reit Zeitung.
„Freiheit und Recht!"
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Jg 1G6> Wiesbaden. Donnerstag, 24. August 18L8.
Die „Freie Zeitung" erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags, m einem Bogen. - Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H Fischer und H. W. Ritter; auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. — Der Abonnements-Preis vom 1. Juli au beträgt vierteljährig yier in Wiesbaden 1 «43 fr, halbjährig 3 fl. 30 kr.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogthums Nassau vierteljährlich 2fl.12kr., halbjährlich 4fl. 23 kr., des Großherrogthums Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhessischen Provinz Hanau vierteljährig 2 fl. 13 kr.; halbjährig 4 fl. 30 kr., innerhalb aller übrigen Thurn- und Taris'schen Postbezirke S fl. — Inserate werden bereitwillig ausgenommen. — Die Jnserations-Gebübrcn betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.
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Von den höchst leitenden Grundsätzen, von welchen bei der Verabfastung einer Ge- meindeordnung auszugehen.
(Schluß.)
in.
Wiesbaden, 23. August. Bisher Habeu wir ausschließlich das Verhältniß des StaatS zur Gemeinde besprochen: es bleibt uns nunmehr noch übrig, die Gestaltung der Gemeindwerfaffung an und für sich zu betrachten.
Auch hier beabsichtigen wir, nicht auf Einzelheiten einzugehen, sondern auf leitende Grundsätze uns zu beschränken
Der Grundsatz aber, welchen wir hier an die Spitze stellen, lautet einfach: wir wünschen in der Gemeindeverfassung dasselbe Prinzip zur Geltung gebracht, welches wir im Staate wollen: das demokratische.
Wir können hier nicht umhin, auf den Zwiespalt aufmerksam zu machen, welcher sich in Bezug auf das im Staatsleben und das im Gemeindeleben angenommene Verfassungsprinzip — in zwei vielgenannten Ländern — wir meinen Frankreich und Preußen kund gibt.
In Frankreich finden wir neben der reinen Durchführung des demokratischen Prinzips im Staatsleben, die Beibehaltung des bürokratischen wie aristokratischen Prinzips im Gemeindeleben. Wenn man sich, sagt ein bekannter deutscher Schriftsteller, ein lebendiges Bild von der Centralisation in Frankreich machen will, so denke man sich von allen, selbst den feinsten Gemeinden Frankreichs, Drähte nach Paris laufend, welche sich in diesem einen großen Knotenpunkte verschlingen: an jedem Drahtende denke man sich in der Gemeinde eine kleine Glocke, welche antönend auch die große Glocke in Paris nachtönen macht; und nun bedenke man, daß schon das Glöcklcin in dem unbedeutendsten Dorfe in den Pyrenäen erklingt, wenn eine schadhafte Kirchhofsmauer aus- gebessert werden soll!
Ja diese Centralisation und diese Unselbstständigkeit der Gemeinden hat Frankreich schon große Opfer gekostet und es wird nimmer seine Freiheit auf die Dauer festigen, wenn es nur das demokratische Prinzip im Staate durchführt und nicht auch in der Gemeinde zur Geltung bringt.
Geradezu umgekehrt finden wir diese Verhältnisse in Preußen vor der Märzrevolution. Hier hatte der geniale Stein eine demokratische Gemeindeverfassung geschaffen, aber die ebenfalls versprochene Demokratisirung der höchsten Staatsgewalt, hielt man für zu unbequem.
So hatten wir in Preußen einen widrigen Bau, unten Freiheit, oben nur Gottverantwortliche unbegrenzte Herrschaft, welcher, wie die Kundigen schon
lange geweihsagt, nothwendig zusammenbrecheu mußte.
Der Staat kann nicht frei werden, wir wiederholen es, dessen Gemeinde-Verfassung unfrei. Der Gesichtskreis vieler Menschen geht nicht über die Ringmauern ihrer Stadt, diese können sich als freie Bürger nur innerhalb einer freien Gemeinde-Verfassung begreifen lernen.
Allein auch diejenigen Bürger, deren politischer Horizont sich weiter öffnet, müssen in einem tüchtigen Gemeindeleben die Vorschule zu größerm politischen Wirken in Sachen des Staats erblicken, in jenem gleichsam die Weihe für letzteres empfangen.
Auch ist die demokratische Berfaffungssorm diejenige, welche der Gemeinde die beste Garantie bietet, daß sie zuverlässig und mit nicht allzu großen Kosten verwaltet wird.
Also an die Spitze der Gemeinde wäre zu stellen: ein Bürgermeister, Schultheiß oder wie er heißen mag, welcher je nach der Größe der Gemeinden auf eine größere oder geringere Reihe von Jahren, zu wählen wäre, und welchem in Gemeinschaft mit einem nicht auf eine allzulange Zeit zu wählenden Gemeinderathe, gleichsam die ereeutive (vollziehende) Gewalt in Gemeindeange- legenheiten zustande. Die gesetzgebende Gewalt, das Recht in allen wichtigern Dingen, Gemeindebeschlüsse zu fassen- stände dann der angesessenen Bürgerschaft zu, welche freilich in allzu volkreichen Städten durch zu wählende Repräsentanten, die ihr zukommenden Befugnisse müßte ausüben lassen.
So wären wir denn im Verlaufe unserer Betrachtungen auf vier Hauptsätze, Men Berücksichtigung wir bei der Verabfassung einer Gemeinde-Verfassung wünschen müssen gekommen und zur erläuternden Uebersicht wollen wir dieselben zum Schluß hier kurz zusammen- stellen:
1) Die Gemeinden sollen keine Staaten sein, nicht in die dem Staatanheimfallenden Geschäfte übergreifen.
2) DieGemeinden haben als selbstständige Lebensbethätigungen, ihre eignen Angelegenheiten nur selbst zu ordnen.
3) So weit es die Rücksicht auf die Ewigkeit des Staats, wie der Gemeinde erheischt, muß sich der erstere eine Aufsicht über das Gemeindeleben vorbehalten.
4) Die Gemeinde-Verfassung selbst beruhe in ihren Grundlinien auf demokratischen Grundsätzen.
Nassauischer Landtag.
Sitzung vom 22. August.
Nach Eröffnung der Sitzung theilte der Vorsitzende zuerst der Kammer den Inhalt verschiedener, mittlerweile eingelaufener Petitionen mit. Nach Beendigung dieser Miltheilurgen fragt der Abgeordnete Preiß bei den NegterungSkommissarien an, ob nicht jetzt die in Usingen gelegenen Truppen, welche wöchentlich das Land 600 — 700 fl. kosteten, und welche wegen der am Feldberg herrschenden Unruhe dahin koncentrirt seien, von da rückgezogen werden könnten, da es in jener Gegend wieder ruhig sei.
In die Dörfer Schmitten und Reifenberg, in welchen am meisten Waldfrevel verübt, könnten die Truppen bei- dem grenzlosen Elend jener Ortschaften nicht gelagert werden.
Rcgierungskommissär Werren: Nach einem der Negierung zugekommenen Berichte haben noch vorige Woche in Reifenberg Widersetzlichkeiten von Seiten sämmlicher Gemeindemitglieder, als bei einem derselben wegen Forst-Diebstahls eine Haussuchung vorgenommen werden sollte, stattgefunden. Die Regierung muß sich an die Berichte der Beamten halten und kann unter diesen Umständen die Rückziehung der Truppen noch nicht verfügen. Sie wünscht rselbst so dringend wie irgend Jemand, die Truppen bald wegziehen zu können und alle drei Tage werden die Berichte kontrollirt.
Preiß: Der Beamte wird wol wünschen, daß die Truppen noch da bleiben, allein es fragt sich, ob nicht auch Reservisten hinreichen würden.
Werren: Die Regierung muß kräftigen Rechtsschutz gewähren. Man hat in den mehr genannten Orten die Waldungen des Grafen von Bassenheim in einer Weise zerstört, wie vielleicht nirgends in Deutschland und einen förmlichen Holzhandel nach Frankfurt getrieben.
Wimpf: Könnte man die Soldaten nicht nach Schmitten und Reifenberg legen? Wenn diese in Usingen liegen, helfen sie doch nichts.
Werren: Das kann man doch nicht sagen. In die genannten Gemeinden kann man die Mannschaft nicht legen, weil jene selbst am Hungertuch nagen. Wo nichts ist, da hat der Kaiser sein Recht verloren.
Der Abgeordnete Müller II. ergreift das Wort: Ich habe vernommen, daß der Graf von Walderdoiff, von der Verbindlichkeit Chausseegeld zu entrichten, entbunden sei. So lange er Minister war, hatte er mit Recht dies Privilegium zu beanspruchen. Man hat jedoch ihm auch, nachdem er seine Ministerstelle niedergelegt hatte, noch fortwährend jenes Privilegium zuge- standen. Ich verlange von der Regierung hierüber
Soldaten- Lied.
Aus dem Liederbuch eines nassauischen Soldaten.
Wir waffnen freudig Herz und Hand Und ziehn in schönen Tod, Wenn unserm deutschen Vaterland Der Feind von Außen droht!
Doch wenn des deutschen Volkes Muth Sein freies Recht erficht; — Rührt Mann für Mann Nicht Waffen an, — Denn gegen unsre Brüder Marschiren wir nicht.
Es komm' der Russe, riesengroß — Er soll empfange» sein!
Wir lassen unser Feuer loS Und hann mit Flammen drein!
Doch wenn des deutschen Volkes Kraft Tyrannenketten bricht, — Rührt Mann für Mann Nicht Waffen an, — Denn unsere deutschen Brüder Erschießen wir nicht.
Und wenn der Feind gerüstet kâm Mit aller TenfelSmacht, — Wohl jeder deutsche Krieger nâhni' Sein Leben nicht in Acht!
Doch wenn deS deutschen Volkes Geist Den Kranz der Freiheit ficht, — Rührt Mann für Mann Nicht Waffen an, — Denn unsre deutschen Brüder Verrathen wir nicht!
Wir waffnen freudig Herz und Hand Und zieh'» in schöne» Tod, Wenn unserm deutschen Vaterland Der Feind von Außen droht!
Doch wenn deS deutschen Volkes Muth Die Freiheit sich erficht, — Schließt Mann für Mann Dem Volk sich an, — Denn unsre deutschen Brüder Verlassen wir nicht.
Er und seine Söhne.
Von Wilhelm Müller,
(Fortsetzung.)
Dann brachte er mir Wasser und ein Stückchen Brot, das erkannte ich gleich und nahm cs in die Hand, aß und trank. Das Wasser war so gut frisch, daß ich drei bis vier Glaser austrank und mich ganz erstarkt fühlte. Dann legte er mich in den Pferdestall und ich schlief sogleich ein. Als der Herr Rittmeister nach Hause kam, weckte man mich auf, ich sah seine Uniform und feinen Säbel, ich erstaunte unb erfreute mich daran und wollte auch ein solches haben. »I möcht a ach sochana Reiter wern wi Vater is/ rief ich, womit ich zu verstehen geben wollte, man solle mir ein solches glänzendes schönes Ding geben. Sie fingen zu sprechen an und so stark, daß es mir im ganzen Leib weh gethan hat, ich fing au zu weinen nnd sagte dieselben Worte.
Dann führte» sie mich auf die Polizei, und es war mein schmerzlichster Weg. Als ich hinkam, waren sehr viele Menschen da, und ich erstaunte und wußte nicht, was denn dieses sei, das sich so bewegte, welche immer sprachen und sehr stark, da gaben sie mir einen Schnupf- taback, den mußte ich in die Nase thun! dieser that mir sehr wehe und ich fing an zu weinen, weil ich schreckliche