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Freit Zeitung.

âeiheiL nnd Aecht!"

^ 1O8 Wiesbaden. Freitag, 23 Juni 1848,

Zj^. Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Halbjahr-Abonnement auf Lie täglich erscheinendeFreie Zeitung". Die Richtung, welche die Freie Zeitung vertritt, ist die durchaus freisiuuig e, deren Bestreben dahin geht, die vom Volk errungenen Freiheiten zum vollen Ausbaue zu bringen. - Daß das Streben der Redaction von vielen Seiten Anerkennung gefunden hat, dürfte wohl daraus hervorgehen, daß dieFreie Zeitung" seit der kurzen Zeit ihres vierteljährigen Bestehens sich schon jetzt einer Auflage von 2300 Exemplaren zu erfreuen hat.

Der Abonnements-Preis beträgt vom 1. Juli an halbjährig 3 fl, 30 kr. für die hiesige Stadt; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogthums Nassau, des Großherzogthums Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburq, sowie

des Kurfürstenthum Hessen 4. fl. 30 kr., innerhalb aller übrigen Thurn- und Taris'schen Postbezirke 5. fl.

Bestellungen ans dieFreie Zeitung" bitten wir noch vor Ablauf dieses Monats zu machen und zwar für Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer & H. W. Ritter, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern.

Bei der großen Verbreitung derFreien Zeitung" eignet sich dieselbe vorzüglich zur Aufnahme von Anzeigen aller Art. Die Jnserations-Gebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

Die Spedition der -âeèen Bettung.

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Hat die Armuth ihren Grund in der monarchischen Staatsverfassnug?

Die Republik ist die Staatsform, unter welcher die Bürger gleich vor dem Gesetze, aber nicht gleich an Vermögen, sondern ohne Vorrecht gleichberechtigt sind zu politischen Stellen, und nicht wegen Stand und Ver­mögen anders behandelt werden.

Die Berechtigung zu jeder Stelle, die aber nur Wenige erlangen können, hebt die Armuth m$t auf; es gibt in Republiken, wie in andern Staaten, Arme.

Wahr ist cs, daß es in Republiken weniger arme Personen gibt, als sich deren in den bisherigen Mon­archien finden; und es dürfte daher die Frage sein, ob die Monarchie nothwendig die Armuth im Gefolge ha­ben müsse, oder ob dieselbe einzig in den bisherigen Ver­hältnissen ihren Grund finde.

Die Armuth findet sich in Deutschland hauptsächlich in dem Beamten-, Taglöhner- und Gewerbs- Stände.

Der Beamte, besonders der höhere, ist in Deutsch­land reichlich bezahlt. Er legt jedoch nichts zurück; er verbraucht seinen Verdienst. Die höheren Beamten haben ihre Aufwands^Gelder; daher sie angewiesen sind, Luxus zu treiben. Hierdurch ist ein veikehrtes Princip der Repräsentation aufgestellt. Es ist erklärt, daß nicht Verstand, nicht Redlichkeit, nicht Fleiß, sondern Pferde, Flitter und Sopha's den Beamten machen. Es ist damit die Aufforderung auch an den niederen Beam­ten gestellt, Aufwand zu machen und seinen Erwerb zu verprassen.

Es ist ferner dem Beamten-Stande jeder selbst­ständige Erwerb neben seiner Beamtung untersagt. Die Fölge hiervon war, daß nicht nur der Beamtete nichts erwarb, die Frau in Untätigkeit lebte, sondern auch deren Nachkommen ihre Ehre darin suchten, nichts zu verdienen. Der Sohn mußte Beamter werden; die Töchter waren zu unbrauchbaren Zierpuppen heran­gezogen, und der Gewerbsstand wurde genöthigt, dieses Heer unnützer Personen zu erhalten. Man erfand über­flüssige Beamtungen und creirte Heere von besoldeten Müßiggängern.

Der Stand der Tagelöhner ist in Deutschland, besonders in den Städten, ein sehr dürftiger Stand. Es fehlt ihm an regelmäßiger, täglicher Beschäftigung, und er hat keinen Landbesitz, auf dein er oder die Sei- nigen in den Zeiten, in welchem kein Tagelohn zu ver­dienen ist, nützliche Beschäftigung finden könnte.

Was endlich den Stand der Gewerbsleute be­trifft, so leidet derselbe unter bem alten Systeme an einer Menge von Gebrechen; nämlich

1) war ein großer Theil der Ländereien in todte Hände oder in Lehen gerathen; bei andern Ländereien war die Verteilung nicht gestattet. Hierdurch minderte sich daS in Circulation befindliche Laud, dasselbe wurde kostspielig, und der Aermere vermochte es nicht, sich ein Besitztum zu erwerben. Er mußte Taglöhner werden, war verdienstlos und konnte nie zu einein Besitze ge­langen. Er wass sich auf den Stand der Handwerker, und nun wurde dieser Stand überfüllt. Diese Ueber- füllung erzeugte den ArbeitSmangkl. â.

2) war die Errichtung von Fabriken durch reiche Personen ein Grund der Verarmung. Wir sehen alle die Vortheile, die aus der Theilung der Arbeit und den Fabriken fließen, sehr wohl ein, und sind daher nicht gegen die Fabliken, so wenig, als gegen den Reichthum; wir fabeln nur, daß die Arbeiter nicht Actionäre, son­dern Sclaven sind. Bisher fürchtete man größere Vereine, und hat daher weder über deren Organisation, noch über deren Rechte Vorschriften und Gesetze erlassen. Man hat es verhindert, daß kleinere Arbeiter ihre

Kräfte und Kapital verbanden und so größere Unter­nehmungen gemeinschaftlich aussührten.

3) brachte die Geringschätzung, die dem Gewerbs­stande zu Theil wurde, diesen dahin, daß er (wenigstens im Acußerlichen) cs dem Beamtenstande gleich machen, wenn denselben nicht übertreffen wollte, und hiermit verbrauchte derselbe den mühsam erworbenen Verdienst.

4) ließ der Staat nichts geschehen ohne obrigkeit­liche Bewilligung. Die väterliche Regierung hat, von der Schreibstube aus, berechnet, wie die Geschäfte, wie der Verkehr gehen sollte und müßte, und daher unna­türliche und unhaltbare Zustände geschaffen.

5) endlich wurde er durch das Heerwesen darnieder gedrückt. Der Arbeiter wurde dem Geschäfte und Ver­dienste entzogen, um, wie die Bureaukratie behauptete, als Soldat den Glanz des Thrones zu verherrlichen und den Thron zu halten.

Es fragt sich nun: wo liegt der Fehler? In der Staatöform gewiß nicht; aber in der Regierungs- marime. Man fand die Stütze des Thrones im Besitze großer Domainen und in einem auf Grundbesitz fundirten Adel. Welchen Schutz diese beiden Kronfun- damente den Kronen in letzter Zeit gegeben haben, das wissen wir nicht. Es scheint uns eher, daß diese ver­meintlichen Stützen den Grund ihres Sturzes abgeben dürften, und daß die Regenten sich nur dadurch halten könnten, wenn sie diese Krücken schnell entbehren lernten.

Ebenso wurde ein vom Volke unabhängiger Beam­tenstand als des Thrones Kraft angesehen. Man trennte ihn durch das Verbot, ein Gewerbe betreiben zu dürfen, vom Volke, und gab ihm Weiber und LuruS zum Spiel­zeuge. Daß auch diese Art von Beamten den Thron nicht befestigen und nicht halten konnten, das hat die Erfahrung bewiesen. Die Salonshelden, wo waren sie, als die Throne wankten?

Der neue Staat wird wohl einsehen, daß ihm eine Vereinigung zu gewerblichen Zwecken nicht schädlich ist; und die Reicheren, die sich bisher mit der Fabrikation und dem Handel zugleich befassen mußten, werden gern den einen Theil, die Fabrikation, fahren lassen und sich ausschließlich mit dem Handel befassen. Es steht dieser Association bei der Verschiedenartigkeit der Geschäfte und des Charakters, so wie der Leistungen, des Fleißes und Vermögens der Einzelnen Vieles entgegen; desfall- sige Versuche können wohl nur mit Verlust gemacht werden, bis das Mittel gefunden sein wird, auf welche Weise die Arbeit vereint und der Lohn nach Fähigkeit und Leistung billig veitheilt werden kann.

Das Princip des Polizeistaates ist bereits zu Grabe getragen, allein dessen Consequenzen leben noch fort im Volke, und namentlich in Personen, welche die sogen, niederen Gewerbe ausüben, und in diesen hat der Wohl­stand einen mächtigen Gegner.

Endlich hat das Volk sich die Waffen errungen, und wir zweifeln daher gar nicht daran, daß die Masse gei­stiger und körperlicher Kräfte, die, statt den National­wohlstand zu fördern, demselben zur Last fielen, zum Vortheile des Staates freigegeben, beitragen wird, den. allgemeinen Wohlstand zu heben und zu befördern. Ebenso sind wir versichert, daß die Masse überflüssiger Beamteten fernerhin nicht mehr sich vorsinden und des Landes Ruin erzeugen wird; denn die alten Regier.mgS- marimen haben sich als unbrauchbar erwiesen, und es hat die Erfahrung gelehrt, daß des Volkes Interesse und des Volkes Macht allein des Thrones Stütze sein kann.

Es hat sich erwiesen, daß die verkehrten Theorien nur Jammer und Elend auf der einen und Ohnmacht auf der andern Seite zu erzeugen vermochten. Die alten Säulen der Throne sind gebrochen, und derselbe j samt durch diese morschen Pfeiler nicht mehr getragen '

werden. Er muß fernerhin sich mit des Volkes Jnt- i reffen verbinden, und statt einen Pöbelhaufen tin Ge­folge zu haben, sich auf ein im Wohlstände befindliches Volke gründen.

Es ist also nicht sowohl die Staatsform, nicht ge­rade die Monarchie, welche den gegenwärtigen Noch- stand erzeugt hat, sondern die verkehrte Regi er ungS- marime. Nicht die bloße Umwandlung der Staats­form aus einer Monarchie in eine Republick, sondern die Beseitigung der bisherigen Regierungsmariinen vermag des Volkes Wohl zu begründen.

Deutschland

Wiesbaden, 20. Juni. In der gestrigen Sitzung rechtfertigte der Abgeordnete Fresenius seinen An­trag auf Revision der Gewerbgesctze. Es scheint, als wenn dem Herr Antragsteller der ganze Umfang seines Antrags nicht recht klar wäre; er bringt in demselben so vielerlei Sachen, daß derselbe nach der Absicht des Herrn Fresenius einen großen Theil der Organisa­tion und Gesetzgebung umfassen würde. Es ist deshalb um so mehr zu bedauern, daß der Antrag trotz des Wiederstandes der Linken in weiter Erwägung gezogen wurde. Der Abgeordnete Lang bemerkte namentlich, daß die Kammer dermalen ohne Verfassung sei und gleichsam in der Luft hänge, daß man also alle nicht ganz und gar unaufschiebbare Sachen bis zu der Zeit, in der sie definitiv erledigt werden könnten, aus­setzen müsse, man wisse ja gar nicht, ob, was wir heute bauen, nicht morgen wieder eingerissen werde. Im vorliegenden Falle komme noch hinzu, daß dieser Ge­genstand von der Reichsversammlung, wenigstens was die Grundsätze anbelangt, gleichmäßig für ganz Deutsch­land regulirt werden müsse; denn wozu solle es, na­mentlich in kleinen Ländern, wie das unserige, führen, wenn von den 39 das eine Gewerbfreiheit, das andere Zunftwesen, das dritte wieder etwas anderes hab-. Dem Gewerbstandc könne auf diese Art nicht geholfen werden; er sei deßhalb, so nöthig er auch die Revision der Gewerbegesetze halte, noch zur Zeit gegen die Jnbctrachtnahme des Antrags. Die Lmke stimmte gegen weitere Erwägung, war aber kn der Minorität.

Der Wlle des Hrn. Antragestellellcrö mag ein sehr guter bei Stellung dieses Antrages gewesen sein, aber mit dem guten Willen allem reicht man nicht überall aus. Der Antrag ist auch ganz geeignet, sich die Sympathieen des Gewerbestandes zu erringen, allein bei alle dem wird der Hr. Antragsteller bei ruhiger Ueberlegnng selbst einsehen, daß zur Zeit der Antrag der Sache selbst noch keinen Vortheil bringen konnte, indem zur Erledigung der von ihm angeregten Gegen­standes lange Zeit erforderlich ist, wenigstens so lange bis das Parlament dieHandels- und Gewerbverhält« nissen in Berathung genommen hat.

Wiesbaden, 20. Juni. Die Todten stehen auf.' Das in der famosen Adlerversammlung beabsichtigte, aber noch vor seiner eigentlichen Geburt wieder gesior- beue Kindlkin ist jetzt und zwar gleich getauft wirklich ins Leben getreten; es heißt:GeMjchaft für Freiheit, Gesetz und Ordnung". (Anfangs soll man beabnchtigt haben, sieGesellschaft für Geist, Gemüth und Publi- citât" zu neunen, aber man zog das entschieden Freisinnige vor.) Ich würde die neueGesellschaft" nicht in' Zusammenhang mit jener projektirten, mit Schenk, Schweikart tc. verzierten Adlergesellschaft zu stellen gewagt haben, in der Voraussetzung, daß sie dieses als eine schwere Verdächtigung und Beleidigung ansehen würde, allein sie thut eS selbst und des Men­schen Wille ist nun einmal sein Himmelreich. Sie be-