„âeiheit und Recht!"
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Wiesbaden. Freitag, 28. Juli
err*»int täalich in einem Vogen. - Bestellungen darauf beliebe man zu. machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; bei den runäckll aeleaenen Postämtern. - Der Abonnements-Preis vom 1. Juli an betragt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fl. 45 fr., halbjährig 3 fl. 30 kr.; auswärts durch V^bewaen innerbalbbdes g "n^ Nassau, des Großherzogthums Hessen,^ der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhessischen Provinz Sinnnn balbiäbria 71 fl 30 ft innerhalb aller übrigen Thurn- und Taris schen Poilbezlr,e a fl.
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Nassauischer Landtag.
Sitzung vom 22. Juli.
(Schluß.),
Hergenhahn (Fortsetzung):
Uebrigens scheint mir auch der Abgeordnete Naht übersehen zu haben, daß diese Versammlung keine richterliche Funktion hat, daher sie auch keine Untersuchungs- commission (aus ihrer Mitte), die doch eine richterliche wäre, ernennen kann.
M M. HH. Die Anarchie und der Terrorismus der Minderzahl tritt auch in unserem Lande immer mehr hervor. . Wahre, freie s Männer sollen nur noch heimlich in ihrer Mitte zu sprechen wagen dürfen, dieser Zustand mußte aufhören.
Es war und ist hohe Zeit, daß alle, welche Ruhe stören und die Anarchie herbeiführen, mit Energie un- terdrittkt werden, wenn nicht der ganze Staat zu Grunde gehen soll.
Schütz trägt in fürRahthöchst beleidigender Weise auf Uebergang zur Tagesordnung an. Er beklagt, daß das „jüngste Mitglied" auf seine „Jungfernrede" so viele überflüssige Zeit verwendet habe, das „jüngste Mitglied" hätte die Verhandlungen lesen sollen, dann würde das jüngste Mitglied uns nicht zumu- then, etwas, was schon entschieden ist, nochmals vorzunehmen. Das jüngste Mitglied rc. :c.! —
Raht antwortete mit völliger Ruhe, daß er den gereizten Ton nicht beachten wolle. Die 2 ersten Punkte seines Antrags erklärt er durch die Mittheilungen des Ministerpräsidenten für erledigt.
Was den 3ten Punkt anbelangt so sagt er: Es ist die Discussion auf ein falsches Terrain geführt worden, es ist stets von der materielle Begründung die Rede gewesen, davon spreche ich nicht, ich glaube nur, daß ein förmlicher Akt das Land beruhigen muß über diese Maaßregeln, welche eine wahre lex specialis, ein Ausnahmegesetz ist. Nur recht viele solche Ausnahmgesetze und wir haben bald keine Verfassung mehr.
Die „Reorganisation" ist, wie schon bemerkt, nur ein dunkles Wort, wenn nicht die Ausscheidung durch ein Gesetz erfolgt, so kann ich sie nicht billigen.
Eine richterliche Gewalt will ich der Kammer keineswegs beilegen, ich will nur ein Organ, welches eine Untèrsuchung über die Sachlage, über die Nothwendigkeit der Maaßregel führen soll.
Es soll auch über keine Person untersucht werden, es soll nur die Zustimmung der Kammer zu einer Aus- nahm-Maaßregel nachgeholt werden und hierzu müssen wir doch wissen, ob diese nöthig war. — Es ist schlimm, wenn man das kleine Land mit mobilen Colonnen regieren will.
Hergenhahn: Ich weiß nicht was das heißen soll mit mobilen Colonnen regieren. Sollten wir etwa mit Proklamationen regieren? Die Regierung bedurfte die Truppen und von fremden Truppen kann keine Rede sein, es sind deutsche Truppen. (Naht: das das Wort war nicht so gemeint, ich bin gut deutsch.) , Diese sonderbündlerische Gelüsten , in Nassau so kleine Revolutionen zu machen, müssen unterdrückt werden, die Regierung und nur sie hat darüber zu entscheiden, ob die hiesigen Truppen ausreichen. Eine lex specialis kann man es nicht nennen, durch die Maßregel ist die Verfassung aufrecht gehalten worden, also kann sie kein Ausnahmegesetz sein, mag auch der Abgeordnete Raht den Kopf schütteln.
Weiter spricht der Abgeordnete von dem ungeeigneten Einschreiten der Polizei, wollte etwa die Versammlung einschreiten?
Weil alle Mitglieder alles auf der Straße gesehen haben, darurn haben sie ohne Untersuchung den Dank bewilligt. Hätte der Abgeordnete Naht gesehen, was »orging, auch er hätte die Jndeinnetatsbill zugegeben. Ich kann diesen Antrag nur der Abwesenheit des Hrn. Raht zuschrciben, weil er vielleicht im Eilwagen seine Beobachtungen gemacht hat. — Mit dieser Partei, kann wa” ™$t parlaqrentiren. Ein Aufruf wird nicht mit känipft ^" â der Ausführung desselben bc- , Großmann entdeckt jetzt des „Pudels Kern", der igeiitllche Sinn des Raht'schen Antrags sei eine Mini
steranklage. Er hält es für auffallend und für eine A n m a ß u n g „ daß der Antragsteller derselben Versammlung zumuthet, einen reiflich überlegten Beschluß umzustoßen.
Was denn eine Untersuchung, die nicht gegen eine Person gerichtet sei, eine bloße enquéte, bezwecken solle? In der gegenwärtigen Zeit scheine ihm die Absicht jenes Gutdenkenden dahin gehen zu müssen, die Regierung bei Aufrechthaltung der Ordnung zu unterstützen. Naht habe die Sache nur vom Eilwagen aus gesehen. Er ignorire ganz den Kammerbcschluß der vorletzten Sitzung, dringend sei sein Antrag nicht, dringend erscheine ihm nur, daß die Kammer den gegebenen Institutionen einen festen Ausdruck gebe, sie zu Gesetzen mache.
Er trägt auf Uebergang zur Tagesordnung an.
Raht: Ich bedaure, daß die Sache in Persönlichkeiten übergegangen ist. Man sagt, ich habe die Verhandlungen nicht berücksichtigt, allein dies ist sehr wohl geschehen, ich habe gezeigt, daß sie ganz unzureichend und der Beschluß ohne Untersuchung gefaßt worden ist.
Hergenhahn: Der Abg. Raht sagte früher, er habe die Verhandlungen nicht gelesen, und jetzt führt er doch den Beschluß an.
Raht: Es ist von jeher das Verfahren der Regierungen gewesen, wenn man den Grundsätzen der Verfassung nicht nachkommen wollte, alsdann die Frage auf Persönlichkeiten zu übertragen. — Er führt nun an, daß in andern Kammern das Verfahren, wie er es vorschlage, bei einer Jndemnitätsbill ganz gebräuchlich sei.
Just i: Ich verwahre mich dagegen, daß in dieser Sache durch das Aufstehen ein förmlicher Beschluß der Kammer gefaßt worden sei, es war nur die Zustimmung zu einer Rede.
Wirth: Da die zwei ersten Punkte des Antrags des Herrn Deputaten Raht (die Entfernung der Reichstruppen und die Wiederbewaffnung der Bürgerwehr) durch die Erklärungen des Herrn Ministerpräsidenten erledigt sind, so wird der Hr. Abg. Naht sie wohl fallen lassen.
Naht: Vorausgesetzt, daß das Versprochene in Erfüllung geht.
Wirth: Nun, daran ist wohl, nach den Worten des Hrn. Min.-Präsidenten, nicht zu zweifeln.
Raht: Gewiß nicht, es könnte übrigens doch etwas dazwischen kommen.
Naht's Antrag fällt mit 10 Stimmen ( Rath, Jung, Lotichius, Wenkenbach I., Lang, Hehner, Müller U., Gödecke, Justi, Creuz) durch.
Nach Beendigung dieser Angelegenheit verliest Müller 11. den Bericht des zur Prüfung der Rathischen Wahl bestimmten Commission. Dieselbe berichtet, daß Alles in Ordnung und Naht deshalb definitiv zuzulassen sei, was auch die Kammer annimmt.
Hergenhahn bemerkt, daß der Bericht des Ausschusses nur das Resultat der Prüfung, nicht aber die Einzelheiten selbst enthalte, und daß immer nicht wisse, ob die neue Wahl nach einem Kammerbeschluß als Fortsetzung der früheren anzuschen sei (d. h. ob nicht neue Wahlmänner hätten gewählt werden müssen).
Es wird ihm von Wirth, Wenkenbach 1. und Naht erklärt, daß die Kammer, aber nicht die Regierung die Wahlen zu prüfen hätte. Er erkennt dies an und erklärt, es sei nur ein Aufmerksammachen auf 2 Punkte, nicht eine Anfechtung der Wahl gewesen.
Es folgte nun bei Gelegenheit des von Bertram verlesenen Ansschußberichts über den Einnahmeetat bei den Postregal eine lange, in ihren Einzelheiten unbe- bedeutende Debatte über die Aufhebung des Postcursus von Weilburg über Rennerod nach Hachenburg. Auf Ansuchen der Post sei zu diesem Zwecke eine Brücke gebaut worden und jetzt lasse die Post den Curö fallen. Wenn er auch nicht so rentabel sei, müsse ihn die Verbindung von Hachenburg mit dem Rhein wegen unterhalten, die besseren Strecken von Limburg nach Wiesbaden und das Briefporto gleiche dem bei besagter Strecke vielleicht entstehenden Nachtheil aus. — Die Kammer beschließe einstimmig, der Negierung den Wunsch zur Wiederherstellung dieses CurseS auszusprechen. —
ES wird alsdann bekannt gemacht, daß den Abge
ordneten in Landstandangelegenheiten Portofreiheit bewilligt worden sei.
Abg. Bertram trägt den Bericht übw den Einnahme-Etat vor, der von der Kammer angenommen wird. Außer den aus früheren Nachweisen bereits bekannten Mittheilungen über den Stand der Finanzen enthält der Bericht eine Uebersicht über die von der Regierung in den Jahren 1846 und 1847 unternommenen-Fruchtankäufe. Der Verlust an diesen Früchten berechnete sich im Januar 1848 auf ungefähr 291,000 ff, gegenwärtig aber stellt er sich wegen der seit dieser Zeit eingetretenen niedrigen Fruchtpresse auf 3 bis 400,000 fl. heraus Der Commissionsbericht erkennt an, daß diese Fruchtankäufe die Gefahren der Hungersnoth von dem Lande entfernt habe, allein er spricht gerechten Tadel über das Verfahren der Regierung bei diesen Ankäufen aus und trägt auf sofortige Entlassung des Consuls v. Rößler in Amsterdam an.
Lotichius: Werse man einen Blik auf die Acten über diesen Gegenstand, so könne man sich nicht genug wundern über die unerklärliche Oberflächlichkeit, mit der die Regierung diese Sache behandelt habe. Er beantrage eine strenge Rüge auszusprechen.
Siebert: Es sei weniger Oberflächlichkeit, als Unkenntniß, die Regierung habe sich in ein Geschäft eingelassen, von dem sie nichts verstanden habe.
Reg.-Com. Bertram führt aus, die Regierung dasselbe Schicksal gehabt, wie andere Staaten und Kaufleute; die Schuld liegt hauptsächlich an ungünstigen Conjnnktnren. cre wolle nicht bestreiten, daß Mißgriffe vorgekommen seien, allein wenn auch der Verlust sehr bedeutend sei, so dürste doch auch nicht übersehen werden, was der Commissiousbericht ja selbst hervorhebc, daß die Ankäufe segensreich für das Land gewesen seien; Aufstände und Unruhen wegen Theurung der Lebensmittel hätten im Herzogtum nicht statt gefunden. Die frühere Kammer habe die Regierung zu diesen Ankäufen ermächtigt, weil sie von ihrer Nothwendigkeit überzeugt gewesen sei.
Siebert weist auf grobe Fehler hin, welche die Regierung gemacht habe, besonders in den Verträgen mit Rößler in Amsterdam und H. B. Dresler in Frankfurt a. M. Er allein habe in der früheren Kammer dagegen gestimmt, die Regierung zu diesen Ankäufen zu ermächtigen.
Reg.-Com. Bertram: Von Rößler sei eine Entschädigung zu erwarten.
Nachdem noch mehrere Redner sich tadelnd ausgesprochen hatten, wird dieser Gegenstand auf den Antrag des Abgeordneten Wenkenbach I., da einmal das Unglück geschehen sei, so lasse es sich durch das Reden darüber nicht mehr ändern, verlassen.
Hierauf verliestReg.-Com. Werren ein Schreiben aus Mainz, daß die Reichstruppen erst zur Hälfte morgen früh, zur Hälfte Dienstag (nicht Montag, wie im Anfänge der Sitzung erklärt worden war) zurückkehren könnten, da die Anstalten zu ihrer Ausnahme in Mainz erst bis dahin vollendet sein würden.
Siebert: Der Abzug der Truppen könne nicht davon abhängen, ob sie in Mainz ausgenommen werden könnten, sondern ob sie hier überflüssig seien.
Wenkenbach I.: Es schiene, als ob man die Truppen hkerhergebracht habe, um in Mainz die Cascrncir repariren zu können.
Lang: Die Truppen seien von Mainz hierher gekommen, müßten also auch dort in ihren früheren Ouar- tieren sofort wieder untergebracht werden können.
Reg.-Com. Werren erklärt, er sei außer Stande, etwas Weiteres über die Verzögerung zu sagen. Uer eigens seien die Truppen in Wiesbaden so gut ausgenommen worden, daß es wohl auf einen Tag längeren Aufenthaltes nicht ankäme.
Deutschland.
Wiesbaden. Durch ein Versehen des Setzers ist gestern im ^-Bericht aus Frankfurt der Antrag^der Commission in oer Posener Frage zurnckgelaffen worden, weil er nicht im Manuskript geschrieben, sondern der Correspondent auf den beiliegenden gedruckten