wandelte. Obgleich man an andern Orten mehrere Emeuteu im Entstehen erstickte, so fuhr man doch mit Verhaftungen fort, und verurtheilte auch Feargus O'Connor wegen einiger Artikel des „Northern ^rar , zu 18 Monat Gefängniß in York Castle, von denen er 16 Monate absitzen mußte. ,. -
So verfolgt und gequält von den Whfgs, hießen die Chartisten die endlich herankommenden Wahlen von 1841 auf6 freudigste willkommen, indem sie nch überall zusammenrotttten um die Whigs zu strafen, den Tones so sehr in ihrem Kampfe halsen, daß erstere das Feld räumen mußten und Sir Robert Peel siegreich aus den Schild erhoben wurde. Unter seiner Verwaltung hatte 1842 jener große „Turn-out", jene Arbeitseinstellung der Fabrikprol. tarier, statt, welche für einen Augenblick alle gesellschaftlichen Einrichtungen Englands wahlhast mit dem Untergang bedrohte; die Chartisten hatten diese Revolte nicht hervorgerufen; —sie wurden aber verantwortlich dafür gemacht, indem man neun und fünf«« ihrer Führer arrretirte; darunter O'Connor, William Hill, Dr. M. Donall, Leach, Beesley, West u. s. w.; ich selbst gehörte zu den Verhafteten. Die Vertheidigung der Gefangenen schadeie indeß den Verfolgern so sehr, daß auf das Verdikt gegen die Chartisten nie eine Strafe folgte. '
Auf's neue aufgehalten, nahm die Agitation nichts destoweniger ihren Fortgang, und im Frühzahr 1842 brachte man abermals eine Petition in Betreff der Charter vor das Unterhaus, einen Akt mit drei Millionen Unterschriften. Natürlich wurde er wieder voll Verachtung entgegengenommen. Eine Verbindung der Whigs mit den betrogenen Protektionisten brachte dann Sir Robert Peel zum Sturz, und die Whigs von Neuem in's Amt. Sie versprachen, gemäßigte aber fortschreitende Reformer zu sein, und heuchelten große Sympa- thieen für Irland, indem sie jeden Versuch, dieses unglückliche Land durch Zwangsmaßiegeln zu regieren, für falsch und infam erklärten. — — Jedermann weiß, was sie seitdem gethan haben!
In Juli-August 1847 geschahen die letzten großen Wahlen, die ein Parlament aus Whigs, Protektionisten, heuchlerischen Radikalen und andern bis zu einem gewissen Punkte ehrlichem und entschiedenen Leuten, welche wohl die Prinzipien der Charter, aber nicht ihren Namen adoptiren, und jener von den Chartisten verabscheuten Partei der Freihandelsmänuer dienstar sind, zum Resultate hatten. Einig Ultra-Chartisten traten ebenfalls bei dieser Gelegenheit als Kandidaten auf; unter ihnen Fcargus O'Connor in Nottingham, Philipp M' Grath in Derby, Ernest Jones in Halifax, Thomas Clark in Sheffield, Kohn West in Stockport, Samuel Kydd in Greenwich, John, M' Crae in Greenock, ich selbst in Tiverton.
Fcargus O'Connor siegte vollkommen und wurde gewählt, indem er seine beiden Konkurrententen, Sir John Cain Hobhouse, ein reiches Mitglied des Whig- Ministeriums nnd Gisborne, einen Whig von vielem lokalen Einfluß aus dem Felde schlug. Dies war ein wahrer Triumph für die Chartisten. Andere, wie Iones, Claik, Mc. Grath, obgleich sie bei der offiziellen Abstimmung durchfiklen, hatten nichtsdestoweniger eine große Anzahl Votirender für sich. Ich selbst, indem ich Lord Palmerston zum Kampfe heraus forderte, that es mit keiner Hoffnung auf Erfolg, sondern blos, um einmal die Heucheleien der Whigs au's Licht herauszu- zerren. Alle chartistischen Kandidaten wurden indeß bei der, dem offiziellen Votiren vorhergehenden Abstimmung, durch Aufheben der Hande gewählt, was den deutlichsten Beweis g'bt, welches Resultat erfolgt sein würde, wenn alle Erwachsenen auch das Recht der offiziellen Abstimmung ausüben dürften.
Schließen wir hiermit. Ich habe versucht, Ihnen mit wenigen Etlichen das Bild von wenigstens sechs- zig, achtzig Jahren zu zeichnen. Was Wunder, wenn da meine Darstellung hin und wieder nicht klar und verständlich genug ist! Ich suchte Ihnen jene Bewegung zu schildern, die in den letzten Dezennien des vorigen Jahrhunderts ihren Anfang nimmt, und sich unaufhaltsam fortentwickelt hat bis zur heutigen Stunde. Hob ich nur daS politische Moment derselben hervor, so geschah es einzig und allein, weil es unmöglich ist, in so wenigen Worten eine Kette von Ereignissen auch nach der interessanteren, nach der socialen Seite hinzu beleuchten. Wie jede politische Bewegung, so entwickelte sich auch die englische zu gleicher Zeit mit einer totalen Umgestaltung der meinen gesellschaftlichen ; ustände. DaS Aufhöreu der alten Gilden vernichtet das Verhältniß, indem der ganze Handwerkerstand mit Meistern und Gesellen bisher der G.stUschast gegenüderstuird. Ein patriarchalisches Zusammenwirken ändert sich zu eimm feindlichen Gegenüberstehen der Arbeitgebenden und der Arbeiter , und zu einem Konkurriren der Arbeiter untereinander. Eine emschledenere Umwälzung bringen indeß die großen Eifindungen der achtziger Jahre mit sich.
Der Anfang der modernen Industrie ist ein Schlag, der tausend Verhältnisse über den Haufen wirft. Massen von Menschen, die bisher handarbeitend eine große Strecke Landes und einzelne zerstreut bewohnten, werden aus ihren Schlupfwinkeln emporgrjagt, um zusammengedrängt in neuen, wie im Fluge entstandenen Städten, d e Sklaven derselben Maschine zu werden, welche v? im Kampfe der Konkurrenz zu Boden rang. Zu dem Lumpenproletariats, mit dem sich England seit den Zeiten der Eäsabcth durch eine jährliche Ärmentare abzufinden suchte, gesellt sich das industrielle Proleta
riat, dessen Werth mit dem Werthe der Fabrikate von der Nachfrage und Zufuhr abhängt, und hin- und Hergewürfelt von allen Konsequenzen der industriellen Entwicklung, bald jene kolossale revolutionäre Masse bildet, welche sich endlich erhebt nm auf dem Wege politischer Umwälzungen eine Besserung ihrer socialen Lage dm ch- zusetzen. ■ -
Abwechselnd unter dem Einfluß der radikalen Aristokratie und der liberalen Bourgeoisie, sehen wir diese anfangs unbewußte Masse nach vielen Täuschungen, nach vielen Niederlagen allmählich in der Bewegung der Chartisten zur klaren Eikenutniß seiner Stellung kommen und jede Führung ihrer liberalen Betrüger abschüttelnd, der eignen Kraft vertrauen, der eignen unwitc.stchlichen Gewalt. Mit jedem Siege, den die Bourgeoisie über die alte Aristokratie des Landes davonträgt, siegt auch die Masse der Arbeiter, indem sie sich abgesonderter und kompakter der siegenden Mittelklasse gegenüber stellt. Mit jedem Augenblicke wird der Kampf der Zukunft einfacher und faßlicher. Drohend stehen zuletzt die Repräsentanten des Kapitals und die Söhne der Arbeit einander gegenüber.
Doch genug. In meinem nächsten Artikel werde ich Ihnen die Lage der Bewegung seit der Revolution von 1848 zu schildern suchen.
— Die Engländer, die m t ihrem Armenwesen, mit der Emanzipation der Sklaven u. s. W. so viele Experimente für andere Leute gemacht haben, scheinen sich darüber zu freuen, daß jetzt auch einmal die Reihe an andere Nationen gekommen ist. Aus einem langem Artikel der Times über die französischen Ereignisse geht dies ziemlich deutlich hervor. „Es scheint unsern Nachbarn, den Franzosen, kaum eingefallen zu sein," sagt die Times, „daß es ein ziemlich schwieriges und sehr kostspieliges Unternehmen ist, viele Tausende von Personen mit Weibern und Kindern nach den Antipoden transportiren und auf unbebauten Inseln versorgen zu wollen. Wir sind wirklich neugierig, die Mittel nennen zu hören, mit denen man eine so massenhafte Verbannung zu betreiben gedenkt." Es ist möglich, daß die Times mit ihren leisen Zweifeln recht hat. Das englische Gouvernement sah sich bisher noch nicht im Stande, die Besorgung der Emigration übernehmen zu können. Wir müssen abwarten, in wie weit es der Annetten Republik mit ihren blühenden Finanzen möglich ist, das Experiment durchzuführen.
Das neue Gemeindegesetz.
Nach dem §. 3 des Gemeinde-Edictes vom 5. Juli 1816 waren von der Verbindlichkeit des persönlichen Eintrittes in den Gemeindeverband ausgenommen: die Standes- und Grundherren, die Adeligen, die Staatsdiener, sowohl des Jdtfttichen atS des weltlichen Standes, Hof-, Militär-, Forst- und Medizinalbeamten u. s. w. ohne Unterschied zwischen Central- und Localdienern, desgleichen die standes- und grundherrlichen Diener der höheren, den privilegirten Gerichtsstand genießenden Klasse, die Advocaten, die geprüfte» Candidaten zum Staatsdienste nnd die Scribenten der Staatsbehörde; die Pensionärs und Wittwen der Staatsdiener; die Capitalisten und Rentr'erer; die Juden.
Der §: 3 des Entwurfes eines neuen Gesetzes über die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden lautet: Die bisherige Unterscheidung zwischen Gemeindebürgern und solchen staatsbürgerlichen Einwohnern, welche an dein persönlichen Eintritt in den Gemeindeverband ausgenommen sind, wird aufgehoben, dergestalt, daß jeder nassauische Staatsbürger einem Gemeindeverband des HerzogthumS angehört.
Der §. 4 des Entwurfs stellt einen von der Gemeinde frei gewählten Gämeinderath an deren Spitze und der §. 9 des Entwurfes eines Gesetzes über die Rechte der Gemeindebürger und die Erwerbung des» Bürgerrechtes sagt: Dem Gemeinderathe steht das Recht der Bürgeraufnahme zu, nach Vor- schnft dieses Gesetzes, nämlich: Volljährigkeit, der Besitz eines den Unterhalt einer Familie sichernden Vermögens oder NahrnngSzweigcs und insofern die Ausübung des NahrungSzweigeS angesitzliche Bedingungen gebunden ist, die Nachweisung, daß solchen Genüge gethan sei; guter Leumund.
Der 8. 20: Die Staats- und Kirchendiener erlangen durch ihr AnsteUungsdecret das Bürgerrecht in derjenigen Gemeinde, we che ihnen kraft ihrer Anstellung zum Wohnsitz angewiesen worden ist, und der §. 22 endlich sagt: Heimathlose Personen, welche auS staatsrechtlichen Gründen einem auswärtigen Staat nicht zugkiriesen werden können und als Angehörige des HerzogthumS Nassau anertam t und behandelt werden müssen, können von der Staatsregierung einer bestimmten Gemeinde des Herzogthums zugewie- sen werden. -
Der angeführte §. 3 des neuen Gemeindegesetzent- wmfts schont uns nur in zwei Fällen als ein Eingriff in die Selbstständigkeit der Gemeinden Anstoß finden zu können, nämlich;
1) wenn die Gemeinden ein bedeutendes Gemeinde- vermögen haben, oder
2) wenn in denselben ein gewisser Nahrungszweig durch etne hinreichende Anzahl von Gemeindeglie- dern bereits vertreten ist.
Der zweite Fall ist vorzugsweise durch eine neue Gewerbeordnung zu wahren, daher bei einer Prüfung des Gemeindegcsetzes nicht weiter zu erörtern.
Der erste Fall aber wich nicht oft Vorkommen, d.
h. es trifft sich entweder, daß in denjenigen Gemeinden, welche ein bedeutendes Gemeindevermögen haben, die Zahl der bisher von dem persönlichen Eintritte in den Gemeindeverband Ausgenommenen sehr gering, oder daß diejenigen Gemeinden, in welchen deren Zahl von erheblicher Bedeutung ist, kein bedeutendes Gemeindever- mögen haben. Die bisher nicht Ausgenommenen müssen ja nach dem neuen Gesetz immer einen den Unterhalt einer Familie sichernden Vermögensbesttz nachweisen.
Wir sind hiernach nicht im Stande, die in der Adresse der Bürger Dillenburgs an die nassauische De- putirtenkammer in Betreff des Gemeindegesetzentwurfs <1. d. Dillenburg , den 2. Juli, — in Nr. 108 der Nassauischen Zeitung — gegen jenen 8. 3 des neuen GemeindkgksetzkntwurfeS gerichteten Angriffe durch daS in der Adresse Angeführte begründet zu senken” Die Mitwirkung, welche dieser Entwurf den Gemeinden bet der Annahme ihrer Bürger überläßt, ist wohl die ausgedehnteste, welche es geben kann, denn die Gränzen, welche jener Mitwirkung gesteckt sind, scheinen unS möglichst weit zu sein, und die nach der angeführten Adresse durch den 8. 3 verkannte freie Wahl hat für uns keinen Sinn, wenn nicht die unbeschränkteste Willkür darunter verstanden sein soll, welcher zu begegnen eben eine der schwierigsten, aber durch den Entwurf unseres Erachtens in der freisinnigsten Weise gelösten Aufgaben des fraglichen Gesetzes ist, indem die Freiheit vernünftiger Weise ins Leben eingeführt, mit Schranken umgeben sein muß, welche ebensowohl vor Willkür als vor Eingriffen zu schützen geeignet sind.
Der Entwurf des Gemeindegesetzes steht ganz auf dem Entwürfe des Verfassungs-Ausschusses der consti- hittenbm National-Versammlung über die Grundrechte des deutschen Volkes.
Soll aber in dem §. 3 des Entwurfes, nach der Adresse, „das Recht jeden Einwohners verkannt sein, sich zum Eintritte in eine Gemeindekörperschaft anzu- melken oder nicht," so kann es dem Gesetz nur zur Ehre gereichen, wenn es von der Unterstellung als sich von selbst verstehend ausgehet, daß in unserer Zeit sich Niemand mehr finden möchte, welcher z. B. als Staats- diener u. f. w. die zwischen ihm und dem Bürger bisher bestandenen Schranken nicht gerne überall fallen sähe oder, welcher überhaupt in einer Gemeinde leben und doch aus kleinlichen, ehrgeizigen, selbstsüchtigen Rücksichten, außer der Gemeinde stehen wollte.
Dergleichen Rücksichten scheint auch der auf den eisten Blick manchen bestechende Hauptsatz der Adresse: „wir verwerfen das dem Entwürfe zu Grund gelegte System als der Freiheit und Selbstständigkeit der Gemeinden gefährlich," hauptsächlich seine Entstehung zu verdanken. Er gehört wenigstens zu den Sätzen, mit welchen es Leuten/- welchen es um nichts weniger, als um die Sache selbst, sondern oft nur um die Befriedigung ihres Rachegefühls wegen gekränkten Ehrgeizes durch Herabsetzung und Verdächtigung ihrer persönlichen Gegner zu thun ist, gelingt, in Volksversammlungen zahlreiche Unterschriften für ihre Adressen zu gewinnen.
Wir werden in der Vermuthung, daß diese oder ähnliche Beweggründe demjenigen, welcher jene Adresse entworfen oder für deren vorliegende Fassung gewirkt hat, die G« danken eingegeben haben, bestärkt, wenn wir die Art und Weise ins Auge fassen, wie in der Adresse die 8§- 21 und 22 zusammen gesetzt sind. Man lese diese beiden 88. ruhig und vergleiche die Adresse, in welcher von der Regierung angestellte StaatS- und Kirchendiener mit an der Regierung in eine bestimmte Gemeinde eingewiesenen Vagabunden — abermals einer jener Schlagsätze — zusammengestellt sind.
Es ist nicht anzunehinkn, daß die Regierung diese unglücklichen Heimathlosen — welche übrigens darum noch lange keine Vagabunden sind — ohne Weiteres irgend einer Gemeinde gegen ihren ausdrücklichen, durch haltbare Gi ünde unterstützten Willen „aufdringen" wird, zudem kann nach den, in Beziehung auf die feste Ansiedlung solcher Heimathlosen seit 32 Jahren in unserem Lande schon strenge durchgeführten Grundiätzen deren Zahl nur sehr gering sein; jedenfalls hätte man bei so stark ausgeprägtem Sinne für Fre.heit auch wenigstens so viel Mensch- und Rechtlichkeit voraussetzen sollen, daß die Adresse der Deputirteu- Versauimlung ihren Rath, wie auf andere als die im Entwürfe angeführte Weise jene Heimathlosen denn aus ihrem Vagabunden-Leben mit Erfolg gezogen werden können und sollen. Denn es kann doch die Absicht eines für Freiheit begeisterten Mannes nicht sein, daß die künftige freie Verfassung Heimathlose durch Zurückstoßen aus der Möglichkeit des Eintrittes in irgend eine Gemeinde zu eigentlichen Vagabunden machen helfen soll.
Gegen die Rückkehr der „alten Obervormuudschaft" gibt es, wie unS scheint, andere Mittel, als die hier gewählten und für die Enssührung der getrennten Ort- und Einwohner-Gemeinden jedenfalls schlüssigere Gründe alS die in der Adresse angeführten, welche nach ihren Schlagsätzen auf diese Trennung mit einem Sprunge hinüber kommt, welcher durchaus nicht als das E'geb- niß einer ruhigen, m paltheiischen Prüfung des Entwurfes dastehet.
Die öffentliche Meinung hat sich über die Gründe für jene Trennung schon vielfach in diesen Blättern ausgesprochen, wir können uns deßhalb auf die bereits vernommenen Stimmen beziehen und deren Würdigung