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âeLheil und Recht!"

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Nassauischer Landtag.

X. Sitzung, vom 21. Juni

Der Negierungscommissär legte Gesetzesentwürfe der Regierung, wegen Ablösung der Gruudlasten, über progressive Einkommen- und Kapitalsteuer vor, deren sofortigen Druck und Vertheilung durchs ganze Land die Kammer beschloß. Die Tagesordnung führte zur Berathung über den Bankantrag, welche der Präsident nochmals zu vertagen suchte, da die Regierung einen Entwurf vorzulegen beabsichtige, und zwar in der Art, daß die bisherige Behörde mit einigen Modifikationen bestehen bleiben sollte.

Leisler empfahl nochmals sein Projekt der Kam­mer und nach einer stundenlangen Debatte, in der nichts Neues zu Tage gefördert wurde, stellte der Abgeord­nete Müller II. das Amendement zu dem Commis­sionsantrag, nach welchem letzteren die Regierung er­sucht werden sollte, einen Gesetzesentwurf auf Grund­lage der von der Regierung angegebenen Prinzipien vorzulegen, dahin gehend, daß mit Einführung der Bank das Institut der Landes-Creditkasie, weil dieses ja schon laust allen Credit im Land verloren habe, Wegfällen müsse und an deren Stelle eine rein volks- thümliche Behörde zu schaffen sei; selbst nicht einmal eine gemischte, wie im Commissionsbericht vorgeschlagen, und daß, wenn das Institut Vertrauen erhalten sollte, selbst der Name zu vertilgen sei. Bei der Abstimmung hierüber, welche durch das taktlose sich im Zirkel be­wegende Benehmen mehrerer Mitglieder der rechten Seite und eine ungeschickte Fragstellung des Präsidenten, sehr hinausgeschoben wurde, war die Majorität für das Amendement, was sich durch ein von der linken verlangte Gegenprobe im Aufstehcn deutlich heraus­stellte, während bei dem ersten Abstimmen die Sekre­täre die Majorität gegen das Amendement gerichtet glaubten. Diese zwei verschiedene Resultaten erregten einige Heiterkeit.

Der von dem Negierungscommissär beantragte wei­tere §. zu dem genehmigten Gesetzesentwurf, wonach die Landeskrcditkaffe, so lange sie noch besteht, Filial- banken zum Diskoutiren in allen Landestheilen errichten soll, wurde als zweckmäßig ohne Diskussion ange­nommen.

Jetzt hatte die Pctitionscommkssi.on ihre Berichte zu erstatten.

Zuerst ergriff Archivar Habel das Wort als Be­richterstatter über eineErklärung," welche eine Anzahl Gemeinden des Amtes Schwalbach, wegen der bekann­ten Souveränitäts-, llnterthänigkeits- ?è. Beschlüsse an die Kammer eingeschickt und darin erklärt hatten, daß sie die Handlungsweise der unterlegenen Minorität vollkommen billige und die Kammer auffordere, den Wünschen des Volkes Rechnung zu tragen. Gleich beim Anfang seines Berichtes unterbrach ibn der Abgeord­nete Lang und erfläite, daß diese Erklärung keines­wegs eine Petition sei, sondern ein Urtheil über eine stattgefundene Abstimmung, cs also der Petitionscom- misfion durchaus nicht zukomme, darüber zu berichten. Dieß ZU gerade dasselbe, als wenn nach geschehener Abstimmung über einen Gegenstand, wobei 40 Stim­men gegen eine waren, diese nochmals eine Dis­kussion über die abgeschlossene Sache verlangen könne, sobald eine Anzahl außer der Kammer stehender Ein­wohner eine Addi esse oder Erklärung über den Beschluß an die Kammer sendeten. Wirth wollte vermitteln und erklärte, daß allerdings diese Eiklärung durch einen Fehler des vorigen Präsidenten an den Pctitionsaus- schnß gelangt sei, er jetzt aber die Frage stellen wolle, ob die Versammlung den Bericht des Ausschusses hören wolle oder nicht. Lang protcstirte auch hiergegen, indem diese Abstimmung ja das voraussetze, was er bekämpfte, daß nämlich der Petitionsausschuß gar nicht berechtigt sei, diese Sache in die Hand zu nehmen. Trotzdem ging die Abstimmung vor sich und die Linke unterlag gegen eine geringe Majorität. Ein ergötz­licher CommissionSbericht wurde verlesen, woraus die Absender jener Erklärung zu ihrem großen Erstaunen sehen werden, daß die Majorität in dem Prinzip der VolksiouveranitätS- und UnterthäuigkeitSsrage völlig mit der Minorität übereinstimmt. Etwas sonderbar

muß es allerdings erscheinen, daß sie nicht diesem Prin­zip entsprechend abgestimmt haben, es hätte sich dieß besser ausgenommen.

Hinsichtlich des dritten Punktes, die Stellung der Regierungö-Commissarien betreffend, erklärte der Be­richt, daß er die Stellung derselben, wie sie ihnen die Geschäftsordnung anweise, für die richtige und die Ver­handlungen fördernde (?) halte. Etwa, um dem beschränk­ten Unterthanenverstande zu Hilfe zu kommen? Schließlich schrieb das Commissionsgutachten das Zustandekommen der Erklärung maßlosen Verdächtigungen zu, welche gegen die Rechte verbreitet worden wären.

Hierauf wurde von den Abgeordneten Jung, Creutz, Justi, Gergens als Mitglieder der Bitt­schriftencommission ein Spezialvotum verlesen, welches die allein richtige und vernünftige, mit dem Antrag Langs von der ganzen Linken unterstützten Ansicht enthielt, daß nämlich die mehrerwähnte Erklärung eine Beurtheilung mehrerer von der Kammer gefaßten Be­schlüsse sei, wozu das Volk außerhalb der Kammer das unbestreitbare Recht habe. Diesem Spccialvvtum schlossen sich in einem eigenen Votum die Abgeordneten Fresenius und v. Eck an, jedoch mit der höchst sonderbaren Modifikation, daß sie mit dem Commissions- gutachten vollständig übereinfit in mten. Beide Sp e- cialgutachtcu folgen am Ende der Verhandlung. Lang erinnerte nun, daß eine Unzahl Erklärungen cingclauseu seien der Art; er also nicht begreife, wa­rum gerade die aus dem Amte Saalbach zum Gegenstand der Erörterung gemacht werde; seine Vermuthungen hier­über wolle er weiter nicht aussprcchcn. Sodann fuhr er fort, daß cs ihm durchaus räthsclhast sei, was die Mehrheit der Commission mit dem eben verlesenen sogenannten Commissionsbericht, für das er keinen Namen habe, be­absichtige, da dasselbe gar keinen Antrag enthalte. Er wolle auf die Sache selbst nicht mehr Angehen, um die Zeit nicht zu vergeuden, verlange indessen, daß die Mehrheit der Commission die Beschuldigung maßloser Verdächtigungen durch Anfuhren von Thatsachen be­gründe. Der Abgeordnete Großmann, seit einigen Tagen Oberappcllationögerichtsprocurator, erklärte, daß die Commission allerdings einen Antrag zu stellen beab­sichtigt habe, daß derselbe jedoch aus Versehen aus dem Bericht weggefallen sei und belehrte nun die Kammer mit juristischer Feinheit über den Unterschied zwischen dem motivirten und einfachen ttcbcrgang zur Ta­gesordnung.

Abg. Hehn er forderte hierauf die Mehrheit der Commission wiederholt zur Rechtfertigung der Beschul­digung maßloser Vedächtigungen auf. Es entspann sich darauf eine kurze Debatte zwischen den Abg. der Linken einerseits und dem Präsidenten und mehreren Abg. der Rechten (Keim rc.) andererseits darüber, ob Einwohner, die sich nicht in der Kammer befänden hier ohne Angabe von Thatsachen verdächtigt werden dürf­ten. Der Präsident und die Rechte waren der Mei­nung, daß kein Mitglied das Recht habe, die Begrün­dung einer Verdächtigung gegen Nichtmitglieder der Kammer zu verlangen. Die Mehrheit der Commission blieb die Angabe von Thatsachen demnach schuldig. Die Kammer nahm den Uebcrgaug zur Tagesordnung an und diese Sache war erledigt.

Sodann wurde zur Wahl eines Präsidenten und zweier Stellvertretern geschritten. Wirth wurde mit 21 Stimmen zum Präsidenten, Gergens zum ersten und Jung zum zweiten Stellvertreter gewählt. Die Linke hatte Gergens zum Präsidenten zu wählen be­absichtigt, unterlag aber mit 17 Stimmen.

M ülle r II. stellt die Anfrage an die Regierungs- commissarien, ob und welche Schritte die Regierung gethan habe, um die Kosten, welche unsere Truppeusen- dung nach Baden veranlaßt hätten, zurückoezablt zu er­halten, da eS sich doch wohl von selbst verstehe, daß sie nicht auf Nassau haften bleiben könnten. Es wurde erwiedert, eS sei deshalb bereits mit dem Bundestag verhandelt worden, jedoch bis jetzt ohne Resultat-

Wenkcnbachl., Laug, Müller!!, und Hch- ner übergaben dem Präsidium einen Antrag, dahin gehend, daß schon vom folgenden Quartal an die Stan dcsaufwandSgcldcr für die höheren StaatSdiener und die Fruchtmehrbcträge nicht mehr ausbczahlt würden.

Der Tag der nächsten Sitzung konnte nicht bestimmt werden, da eine Tagesordnung^noch nicht vorbereitet war.

I.

Spezialvotum.

Die unterzeichneten Mitglieder der Bittschriften- Commission können in der vorliegenden Eingabe keine Bittschrift, sondern lediglich eine an die Stânde- fammer gerichtete Erklärung erblicken , worin die Unterzeichner, welche ihr selbst diesen Namen geben, einige in der 4ten Sitzung durch Stimmenmehrheit ge­faßten Kammerbeschlüsse einer Beurtheilung unterziehen, wozu sie, gleichviel ob sie das Mittel der Presse oder das einer direkten Zuschrift an die Ständekammer wäh­len, gleich allen Staatsbürgern ein unbestreitbares Recht haben.

Wir halten uns daher zu einer motivirten Ant­wort auf eine solche Erklärung nicht verpflichtet, und tragen darauf an:die Kammer will, nachdem sic von dem Inhalte dieser Eingabe Kenntniß erhalten hat, einfach zur Tagesordnung übergehen."

Jung. A. Gergens. Justi. Creutz.

11.

Obigem Scparatvotum treten wir mit dem Be- merken bei, daß wir mit demjenigen, was in dem Be­richte der Bittschriftencommission über die Grundsätze und Motive der Majorität bei der fraglichen Abstim­mung gesagt ist, insoweit es unsere Person betrifft ein­verstanden sind.

V. v. Eck. Dr. Fresenius.

63. Sitzung der deutschen Bmtdesversamm- iüng vom 20. Juni 1848.

(Vormittags 8 Uhr.)

Eine Zuschrift des internationalen Ausschusses der National-Versainmlung, worin Aufschluß über Aufhebung des auf dänische Schiffe gelegten Embargo und über angebliche Separatverhandlungen einzelner deutschen Staaten mit Dänemark verlangt wurde, wird den Aus­schüssen für die Embargo-Frage und für politische Gc, genstände zur Berichtserstattung zugewiesen.

Eine Mittheilung der Nationalversammlung in Be­treff der gewünschten Porto- und stempel freien Beförde­rung der stenographischen Berichte durch ganz Deutsch­land wird den Gesandten derjenigen Staaten, in wel­chen diesem Wunsche nicht bereits entsprochen ist, zur Berücksichtigung empfohlen.

Der kaiserl. österreichische Bundespräsidial-Gesandte gibt Nachricht von der unterm 8. Juni durch die bei­den Admirale der sardinischen und vcnetianischcn SchiffS- divisionen verfügten Blokade-Erklärung von Triest. Es wird beschlossen, hierüber unverweilt das Gutachten des politischen Ausschusses einzuzichen.

Der Bundespkäfidialgksandte bringt die neuesten Ereignisse in Prag und den blutigen Zusammenstoß der daselbst sich gegenüber stehenden Parteien zur Sprache, und glaubt, ohne übrigens irgend eine Aufforderung von seiner Regierung erhaltenen haben, daß die be­nachbarten Regierungen von Preußen, Bayern und Sachsen veranlaßt werden sollten, zur Unterstützung der gefährdeten deutschen Interessen, sobald ihre Hilfe von der Landesbehörde angerufen werden sollte, den l'nndes- gcsetzlichcn Schutz der Personen und des Eigenthums zu leisten. Die Bundesversammlung erkennt dines Verlangen als begründet, und die betreffenden Gesandten übernehmen cs, ihre Regierungen hiervon aus S ichlcu- nigste zu benachrichtigen, indem sie zum Voraus der cii vollste Bereitwilligkeit zur Erfüllung ihrer BundeSpflich- ten zusichcrn zu können glauben.

Der Gesandte von Bayern legt das Vcrzcichniß der zur cvnstituireiidcn Nationalversammlung gewählten Abacordnctcn vor, und die Gesandten der hcrzogl. säch­sischen Häuser, der Herzoglhümer Braunschweig und Nassau und der freien Städte Vubfä und Frankfurt He cingeDrdcrte periodische Uebersichtigung der strcitba- ren BÜndcs-Contingknte.