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Wiesbaden. Sonnag, 1«. Juli

WB.

Die ,$reie Zeitung" erscheint täglich in einem Bogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H W Ritter- auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. - Der Abonnements-Preis vom 1. Juli an beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden 1 fl. 45 h., halbjährig 3 fl. 30 kr.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogthums Nassau, des Großherzogthums Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhesstschen Provinz Hanau halbjährig 4 fl. 30 kr, innerhalb aller übrigen Thurn- und Taris'schen Postbeprke 5 fl -

Inserate werden bereitwillig ausgenommen. Die Jnserations-Gebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

jg^gg5* Vielseitig geäußerten Wünschen zu entsprechen, haben wir uns entschlossen, außer dem halbjährigen nunmehr auch ein vierteljähriges Abonnement zum verhâltnißmäßigen Preise eintreten zu lassen.

71. und letzte Sitzung der deutschen Buu- desverfnmmlung vom 12. Juli 1848

Nachdem Se. kaiserliche Hoheit der Erzherzog-Reichs- Verweser diesen Vornnttag aus der Paulskirche in seine Wohnung zurückgekehrt war, verfügte sich Höchstverselbe sodann, von einer (aus dem k. k. Präsidialgesandten, dem königl. sächsischen, königl. würtembcrgischen, königl. hannover'schen und dem stimmführenden Gesandten der freien Städte bestehenden) Deputation des Bundesta­ges geleitet, in das Bundespalais.

Dort, in der Mitte der Bundesversammlung an- gekommen, nahm Se. katserl. Hoheit nachstehende Adresse der Bundesversammlung entgegen, welche der Bundes- Präsidialgefandte in Gegenwart der sämmtlichen Ge­sandten, ingleichen der Mitglieder der Militärcoinmission und einer großen Anzahl von Zuhörern, die sich bei dieser Feierlichkeit eingefunden hatten, darunter viele Mitglieder der Nationalversammlung, in öffentlicher Versammlung vorlas:

Durchlauchtigster Herr, Erzherzog-Retchsverweser!

Die Nationalversammlung, die Vertreterin des deutschen Volkes, hat Eurer Kaiserlichen Hoheit, dem von ihr erwählten Reichsverweser, eben erst in feier­licher Stunde ihre Huldigung dargebracht. Mit lautem Jubel hat sie ausgesprochen, daß sie Deutschlands Recht und Deutschlands Freiheits die Unabhängigkeit, die Ehre und die Macht des deutschen Volkes Eurer Kaiserlichen Hoheit vertraue.

Die Bundesversammlung war es, die Sie, erlauch­ter Prinz, an dem denkwürdigen Tage Ihrer Wahl auch im Namen der deutschen Regierungen als Reichs- verweser freudig begrüßte. Sie sah ihre Wünsche er­füllt, indem Eure Kaiserliche Hoheit das Amt eines Reichsverwesers anzunehmen erklärt haben, und mit großer Befriedigung hat sie es vernommen, daß Sie, hoher Fürst, auf den Ausdruck des Vertrauens, womit sämmtliche deutsche Regierungen Ihnen entgegen kamen den entschiedensten Werth legten.

Eure Kaiserliche Hoheit treten an die Spitze der provisorischen Centralgewalt, jener Gewalt, geschaffen auf den Wunsch des deutschen Volkes, um für die all­gemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bun­desstaates zu sorgen, seine bewaffnete Macht zu leiten und seine völkerrechtliche Vertretung auszuüben.

Nach der Verfassung Deutschands war die Bun­desversammlung berufen und verpflichtet, die Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Vaterlandes zu wahren, den Bund in seiner Gesammtheit vorzustellen, und das beständige Organ seines Willens und Handelns zu sein; Sie war berechtigt, für die Aufrechthaltung friedlicher und freundschaftlicher Verhältnisse mit den auswärtigen Staaten Sorge zu tragen, Gesandte von fremden Mäch­ten anzunehmen, und an sie im Namen des Bundes Gesandte abzuordnen, Unterhandlungen für den Bund zu führen und Verträge für denselben abzuschließen.

Der Bundesversammlung war cs übertragen, die auf das Militärwesen des Bundes Bezug habenden mi­litärischen Einrichtungen und die zur Sicherstellung seines Gebietes erforderlichen Vertheidigungsanstalten zu be­schließen und zu überwachen, über Krieg und Frieden zu entscheiden.

Die Bundesversammlung überträgt Namens der deutschen Negierungen die Ausübung dieser ihrer ver­fassungsmäßigen Befugnisse und Verpflichtungen an die provisorische Centralgewalt; sie legt sie insbesondere mit dem Vertrauen in die Hände Eurer kaiserl. Hoheit, als deS deutschen Reichsverwesers, daß für die Einheit, die Macht und die Freiheit Deutschlands Großes und Erfolgreiches erzielt werde, daß Ordnung und Gesetz, lichkeit bei allen deutschen Männern wiederkehre, und daß das deutsche Volk der Segnungen des Friedens und der Eintracht dauernd sich erfreue.

Die deutschen Regierungen, die nur das wohlver­standene Interesse deS Volkes kennen und beachten, sie bieten .freudig die Mitwirkung zu allen Verfügungen

der Centralgewalt, die Deutschlands Macht nach Außen und im Innern begründen und befestigen sollen.

Mit dieser Erklärung sieht die Bundesversammlung ihre bisherige Thätigkeit als beendet an, und die Ge­sandten erneuern den Ausdruck ihrer persönlichen Hul­digung für Eure kaiserliche Hoheit den deutschen Reichs­verweser.

Frankfurt, den 19. Juli 1848."

Diese Adresse wurde von Seiten Sr. kaiserl. Hoh. des Erzherzogs-Reichsverwesers mit folgender Gegen­rede erwiedert, die Höchstverselbe nachher dem BundeS- präsidialgesankten schriftlich überreichte:|

/.Hochgeehrteste Versammlung!

Indem Ich heute daS wichtige Amt eines Reichs- verwesers antrete, kann Ich nicht umhin, in Gegenwart dieser Hohen Versammlung Meinen Dank auszudrücken für das Vertrauen, welches mir sämmtliche deutsche Re­gierungen durch ihr Organ bei dem Anlässe Meiner Wahl zu diesem wichtigen Amte zu erkennen gegeben haben. Die Art und Weise, mit welcher die Hohe Bundesversammlung Mich an dem denkwürdigen Tage Meiner Wahl im Namen der deutschen Regierungen als Neichsverweser zu begrüßen sich beeilt hat, verdient meine besondere dankbare Anerkennung.

Ich übernehme nunmehr die von der Bundesver­sammlung Namens der deutschen Regierungen an die provisorischen Centralgewalt übertragene Ausübung ihrer bisherigen verfassungsmäßen Befugnisse und Verpflich­tungen mit dem Vertrauen auf die thätige Mitwirkung der Regierungen zu allen Verfügungen der Central- Gewalt, die Deutschlands Macht nach Außen und im Innern erstarken uud befestigen soll. In diesem Ver­trauen erblicke ich eine sichere Bürgschaft für Deutsch­lands künftige Wohlfahrt."

Als Se. kaiserl. Hoheit diese Rede geendet hatte, wurden Höchstdemselben die Gesandten der einzelnen deutschen Bundesstaaten, sowie die Mitglieder der Mi­litärkommission, und zwar Erstere durch den Präsidial­gesandten, Letztere durch den Vorsitzenden dieser Com­mission, Generalmajor Grasen von Nobili, vvrgrsteUt, hierauf aber der Erzherzog - Neichsverweser von den sämmtlichen Mitgliedern der BuneeS-VersammIung und der Militär-Commission in den russischen Hof zurück- geleitet.

Mit dieser öffentlichen Sitzung, welche als Plenar- Sitzung zu gelten hat, hat die bisherige Thätigkeit der Bundesversammlung ihre Erledigung gefunden.

Von der Nothwendigkeit der Partheien und der daraus fließenden Nothwendigkeit der

Toleranz.

Aus der goldnen Grafschaft, 10. Juli. Für Einen, der sein deutsches Vaterland liebt, und dessen Größe und Ehre unter jeder Bedingung anzustreben sucht, ist cs ein wahrhaft betrübender Anblick, wie gegenwärtig die deutsche Nation in zweifach so gehässig sich anfein- dende Feldlager gespalten wird.

Daß die Parteien bestehen, ist uns nicht unange­nehm, denn in jedem großartig bewegten Staatsleben müssen nothwendig Parteien hervortreten, und es kann nur ein gut- aber schwachmüthiger Wunsch der Senti­mentalität (Weichherzigkeit) genannt werden: eine ganze Nation möchte doch in allen großen Dingen einer Mei­nung sein.

Nein daS Leben beruht im Gegensatz, und nur der Kampf bringt uns Früchte: die Einförmigkeit und Eiperleihett der Meinungen aber verdummt. Wir wie­derholen daher die Thatsache, daß Partheien vorhanden sind, beklagen wir also keineswegs: nur die Art und Weise, wie diese Parteien sich befehden.

Viele, nur gar zu viele Deutsche haben auch jetzt noch keine Partei ergriffen, und kümmern sich um das Wohlergehen und den Glanz des Vaterlandes gar nicht. Wenn diese Menschen nur behaglich ihren Geldsack fül­len, so wie gut essen und trinken können, so machen sie an das Leben keine weitern Ansprüche und sie lassen

sich, wenn man ihnen die genannten Genüsse garantirt, auch daS Türkenthum gefallen. Die aber, die wahrhaft und ehrlich Partei ergriffen haben, welch n Deutschlands Wohl am Herzen liegt, sind darin einig, daß Deutsch­land eine große Einheit bilden, und daß dieser letzteren zur Grundlage die Freiheit dienen müsse; allein darin, wie das genannte Ziel das freie einige Deutschland zu erstreben sei, gehen sie auseinander. Die Einen die Republikaner wollen einmal, daß die Centralge- walt je auf eine Reihe von Jahren in der Hand eines Mannes niedergelegt sei, der nicht gerade aus der Für­stenkaste hervorgegangen zu sein brauche, der genommen werden müsse aus den edelsten und fähigsten MämWtz, einerlei, ob diese Männer in fürstlichen Windeln gebo­ren, oder in der zerfallenden Hütte des Elends; sie wollen ferner, daß man jedem deutschen Einzelstaate das Recht gewähre, sich eine Verfassung zu geben, wie er sie wünsche. Die Andern, die sogenannten Constitutionellcn, oder richtiger Royalisten (nicht aber Monarchisten, denn auch die Republikaner wollen einen Monarch, d. h. einen, der allein regiert, nicht aber einen solchen, welcher durch die Zufälligkeit der Geburt, sondern die Wahl freier mündiger Männer zum Regiment berufen wird) halten die Einheit und Freiheit Deutschlands nur dann für möglich, wenn Deutschland einen erblichen Kaiser erhält, und sie wollen den einzelnen Staaten nicht die freie Befugniß einräumen ihre eignen Angelegenheiten bezüg­lich der Versassungs frage selbstständig zu ordnen. Diese beiden Ansichten mußten sich nothwendig bilden, und es ist gut, daß sie sich gebildet haben; allein sehen dieses die Parteien, welche diese oder jene Ansicht zu der ihri­gen gemacht ein? Bewahre Gott! beide Parteien ver­folgen sich auf's gehässigste und keine will die andere als solche achten und anerkennen.

Was hilft es aber, frage ich Euch, vor feststehenden Thatsachen die Augen zu verschließen? Ist es klug von den Royalisten, den Männern des Erbrechts zu behaup­ten, es gäbe keine Republikaner, sondern nur Anarchisten?

Die Republikaner machen hauptsächlich ihren Geg­nern den Vorwurf der Feigheit, ein Vorwurf, welcher in seiner Allgemeinheit nur lächerlich ist; allein sie be­streiten doch nicht geradezu den Gegnern die Berechti­gung. Die Royalisten aber nennen die Republikaner nur mit den verächtlichsten Schimpfwörtern und legen ihnen wahrhaft grauenhaften Unsinn zur Last.

So schämen sich viele der Royalisten nicht, die Re­publikaner, bei welchen es allerdings, wir bei jeder Par­tei Dummköpfe und schlechte Bube» gibt, welche viel­leicht die Wahrheit, daß das Gesetz in keiner Verfassung so unbedingt ängebetet uud heilig gehalten werden muß, als in der Republik keineswegs kennen mögen vorzuwerfen, die Letztern wollten die Güter theilen und die Blutgerüste zur Herrschaft bringen!!

Solche schändliche Verdächtigungen müssen eine maß­lose Erbitterung hervorrufen, und machen es zuletzt unmöglich, auf dem vernünftigen Wege der Discussion der Wahrheit den Sieg zu verschaffen. Hört es, ihr Royalisten, die ihr schamloses Lügen zu eurem Geschäfte gemacht habt ihr facht in eurer Blindheit und Wuth mehr den Krieg an, als die Republikaner, welche ihr doch stets für alles Unheil in Deutschland verant­wortlich macht. Lasset ab von diesem gehäfsgen Trei­ben! Und ihr Republikaner hütet Euch, alle Royalisten feige Knechte zu nennen, da ihr durch solche Vorwürfe, welche in des Mannes Ehre so tief emschneiden, eine Verständigung und Vereinigung ganz ungemein èr-chwnt.

Zur Medicinal-Reform.

II.

Es geht schon seit einiger Zeit das Gerücht, daß man wirklich allen Ernstes an eine Verbesserung un­seres MedicinalwesenS denke, und dahin einschlagende Reformen beabsichtige, r Uem es scheint, daß man da­bei den alten Weg der Bürokratie gehen will, indem man zuerst die Gesetze macht, und dann von oben herab befiehlt, sie als Verbesserungen zu betrachten. Dadurch, daß man so ohne Weiteres von Einigen, ohne die