mehr, ist dieß richtig? Ee sagt, es sollen Epurationen nach ministerieller Willkür stattgefunden haben; liegt in der Aufforderung zur- Pflichterfüllung eine Epuration? Der Abg. sagt, ein Beamter könnte das System der Regierung mißbilligen und dann müsse die Regierung ihn consequent entfernen, wo steht dieß? Ich würde keinem absoluten System dienen, wie es so viele Jahre lang Beamte pünktlich gethan haben. Es kann ein Beamter nicht kritiflren, ob eine Maaßregel verfassungsgemäß sei, nur der höhere Beamte ist verantwortlich, der niedere muß vollziehen.
Naht. Es kann der Verfassungseid nur nach der eigenen Ansicht, nicht nach der Ansicht eines Dritten ausgelegt werden. Ein Fortdienender ist ehrlos in den Augen der Regierung und einen solchen dürfte sie nicht in seiner Stelle lassen.
Fresenius. Wer das Rescript richtig liest, kann unmöglich alles darin finden, was daraus gefolgert wurde — Er führt als Beispiel eine Actiengesellfchaft an: wenn ein Ausschußmitglied gegen die Statuten handelte, würde es die Gesellschaft nicht mehr im Ausschuß dulden. (Der Abg. Fresenius übersieht bei diesem Beispiels daß ihm entsprechend auch Niemand einen Beamten vertheidigt, der gegen die Statuten, d. h. gegen die Gesetze fehlt.) Mir scheint verwechselt worden zu sein, die Ansicht nnd Kritk einzelner Gesetze und die Anerkennung des ganzen Systeme. Der ein anderes Staatsgnmdgefttz anerkennt und darnach handelt, den muß ein Minister entfernen.
Lang. Die Regierung erklärt Jemand für ehrlos, wenn er das gegenwärtige System nicht billigt. (Hergenhahn: das ist nicht wahr.) Hat er die Ansicht des Ministeriums nicht, so ist er nach dessen Ausspruch ehrlos und was die Regierung mit einem Ehrlosen machen soll, das ist klar. Ich im Gegentheil glaube, das es Pflicht eines Beamten ist, im Dienst zu bleiben und seine Ansicht auf gesetzmäßigem Wege zur Geltung zu bringen, wenn er das Bestehende für schlecht hält. Wir haben Beamte, welche dem vorigen Systeme opponirten und gerade deshalb hat man diese jetzt hervorgksucht und bffort eit. Ich halte es, wie gesagt, für eine Pflicht, zu bleiben und seine Ansicht auf gesetzlichem Wege geltend zu machen.
Werren: Wie steht es aber dann mit der ministeriellen Verantwortlichkeit?
Lang u. Wenkenbach 11.: Es ist in dem Bericht schon gesagt, daß der Beamte jeden Befehl zu vollziehen hat, wenn er auch wcht damit einverstanden ist.
Hergenhahn: Lang vertheidigt also das Rescript.
Lang: Es muß erlaubt sein, sich dagegen in Presse und Versammlungen zu vertheidigen und den Verfassungs- gemäßen Weg, wenn er schlecht ist, zu verbessern.
Werren: Früher war die ministerielle Verantwortlichkeit keine Wahrheit. Jetzt ist es anderst
Wenn nun ein Beamte den Morgen einen Befehl erlaßt und den Abend in der Volks Versammlung denselben für schlecht und verfassungswiedrig eikläit, wie soll da die Regierung ihre Autorität behalten ?
Lang: Es muß der Begriff und die Ansicht eines Gesetzes von dessen Vollziehung und Ausführung unterschieden werden.
Großmann: Wer das Rescript vorurtheilsfrei liest, kann unmöglich die Gespensterfurcht, die geäußert wird, theilen. Der erste Theil ist sehr schön, er enthalt eine Aufforderung, sich dem Fortschritte mit ganzem Herzen anzuichließen. Am zweiten Theile find ich gar nichts auszusetzen, ich für meine Person würde auch keinem andern System bienen, als was ich für das richtige halte, übrigens kann darüker ein anderer auch anders denken, z. B. ich habe 20 Jahre dem absoluten System grdient, ich habe nicht die gehörige Achtung vor dem Gesetze gehabt, ich habe die unter mir stehenden Staatsdi'ner wie Bediente behandelt; wenn Jemand so denkt und dann bei dem neuen System plötzlich einige republikanische Seitensprünge macht, dann mag er darüber entscheiden, ob dieß ehrenhaft ist oder nicht. (Bei
diesen offenbar auf Raht bezüglich sein sollenden Worten macht Herr von Schütz ein sehr vergnügliches Gesicht und reibt sich vor Freude die Hände.) .
Man hat gesagt, die Rchte der Staatsdiener seien wichtig und deßhalb baldigst vorzunehmen, die Rechte des Volkes sind wichtiger, wir sollten erst unsere nothwendigen Gesetz Sardellen vollenden, ehe wir dazu schreiten. Hinsichtlich des zweiten Theiles des Antrags stimme ich für einfache Tagesordnung.
Keim sagt in einer predigtähnlichen, mit Bildern und Sprüchen vom Unkraut rc. geschmückten Rede den Sinn aus, das J.der seiner eignen Worte alleiniger und bester Ausleger sei. Wir können fragen, wie der Sinn eines Resc-iptes sei, und wenn uns die Regierung diesen gibt, so müssen wir zufrieden sein. Nur der Minister ist uns, die andern Beamten sind ihm verantwortlich.
Wenn ein Staatsdiener eintritt, mit der Absicht, die Vkifaffu g zu unterwühlen und umzustürzen, und er treibt dieß 10 Jahre, so ist der Hoden, der ihn geboren hat, unterwühlt und ruinirt. Wenn sich in der Schweiz absvimistische Vereine bildeten, würde man es dulden? (Linke: gewiß.) Seine Gedanken hat Jeder, um seinem Gewissen und dem, der ihm dasselbe gegeben hat, zu verantworten, seine Worte und Handlungen aber uns.
Schließlich erklärt Keim, warum er Alles das gesagt hat, es sollen nämlich die Gründe sein, weßhalb über den Wenkenbach'schen Antrag zur Tagesordnung übergegangen werden solle.
Leisler ist in ziemlich weiter Ausführung für in Betrachtnahme des ersten Theiles, weil die bisherige Stellung der Staatsdiener allerdings eine sehr fehlerhafte gewesen sei. Auch der §. 36 der Grundrechte des deutschen Volkes sichert den Justizbeamten künftig eine ganz unabhängige Stellung. Beim zweiten Theil des Antrags, der von der Zurücknahme des Rescriptes spricht, handelt es sich aber mehr um eine Auslegung mit gesundem Menschenverstand, als mit großer Spitzfindigkeit. Es wird dadurch kein Staatediener für ehrlos erklärt. Ich will das an einem welthistorischen Beispiel erörtern. Als in Hannover der König das StaatSgrundgesetz widerrechtlich aufhob, traten jene von ganz Deutschland gefeierten sieben Proftfforen aus, weil sie ihrer Ueberzeugung nach nicht in dem neuen System dienen konnten, wem wird es aber einfaUen, alle hannöve. sehe Staatsdiener, welche damals in ihrem Dienste blieben für ehrlos erklären zu wollen?
Hergenhahn: Ich will noch die Ursache der Ent- stehuug des Reicriptö angeben. Die Negierung hat eifahren, daß eine Anzahl jüngerer und älterer Staalö- bienet dem konstitutionellen Prinzip geradezu den Krieg erklärt haben, und daß in Volksversammlungen gesagt wolden ist, die Majorität dieser Versammlung müsse durch die Waffen des Bölkes auScts: werden Die Untersuchung wird dies beweist n. (Vielleicht beweist sie auch das Gegentheil.) Ich wiedeihole nochmals, daß die Regierung ebenso den anarchischen wie den revolutionären Bestrebungen mit aller Kraft entgegen treten wird.
Naht: Man kann den Minister nicht weiter verantwortlich machen, als für seine Anordnungen und für die richtige Vollziehung der Gesetze, aber nicht für die Ansicht eines Beamten.
Man hat von System gesprochen; ein System besteht aber nicht aus einer einzelnen Handlung, sondern aus einer ganzen Reihe von Handlungen, wo will man da die Gränze ziehen? Wer einzelne Handlungen an» greift, greift damit auch das System an. Man hat früher Zopfrefcr pte für Uniformen erlassen, das gegenwärtige ist ein Zopftcsciipt für die Geister.
Hergenhayn: Der Herr AbgeordneteRaht scheint nicht recht zu wissen, was ein System ist, sonst würde er nicht von einzelnen Gesetzen sprechen. Die Negierung hat erklärt, daß sie keineswegs das Kritisiern und den Tadel einzelner Gesetze verbieten oder keine Vorschläge zu besseren annehnum wollte. Bei der Be
rathung der Grundrechte des deutschen Volkes habe ich ein Minoritätsgutachten gestellt, welches eine noch unab- hängigere Stellung der Richter beantragt, als der Com- missionsvorschlag. Wie kann übrigens der Abgeordnete Naht so über Resccipte herfallen, da er selbst doch ganze Bände davon erlassen hat?
Fresenius bringt auf Adstimmüng. (Laut: Ab- stimmen.)
Hergenhahn: Ich verwahre mich nochmals da- gegen, als ob durch das R script die Just z^eamten im Geringsten in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt sein sollten.
Bei der Abstiinmung sind 22 Stimmen gegen 14 für Jnbetrachtnahme beider Theile des Wenkenbach'. schm Antrags. Derselbe geht nun also an die Prioritätscommission und kommt später wieder vor.
Es wird noch über mehrere Petitionen Bericht erstattet, und dann die Sitzung geschlossen.
Deutschland.
Wiesbaden, 2. August. Der Gesetzentwurf über Ablösung des Zehntens ist wieder von der Commission zurückgekommen. Früher war angenommen, daß der Zehnte nur dann brauchte abgelöst zu werden, wenn % der Einwohner, welche zusammen mehr als die Hälfte alles Grundeigenthums besäßen, es verlangten. Jetzt heißt der ganze Entwurf:
8.1. Aller noch bestehende Zehnten von landwirth- schaftlichen Erzeugnissen muß von Anfang 1848 an abgelöst werden.
§. 2. Die Ablösung soll durch Entrichtung des 16- fachen Betrags des mittleren, nach Abzug der Ver- waltnngökosten und der Steuern sich ergebende^retmn Ertrag» der Zehnteinnahme erfolgen.
§. 3 Zur Ermittelung des reinen Durchschnittsertrags ist zunächst eine Vereinbarung zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten zu versuchen. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zu Stande, so ist eine Abschätzung des reinen Durchschnitts-Ertrags vorzu- nehmen.
§. 4. Zur Abschätzung des Ertrags werden drei zu verpflichtende Sachverständige aus dem betreffenden Amtsbezirk gewählt, und zwar einer vom Berechtigten, der Zweite von den Verpflichteten in der bitreffenden Gemarkung, welchen ein dritter Schätzer von der die Abschätzung leitenden Behörde beigeg ben robb. Versäumen der Berechtigte oder die Verpflichteten, innerhalb der hierzu bestimmten Frist einen Sachsei ständigen zu ernennen; so ist dem säumigen Theile unter Benennug einer bestimmten Person, ein Termin unter der Ankündigung zu bestimmen, baß nach dessen fruchtlosein Ablauf der Genannte von Amtsweaeu als SIHer^belgegeben werden wurde^Den^vntpfllch- tigen ist weiter anzukündigen, daß, wenn i i d m an« beraumten Termin auch nur von Einem ober von Einigen der Pflichtigen, oder wenn darin von der Mehrheit der Erschienenen ein Sachverständig-r erwählt würde, derselbe für alle Zebntpsschtigen a's Absch.tzer ernannt werden würde. Die Schätzer dürfen in der Gemarkung, von welch r der Zehnte abgelöst werden soll, nicht zehntpflichtig sein.
§. 5. Ist der eine oder der andere Theil mit der Abschätzung nicht zufrieden, so wird eine zweite Abschätzung angeorbnet, wozu drei weitere in gleicher Weise, wie bei der ersten Schätzung zu ernennende und zu verpflichtende Sachverständige bestellt weiden.
Stimmen diefe mit der eisten Abschätzung nicht überein, so wird der mittlere Betrag aus dem Ergebniß beider Abschätzungen zu Grund gelegt.
§. 6. Zur Berechnung der Früchte in Geld wird der Durchschnittspreiß aus den letzten 18 Jahren von 1830 bis 1847 mit Weglassung des höchsten und niedrigsten Preißes der einzelnen Fruchtgattungen aus den betreffenden Jahrgängen zu Grunde gelegt. Als Durchschnittspreiß soll der mittlere Betrag aus den bei der
bube, dessen Vater in die Gebirge gezogen und dort das Gewerbe des Landes trieb, war gleichsam verwaist, ohne Schutz, ohne Rächer, jedem Unbill, jeder Beleidigung Preis gegeben. Dennoch stand der Zornige trotzig da, nicht achtend der drohenden Fauste rmd Steine, die sich gegen ihn erhoben, schmähend mit geläufiger Zunge leinen Gegner, den er mit wilden Flüchen und allen Ausdrücken der Verachtung belastete. Der so beleidigte Knabe war kleiner als der hoch aufgeschossene Bettel- bube, von schmächtigem Körperbau; sein Antlitz war bleich und fast kianthaft, aber aus seiner Stirne thronte etwas Unbeschreibliches, sein Auge glühte voll Stolz und Mänuerkraft; eines Mannes Seele schien in den Knaben gebannt zu sein. Bei allen Schmähungen seines Feindes blieb sein Gesicht wandellos, ehern und dennoch sprach es Hohn und tiefe Verachtung aus. Ruhig, ohne Erregung, näherte er sich dem Beleidiger, streckte die Land gegen ihn und stieß ihn vor die Brust, daß dieser von dem Damme in die Tiefe stürzte; unglücklicher, Weise fiel er nicht in das Wasser, sondern in ein Sardevenboot, das auf den Wellen schaukelte, und lag nun mit blutendem Haupte und geschlossenen Augen leblos da. Die zankenden Knabeu ließen ihren Streit, drängten sich nâh r an des Ufers Rand und schauten zu dem Bewußtlosen nieder. Doch war dies keine Theilnahme, kein Mitleid, sondern nur eine stumpfe Neugierde. Auf das lebhafte Gewühl im Hasen machte dicicr Vorfall keine Störung; die Lastträger kamen und
gingen wie zuvor, die Matrosen, welche dort in der Sonne lagen und mit schmutzigen Karten die Zeit tödteten, - sahen nicht auf von ihrem Spiele; aus dem verfallnen Hause, in welchem gekochter Wein, gebratene Kastanien i und Sardellen verkauft wurden, schauten zwar durch die Luken, welche die Stelle der Fenster vertraten, einige schmutzige Weiber, aber Niemand nahte sich um zu ; helfen, Niemand heischte die Ueberzcugnug, ob der Knabe ; todt oder nur bewußtlos sei, denn Der Bube war ja ein Vereinzelter, sein Dasein war bedeutungslos und er haue keinen Verwandten, dessen Pflicht cs war, sein Blut zu rächen. Nur der Führer dcö Bootes , der in dem Fahrzeug seine Siesta hielt, erhob sich ein wenig und schöpfte lässig mit Der Hohlschaufel Wasser, das er, ohne sich von der Stelle zu rühren, dem Verwundeten ins Gesicht spritzte. Der Körper zuckte, der Knabe schlug die Dingen auf und unwillkürlich fuhr seine Hand nach der Wunde; blutig zog er sie von seinem Haupte zurück; da schien er seinen Schmerz zu vergessen, seine Wuth verdoppelte sich, noch einmal griff er mit seiner fiano in die offene Wunde, hob dann die blutgeröthete drohend gegen den Beleidiger empor und kreischte: Kennst Du èicses Blut, Feigling, Du hast es vergossen, weil ich Atmer keinen Rächer habe; aber ich will es sein und kündige Dir hiermit die Blutrache an. So lange der Atheist in meinem Körper weilt , so lange meine Seele lebt, will ich Dir und Deinen Nachkommen feindlich sein. Lüge war cs von Dir, daß mein Vater das
Dicbeshandwerk übt, er lebt, ein freier Maun, in den Gebirgen; aber Wahrheit war cs, als ich Dich ehrlos nannte, denn Deine Mutter ist die Geliebie des Gubernators. Verflucht mögen Deine Tage sein, Du wahnsinniger Träumer, der Du im Schlafe von Kronen und Lorbeern sprichst; und geschähe auch das Unmögliche und wärest Du auch der Erde alleiniger Gebieter, dennoch solltest Dii mir verfallen, sein. Dein'Dämon bin ich für und für; an Dein Geschick will ich mich bannen, und mein Haß soll nur mit Deines Hauses Untergang geendet sein. Der so Bedrohte antwortete nicht, seine Zunge blieb stumm, sein Gesicht wie vorher ohne Wandel, nur als er die Beschimpfung seiner Mutter hörte, zuckte es wie ein Krampf um seine Lippe, aber er that nichts um die Vcrläumvung zu rächen; ruhig, als wäre er nur ein gleichgültiger Zuschauer, hatte er die Hände in einander geschlagen und schaute mit den sprühenden Augen nach dem Fluge der Wolken, die Frankreichs Gestaden entgegen zogen. Der Verwundete war wie eine Katze am Bollwerk emporgeklettert; er wandle sich auf die Seite, wo die wenigen standen, tic sich seiner angenommen hatten; doch plötzlich schien er sich zu besinnen, furchtlos schritt er durch den Troß feiner Feinde, und sie machten ihm nunmehr Platz und schauten nur auf die Blutstropfen, welche seinen Weg bezeichneten; Alle fühlten, daß dies kein gewöhnlicher Jugendzwist war, der Verwundete hatte dem Beleidiger die Blutrache an« gekündigt, und so war er in seinem Rechte. (Forts, folgt.)