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Frankr eich.

Paris, 24. Juli. DerMoniteur" veröffentlicht heute zahlreiche Befördernngeu in der Marine; 14 Marinecapitäne sind zu Schiffscapitanen, 29 «schiffs- lieutenants zu Fregattencapitänen und 36 Fähnriche zu Schiffölieutenants ernannt worden.

Die Munizipal- und Departemental-Commistlon der Seine beräth jetzt über den Entwurf einer Anleihe von 10 Millionen, welche die Stadt Parish mit der Bank von Frankreich abschließen will.

Man hat an den Tuilerien die nach den Fe­bruartagen angebrachte Inschrift:Hospital der Civil- Invaliden" wieder ausgelöscht. (K. Z.)

Großbritannien.

London, 21. Juli. Die Vorgänge in Irland wirkten auch heute auf den Stand der Fonds nach­theilig ein, obgleich man bezüglich des Ausganges der angekündigten Schilderhebung, 'wenn sie wirklich Statt finden sollte, keine ernsten Besorgnisse hegt. Schon zu oft haben die Irländer bewiesen, daß zwischen ihren Worten und Thaten ein gewaltiger Unterschied ist.

London, 22. Juli. Sir CH. Napier hat Ports­mouth verlassen, um mit seinem Geschwader an den Küsten Spaniens zu kreuzen. Er hat Befehl, von der spanischen Regierung die Regulirung, resp, die sofor­tige Bezahlung der an England restirenden Schuldfor- dcrungen, zu verlangen. Geschieht das nicht unver­züglich, so soll er mit Gewalt einschreiten.

Dublin, 21. Juli. Der Lord-Lieutenant erließ heute eine Proklamation an Stadt und Land Dublin, in der alle Personen aufgefordert werden, bis zum 28. d. M. ihre Gewehre, Pistolen, Säbel, Piken, Munition u. s. w. abzulikfern, widrigenfalls sie in eine Gefäng- nißflrafe mit harter Arbeit, bis zur Dauer von zwei Jahren verfallen. Die Polizei nahm gestern eine Partie Piken und Sabel in der Stadt in Beschlag. Dublin bleibt indeß ruhig und auch aus andern Theilen des Landes sind keine Berichte von weiteren Unruhen ein­getroffen. (N. R. Z.)

Nassauischer Landtag.

Sitzung vom 27. Juli.

Der Vorsitzende zeigt die zahlreichen, seit der letz­ten Sitzungen eingelausenen Petitionen ein.

Hergenhahn übergibt der Kammer einen Ge­setzesentwurf über die Errichtung einer Landesbank und kündigt eine weitere Vorlage über Geschwornengerichte für die nächste Sitzung an.

Wenkenbach I. fragt an, ob er heute Auskunft darüber erhalten könne, warum im Amte St. Goars­hausen 4 Medizinalpersonen angestellt seien.

Werren. Ich habe noch nicht die Akten nachschen können, und kann deßhalb heute noch keine^Auskunft geben.

Lang. In der vorigen Sitzung wurde auch Aus­kunft darüber zugesagt, ob und was geschehen sei, um die Grundbesitzer, welche den Zehnten abgelöst haben

i und für andere die Anuitât vorlegen müssen, billig zu berücksichtigen, da sie den Zehnten in natura erheben können.

Werren. Noch im Verlauf der Sitzung werde hierauf antworten können.

Wenkenbach II. rechfertigt nun seinen Antrag bezüglich der Stellung der Staatsdiener zum Staate. Da er sich sehr viel auf ein Generalrescript der Re­gierung bezieht, so müssen wir, um seinen Antrag ver­ständlich zu machen, dieses erst mittheilen:

Es besteht die Beschwerde, daß von den Behörden in Handhabung der Gesetze und der öffentlichen Ord­nung nicht die nöthige Energie entwickelt, daß dadurch der Genuß wahrer politischer Freiheit verkümmert und anarchischen Bestrebungen Vorschub geleistet werde.

Die Regierung kann es fortdauernd nur als ihre höchste, mit allen Kräften zu verfolgende Aufgabe be­trachten, durch organische Gesetze diejenigen Institutio­nen auszubilden, auf welchen die Garantieen für das höchste Maaß politischer Freiheit beruhen.

Hiermit ist dann auch der Standpunkt bezeichnet, welchen die Behörden und Beamten in ihrem Wir­kungskreise einzunehmen haben: Offenes Anschlüßen an das System des politischen Fortschrittes, rege Theil­nahme und warmes Interesse für alle Verhandlungen, welche aufrichtig dieses Ziel verfolgen, verbunden mit der strengsten Pflichterfüllung, wo es sich darum han­delt, durch Handhabung der Gesetze und Aufrechthal­tung der Ordnung die Bedingungen dieses Fortschrittes zu sichern.

Dagegen muß eS als eine mit Ehre und Gewissen unvereinbare Handlungsweise bezeichnet werden, wenn Staatsbeamte Bestrebungen sich anschließen, oder die­selben auf irgend eine Weise begünstigen, welche darauf gerichtet sind, die bestehende Verfassung umzustürzen oder zu untergraben. Ganz abgesehen davon, in Wie­sern in gegebenen Fällen eine solche Handlungsweise den Thatbestand eines bestimmten Verbrechens begrün­det, muß schon eine richtige Erwägung der mit dem Amt übernommenen Pflichten und des geleisteten Eides zu der Ueberzeugung führen, daß die Verfolgung eines Systems, welches mit der bestehenden Verfassung und darauf beruhenden Pflichten des Staatsbeamten unver­einbar ist, auch wenn keine gradezu durch die Gesetze verbotene Mittel dazu benutzt wer­den soklen, mit der Stellung eines Staatsbeamten unvei träglich ist, und sogar die Niederlegung des Amtes zur Ehrensache macht.

In Folge der obigen Ministerialweisung machen Wir Sie auf diese praktische Seite Ihrer Berufsthätig­keit wiederholt aufmerksam und nehmen Ihre ganze Ver­antwortlichkeit dafür in Anspruch. Ein thatkräftiges furchtloses Auftreten gehört jetzt vor Allem zu den Be­rufspflichten des Beamten und muß deren Nichterfül­lung mit allem Nachdruck geahndet werden. Da aber, wo es dem persönlichen Einfluß unter Anwendung der zunächst dargebotenen gesetzlichen Mittel nicht gelingt, vorkommende Gesetzwidrigkeiten und Ruhestörungen zu unterdrücken, muß um die nöthige Unterstützung bei der

oberen Behörde sofort nachgesucht und diese geleistet werden.

Sie werden sich Ihrerseits hiernach bemessen und daS Amtspersonal von dieser Verfügung in geeigneter Weise zur Darnachtung in Kenntniß setzen.

Wiesbaden, den 19. Juli 1848."

(Fortsetzung folgt.)

Erklärung.

Der Herr Abgeordnete Schütz gibt in der Nass, allgem. Zeitung eine Erklärung ab, daß er mich wegen der in Nro. 138 der freien Zeitung enthaltenen In­jurien gegen seine Person, nachdem er mich zu öffent­lichem Widerrufe jedoch vergeblich habe auffordern lassen, verklagt habe und das Erkenntniß später mittheilen werde. Weiter sagt er noch, daß er sich als Abgeord­neter jede öffentliche Beurtheilung, auch Tadel gefallen lassen müsse, er verlange aber!einen anständigen Tadel und keine Schmähungen.

Ich habe gar nichts dawider einzuwenden, daß Hr. von Schütz schon jetzt vor gefälltem Urtheil die Sache publicirt hat, allein das scheint mir doch etwas vorge. griffen, wenn derselbe so frisch weg vonInjurien und Schmähungen" spricht, ehe noch das Gericht erklärt hat, daß welche vorhanden seien. Ich be­zweifle deren Vorhandensein sehr und sehe jetzt noch bei ruhiger Ueberlegung nichts in den angewand­ten Worten, als einen durch sein Auftreten gegen den Abgeordneten Naht wohlverdienten Tadel, den sich jener Herr von Schätz gefallen lassen zu müssen erklärt. Freilich, wenn man selbst von einem derar­tigen Tadel über Aeußerungen und Handlungen, dem öffentlichen Leben angehören, getroffen wüd^ss sind Viele nur zu geneigt, dieselben alsPersönlichkei­ten,"Injurien," Schinähungen ) anzusehen und so mag es auchHerrn von Schütz" bei dieser Klage propter crimen laesae majestatis ergehen.

Ueber die Aufforderung des öffentlichen Widerrufs ohne richterlichen Ausspruch kann man nur lächeln, da­gegen wird sich Hr. v. Schütz über meine Unbilligkeit in dieser Sache nicht beschweren können. Ich habe dem­selben durch die beiden Herren Abgeordneten, welche er mir geschickt hat, erklären lassen, daß ich gerne bereit sei, eine Vertheidigung von ihm in der Freien Zeitung aufzunehmen, oder daß ich seine Rede auS dem steno­graphischen Berichte wörtlich wolle abdrucken lassen, da­mit das Publikum urtheilen könne, ob ich zu viel ge­sagt habe, daß ich weiter bereit sei, ihm auch persönliche Genugthuung zu geben, wenn er es wünsche.

Ich bitte deßhalb, das Urtheil in dieser Sache nicht auf die einseitige Aussage des Herrn von Schütz hin zu gründen, sondern wenigstens den Erfolg seiner'Kiaif^^ abzuwarten.

Wiesbaden, den 27. Juli 1848.

Dr. F. Möller.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. F. Möller.

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung und Bitte an die Mitglieder des thierärztlichen Lesekreises im Herzogthum Nassau.

(96t) Sielen verehrlichen Mitgliedern des fraglichen Lesevereins ist eS vielleicht noch unbekannt, daß'ich als Rechner dieser Gesellschaft gewählt worden bin. Ich bringe deshalb solches hiermit zur Kenntniß mit dem Ersuchen, daß diejenigen Herrn, die ihren Beitrag von 2 Gulden noch nicht entrichtet baben, denselben mir alsbald franko gefälligst übersenden wollen.

Niederzeuzheim, Amts Hadamar, den 24. Juli 1848. Hatzfeld,

, Bezirks-Thierarzt.

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Samstag den 29. Juli, Abends 7 Uhr:

I CONCERT & RÉUNION DANSANTE 4

M im Reunions-Saale des Kurhauses, W

unter gefälliger Mitwirkung der Frl. Rummel und des Hrn. Eberius.

Ch. Oberthür, J. Noll é J. Schappler, W

(Ilarpist of her Majcstys theater in London.) (Violoö & Violoncello.) j^

^ Tie Billets sind gleichzeitig für die Réunion gültig und zum Sub- E M scriptionsprels a 1 fl. in der l. Schellenbergf(6en Hof-Buchhand- W A lung zu haben. - KW . " M

«MEMWMMMNÄWMMWWMWWWM

(954) Mein Lager von allen Sorten tannenem Bauholz, Borden, Latten, Dielen, sehr trockenen eichenen Zielen und Schalter, rothen und weißen Sandsteinplatten, Backofenplatten^ Tüncherrohr und Schiffs- Iheer, sowie auch Steinkohlen und ^chmiedegeries bester Qualität bringe ich hiermit in Erinnerung mit dem Bemerken, daß ich sehr billige Preise ansetzen und genannte Artikel auch auf Verlangen an Ort und Stelle

liefern kann.

Biebrich, im Juli 1848.

Jean Blee«.

Nachricht.

(970) Unterzeichnete halten es für Pflicht, den außerhalb Limburg Wohnenden bekannt zu machen, daß Herr Prokurator Winter hier lange nicht so unbeliebt ist, wie es von einer gewissen Partei nach allen Richtungen hin auS- gesprengt wird.

Denjenigen aber, welche die allgemeine Stimme im Verdacht hat, Leute dafür gedungen zu haben, muffen wir zurufen, daß wahrscheinlich die Zeit dec Vergeltung nicht mehr ferne ist und man sich noch sehr gut der Kerbler'schen Aufhetzereien zu erinnern weiß, wobei auch der Herr Vorsttzende im Auftrag gehandelt haben soll. Mehrere Bürger von Limburg.

(971) Kreuznacher Mutterlauge ist zu haben bei I. P. Krempel.

Verloren.

(969) Auf dem Wege vom Europäischen Hofe nach dem Kiirgarten oder in demselben ein weißes mousselineneS Taschentuch mit Spitze, gezeichnet W. K gegen eine Belohnung abzu­gebe» im Europäischen Hofe.

Wiesbaden, 27. Juli 1848.

(963) Taunusstraße No. 10 sind einige schön gelegene Zimmer mit oder ohne Möbel an einzelne Herren zu vermiethen. Auch kann daselbst ein Keller abgegeben werden.

(901) 10,000 fl. find gegen gerichtliche Sicherheit auf Güter auszuleihen.

Näheres in der Expedition die­ses Blattes.

Erziehung^ & Unterrichtsanstalt in Mainz, unter Leitung von Wilhelm Gysenöaeh.

(958) Der Zweck dieser Anstalt ist, den ihr anvertrauten Zöglingen eine Erzie­hung zu geben, wie sie die Anforderungen der gebildeten Gesellschaft im Allge­meinen und die des Kaufmannsstandes im Besondern erheischen. Es wird daher hauptsächlich den neuern Sprachen und den Handelswissenschaften, sowie auch allen andern Unterrichtsgegenständen, welche darauf abzielen können, den angedeu- teten Zweck zu erreichen, die größte Aufmerksamkeit zugewandt.

Da der größte Theil der Pensionäre aus Söhnen guter Englischer Familien besteht, und die Englische Sprache gründlich gelehrt wird, so dürfte diese Anstaltt auch solchen Eltern, die in der Erziehung ihrer Söhne diese Sprache vorzüglich berücksichtigen, besondere Vortheile bieten.

Die Anzahl der Pensionäre sowohl, als auch der andern Schüler, soll auf eine kleine beschränkt bleiben.

Näheres über Lehrgegenständc, hänsliche Einrichtung, sowie anderweitige Be­merkungen ertheilen Programme, für welche man sich an den Vorsteher (im neuen Kästrich, Mainz) zu wenden bittet.

Verlag von Sv o> scher und E. Sittter. Druck der C. Nitter'schen Bnchoruckerei.