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„âeiheit und ilccfit!"
JK 137 Wiesbaden. Sonntag, 23. Juli L8â8
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Den Reqiernngsentwurf zum Gemeinde- gefetz betreffend.
ES ist gewiß von dem größten Belang, daß die Grundsätze eines Gesetzes über die Verfassung und Ber. waltung der Gemeinden und über die Gemeindebürger- rechte vor der bevorstehenden Beschlußfassung durch die Stände der vielseitigen Erörterung unterworfen werden, und in diesem Betrachte würde auch der Beitrag in Nr. 129 dieser Zeitung, wodurch der Regierungsent- wurf gegen erhobene Einwürfe vertheidigt wird, ganz erwünscht sein.
Zu bedauern ist, daß der Verfasser durch Zurück- fiihrung der Debatte über einen gewiß sehr wichtigen Punkt dieser Gesetzgebung auf Persönlichkeiten seiner Arbeit nicht nur daS Verdienstliche, sondern auch daS Vertrauen in den objectiven Werth genommen hat. Die menschenfreundliche Anspielung aus häßliche Leidenschaften deS unterstellten Verfassers der Dillenburger Adresse, welche hie, nach allem und nicht die Ueberzeu- gung von der Richtigkeit der vertheidigten Sätze die ganze Eingabe veranlaßt hätten, kann wohl nicht gründlicher als durch die Bemerkung widerlegt werden, daß die in der Dillenburger Adresse vorgeschlagene Fassung des 8. 3 deS Entwurfs wörtlich so in dem lange vor dem Regierung-entwurf ausgearbeiteten in den M mist, rialacten befindlichen Entwurf eben desselben Verfassers enthalten ist. Mit weit mehr Schein könnte man daher, wenn man «nwürdigen Vermuthungen Raul» geben wollte, sagen, daß ver RegierungSvor- schlag aus persönlicher Abtwitzung gegen den Veifaffer des ersten Entwurfs von diesem abweiche, als uulgk- kehrt. Ganz leichtfertig erscheint diese Beschuldigung auch schon dadurch, daß der in der Dillenburger Adresse vertheidigte Satz ganz ebenso in der Bademschen Ge- meinbeoidnung — beiläufig gesagt, der freisinnigsten in Deutschland — vorkommt, also gewiß nicht erfunden ist, um den Verfasser deS Regierungsentwurfs zu ärgern oder herabzusetzen. Auch aus subjektiven Gründen war dieß durchaus unmöglich, theils weil der unverstellte Verfasser der Dillenburger Adresse kein Rache- gefühl und nicht den geringsten Grund dazu hat, theils weil er den Verfasser des Regierungsentwurfs durchaus nicht kennt. Kein Satz der Dillenburger Adresse enthält eine Spur davon, daß es der Versammlung um etwas anderes als um die Sache zu thun war, wovon die Bekämpfung der häufigen Rückfalle in daS alte System nicht zu trennen ist.
UebrigenS enthält der von demselben unterstellten Verfasser vorgelegte Entwurf des GemeindegesetzeS alle
den Gemeinden wünschenswerthen Bürgschaften dafür, henden Gesetzen abhängig gemacht ist. Bleibt es bei daß Jeder zu den Lasten derselben vollständig beige- | diesem Vorschlag, so müssen nach dem Regierungöentwnrs
zogen wird und die Aufnahme in die Bürgerschaft nur als eine Ehre und als einen Vortheil betrachten kann, so daß eS nur von der Gemeinde innerhalb der gesetzlichen Bedingungen der Aufnahmefähigkeit abhängen wird, wen sie der Ehre und der Vortheile des Bürgerrechts würdig finden will. Die Schranken zwischen Bürgern und Nicht - Bürgern fallen daher wohl zu Gunsten, aber nicht zum Nachtheil der Gemeinden; auch sehen diese die Schranke nicht gerne fallen, welche sie vor der Zuweisung von Leuten schützt, deuen die Regierung Panisbriese auf ihr Gemeindcvermögen gibt, wie die Falle sehr häufig vorgekommen sind.
Die Durchführbarkeit dieses von der würdigsten Stellung der Gemeinden ausgehenden Prinzips neben dem der Freizügigkeit und frnen Wahl des Aufenthaltsortes der deutsche» Staatsbürger, so wie der den Hei« mathlosen zu eröffnenden Möglichkett des Eintritts in eine Gemeinde ist in dem noch mcht besprochenen Theil des Gesetzes über die Geweindebürgerrechte nachzuwelsen. Heimathlose werden, nach Nm dahier vertheidigten System nicht „aus der Möglichkeit des Eintritts in eine Gemeinde ausgeschlossen," genießen aber auch nicht, wie nach dem System des RegrerungsentivurfS das Privilegium vor zuverlässigeren und der Gemeinde naher stehenden Leuten ohne alle Bedingung in die Gemeinde ausgenommen werden zu müssen.
ES gehört wohl ein sehr argwöhnisches Gemüth dazu, um in der Wahl deS Worts „Vagabund" statt der in dem Regierungsentwurf gebrauchte» Worte „Heimathloser" unv „Vagant" ein mit arger List gewähltes „Schlagwort" zu erblick- n, als ob ein Vagant etwas Anderes und Besseres wäre als ein Vagabund.
UebrigenS hat sich die Meinung in diesen Blättern in Nr. 100 und eine andere Besprechung des Entwurfs
kommt darin nicht vor, ausführlich keineswegs für — sondern g"gen — das System ves Enttvarfs ausge- sprechen, unv ausdrücklich Trennung dec Ortögemeinve von der EinwohnergtMkinve hauptsächlich aus dem Grunde gefvldert, „weil nur so daS Eorporatwnsgut vor fremdem Zuzug geschützt und jeder Gmeinbevürger sicher sei, daß nicht ein Schwarm von fnmven Zuzügern sich mit ihm in sein Besitzthum theilen werde."
Ebenso ist der bei oer Reichsversammlung vorliegende Entwurf der Grundrechte des deutschen Volks in §. 2 ganz in dem Sinne der D-llenburger Adresse abgefaßt, indem die Niederlassung, Erwerbung von Grunveigen» thum und Gewerbebetrieb für alle Deutsche frei — die Gewinnung d. h. Erwerbung des Gemeinvebürgerrrchts aber von dem in jedem Einzelstaat für Inländer beste-
auch Einwohner anderer deutschen Länder ohne Weiteres in das Gemeindebürgerrecht jedes OrtS, wo sie es wünschen, aufenommen werden, welches denn wohl zunächst die reichen Gemeinden sein werden. Der Regierungsentwurf steht olso nicht auf dem Entwürfe der Grundrechte, welches schon der Priorität nach nicht sein kann, sondern demselben direkt entgegen, welches schon daraus hervorgeht, daß nach Seite 689 des stenographischen Bericht- der Präsident Hcrgcnhahn mit Waiy und Laffaulr auS München ein Miuorttätserachten ausgestellt hat, wodurch mit Aenderung des Ausschußentwurfs der Grundsatz des Regierungsentwurfs in die Grundrechte ausgenommen werben soll.
Da aber das Reichsgesetz, dem sich jedes einzeln« Land ohne Weiteres zu unterwerfen hat, noch discutirt wird, so ist es hierbei wie bei allen andern Einrichtungen, über welche ein Reichsgesetz zu erwarten ist, deren hoffentlich recht viele sein werken, das Rathsamste, die Erörterung und Beschlußfassung in der nassauischen Ständeversammlung bis zum Erscheinen des Reichsge« setztS wenigstens hinsichtlich der einzelnen Sätze, die von dort ihre Norm erhalten werden, ganz auszusetzen.
M Zur Medieinal- Reform.
Daß die Medicinal.Reform dringend nothwendig, darin sind wir mit dem Berfaffex deS Aufsatzes in Nro. 130 der freien Zeitung ganz einverstanden, nur glauben wir, daß der dort ausgesprochene Wunsch, die Reform durch eine Generalversammlung sämmtlicher Aerzte oder deren Abgeordnete auszuführen, zu re» frommen gehören wird. Wir wollen daher die Presse, alS den einzigen Weg, auf dem etwas zu wirken ist, benutzen, um auf Oie großen Mängel der bestehenden Medicinalverfassung aufmerksam zu machen.
Es sind nach unserer Ansicht zwei Hauptforderungen, welche die nassauischen Aerzte mit vollem Rechte an den Staat stellen können: die Auchebung aller Verordnungen, welche daS Studium der Medicin, das an sich schon das kostspieligste ist, unnöthig erschweren und vertheuern, und die Garantie einer solchen Einnahme, welche im Verhältniß steht zu den Anforderungen, welche man j tzt an die A rzte macht. Zur Erreichung diese- ist nach unserer Ansicht folgendes nothwendig:
1) die Bestimmung des Realgymnasiums, an dem alte Sprachen übrigens nicht ausgeschlossen sein sollen, zur Vorbereitungsschule für Mebiciner. Durch die hier erlangten naiurwissenschaftllchen Kenntnisse wird das Studium auf der Universität erleichtert und abgekürzt.
Die Backwoodsmen Nordamerikas.
(Schluß.)
Der Backwoodsmann kennt aber jeden Menschen ans fünfzig Meilen im Umkreis, und nichts ist ihm daher unwahrscheinlicher, unglaublicher, als von einem Europäer erzählen zu hörender habe in der Stadt jahrelang ein und dasselbe Haus bewohnt und die Leute nicht kennen gelernt, welche ihre Zimmer über oder unter ihm hatten.
Die Anlegung von Schulen ist natürlich in jenen wilden Wäldern mit sehr viel Schwierigkeiten verknüpft und nur da, wo die Ansiedlungen schon so dicht sind, um nach einem Mittelpunkt, in einer Entfernung von fünf Meilen etwa, achtzehn bis zivanzig Kinder zusammenzubringen, erbauen die „Nachbarn" eine gewöhnliche Blockhütte, engagiren irgend einen Durchreisenden, der mehr als sic versteht, zum Schullehrer, und schicken ihre Kinder Morgens mit einem kleinen Blechtopf, in dem sich ihr Mit- tagsessen befindet, zu Pferde in das Schulgebäude, von dem sie Abends wieder zurückkehren. Der Schullehrer wohnt dann abwechselnd und wochenweis bei den verschiedenen Eltern der Kinder. Tansende werden aber natürlich dabei aufgezogen, die gar keinen Unterricht gc- nießen, und bei einer Bevölkerung von 14,000,000 freien, weiften Menschen, unter denen 7,000,000 von und über zwanzig Jahren befinden, sind unter diesen letzter» 549,693,
welche weder schreiben noch lesen können, und ihre Ramen wie die Ritter in uralten Zeiten mit einem + bezeichnen.
Wozu bedarf aber auch der Backwoodsman der Schreibekunst — höchstens um seinen Namen unter einen Wechsel zu setzen, wenn ihm einer der Yankee-Uhrenhändler, welche die abgelegesten Rodungen mit ihren kleinen Wägen aufsuchen, eine seiner Hvlzuhrcn aufgeschwayt hat; Briefe schreibt er doch nicht, Contracte werden auch nicht ausgestellt und wenn er Axt und Büchse richtig zu führen vermag, ist er in jenen Wäldern der rechte Mann.
Daß sie sich aber in jenen Wäldern auch wohl befinden, verbürgt wohl schon die Thatsache, daß Städter sehr häufig in den Wald ziehen, und sich diesen Waldbewohnern anschließen, ein ächter BackwovdSman aber gar nicht daran denken würde sein Lager anch nur in der Nähe einer Stadt aufzuschlagen. Er weicht der vorrück- enden Civilisation auf bas sorgfältigste aus, und mag 1 schon, wenn das nur irgend angeht, nicht einmal die Viehglocken einer anderen Heerde in seiner Nachbarschaft hören.
Es sind übrigens gutmüthige, freundliche Menschen, die, wenn sie auch das Messer an der Seite tragen, doch selten aus freien Stücken einen Fremden beleidigen und sich gar sehr verschieden von den rauflustigen, renommi- renden Kcntnkiern oder den Mississippi-Bootsleuten zeigen; beleidigt hält aber der Backwovdsman weder Stahl noch Blei lange zurück, und so treu er auch mit dem Freunde
Noth und Gefahren theilt, so rachsüchtig ist er später gegen den Feind.
Das mag denn auch wohl das keineswegs begründete Gerücht in Umlauf gebracht haben, baß die Bewohner Backwoods stets bis an die Zähne bewaffnet gingen, es ist dies aber keineswegs der Fall, uud das Bowie- oder breite Jagdmesser gewöhnlich nur der Begleiter der Jäger. _
Daß es jedoch iu den wilden Waldstrecken des noch wenig bewohnten Arkansas auch viel sehr schlechtes Volk gibt, was dann eben diesen ehrenvollen Namen trägt, und größtentheils nur von Raub und Pferdediebstahl lebt, ist gewiß, in ncurer Zeit jedoch haben |7d> die Bürger der westlichen Staaten eifrig bemüht, den schlechten Ruf, in welche jene Buben ganz Arkansas brachten, tunt ihre Bestrafung und Vertreibung zu vernichten; jenes Gesindel ist schon jetzt größtentheils nach Texas, ja theilweise auch dort wieder hinaus getrieben, unv nicht langer werden sie den ehrenwerthen Namen der B a ck w o o d s in e n schänden dürfen.
Louis Touronne.
Novelle aus den Zeiten der ersten franzöfischen Revolution.
Von Hermann Schulze.
ES war gegen Ende Mai des Jahres 1789.
Ludwig XVI., König von Frankreich, ging verdrieß«