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Die Dreie Zeitung" erscheint täglich in einem Bogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. Der Abonnements-Preis vom 1. Juli an beträgt vierteljährig hier in Wiesbaden I ff. 43 fr., halbjährig 3 fL 30 kr.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogthums Nassau, des Großherzogthums Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhessischen Provinz Hanau halbjährig 4 fl. 30 kr, innerhalb aller übrigen Thurn- und Taris'schen Postbezirke 3 fl. -

Inserate werden bereitwillig ausgenommen. Die Jnserations-Gebühren betragen für die viersxaltige Petitzeile oder deren Maum 3 Kreuzer.

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M^M^ Vielseitig geäußerten Wünschen zu entsprechen, haben wir uns entschlossen, außer dem halbjährigen nunmehr auch ein vierteljähriges Abonnement zum verhâltnißmäßigen Preise eintreten zu lassen.

Die Stellung unserer Kammer.

Die Regierung hat in der vorletzten Sitzung erklärt, daß sie das Recht habe, den Beschlüssen der Kammer ihre Genehmigung zu versagen und riefelten nicht zu vollziehen. Es haben zwar einzelne Deputirte sich hier­gegen energisch ausgesprochen, die Mehrzahl aber hat ihre gewöhnliche Thätigkeit nicht unterbrochen, das heißt, sie hat fm (geschwiegen. In der letzten Sitzung hat nun Wenkenbach I. mit mehreren anderen einen förmlichen Antrag wegen dieser Zumuthung der Regierung gestellt; seine Rechtfertigung findet in der morgenden Sitzung statt, und die Kammer wird genöthigt sein, ihre Ansicht über diese Frage, die erste Prinzipieufrage von wirklich praktischer Bedeutung auszusprechen. Es scheint uns daher kein ungeeigneter Zeitpunkt, einige Worte über die Stellung, welche die Kammer der Regierung sowohl, als dem Volke gegenüber hat, oder vielmehr haben soll, hier zu äußern.

Ist sie berathend oder ist sie beschließend, ist sie nur die Vereinigung unserer beiden früheren Kammern mit denselben Rechten, wie jene sie hatten, und beruht sie demnach noch auf der alten Verfassung, oder ist sie eine in Zusammensetzung und Wirkungskreis ganz verschiedne von den früheren?

Zur Eutscheidpng dieser Fragen wird die Erledigung einer anderen maßgebend sein: Besteht die frühere Ver­fassung noch, oder ist dieselbe durch den 4. März auf­gehoben?

Unbedingt ist das letztere der Fall, und hierüber ist der Beweis wohl so einfach und klar, daß nur ein spitzfindiger Advokat oder dienstbeflissener Büreaukrat das Gegentheil zu beweisen unternehmen möchte.

Die frühere Verfassung wurde aufgehoben schon durch die Art, wie die neuen Institutionen am4. März zugesagt wurden. Wäre die Veränderung aufver­fassungsmäßigem Wege" vor sich gegangen, was jetzt Mancher sich und Andern wider seine bessere Ueberzeu­gung glauben machen will, so hätten die beiden Kam­mern zusammengeruftn werden, sich über eineReform" vereinigen und alsdann der Herzog seine Zustimmung dazu geben müssen.

Von alle dem ist aber bekanntlich nur von dem letzten Punkte die Rede gewesen, statt der Kammer- einigung hatten sich 20,000 Männer vereinigt und statt auf den Grund von Petitionen, Anträgen oder Regir- rungsgesetzesvorlagen einen Kammerbeschluß zu fas­sen und dem Herzog zur Genehmigung vorzulegen, sind ganz und gar nichtversaffungSgemäß" 9 Forder­ungen von der Masse des Volkes auf den Rückhalt

von 2000 Gewehren, Aerteu rc. rc. hingestellt und von dem Herzog genehmigt worden.

Wenn nun schon die Art der Bewilligung ganz ohne Rücksicht auf die alte Verfassung geschah, so ist der Inhalt derselben vollends der Art, daß er mit der früheren Verfassung durchaus im Widerspruch steht. Wir sollenverfassungsgemäß" zwei Kammern ha­ben und haben nur eine, ich sollte denken, dieser Punkt allein genügte, um zwbeweiseu, daß unsere jetzige Kammer nicht mehr auf der alten Verfassung basirt sei. Noch andere Thatsachen welche diese Unabhän­gigkeit von der früheren Verfassung beweisen, sind die Verwerfung des alten Schwurs, den die Deputaten beim Beginn des Landtages leisten sollten und ihre selbst­ständige Wahl deS Präsidenten.

Ich glaube, daß diese Ansicht keiner wetteren Recht­fertigung bedarf, sie spricht zu sehr für sich selbst. Gibt man aber zu, daß unsere frühere Verfassung aufgeho­ben ist, so tritt hierdurch die Stellung unserer Kam­mer jedem Denkenden klar vor Augen: Sie soll eine neue Verfassung schaffen d. h. sie ist eine c o n st i t u i r e n d e K a m in e r.

Der Einwurf, daß ja der Landtag sich in Wirk­lichkeit noch nicht damit beschäftige, verdient kaum wider­legt zu werden, er hat diesen Gegenstand nicht von der Hand gewiesen, sondern nur deßhalb und mit allem Recht bis zu dem Zeitpunkt verschoben, wo ihm die Grundzüge, die er befolgen muß, von Frankfurt gege­ben sind.

Von dieser Betrachtungsweise ausgehend, kann vor­läufig von der Frage, ob überhaupt in einer Monar­chieauf breitester demokratischer' Grundlage" ein Veto und ob ein absolutes oder suspensives anzunehmen sei, ganz abgesehen werden, diese Fragen beziehen sich auf eine feststehende, constitutionclle Monarchie, nicht aber auf einen noch zu ordnenden Staat. Wir haben ge­genwärtig in Nassau keine konstitutionelle Monarchie, wen wir keine Constitution haben, und deshalb hat die Regierung auch nicht das geringste Recht, dem consti- tuirenden Landtag gegenüber ein Veto in Anspruch zu nehmen. Die zur Aufstellung einer Verfassung be­rufenen Deputirten können aber nicht zugeben, raß sich die Regierung im Voraus ein Recht beilege, von dem es sehr zweifelhaft ist, ob oder in welcher Ausdehnung sie es später durch diesen Landtag erhält und wodurch sie die ganze Thätigkeit der Landstände zu ni^te ma­chen kann. Unklug war es im höchsten Grade, jetzt eine solche Zumuthung an die Landstände zu stellen, wo sie doch unmittelbar vorher, bei der verzögerten Publi-

katiou des Jagdgesetzes gesehen hatte, daß weder die Landstände noch die Einwohner des Herzogthums diese Verzögerung billigten. Ist die Regierung der Ansicht, daß ein Beschluß dieses constitmrenden Landtages nicht mit dem Wohle des Volkes im Einklang stehe, so kann sie an das Volk appelliren, d. h. den Landtag auflösen und neue Wahlen anordnen; ergibt sich dann dasselbe Resultat wie vorher, so ist dies ein Beweis, daß die Majorität des Volkes anderer Ansicht ist, als die Minorität, zu welcher gerade die Regierung gehört und der frühere Beschluß ist aledann unbedingt zu voll­ziehen.

Also, weg mit dem Veto!

Die Chartisten Englands.

von Georg Julian Harney (Fortsetzung und Schluß.)

Im Herbst 1834 wurde bei einem immensen Mee­ting in Birmingham eineNakânal-Petition" in Be­treff der sechs Punkte der Charter angenommen. Andre Versammlungen folgten in London und in den Manu- factur-Distrikten Englands und Schottlands, welche zu­nächsteinen Konvent von Abgeordneten der arbeiten­den Klasse" zum Resultat hatten, der in London im Februar 1839 zusammentral und außer der Leitung der Agitation auch die Ueberreichung der von einer und einer viertel Million Unterschriften bedeckten Pe­tition übernahm. DerKonvent" war aus weit mehr zweifelhaften als ehrlichen Leuten zusammengesetzt; aus Leuten, die ein gutes Geschäft mit ihrer Popularität zu machen und nur von den Fonds der Verbindung zu leben suchten. Die Frage, ob manmoralijche" oderphysische Gewalt" zur Durchsetzung der verschie­denen Pläne anwenden solle, vci ursachte stürmische De­batten. Die Agitation nahm ihren Fortgang, und den ganzen Sommer hindurch herrschte die größeste Aufre­gung im ganzen Lande. In Birmingham und an meh­reren andern Orten fanden Erneuten statt, bei denen eine Menge Agitatoren verhaftet wurden. Der Kon­vent löst sich indeß auf, und nur in Newpo.t in Wa­les kam cs unter Anführung John Frost's zum Treffen. Mehrere Chartisten wurden dabei erschossen; da der ganze Aufstand aber sehr schlecht vorbereitet war, so blieb er ohne entscheidenden Erfolg. Außer Frost wur­den auch noch Williams und Jones als Haupträdelö- führer verhaftet und zum Tode verurtheilt, später indeß in so weit begnadigt, als man die Todesstrafe in le­benslängliche Verbannung nach van Diemeus Land ver­

Der Fluch.

Aus Gerstäcker's Mississippi-Bildern.

(Fortsetzung.)

Mit Tagesanbruch weckte der alte Stevens die Schlä­fer, denn sic wollten heute eine tüchtige Jagd machen, und hatten am vergangenen Tage viele frische Zeichen von Bären gefunden; die Gegend, an deren Marken sie lagerten, war überdies als vorzüglicher Jagdgrund be­rühmt.

Reges Leben kam jetzt bald wieder in die Gruppe; das Feuer wurde zusammengeschürt, daß die Funken hoch in die graue Morgenluft hincinsioben, Gesichter und Hände im kalten Bache gebadet und die einfache, frugale Mahlzeit zurechtgcmacht. Viel gab es freilich nicht zum Frühstücken; ein kleines Stück Fleisch per Mann und ein sehr kleines Stück per Hund; Brot war gar nicht mehr da.

Na, sagte Harper lachend, wenn wir heute die Büchsen nicht gerade halten, können wir heute Abend den Gürtel ein paar Löcher einschnallen; cs hat aber auch wieder sein Gutes, unsere Hunde werden laufen wie die wahren Teufel, das viele Fressen drückt sie, Gott sei Dank, nickt sehr.

Unter der Zeit waren die beiden jungen Leute schon nach den Pferden gegangen, deren Glocken man noch ganz in der Ferne hören konnte, und kamen bald mit den vier Ponies zurück. Die Sättel und Decken wur­

den ihnen aufgelegt und Jeder schüttete noch einmal frisch Pulver auf die Pfanne, ehe er aufsaß. Ein Stoß ins Horn versammelte die Hunde, die freudig heulend an den Pferden in die Höhe sprangen, mit tobender Un= geduld dem endlichen Ausbruche entgegensetzend.

Der Jagdgrund, auf dem sie sich befanden, lag im Staate Arkansas, unfern des Mississippi , auf einer Landzunge , von zwei kleinen Flüssen gebildet, dem Ti- ronia und Big Creek, die sich später in den Mississippi ergießen. Dichte, fast undurchdringliche Rohrdickichle bedecken einen Theil dieses Grundes, aber dann ist auch wieder offener Wald da, wo zwar viel umgestürzte und halb und ganz verfaulte Bäume beim ersten Anblick das Reiten fast unmöglich zu machen scheinen, sobald aber erst einmal die Hunde laut werden, fliegen die kleinen Pferde mit solcher Leichtigkeit durch die dicksten Büsche und über die größten Stämme hinweg, daß der Reiter fast weiter nichts zu thun hat, als sich vor den wilden Weinreben nud Schlingpflanzen in Acht zu neh­men, die, wenn er nicht ordentlich aufpaßt, ihn gar manchmal vom Pferde reißen.

Wie Harper gesagt hatte, mußten die Jäger mehre Meilen weit reiten, ehe sie auf eine warme Fährte kamen. Plötzlich wurde Pluto unruhig, er durchlief eine kleine offene Stelle im Walde mehre Male, roch an Bäume, über alte Baumstämme hin, blieb plötzlich stehen, hob den Kopf gerade in die Höhe und heulte laut und lange. Die andern Hunde versammelten sich

um ihn und suchten emsig, plötzlich brach er kurz ab, lief an einen umgestürzten Baum, sprang hinauf, lief den Stamm entlang bis an die Wurzel, sprang dort hinunter, heulte einmal laut auf und flog dann schnell wie ein abgeschvssener Pfeil, aber lautloS, auf der ge­fundenen Fährte fort. Desto lebendiger wurden dafür die Braken, die in ungeheuern Sätzen dem Führer bellend und heulend folgten.

Ahoi ho ahoi ! meine braven Burschen, rief der alte Stevens, die Hunte ermunternd, und richtete sich hoch im Sattel auf. Die Fährte ist warm, >o wahr ich Stevens heiße, jetzt wollen wir leben, was unsere Mente kann; und der alte Manu, der lutem er dieses rief, seinem Pferde die Fersen (den linken mit einem Sporn bewaffnet) in die Seite stieß, schien um zwanzig Jahre jünger zu weiden. -Sie die wilde Jagd flog die rüstige Schaar duni» den dichten Wald, oft dabei die Hunde mit lautem Zurufe antreibend. Immer schnel­ler nnd tobender wurde die Hetze, der Bär floh Vurd) yen offenen Wald, die ganz undurchdringlichen Nohr­dickichte zu erreichen, dock ter Alte, seine Absicht merkend, schnitt ihm den Weg ab nnd kam gerade noch zu rechter Zeit, ihn wieder in das etwas offenere Holz zu treiben. Durck dornige Schlingpflanzen, durch morastige, weiche Stellen, über umzestürzte Bäume und alte Stämme ging die Jagd in toller, wilder Eile, und oft mußte Stevens ganze Strecken lang auf dem Saltelknopfe liegen, um nicht heruntergestreift zu werden. (Forts, folgt.)