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Freit Zeitung.

Dreiheit und Neeht!"

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Wiesbaden. Dienstag, 1. August

L8LH.

DieTrete Heituna" erscheint täglich in einem Bogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H W Ritter- auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. - DerAbonnementS-Preis vom 1. Juli an beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden ist. 45 fr., halbjährig 3 fl. 30 fr.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogtums Nassau, des GroßhcrzogthumS Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhessischen Provinz Hanau vierteljährig 2 fl. 15 kr.; halbjährig 4 fl. 30 kr., innerhalb aller übrigen Thurn- und Taris'schen Postbezirke 5 fL -

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L Die Vorschriften über die Verpachtung der Gemeinde-Jagden.

Wenn gleich im Entwutf der Grundrechte des deut­schen Volks (Artikel VII. §. 29.) die Bestimmungen über das Jagdrecht (wie sie wahrscheinlich angenommen werden) mit dem jetzt veröffentlichten Gesetz nicht in allen Punkten Harmoniken, so konnte dennoch eine Ver­schiebung desselben, des eingerissenen Jagdunfugs we­gen, nicht länger gerechtfertigt sein, und so begrüßen wir denn dieses Gesetz als die erste bedeutende Hand­lung der neuen Landstände.

Da jedoch das ganze Gesetz bis jetzt als blos pro­visorisch dasteht, so wollen wir uns nicht bet seinen Fehlern und Mängeln aufhalten, sondern gehen sogleich zur Critik der Bestimmungen über, wie dieses Jagdge­setz in Vollzug gesetzt werben soll; wir wollen sehen, in wie wett man hier dem Geiste der Zeit Rechnung getragen, wir wollen sehen, ob diese positiven Verfü­gungen mit den Forderungen der Vernunft sich vertra- gen, ob Licht und Recht alS Quelle und Ziel sich da­rin geltend machen. Zwischen getrennten Gewalten herrscht nicht immer die glücklchste Uebereinstimmung Gesetzgebung und Vollzugsmacht sind verschiedene Dinge. Letztere darf jedoch nie in eine Verordnungmacherei ausarten und den Forderungen des Zeitgeistes fremd sein.

Schon im §. 2. der Vorschriften sehen wir Letzteres nicht beachtet. ES heißt da!

Forstbedienstete sollen zur Pachtung von Jagdbe­zirken außerhalb ihres Dienstbezirkes nicht zuzulassen sein"also innerhalb ihres Bezirks werden sie dem­nach Jäger sein dürfen (sic). Diese Bestimmung ist sehr zu beklagen und führt zu bedauerlichen Consequen- zen. Wir sprechen eS, und zwar wohl überlegt aus, daß der eigentliche Forstmann niemals Jäger sein kann, wenn er seine Schuldigkeit thun will; eine Jagd ohne Hege gibt es nicht eS ist dieses ein Unding, das nur ein Phantast sich einbilden kann, ein Forstmann aber wie er sein soll, kann waldzerstörende Thiere, als Reh­böcke u. dgl. eben so wenig wie den Borkenkäfer in seinem Reviere dulden, er muß sogar auf deren Ver­tilgung Bedacht nehmen; wie sollte er also dazu kom­men können, solche Thiere zu seinem Vergnügen zu conserviren! ? Der angezogene §. müßte also dahin abgeändert werden, daß dem Forstmann das Pachten der Jagden gänzlich zu untersagen ist, wie dieses Ver­bot schon in andern Ländern besteht.

Eine ähnliche das Forstwesen alterirende Bestim­mung enthält der §. 4.

Bei Anzeigen des Pächters wegen etwaigen Eingriffs durch Jagdfrevel hat der Gemeindevorstand und die

Forstbehörde (!!) zur Entdeckung und Bestrafung der Frevler Hilfe zu leisten."

Gott sei bei uns! Also das arme Forstpersonal ist wiederum zum kunstgerechten Wilddiebsfänger decretirt.

Wahrlich! dieses Ergebniß, der landständischen Be­rathung über die Instruktion zum Jagdgesetz hätte man nicht erwarten sollen.

Niemals wird sich das Forstwesen zu einer- hören Stufe der Cultur erheben können so lange ihm noch solche polizeiliche Einrichtungen ankleben.

Wann wird endlich die Zeit kommen, daß man Forst­wesen und Jagdangelegenheiten nicht mehr in eine Kategorie zu setzen sich erkühnt. Ist es nicht genug, daß dem Waldwärter derartige polizeilichen Befugnisse übertragen sind, muß man auch noch den eigentlichen Forstmann mit der Controlle der Aufpasserei auf Wild­diebe, was mit dem Forstdienste in gar keinem Zusam­menhang steht belehnen! Denselben mittelalterlichen Geist athmet zum Schluß der §. 16., welcher befiehlt, daß dem Forstmann das Jagdverpachtungsprotokoll ad acta mitgetheilt werden soll wahrscheinlich damit er diese Polizei gut handhaben und ausüben lerne, und damit er niemals vergesse, wie dieses historische An­hängsel als ein sogenannter praktischer Theil seiner Wis­senschaft niemals davon zu trennen sei und ihm ein wehmüthiger Seufzer an frohverlebte Stunden der ver­gangenen Tage zu Aranjuez, wo Hirsche und Haasen erlegt und mit dem Horn geblasen wurde, entlockt und ihm der Wunsch an das Wiederkommen jener roman­tischen Zetten heilig werde und bleibe, von denen Frei­ligrath dem eingekerkerten Söhne deö ermordeten Vaters das Gemüth erschütternd, singet:

Ein Laierer steht am Thor

Der singt zu seiner Zither ein Lied den Leuten vor:

Es lebe was auf Erden

Stolzirt in grüner Tracht

Die Walder und die Felder,

Die Jäger und die Jagd."

Deutschland.

Wiesbaden, 30. Juli. Gestern Abend fand in der Schönen Aussicht" am Dotzheimerwege eine Bespre­chung mehrerer der von dem hiesigen Stadtvorstande bei der vorgenommenen sogenannten Reorganisation aus- geschlossenen oder, wie man sich auszudrücken beliebt, diöpensirten Wehrmânner Statt, und wurde von den Betheiligtkn einstimmig beschlossen, nachstehende Adresse an unsere Volks-Abgeordneten Kammer abgehen zu las­sen. Was die Zahl der Unterschriften anlangt, so ging man von der Ansicht aus, daß die Größe derselben ganz

unwesentlich sei und man sich dafür nicht im Entfern­testen bemühen wolle, denn da, wo es sich um eine Rechtsverletzung handelt, bleibt es gleichgiltig, ob die­selbe gegen zehn oder Hunderte von Personen und mehr geübt wurde.

Die erwähnte Adresse lautet wörtlich:

An

hohe Kammer der Volks-Abgeordneten ergebenes Gesuch der unterzeichneten Bürger und Einwohner der Stadt Wiesbaden

die sogenannte Reorganisation der hiesigen Bürgerwehr betr.

Wre bekannt, hat es unserer Regierung in Folge der neuesten bedauerlichen Vorgänge beliebt, die ganze Bürgerwehr zu entwaffnen und die sogenannte Reorga­nisation derselben dem hiesigen Stadtvorstande zu über­tragen.

Müssen wir schon von vornherein dem Stadt-Vor­stande die Compklenz bestreiten, diese Remganisation rechtsgiltig vorzunehmen, da ein solches Recht nach un­serer Ansicht und in Gemäßheit des landesherr­lichen Edikts v. 11. März l. J. einzig und allein der Bürgerwehr selbst zustehet, so muffen wir noch mehr protestiren gegen die Art und Weise, in welcher der Stadtvorstand dieses Geschäft vollzogen hat.

Uns will es bedünken, als habe der Stadtvorstand, ganz nach Willkür oder auf unbegründete Anschuldigungen Einzelner hin, Manner aus der Bürgerwehr ausgeschlossen, denen nicht der geringste Makel oder ein Vergehen nachgewiesen werden kann; es sei denn, daß man es einen Makel oder ein Ver­brechen nennen wolle, wenn diese Männer einem oder -dem andern Mitgliede des Stadtvorstandes persönlich mißliebig erscheinen, oder wenn diese Männer in ihrer politischen Ansicht nicht ganz mit dem Stadtvorstande bder einzelnen Gliedern desselben übereinstimmen.

Wenn das qesammte nassauische Volk in den März­tagen das Recht der allgemeinen Volksbewaffnung nur errungen haben soll, um es sich durch die willkürlichen und bis jetzt ungerechtfertigten Verfügungen Einzelner wieder entziehen oder doch schmälern lassen zu müssen, oder um dieses Recht nur- von einzelnen Auserwäblten ausüben zu lassen, dann bedünkt uns das Zuge- ständniß dieses Rechtes eher ein Hohn auf die Gleich­stellung und gleiche Berechtigung aller Staatsbürger, als daß wir eS für eine Eirungenschaft halten könnten.

Wir Unterzeichnete, sämmtlich aus der hiesigen Dür- gerwehr zur Zeit noch ausgeschlossen, obgleich weder eines Vergehens oder einer Betheiligung an den jüng­sten Vorfällen angeklagt, noch auch eines solchen Ver-

Die beiden Unbekannten.

Humoreske von Hermann Schulze,

(Schluß.)

Spüraus verschaffte sich mit seiner Stentorstimme jetzt wieder Gehör und erklärte, daß er mit seiner fei­nen Diiife etwas ganz Anderes als zwei Franzosen oder Spanier aus den beiden Fremden herausgespürt habe. Erstlich einmal hätten diese, wie er aus ihrem Gespräch vernommen, ihre Equipage auf dem letzten Dorf zurück­gelassen und zweitens lebten sie in dem Gasthofe wie die Könige; er glaube ganz bestimmt, daß es die Neffen des Ministers, die doch wahrscheinlich auch französisch verständen, seien.

Die Neffen des Ministers? . . / rief der ganze »Ruhe-Verein" wie aus Einem Munde.

Ganz gewiß!" beglaubigte Spüraus und wollte sogar einen Stern auf ihrer Brust gesehen haben; und fuhr halb flüsternd fort:Nur ja nichts merken lassen, denn sie sind incognito hier, aber heute Abend 10 Uhr null? ihnen ein Ständchen, ein recht patriotisches Stäud- wen gebracht werden, daß sie sehen, daß unser Scharf- W -ach-,, Du?

vt, solche Connexionen dürfen wir freilich nicht manu vorubcrgehen lassen," meinte der Herr Amt-

i ie Vel Sammlung war übrigens ganz erstaunt über

Spüraus Scharfsinn und sein Antrag wurde einstimmig angenommen. Gleich darauf traten die beiden Fremden ein.

Der Eine, ein schön gewachsener junger Mann mit einem blonden Schnurbärtchen, entschuldigte sich über ihre Zudringlichkeit, allein er könnte nebst seinem Be­gleiter dem Drange nicht widerstehen, den vielgenannten, weltberühmtenRuhe- (resp. Schlafmützen-) Verein" näher kennen zu lernen. Auch haben sie sich, um den Formalitäten des Vereins nachznkvmmen, beiderseits mit Schlafmützen vorgesehen.

Beide stülpten hierauf auf ihre blonden Locken die langen, schneeweißen Nachtmützen.

Der Präsident konnte vor lauter Erstaunen über den unverhofften Besuch kein Wort hervorbringe» und begrüßte, sowie die ganze Versammlung, die beiden Frem­den nur mit Kopfneigen.

Der Eine der beiden Fremden bat hierauf, sich durch­aus nicht stören zu lassen und die Verhandlungen fort- zusetzen.

Der Sccrctär verlas hierauf ein Kapitel aus Schu- bert'sGeheimnissen von Berlin" und eins aus der Geschichte der Heil. Genoveva," was eincstheils die Sinne nicht alifrcgcn und anderntheils die ganze Ver­sammlung bald in süßen Schlummer versenken sollte, welches auch sehr bald geschah.

Das geheimnißvolle Paquct.

Nachdem die guten Philisterheimer noch denselben Abend, an welchem die famöse Sitzung desRuhe-Ver- cinö" stattgefunden, den beiden Fremden, in welchen sie Niemand Anderes, als die Neffen eines Ministers ver- mutheten, ein Ständchen und viele Lebehochs auf die­selben ausgebracht hatten, waren sie am nächsten Mor­gen wieder in tiefe Trauer durch die Nachricht venetu worden, daß die beidenhoben Personen" bereits in aller Frühe die Stadt verlassen hätten.

Spüraus, der vom Herrn Amtmann in das Gast­haus, wo die beiden Herren abgestiegc» waren, geschickt worden war, brachie ein großes Paquet an Herrn Leb­gut mit. Neugierig erbrach es dieser und erstaunte nicht wenig, 26 neue Schlafmützen zur neuen Equipirung des Ruhe-Vereins" und folgende Zeilen zu finden:

An den Ruhe-Verein'

als Antwort auf das gestrige Abendständchen.

Ihr Herrn, für Eure Güte

Nehmt diese kleinen Spenden; Wir heißen Lust und Blüte, Sind lustige Studenten. Wir reifen jetzt nach Wesel Und glauben, Ihr seid Esel!";