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Nassauischer Landtag.

Sitzung vom 16. August.

(Schluß.)

Es wird nun zur Abstimmung über das ganze Ge­setz geschritten. Zuvor jedoch entspinnt sich nochmals eine lebhafte Debatte. ,

Keim- Meiner Ansicht nach wwd die Ausführung des Gesetzes nicht nur große Schwierigkeiten haben, son­dern auch viele Unzutrâglichkeiteu mit sich führen; ja ich halte die Ausführung selbst für gefährlich. Wenn wir einmal ein Fünftheil des ganzen Staatsvermögens verschenkt haben, so werden noch mehr dergleichen An­forderungen kommen. Es sind schon einige solcher wei­teren Anforderungen angemeldet. Wenn wir so fort­fahren, so heißt das geradezu auf einen Staatöbauque- rot lossteuern. Unsere Gegenpartei beruft sich auf ihre Berechnungen, wir berufen uns auf die unfrigen. Unsere Berechnung halten wir für die richtige. Jedenfalls muß dies nochmals genau untersucht werden, und muß ich darauf dringen, daß die Abstimmung nochmals verscho­ben oder daß das Gesetz verwo sen werde.

Naht widerspricht dem und widerlegt die Behaup­tungen des vorigen Redners. Er bemerkt dabei, ,daß nie eine Zeit günstiger gewesen, alö die jetzige zur Ab­lösung des staatsgcfâhrliche» Zehnten, eben jetzt, wo wir in den Besitz desselben gekommen sind. Daß der Zehn­ten weg muß, darin sind wir überdies Alle einverstan­den und-die Negierung mit uns. Jeder hat Zeit ge­nug gehabt, seine Berechnungen zu machen und sein Urtheil festzustellen. Wozu also eine Verschiebung der Abstimmung. Der Redner beantragt sofortige Abstim­mung.

Siebert trägt auf Verschiebung der Abstimmung an, bis nochmals jetzt, wo das ganze Gesetz berathen ist, eine vollständige Berechnung ausgestellt worden und sorgfältig geprüft sei.

Wimpf tritt diesem Anträge bei und will ebenfalls Verschiebung.

Reg.-Kom. Vollpracht erklärt, daß in dem Re­gierungs-Entwurf die äußersten Grenzen angenommen seien, die ohne Nachtheil des Staateö gezogen werden könnten.

Leisler: Ich erkläre mich für sofortige Abstim­mung. Ich habe nochmals mit Anderen eine genaue Berechnung ausgestellt, und kann versichern, daß das Land mit dem Gesetze, wie es ist, zufrieden sein wird.

Großmann: Es ist mir gleichgültig, ob jetzt oder später abgestimmt wird. Mein Urtheil steht fest. Ich stimme gegen das Gesetz, da ich es für nachtheilig für den Staat halte. Dennoch aber tage ich daraus an, daß die Abstimmung verschoben werde, um Anderen Zeit zur Feststellung ihres Urtheils zu lassen.

Es wird nun abgestimmt, ob dem Anträge Sie- bert's Folge gegeben und die Abstimmung bis zur nächsten Sitzung verschoben werden solle. Die Kamnur erklärt sich für sofortige Abstimmung.

Wimpf ergreift hierauf nochmals das Wort und hält eine lange, bei seinem holperigen Vortrage jedoch etwas unverständliche Rede, in welcher er wiederholt die Nachtheile, die sich bei Ausführung des Gesetzes ergeben werden, hervorhebt und gegen das Gesetz feier­lich Protest einlegt.

Bei der nun erfolget. ben Abstimmung wird das Gesetz mit 24 gegen 16 Stimmen angenommen, was wir bereits gestern meldeten unter namentlicher Auf­führung Derer, welche dafür gestimmt haben.

Die TvgeSordnung führt nun zur Vorschlagung und Wahl zweier neuer Spezial-Kommiffäre, und zwar 1 für das Amt Montabaur und 1 für das Amt Weil­burg. Nach erfolgtem Vorschläge werden gewählt, für Montabaur: der Gemeinderechner Remp in Höhr, und für Weilburg: Karl Wimpf daselbst.

v. Schütz rechtfertigt hierauf den von ihm in der Sitzung vom 11.V.M. eingebrachten Antrag, dahingehend; daß die activen Staatsdiener, die zur Nationalversamm­

lung oder zur Ständekammer gewählt sind, während der Dauer ihrer ständischen Wirksamkeit nur die Hälfte ihres Gehaltes beziehen sollen." Der Antragsteller recht­fertigt seinen Antrag in folgender Weise. Wie Jeder­mann gesehen hat, so ist von der Kammer bei Revision des Büdjets des Militäretatö eifrig bemüht gewesen, auf Ersparungen hinzuzielen und der Diätenjagd kräftig zu steuern. Ueherhaupt wird gesucht, überall und in jeder Weise Ersparungen eintreten zu lassen, und Jeder­mann wird das billigen. Es ist aber sonach auch am Plaß, daß wir in unserer eigenen Mitte dieses System ciuschlagen, und wo eS sich um Ersparungen handelt, an uns selbst den Anfang machen. Ich trage daher darauf an, daß mein Antrag ohne DiScussion sofort derjenigen Kommission^ überwiesen werde, welche sich mit dem neuen Verfassungswerk zu beschäftigen hat.

Born trägt auf Verwerfung des Antrags an, da die Annahme desselben so viel heißen würde, als einen Census kinführen.

Siebert ist der Ansicht, daß derIntrag viel für sich habe und zieht znr Begründung seiner Ansicht einen Vergleich zwischen einem Beamten des Staates und einem Beamten einer Privatgesellschaft, (welchen Ver­gleich wir, nebenbei bemerkt sehr hinkend befunden.)

Naht: Es wäre zu wünschen, daß der Hr. Antragsteller statt auf Umwegen, geraden Weges auf sein Ziel Entfernung der Staatsdiener aus der Kammer los­gegangen wäre. Denn daß wir Auswärtige bei der Entziehung der Hälfte des Gehaltes, neben Fortdauer der Haushaltung in der Heimath mit fast allen Kosten, als ehrliche Männer nicht bestehen und deßhalb das Man­dat ablehnen oder aufgeben müßten, ist klar. Für die Ausschließung der StaatSdieuer aus der Kammer dage­gen, ließen sich stattliche Gründe Gründe einer höhe­ren Ordnung als der Ersparung einiger Hundert Gul­den an führen. Unverkennbar ist auch deren Stellung als Kammermitglieder, insbesondere bei einem Ministe­rium, welches so wenig fre sinnige Grundsätze hinsicht­lich der Rechte und Pflichten der Staatsdiener hat, schwierig.

Die Theilnahme an den Parteibewegungen bei den Wahlen, in welche sie auch wider Willen hmeingezogen werden, könnte leicht schädlichen Einfluß auf ihre Dienst­führung, selbst bei dem richtigsten Verhalten, und auf das erforderliche Vertrauen haben. In England können deß­halb Richter nicht zum Parlament gewählt werden.

Diese Nachtheile sind offenbar und es fragt sich da­her nur, ob die Vortheile vor deren Anwesenheit in der Kammer überwiegend sind. Ich bin wenigstens bei den dermaligen Verhältnissen der letzteren Meinung. Während der langen Herrschaft des Polizeistaates ist die ganze Leitung der öffentlichen Angelegenheiten und die Gesetzgebung so ausschließlich dem Beamtenstand anver­traut und die andern Stande sind so weit davon entfernt gehalten worden, daß der erstere manche Erfahrungen im Dienstleben gemacht und eine Uebung in der for­meller Behandlung der Geschäfte erlangt hat, wodurch seine Anwesenheit der Kammer, neben der Lebenserfah­rung, dem gesunden Sinn, der Tact und der Sach- kenutniß der Abgeordneten aus den anderen Ständen, noch zur Zeit als wesentlich nützlich für die Geschäfte des Landes betrachtet werden muff. Das Zusammen­wirken von Mitgliedern aus diesen verschiedenen Stän­den, welche sich gegenseitig unterstützen und belehren, gibt der Kammer, der Regierung gegenüber, die erfor­derliche Haltung und Seldstständigkeit. Ich glaube, daß noch zur Zeit die Ausschließung der Staatsdiener auS der Kammer nicht in Frage kommen kann Das Wahlgesetz hat die Rücksicht auf die Colüsion des Staatsdienstes mit den Pflichten des Abgeordneten, so­weit es dermalen erforderlich geschienen) bereits berück­sichtigt.

Jedenfalls darf eine weitere Ausschließung nicht auf die versuchte indirekte A:t geschehen und es würde der Kammer wenig würdig sein, das große Princip der Gleichberechtigung aller Staatsbürger zu den öf- ,

fentlichen Ehrenämtern, und die in dem Wahlgesetz aus­gesprochene Entfernung jeder Beschränkung der Wahl durch einen Census oder durch Urlaubsgesuche blos der Ersparung einiger hundert Gulden wegen zu verletze». Selbst die Hülfe einiger nützlicher Kammermitglieder würde man wohl um diesen Preiß nicht entbehren wollen. Uebrigens würde man sich selbst in der Be­rechnung der Ersparniß irren, da bei der vorauSzu- sehknden Folge, daß keine Staatsdiener Kammermitglie- der würden, die Besoldungen und die Diäten vollaus bezahlt werden würden. Ich bin daher der Absicht, wie er vorliegt, nicht in Betracht zu ziehen ist.

Neg.-Kom. Vollpracht: Ich erlaube mir die Frage, ob die in der Rede des Herrn Abg. Naht vorkom- geri^tet21^ gegen des hiesige Ministerium

Naht. Ich meine allerdings das hiesige Ministe­rium und ziele insbesondere auf das Rescript über die politische Stellung der Staatsdiener.

Reg-Kom. Vollpracht: Dann muß ich diese Be­schuldigungen entschieden zurückweisen. Ich gestehe, ich weiß nicht, wie man das Ministerium mit dem Anträge des Herrn Abg. v. Schütz in Verbindung bringen kann. Ich habe immer mehr darauf gehalten, freisinnig zu sein als freisinnig zu reden.

Leisler spricht ebenfalls gegen den Antrag und weißt nach, daß der auswärtige Staatsdiener, der einen Haushalt und Familie hat, nichts oder doch nur we­nig sparen kann, da der Haushalt beinahe grade soviel kostet, wenn er von Hause entfernt, als wenn er zu Hause anwesend ist.

Der Antrag kommt hieraus zur Abstimmung und wird durch Stimmenmehrheit verworfen.

Born rechtfertigt hieraus den von ihm in Gemein- schast mit Tripp und Hepl gestellten Antrag auf Aufhebung des Landgestütes, unter Hinweisung auf die bedeutenden Kosten, die dasselbe verursache, ohne einen denselben entsprechenden Nutzen zu gewähren. Er führt unter Andern: auch an, daß gerade in den Ländern, in denen die besten Pferde gezogen werden, keine solche Anstalten bestehen, daß Baden diese Anstalt aufgeho­ben hat, und daß wir seit dem Bestehen des Landge- ftüteö keine besseren Pferde gzzogen haben, als vorher auch.

Wenkenbach I. spricht gegen den Antrag und meint, wenn bei dem Landgestüte bisher kein besserer Erfolg erzielt worden, so möge dies vielleicht blos an der schlechten Verwaltung desselben liegen. Er sei da­her dagegen, daß das Gestüt, das so viel Geld gekostet habe, sofort aufgehoben werde, wünscht vielmehr, daß man erst nochmals unter besserer Verwaltung eine Probe macht.

Die Versammlung entscheidet sich dafür, daß der Antrag in nähere Erwägung gezogen werde, womit die Sitzung geschlossen wird. ** waMBMi

Deutschland.

Wiesbaden, 14. August. DaS bei dee Prüfung des Militär-BubjetS am letzten Freitag von der Stände. Versammlung ausgesprochene Erwarten, daß die Regie­rung, die in Frieden auf 600,000 ft angewachsenen jährlichen Kosten, auf den frühern Stand, d. h. auf die Hälfte, zurückdrängen werde, dürfte bei der heute dahier bekannt gewordene Nachricht, daß das stehende Heer von einem Procent auf zwei vei mehrt werden solle in umgekehrter Weise, zur Ausführung kommen. Wo das Geld hernehmen, ist die Hauptfrage, indem die Mannschaft unserer starken Bevölkerung wol eher zu finden wäre. Wenn bei Vermehrung der Truppen auf die Stellung der Volkswehr keine Rücksicht genom­men wird, so ist nicht abzusehen, wozu solche dient. Daß dieselbe bis jetzt sich noch auf einer geringen Ent­wicklungsstufe befindet, ist darin zu suchen, daß solche ihrem Schicksal allein überlassen blieb und ihr vor allem Waffen und Jnstructoren abgehen. Nach

Organe nöthig habe, um den Angeklagten entgegen ge­stellt zu werden, so rieth sie, nur verschmitzte scharf­blickende Diener zu wählen, welche die Gabe besässen, sich einfältig zu stellen, an Deren Spitze aber einen So­lofänger zu setzen, der allein im Stande sey, zwei in flagranti Ausgegriffene in den Stümpert zu führen. Nur io sagte sic könne die Polizei, wenn ihr eine Grenze des Wirkungskreises nicht gezogen würde, thun was ihr beliebe sie könne sich in Alles mischen und Alles thun, was anscheinlich sie nichts angehe. Sie ge­lange auf diese natürliche Weise zu einer Allgewalt und Allwissenheit, auf welche jede Regierung zum Wohl des Volks sich fest zu stützen im Stande sey. Um den Gang dieses wichtigen Zweigs der Verwaltung nie aus dem Auge zu verlieren, übernahm sie selbst die Recension aller, davon handelnder Schriften, wobei es sich von selbst verstand, daß nur diejenigen z. B. die deutsche Polizei von Zimmermann (eines Sekretärs des hanoverischen Ministers Scheele) Gnade vor ihren Augen fanden, welche alle Beschränkung der Polizei in ihre natürliche Grenzen verwarfen. Welche aber dieses versuchten, wurden ver­worfen und verdammt. Auffallend ist es, daß nach ihrem Ableben, mehrere ihrer Gegner im Widerspruch mit ihrem Wunsch durch Vereinfachung und Uebersicht die Verwaltungskosten weniger kostspielig zu machen jene von der Verblichenen gepriesene Zersplitterung in Kir- chen-, Forst-, Schul-, Geometer-, Landwirthschafts-, und Gewerbkommissione» dringend empfehlen. Die Verblichene

konnte mit Fug die von ihre organisirte Polizei mit der Sonne vergleichen um die sich die Planeten mit ihren Trabanten in vorgczcichncteu Bahnen ehrerbietig beweg­ten. Schließlich kann ich aus sicherer Quelle eine That­sache berichten, daß die Selige den Kongressen von Wien, Karlsbad rc. inkognito beigewohnt und ihren mächtigen Einfluß auf die dort gefaßten Beschlüsse geltend gemacht hat. Requiescat in pace Sollte die noch lebende Frau Reaktion Todes verfahren, welches bald zu befürch­ten ist, weil sie, dem Vernehmen nach, au Unverdaulich­keiten von Artikeln der freien Zeitung, bedenklich leidet. So behalte ich mir vor, auch deren Nekrolog zu liefern erbitte mir aber in portofreien Briefen schon jetzt Mate­rialien zu ihrer Lebensbeschreibung.

Cr und seine Söhne.

Lon Wilhelm Müller,

(Fortsetzung.)

Der Bellcrophon lag auf der Rheede, umgeben von taufenden von Fahrzeugen, welche die Neugier, der Dün­kel , der Haß, der Hohn herbeigeführt hatte, um den Mmm anzustanncu, vor dessen Fußtritten Der Erdenrund gebebt hatte. ES war der entscheidende Tag, an welchem

Napoleon dem Northumberland überliefert werden sollte. Er trat auf das Verdeck, bleich aber nicht gebeugt; nvch alS Gefangener ein Wcltgcbicter; und der englische Pö­bel vergaß bei dem Zauber seiner Größe, bei bem strah­lenden Herrscherauge, daß es den Erbfeind seines Lan­des vor sich sah, und brachte ihm, auch noch jetzt von ihm bezwungen, ein tausendstimmiges Hussah. In dem Nachhalle dieses tosenden JubelS tönte ein grelles Ge­lächter. Napoleon blickte auf und erkannte den Hassenden auS dcrKnabenzeit, aber ihn erschütterte nicht mehr der Hohn deS Ruchlosen, er war entfesselt der niedern Leidenschaft, daS Unglück hatte ihm die Weihe gegeben, die ihm zu seiner Größe allein gefehlt hatte. Er wandte sich von bem Rachsüchtigen und sah eS nicht, wie dieser höhnend ans einen bleichen Knaben wieS, der in bem Raun: des BooteS bewegungslos, wie in dumpfem Fieberschlummer da lag. Das Getöse der Menge ließ des Gräßlichen Flüche und Verwünschungen, wie den Schwur, dem Sohn zu thun wie dem Vater gethan wurde und des Kindes Seelenleben zu morden, wie das scincs Erzeugers nun gemordet wurde ungehört verhallen.

(Fortsetzung folgt.)