„âeiheLL und Recht!"
Ja 143.
Wiesbaden. Montag, 31. Juli
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Die projectirte Fortsetzung der Straße ;von Diez nach Nassau.
Diez, 27. Juli. In Nro. 125 und 126 her Nassauischen Zeitung wird die projectirte Diez-Nassauer Chaussee von einem Correspondenten aus Montabaur, in einer Weise besprochen, welche wir nicht mit Stlll- schwkiacn übergehen wollen, weil der Gegenstand an und für sich zu wichtig ist, als daß irrthümlichcn Ansichten über denselben Raum gegeben werden durften. Der Verfasser jener Correspondenz macht kurzen Prozeß, er behauptet uns keck unter die Augen, die Bewohner von Montabaur hätten das wohlerworbene Recht, daß keine andere Chaussee, auf welcher Reisende oder Güter von Limburg nach Coblenz gelangen könnten, angelegt werden dürfe, als eine solche, welche auf der jetzigen Richtung die Stadt Montabaur durchziehe, er behauptet kurz weg, daß die projectirte neue Straße einen Umweg mache und empfiehlt eben so kurzweg den Reisenden, welche sich eine Anficht des schönen Lahnthals über Nassau, Obernhof und Diez bis Limburg verschaffen wollen, sich dazu gewöhnlicher oder Staats (?) Esel zu bedienen. Wir wollen die Kritik dieses Aufsatzes der sich namentlich auch durch eine sehr eigenthümliche Classficirung der Qualität unserer Volksabgeordneten auszcicknet nicht weiter verfolgen, da Jedermann demselben sogleich ansehen wird, daß er nur in dem leidigen Sonderintkisse von Wirthschaftsbrtrieb und Kramerei geschrieben ist.
Was jeooch die Sache daselbst betrifft, so können wir zur Beruhigung des Montabaurer Correspondenten versichern, daß man sich hier nicht mit der Hoffnung schmeichelt, die jetzige von Limburg nach Coblenz über Montabaur führende Chaussee werde durch die projek- tirte Fortsetzung Per Straße von Limburg über Diez bis Nassau alles Verkehres beraubt, sondern der Ansicht ist, daß, wenn gleich die Benutzung der projectirten Diez-Nassauerstraße für Reisende und Waarentransport unverkennbar vortheilhafter sein wird als die jetzt be- sshende Straße über Montabaur, dennoch letztere nicht außer Gebrauch kommen wird.
Die projectirte Fortsetzung der Chausse von Limburg über Diez bis Nassau bietet übrigens in jeder Beziehung so viele Vortheile, sowohl für die genannten Städte, als auch überhaupt für die ganze hiesige Gegend, und ist außerdem so sehr der Natur gemäß, daß es durchaus nicht als Hinderniß für ihre Ausführung betrachtet werden darf, wenn auch die Stadt Montabaur dadurch das bisher sowohl für die Reisenden, als für den Waarentransport sehr lästig gewesene Monopol einer unzweckmäßigen Chausseeanlage entzogen werden sollte.
Abgesehen davon, daß die Herzog!. Regierung schon längst die Nützlichkeit der projectirten neuen Chaussee- Anlage erkannt und auf deren Ausführung hingewirkt hat und abgesehen von dem wohlverstandenen Interesse, welches die Bewohner von Limburg, Diez, Nassau und Ems an dieser Anlage nehmen, wird eö auch Jedem der nur mit dem Terrain bekannt ist, sofort einleuchtend sein, daß diese Chaussee im Interesse des Staates gebaut werden muß und daß neben der Zweckmäßigkeit der Anlage eine besondere Aufforderung zu dem baldigen Angriff derselben in dem Umstande liegt, daß gerade jetzt in der hiesigen Gegend Arbeiter zu mehr als gewöhnlich billigem Lohne zu Gebote stehen. Dies scheint auch der Correspondeiit der Nassauer Zeitung selbst erkannt zu haben.
Nassauischer Landtag.
Sitzung vom 27. Juli.
(Fortsetzung.)
(Fortsetzung des Wenkenb ach'scheu Antrags:)
1) Begriff — namentliche Aufzählung (darunter die Offiziere, Prokuratoren). Der Herzog ernennt unmittelbar nur den Staasminister, dessen Verantwortlichkeit und sonstige Stellung — der Kammer gegenüber — durch ein besonderes Gesetz bestimmt wird.
2) Alle übrigen Staatsbeamten werden nur auf gesetzlichen Vorschlag der competcuten Behörden ernannt.
3) Alle Staatsbeamte werden nur auf die bestehende Verfassung und die im gesetzlichen Weg zu Stande kommenden Abänderungen derselben verpflichtet.
4) Die Staatsbeamten sind und bleiben Staatsbürger in vollem Sinn des Wentes, sie haben also auch dieselben verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten, wie alle andern Staatsbürger und dürfen in deren Ausübung durch keine besondern Ausnahmsgeseße beschränkt werden. (Durch die Ausübung darf natürlich der Dienst nicht beeinträchtigt werden.)
5) Alls Staatsbeamten haben nur die der Verfassung entsprechenden Dienstfunktionen treu zu erfüllen, und neben einer stets humanen Behandlung sämmtlicher Dienstuntergebenen und Mitbürger ein moralisches und gesittetes Betragen, als wesentliche Bedingung ihres Dienstverhältnisses als eines öffentlichen Ehrenamtes, einzuhaltkn.
6) Nur solchen Dienstinstructivnen und Vorschriften vorgesetzter Behörden sind die Staatsbeamten Folgsamkeit schuldig, welche in verfassungsmäßigem Wege öffentlich erlassen worden sind. Die bisher üblichen Gene- ralrescripte dürfen künftig nicht mehr gebraucht werden.
7) Verweigert ein Staatsbeamter den Vollzug der ihm von einer vorgesetzten Behörde übertragenen Dienstfunktionen, weil er solche mit der Verfassung nicht im Einklänge findet; so kann er, allenfalls nach vergeblich versuchter Remonstration, mit vollem Gehalte so lange in Disponibiliät gestellt werden, bis auf verfassungsmäßigem Wege (durch den Staatsgerichtshof?) über die zweifelhafte Frage entschieden ist. Jedenfalls tritt ein solcher Staatsbeamter hiernach, auch wenn er geirrt haben^sollte, ohne alle Verkürzung in seine frühere dienstliche Stelle wieder ein.
8) Jeder Staatsbeamte, welcher in verfassungsmäßigem Wege angestellt ist, kann nur wegen gesetzlich bestimmter Dienstvergehen oder begangener Verbrechen, nach vorausgkgaiigenem gerichtlichen Verfahren, von dem zuständigen Gerichte des Landes nach Urtheil und Recht seines Dienstes entsetzt werden. (Vergl. das Edikt vom 11. Dezember 1811 in der eit. Sammlung Bd. I. S. 39 und d. Edikt vom 18. Juni 1819 ibid. Bd. III. S. 22 und Folge.) —
Auch vor Ablauf des 5. Dieustjahres kann ein Staatsbeamter ferner nicht mehr auf anderem, als ge« richtlichem Wege entlassen, seine Anstellung darnach nicht mehr willkührlich zurückgenommen werden. — Ebenso wenig ist eine unfreiwillige Versetzung in den Ruhestand aus einem anderen Grunde zulässig, als aus dem der eingetretenen Dienstunfähigkeit, worüber die Gerichte, nöthigenfalls mit Zuziehung der entsprechenden technischen B-Hörden zu entscheiden haben.
9) Kein Staatsbeamter kann gegen seinen Willen auf eine andere Stelle versetzt werden, außer nach Urtheil und R cht.
10) Disziplinarrügen und Disziplinarstrafen dürfen nicht nach Willkür, sondern nur nach einer gesetzlich aus- zusprechenden Norm stattfinden — und immer steht den betheiligtcn Staatsbeamten der Recurs an das zuständige Gericht frei.
11) Jeder Staatsbeamte hat bei untadelhafter Dienst- führung einen Rechtsanspruch auf fortschreitende Gehaltszulagen und Beförderungen. Diese sind also nicht mehr Sache der Gnade und treten im Allgemeinen je nach der Anciennktät im Dienste von selbst, auch ohne besondere Gesuche in gesetzlich zu regelnder Wei e ein. — Nur wegen besonderer Verdienste und Befähigungen, nicht wegen Familienverbindungen u. s. w., ist auch ferner eine Bevorzugung zulässig, welche aber in jedem einzelnen Falle vor der Kammer zu rechtfertigen ist.
12) In Betreff der Besoldungen und Pensionen der Staatsbeamten gelten die bisherigen Normen, sofern sie keine gesetzlichen Abänderungen erleiden.
13) Die bisherige Dienstkleidung ist abgcschafft. —
Die beiden Unbekannten.
Humoreske von Hermann Schulze.
(Fortsetzung.)
„Aber wissen Sie denn nicht, oder können sie vielleicht nur vermuthen, wer jene beiden Revolutionärs waren, die sich erkühnten, dieses grausenerrcgcnde Wort — mir ist's wahrhaftig schon in die Glieder gefahren! — an den friedlichen Mauern unserer Stadt auszusprechen?"
„Leider nicht . . . doch halt, da blitzt mir ein Gedanke durch den Kopf, — es sollen 2 Fremde heut Mittag angenommen sein .,
„Zwei Fremde? Vor drei Stunden angekommen und mir noch nicht gemeldet? — O Saumseligkeit der Diener der Polizei! Doch, ich will mich jetzt nicht über die Nachlässigkeit des Pedells ärgern; was brauche ich auch mehr zu wissen? Zwei Fremde... Niemand . Anders, als das sind die Revolutivnsmacher! Denn der Bürstenbinder H a b i ch i t, der sich da neulich erfrechte, wir zu sagen, ich wäre grob, und überhaupt immer ten Leuten von Rechten, Freiheiten und dergl. Dumm- hciten vorschwatzt, dem habe ich's Maul gestopft; der Nyl ganz hübsch im Brummhaus, wd er drüber nach- eenlen kann-, was es heißt, einem Mann wie mir, ei- nem beamteten, Grobheit vorzuwerfen. Ja, einen wuhen Kerl muß doch gleich das Donner..."
„.ca, na, na, schon gut!" unterbrach ihn mit einer
gewissen Aengstlichkeit der Magister, dessen frommes Ohr das halb ausgeiprocheue Wort nicht vertragen zu können schien. „Sie handeln ganz weise so; nur immer die- einzelnen Schreier hübsch zur Ruhe gebracht, das übrige Volk hat sie bald vergessen, 's ist doch eigentlich gut, daß das Volk noch ein Bischen dumm ist!" lachte der fromme Mann, und rieb sich vergnügt die Hände.
„Ja, das mein' ich auch, mein bester Magister!" erwiederte der Herr Amtmann, schenkte die Glcher voll und fuhr fort: „Kommen Sie, lassen Sie uns einmal anstoßen, also: Auf des Volkes Dumm
I" diesem Augenblick wurde die Thür ausgerissen und der Pedell Spüraus stürzte athemlos und schweißtriefend herein. 91(6 er ein wenig zu Athem gekommen war, preßte er hastig die Worte heraus:
Geschwind, geschwind, Herr Amtmann, lassen Sie Soldaten ausrücken, 1, 2, 3, 4 Bataillone, oder noch mehr ein ganzes Heer..."
„Warum, warum, Spüraus?" fragte der ängstlich von seinem Sitz anfgestandenc Amtmann. „Was ist denn los? die Franzosen sind doch nicht etwa "da ?"
„Ein Franzose und ein Spanier, oder ein Türke oder was er ist. . ."
Blos die zwei Mann?" fragte Lcbgnt und faßte wieder Muth.
„Jo, prosit die Mahlzeit, Herr Amtmann! Wenn's damit^ abgemacht wäre! Aber der Franzose, der hat den Teufel im Magen, ich bin ganz außer mir über
den Kerl... Koinmt er in's Wirthshaus „zum salz'gen Häring" und schwadronirt da gleich den Leuten von Frankreich vor, von Freiheit, von Revolution und — — ach! ich kann's kaum äussprechen — von Republik!"
„Von Republik?! riefen Lcbgnt und Wurmstich zir. gleich, zwei Schritte zurückprallend.
Ja, ja!" betheuerte Spüraus.
„Himmel, das ertrag ich nicht!... Meine schwacher Nerven ... meine Sinne... ach!... ich sterbe .. / stöhnte der Herr Amtmann, und sank, leichenblaß, in »seinen Lehnstuhl zurück.
„Geschwind, schafft Wasser, Spüraus!" rief Hcri Wurmstich, schnell gefaßt.
Mit möglichster Schnelligkeit lief Spüraus nach der Thür, riß sie auf und schrie mit aller Kraft seiner Stimme:
„Sophie, geschwind Wasser, Wasser!"
Gleich darauf kam Jungfer Sophie mit einem gan-. zcu Eimer Wasser.
„Wo brennt's denn, Spüraus, wo kenu? fragte sie , ängstlich, ach was Brennen, dummes Zeug!" erwiderte 1 der Gefragte mürrisch. «Sieht Sie denn nicht, daß I der Herr Amtmann geruhten, ohnmächtig zu werden? - — Aber jetzt geschwind das Wasser her! rief Spüraus und griff nach dem Eimer.
„Ra, na, nur sachte, und nicht so geschwind zugegriffen . das werde ich wohl auch besorgen können!"
„Her damit, jag ich! der Herr Amtmann geruht