es wün- schenswerth, daß alle Staatsdiener Gemeindebürger seien und alle ohne Ausnahme werden hiermit ja antworten.
Wer ein feines Ohr für die bisherigen Klagen des Volks gehabt hat, der muß wissen, daß kein Joch I bem Volk, unerträglicher lästiger gewesen ist, als I
das der B ü reaukratie. Die Büreaukratie war aber die Gesammtheit der Staatsdienerschaft, welche innig unter einander befreundet und verschwägert, von der Schreibstube aus, mit der Feder dem Volk Gesetze vorschrieb. Sie, diese Büreaukratie, war der eigentliche AdN der Neuzeit, welcher verächtlich dem beherrschten Volke den Rücken zukehrte, und verächtlich über den Bürger weg. zuschreiten pflegte.
Wir wissen es zu gut, mit Unwillen und gerechtem Zorn hat das Volk das Joch dieser Schreibstubenherr» schaft getragen, fruchtlose Klagen und erfolglose Seufzer über die Anmaßung und Willkühr dieses Beamtenheers sind unzählige gen Himmel gestiegen.
Nun wolan, jetzt! gilt es dieses Joch abzuschütteln!
Wenn der Staatsdiener für die Zukunft Gemeindebürger werden muß, dann ist sein Hochmuth für immer gebrochen, dann wird mit kräftigen Schlägen der knorrige Stamm der Bürokratie gefällt und die künstlich gezogene Scheidewand zwischen Bürger und Staatsdiener fällt machtlos zusammen.
Doch haben wir auch noch weitere Gründe zur Hand, warum es höchst wünschenswerth erscheinen muß, daß die Staatsdiener Gemeindebürger seien.
Unser Staatsregiment war bisher ein maschinenartiges; gleich einem großen Rade drehte sich die ungeheure Maschine, und die einzeln Individuen waren bloß willenlose Speichen dieses Rades. Jetzt gilt cs die Staatsdiener zu selbst Denkenden Geschöpfen zu machen; es handelt sich darum in unfern Staatsorganismus Leben zu hauchen, und Blut zu treiben, und ein Ganzes zu bilden, welches wahrhaft organisch gegliedert in selbstbewußter Harmonie sich darstellt.
Wie stellen wir diesen lebensvollen Organismus her? Nicht anders — als daß wir den Unterschied zwischen dem Staats-Dienerstand (oder auch gelehrten Stand) und dem übrigen Bürgerstand — geradezu vernichten, und mit Stumpf und Stiel ansrotten, daß wir die Möglichkeit anbahnen, daß jeder Bürger auch einen sehr brauchbaren Staatsdiener abgeben könne..
Können wir jetzt — aus unsern Bürgern ohne weiters brauchbare Staatsdiener machen? Offenbar lassen dieses unsre höchst verwickelten Verhältnisse nicht zu. Aber das können wir — und man sollte nicht zaudern es zu thun, wir können aus Staatsdienern Bürger machen und erreichen so auf einem andern Wege dasselbe Ziel.
Wir müssen ferner erwähnen, daß das Vaterland eigentlich nur durch die Gemeinde vermittelt wird; daß ein Mann, der nicht einer Gemeinde als Mitglied angehört, nicht recht eigentlich und innig mit dem Staat verwachsen ist, daß er einem Baume gleicht, der zwi-
An die Zahmen.
Aus den Gedichten eines Lebendigen.
Die ihr im Abendsäuseln schon Des Herren Spur gewahrt, Und denen er im Kräuseln schon Der See sich offenbart —
O freut euch eurer Loose, Und dankt und laßt mich gehn!
Im wilden Sturingetose,
Im Feuer nur, wie Mose, Mag i ch den Herren sehn !
So Einer glücklich, sonn er sich In Frieden vor dein HauS;
Ich lobe mir den Donner, ich Des Sinai Gebraus.
Ich sühl's durch alle Nerven, Durch alle Adern fprühn:
Ich möchte Speere werfen,
2ch möchte Klingen schärfen, Und thatloS nicht verglühn.
Nicht mehr an Vlumenhügeln möcht' Ich liegen auf der Wacht,
In eines Streithengsts Bügeln möcht' Ich wiegen mich zur Schlacht,
Nicht mehr im Mondschein wandeln.
Nicht länger schreiben mehr,
Ich möcht' nur einmal sandeln, Ich möcht' nur einmal handeln —
Auf! bringt mir Fahnen her!
Laßt endlich das Geleier sein
Und rührt die Trommel nur!
Der Deutsche muß erst freier sein,
Dann sei er Troubadour.
Im Freiheitsfeuertranke
Werd' unser Reich erfrischt,
Ihr ewiger Gedanke
Führ' unser Schwert, das blanke,
Wenn'S in die Feinde zischt!
Eine Präsidentenwahl.
AuS Ge'rstäcker's Missisippi-Bildcr.
(Fortsetzung.)
Erst dann, als jeder Kleinigkeit gedacht, jedem Zweifel und Bedenken begegnet war, verließen sie, mit den Versicherungen innigster Freundschaft, den also Uebcrrumpelten, und |
Herr Rehbein blieb, wie die Hausthüre hinter ihnen znfiel, einige Minuten lange starr und schweigend stehen und schaute mit stierem Blick die grüne, golrbetreßtr Kappe an, die er noch, wie er sie beim Abschiednchmcn hernntcr- gczogen, in der Hand hielt.
Das Erste, was ihn wieder ein klein wenig in die Wirklichkeit zurückrief, war Louise, sein holdes Töchterchen, das bis jetzt mit Zittern und Zagen dem Laufe des Gesprächs gefolgt, aber zu streng erzogen war, auch nur mit einer Sylbe dem Vater zu widersprechen. Jene aber alS ihn die Fremden verlassen und er so still, mit fieberhaft glühenden Wangen und unbeweglichem Blicke dastand, da warf sie sich an seine Brust, und der neugewonnene Redacteur bemerkte wirklich erst die Gegenwart des armen Kindes, als er das krampfhafte Schluchzen hörte und die schlanke, liebliche Gestalt der Jungfrau in seinen Armen zittern und beben fühlte.
Das ließ bei Herrn Rehbein vielleicht zum ersten Mal den Gedanken aufstcigen, daß er soeben einen recht dummen Streich gemacht, und seinen Finger in einen außerordentlich heißen Brei gesteckt habe, ohne im Stande zu sein, ihn ebenso schnell wieder herausziehen. Bei so unfchlüssgen Menschen aber, die eigentlich keinen recht festen Willen haben, sondern, den Wetterfahnen gleich, von jedem leisen Windstoß hin und her bewegt werden, geschieht es nicht selten daß sie, wenn sie wirklich einmal Charakterfestigkeit zeigen wollen, den allernnglücklichstcn Augenblick wählen und starrsinnig, sobald sie Widerstand