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„âerhert und Recht!u
^ FA^ Wiesbaden. Donnerstag, 20. Juli L8L8.
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Nassauischer Landtag.
XVI. Sitzung, am 14. Juli.
(Schluß.)
Wenkenbach I. verliest den Antrag gegen daS unbedingte Veto und die Rechtfertigung desselben.
Die Letztere besteht in einer Verneinung der beiden Fragen:
1) Besteht die Verfassung vom 1. —2. September 1814 noch zu Recht?
2) Ist das unbedingte Veto der Regierung mit dem Grundsätze der Volkssouveränität vereinbar?
Zu 1) Jede Revolution sei gegen das bestehende Staatsgrundgeseß gerichtet, welches dadurch aufgehoben werde. Die Verfassung bestehe daher nur noch insoweit als sie mit den durch die Revolution zur Anerkennung gebrachten Grundsätzen vereinbarlich sei.
Zu 2) Der durch die Revolution zur Anerkennung gebrachte Grundsatz sei der der Volkesouve- ränität. Die Kammer habe ihn in der Sitzung Vom 21. v. M. ausdrücklich anerkannt. Mit der Volkssouveränität aber sei ein absolutes Veto nichtvereinbar, welches die gesetzgebende Gewalt des Volkes geradezu vernichte. Wohl aber sei ein Suspensiv-Veto unter Umständen mit dem Begriff der VolkSsouveränität zu verneinen, wesshalb man der Regierung anheimgebe, ein solches zu beantragen.
' Wenkenbach und Justi widerlegen ihn. Ein Suspensivveto sei eigentlich gar kein Veto, sondern bloß eine Deliberationsfrist.
Werren. In jener Sitzung vom 6. d. M. sei von einem absoluten oder Suspensiv-Veto gar keine Rede gewesen. Wenkenbach habe den Ausdruck „Veto" ge. braucht und er (Werren) habe ihn wiederholt. In Wirklichkeit habe eS sich aber nur um eine Deliberatlons- frist gehandelt.
Lang. Werren habe das „Veto der alten Verfassung" vertheidigt, das sei unbezweifelt ein absolutes. Der dermaligen Kammer gegenüber aber bestehe die alte Verfassung nur insoweit, als sie aus Gründen der Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit noch anerkannt werden müsse.
Wolle man die alte Verfassung noch unbedingt gelten lassen, so würden wir die Früchte der Revolution niemals genießen. Nach der alten Verfassung bestehe ein unbedingtes Veto. Wolle man . das consequent durchführen, so könne von Neuerungen gar keine Rede sein.
Wolle die Regierung im Augenblick keinen Gebrauch davon machen, so müsse man doch vor Allem an die Zukunft denken. Die Kammer müsse ihre rechtliche Stellung sichern, sonst könne und werde das Volk kein Vertrauen zu ihr haben.
Er beantrage, daß über den Antrag Wenkenbachs sogleich und ohne ihn an einen Ausschuß zu verweisen, abgestimmt werde. Dern die Sache sei einfach und eilig.
Werren. Wenkenbach habe in der Sitzung vom
6. d. M. gegen das Veto übn Haupt gesprochen. Lang spreche nun bloß gegen daS absolute Veto, welches im Geiste der alten Verfassung liege. Da der Geist der öffentlichen Verhältnisse sich geändert habe, so müsse natürlich aus dem absoluten Veto ein relatives werden. Im klebrigen verwahre er sich aber gegen Anerkennung dessen, was Lang gesagt habe.
Lang: Die Regier»> g habe bisher auf den Grund der alten Verfassung von dem absoluten Veto Gebrauch gemacht. Die Kammer müsse ihr aber dasselbe unbedingt anerkennen, denn die Kammer stehe nicht auf dem Boden der Constitution und wenn sie der Regierung das Veto nicht anerkenne, dann mache sie sich es damit unmöglich, die beabsichtigten Neuerungen durchzuführen.
Leisler: Was denn?
Mi'ler 2.: Eine Forderung des Gläubigers an seinen Schudner. (Bravo! auf der Gallerte.)
Werren: Wozu die Sündenregister der alten Regierung? Die dermalige Regierung sei eine ganzan- rc.e und habe die F.h>?r der frühern nicht zu verantworten.
Lang: Wo ist denn der Sprung?
Fuller 2.« Die jetzige Regierung (M die Vor
rechte der alten Verfassung für sich, also will sie auch dasselbe für die frühere Regierung.
Werren verwahrt sich wiederholt gegen die Identität der früheren und der dermaligen Regierung mit den Worten: „Setzen Sie die frühere Regierung in Anklagestand!"
Gergens: Die angeregte Frage sei
1) vvrgreiflich (weil man die Verfassung im Ganzen machen solle.)
2) unpraktisch. In der alten Verfassung steht kein absolutes Veto und Werren habe das Wort blos im Sinne einer „Deliberationsfrist" gebraucht. Das ausschiebende Veto ist eine Wohlthat für das Volk.
Justi: Die wahre Stellung der Kammer müsse endlich grundsätzlich festgestellt werden und eS müsse eine Garantie gegen das Mißtrauen geschaffen werden, welches das Volk gegen die Regierung habe. Die Geltendmachung der Volksrechte am 4. März sei gewiß keine „verfassungsmäßige" gewesen, sie sei der eiste Art des souveränen Volks. Die alte Verfassung sei bloß von Fürsten ausgegangen. Jetzt aber sei der Wille des Volks die Quelle der Gesetzgebung.
Wenkenbach I. Der Vorwurf von Seiten Her- genhahnö „einer absichtlich täuschenden Darstellung" weise er mit Indignation zurück.
Hergenhahn. Er habe diesen Ausdruck nicht auf Wenkenbach bezogen.
Wenkenbach 1 Die Regierung wolle die Kam- merbeschlüsse nur bann vollzieht, wenn sie mit dem Wohl des Landes vereinbar seien. Darüber habe aber nicht die Regierung sondern die Kammer zu entscheiden. Was die Ansichten der Regierungecommission anlange, so seien die begreiflich, sie sprächen als Cicerones pro domo.
Hergenhahn widerspricht diesem.
Lang verwahrt sich gegen die Verdrehungen der von ihm ausgestellten Sätze und sagt unter anderm: Was den Charakter des 4. März anlangt, so könne man denselben richtig auffassen, auch wenn man die Ereignisse nicht mitellebt habe. Indessen hätten auch andere am 4. März mitgewukt als der Ministe, ialprä- sidknt.
Nachdem nochmals Hergenhahn im entgegengesetzten Sinne gesprochen, spricht Wenkenbach).: Ich, der ich mitten im Volk stehe, weiß wohl sehr gut, was das Volk will. Das Volk will vor Allem die übermäßige Gewalt der Regierung beschränkt sehen.
Ruf nach Abstimmung:
Lang'ü Antrag auf sofortige Entscheidung ohne Ausschußbericht wird mit 22 Stimmen gegen 12 ab- gelehnt.
Deutschland.
Wiesbaden, 18. Juli. „So mußte es kommen!" rufen Viele. „Das haben wir den Wühlereien der Demokraten zu verdanken!" Aber wahrlich, wir müssen gestehen, das ist eine Schuld, die man, wenn nicht böswillig, dann jedenfalls verblendeter Weise einer Partei ausbürdet, die in ihrer Gesammtheit daran nicht den mindesten Theil hat. — W<nn wir gern zu- gestehen, daß die Handlungsweise des Arbeiter-Vereins in Betreff der Einmischung in eine militärische Disci- plknarmaßregel eine unkluge, und, sofern es begründet ist, daß von einem Mitgliede der Deputation eine Drohung ausgesprochen worden, diese Drohung eine derbe Zurechtweisung verdiente, obgleich sie uns aus dem Munde Dessen, der sie ausgesprochen haben soll, mehr noch eine Lächerlichkeit und Albernheit bedünkt, — so würde dennoch die ganze Sache sich in Nichts aufgelöst haben, wenn nicht der unverantwortliche Mißgriff be, gangen worden wäre, daß man Generalmarsch geschlagen. — Aus diesem einen Mißgriffe entwickelten sich alle die weiteren beklagenswerthen Folgen. —
Seit einigen Stunden haben wir preußische und österreichische Truppen in der Stadt. Heute Morgen um 7 Uhr rückten dieselben hier ein, und besetzten alle öffentlichen Platze, sowie die Eingänge unserer Stadt. Die militärische Besatzung besteht aus einem Regimente Preußen und einem Regimente Oesterreichcr; Alle haben
scharf geladen und gehen mit gespannten Hahnen einher. — Auf der KursaalSwiese und auf der Biebricher Chaussee sind Kanonen aufgefahren; die bereit gehaltenen brennenden Lunten beweisen, daß sie nur des Winkes gewärtig sind, Tod und Verderben auf unsere Stadt zu schleudern. —
Gleich nach erfolgtem Einrücken der Truppen wurde zur Entwaffnung der Bürger geschritten. Es handelte sich jetzt nicht mehr um Entwaffnung einzelner Compagnien, sondern um Entwaffnung der ganzen Bürgerwehr.
Zur Rechtfertigung dieser Maßnahme hat das Staats- mtnisteriuin nachfolgende Proklamation erlassen:
Nachdem die Bürgerwehr der hiesigen Stadt bei den Ereignissen der letzten Tage nicht im Stande gewesen ist, die öffentliche Ordnung aufrecht zu halten, nachdem sie sich Gefangene hat entreißen lassen, und Einzelne sowohl als ganze Abtheilungen in offener Widersetzlichkeit gegen ihre Führer sich aufgelehnt haben, sind zur Verstärkung unsers in geringer Anzahl "gegenwärtigen Militärs Reichetruppen aus Mainz hierher beordert worden, um die Ordnung wieder herzustelleu und den von der Reichsgewalt ausgesprochenen Landfrieden aufrecht zu halten.
Die Bürgerwehr wird sofort neu organisirt werden, und ist zu dem Ende die Ablieferung sämmtlicher Gewehre erforderlich.
Von den Bürgern Wiesbadens wird erwartet, daß sie sich dieser Maßregel, welche unsere Freiheit nicht gefährden, sondern sichern soll, willig unterordnen und anschließen.
Wiesbaden, den 18. Juli 1848
Herzog!. Nass. Staatsministerium. Hergenhahn.
Bereits sind mehrere Verhaftungen vorgenommen worden. — Oswald Diez und Dr. Gräfe sollen sich der abermaligen Verhaftung durch schleunige Entfernung von hier entzogen haben. —
Aus dem Aarthal, 12. Juli. Die letzten Auftritte in Diez vom 8. und 10. Juli noch einmal an- zuführen, wäre überflüssig, da ihrer schon bereits in diesem Blatte gedacht wu de, doch können wir es nicht unterlassen, noch einige darauf bezügliche Details au- zuführen, da sie sehr zum Verständniß und zur Charakteristik der Diezer beitragen. Als nämlich die wilde Rotte eben vollauf damit beschäftigt war, die Turnkneipe zu demoliren, und nach Pikkeln rief, um schneller damit fertig zu werden, wollte einer der saubern Herren nach Hause eilen, um Schwefel zu holen, und die Belagerten, deren er einige im Keller versteckt wähnte, mit Schwefeldampf zu ersticken. Dieser saubere Patron, $err L., ist übrigens Mitglied des Stadt- vorstandes, und man scheint gar keinen Anstand zu nehmen, ihn auch ferner mit diesem Ehrenamt betraut zu lassen, und sich theilweise nicht zu scheuen, ibn als College» zu begrüßen. Anderwärts würde man sich längst bemüht haben, solche Leute aus dem Stadtvorstand zu entfernen, allein hier beeilt man sich gar nicht damit, denn man hält hier solche Männer für Ebren- mânner, und eS ist ein verdienstliches Werk, ein halbes Dutzend der Spitzbuben, — mit diesem Ehrentitel bezeichnet nämlich'der schlechtere Theil der feinen Welt in Diez die Turner — in das Jenseits zu befördern, ja einige Aristokraten sprachen aus, es sei Schade, daß den Leuten ihr Anschlag nicht gelungen sei, man hätte sie besser unterstützen müssen, ein gewisses Fräulein äußerte sich sogar, man müsse allen Turnern die Halse abschiieidkn. Einen weitern Beitrag zur Sittengeschichte von Diez bildet aber noch folgendes: Noch nicht zufrieden damit, daß sie die Turnerkneipe demolirt hatten, und erbittert darüber, daß sich die belagerten Turner durch ihr besonnenes Verhalten ihren anatomischen Untersuchungen entzogen hatten, zogen die Ruhestörer den Montag Nachmittag mit Seiten bewaffnet auf den Turnplatz und hieben die sämmtlichen dort ausgestellten Apparate zusammen. Mittlerweile wurde General- manch geschlagen, und die Bürgerwehr unters Gewehr gerufen. Eine Abtheilung derselben rückte schnell auf den Turnplatz, viele unter ihnen hätten aber lieber die Turner angegriffen, als die Rädelsführer arretirt; ja die Justiz war plötzlich so höflich geworden, daß sie anfiiig, mit einem der Anführer zu unterhandeln, als er sich weigerte, in Arrest zu gehen, und man erwartete jeden Augenblick die Worte: „Wollen sie nicht so gütig sein und sich gefälligst in das Gefängniß bemühen," da riß aber einem der Wehrmänner, (einem Turner) die Geduld, er sprang dazwischen, und rief: „Hier wild nicht unterhandelt, fort.mit ihm in Arrest."