Mit Zeitung.
„Freiheit und Aeeht!"
^ 107 Wiesbaden. Donnerstag, 22. 3imi 18L8.
JVB. Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Halbjahr-Abonnement auf die täglich erscheiuende „Freie Zeitung". Die Richtung, welche die Freie Zeitung vertritt, ist die durchaus freisinnige, deren Bestreben dahin geht, die vom Volk errungenen Freiheiten zum vollen Ausbaue zu bringen. - Daß das Streben der Redaction von vielen Seiten Anerkennung gefunden hat, dürfte wohl daraus hervorgehen, daß die „Freie Zeitung" seit der kurzen Zeit ihres vierteljährigen Bestehens sich schon jetzt einer Auflage von 2300 Exemplaren zu erfreue» hat.
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Die EXxoditron der Freien Zeitung.
Na f s â nifcher Landtag.
IX. Sitzung.
Wiesbaden, 19. Juni. Die heutige Sitzung wurde von dem Vicepräsidenten Wirth eröffnet.
Präsident Schenk ist aus der Kammer ausgeschie- den, und führte deßhalb der Vicepräsident Wirth für heute den Vorsitz.
Derselbe verliest zuerst eine große Masse Petitionen, die meistens auf Entlastung des Grund und Bodens lauten. — Auf der Tagesordnung steht zuvörderst die weitere Berathung über den Leisler'schen Antrag, auf Errichtung einer Landes-Hypothekenbank.
Leisler richtet vorerst an die Regierungs-Commis- sarien die Frage, ob dieselben in diesem Betreffe der Kammer Mittheilungen von Seiten der Regierung zu machen haben? —
Reg.-Commiffarius Ler bedauert, augenblicklich dazu außer Stande zu sein; der Obersteuerrath Scholz habe zu diesem Behufe in der Versammlung erscheinen sollen, eö sei auch schon zweimal nach ihm geschickt worden; er sei aber noch nicht gekommen. Deßhalb müsse er bitten, daß der Gegenstand bis zur nächsten Sitzung verschoben werden möge.
Wenkenbach 1.: Er begreife nicht, wozu ein Re- gieruNgs-Cömmissarius nothwendig da sein müsse, man könne auch ohne ihn debattiren. Er will die Discus- sion nicht weiter verschoben haben, da die Sache dringend ist. —
Wirth macht den Vorschlag, daß man für heute voterst die übrigen auf der Tagesordnung befindlichen Gegenstände erledige, und dann zuletzt, wenn bis dahin der Reg.-CommissariuS Scholz nicht erschienen sei, wieder auf das Leisler'sche Bank-Projekt zurückkomme. — Die Kammer stimmt bei. —
Fresenius begründet hierauf seinen Antrag auf Revision der Gewerbegesetze. Er weist darauf hin, daß man die Vortheile der Gewerbefreiheit und des Zunftzwanges genau neben einander abwäge, und ebenso die bei beiden hervortretenden Nachtheile. — In unseren bisherigen Gewerbegesetzen sei das Kapital zu sehr begünstigt, und die natürliche Folge davon müsse sein, daß der ärniere Gewerbtreibende sich höchst be- nachtheiligt und in einer traurigen Lage befinde. — Besonders hebt der Antragsteller zwei Punkte hervor, die auf die Gewerbe sehr nachtheilig einwirken, nämlich:
1) die Vergebung öffentlicher Arbeiten auf dem Wege der Versteigerung.
2) Die meistens gar zrr spät erfolgende Bezahlung, — wodurch alle Solidität auS Handel und Gewerbe schwindet. —
Was den ersten Punkt anlangt, so schlägt der Antragsteller vor, daß statt der Versteigerung künftig der Weg der Submission eingehalten werde; und hinsichtlich des zweiten Punktes geht der Antrag dahin, daß eine bestimmte Verjährungsfrist festgesetzt werde, etwa 2 Jahre, so daß alle Forderungen, die innerhalb 2 Jahren nicht bezahlt oder wenigstens cing'eklagt sind, jeden Anspruch auf Rechtsschutz verlieren. — Bei einem solchen Gesetze kann es Niemand übel nehmen, wenn der Geschäftsmann alle Ausstände vor Ablauf der Verjährungsfrist einklagt, und dem maßlosen, jahrelangen Creditgeben ist dadurch am wirksamsten Einhalt gethan. — In Preußen besteht auch bereits ein solches Gesetz in Kraft. —
Lang wünscht, daß dieser Antrag nicht sofort zur Berathung komme. Er meint, die Revision unserer Gewerbegesetze sei zwar allerdings nothwendig, aber doch nicht so eilig, daß man sie nicht noch einige Monate verschieben könne. Er hofft, daß die National-
Persammlung in Frankfurt Lleiche Gesetze für ganz Deutschland, auch in gewerblicher Hinsicht erlassen werde, und die Kammer solle dazu mitwirken, indem sie ein desfallsiges Gesuch an die National-Versammlung richte.
Leisler spricht sich gegen die Verschiebung des Antrags aus. Er glaubt nicht, daß die National-Ber- sammlung in dieser Hinsicht ein Gesetz erlassen werde, oder wenn das geschehe, so möge es doch noch zu lange währen. — Bei Entwickelung der Ansicht, daß ein gemeinsames Gewerbe-Gesetz für ganz Deutschland nicht zu Stande kommen werde, weist der Redner darauf hin, daß während bei uns volle Gewerbefreit bestehe, dies in Baiern namentlich nicht der Fall sei. Dorten ist jedes Geschäft an eine schwer zu erlangende Concession gebunden; dadurch hat ein solches aber auch eine reale Gerechtsame, die mitunter zu bedeutenden Preisen bezahlt wird.
Nachdem hierauf der Antragsteller nochmals das Wort genommen und Hehn er und Bertram ebenfalls über den Antrag gesprochen haben, trägt Jung auf Abstimmung an, da es sich ohnehin nicht darum handeln könne, über den Antrag weiter zu discutiren, sondern einzig darum, ob er überhaupt in Erwägung zu ziehen sei oder nicht. — Der Vorsitzende bringt demgemäß die Frage zur Abstimmung und die Kammer beschließt, den Antrag in nähere Erwägung zu ziehen, sowie zu diesem Behufe demnächst eine Commission zu erwählen.
Da während der vorstehenden Verhandlungen der Obersteuerrath Scholz in der Versammlung erschienen ist, und der Regierungs-CommissariuS Ler mit ihm Rücksprache genommen hat, so theilt Letzterer nunmehr der Kammer mit, daß die Regierung zwar das Leisler'sche Bauprojekt in sorgfältige Prüfung und Berathung genommen £abe, daß sie aber damit noch nicht zu Ende gekommen und für heute nicht im Stande sei, eine Mittheilung darüber zu machen. Er hoffe aber; daß dies schon bis zur nächsten Sitzung geschehen könne. Die Kammer faßt in Folge dieser Erklärung den Beschluß, die weitere Discussion über den Leisler'schen Antrag bis zur nächsten Sitzung zu verschieben. (Wir begreifen nicht, daß die Regierung sich nicht mehr beeilt hat. Man sollte doch wohl meinen, daß die Berathung deö Leisler'schen Antrags während der abge. laufenen achttägigen Ferien hätte beendigt und eine betreffende Vorlage hätte ausgearbeitet werden können. Wird man so lange zögern, bis der Ruin über das Land hereingebrochen ist, und bis die Hülfe zu spät kommt?)
Bertram erstattet sodann NamenS der PetitiouS- Commifsion Bericht über 2 Petitionen. — Dieselben betreffen: 1) Vorstellung eines Bürgers von Langendernbach gegen fernerweitern Verzapf von Branntwein in den Kramläden, da dadurch ganz besonders dem Genusse des Branntweins Vorschub geleistet werde, und 2) Vorstellung des Stadtvorstandes zu Wiesbaden, die Erhebung eines ReceptionSgeldes bei Bürger-ÄUfnahmen betreffend, worin nachgesucht wird, daß es der Stadtgemeinde Wiesbaden von nun an gestattet sein möge, von allen Nichtnassanern, die in den Bürger-Verband der Stadt einzutreten wünschen, ein Receptionsgeld erheben zu dürfen. — Die Kammer beschließt: beide Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und zu übergeben. (Wenn die Kammer bei Berathung des Gemeindegesetzes von der allein richtigen Ansicht auSgehet, daß eö den Gemeinden in allen Fällen, wo es sich nicht um eine Verminderung des Gemeinde - Vermögens handelt, unbenommen sein muß, ihre inneren Angelc- genheiten ganz nach eigenem Gutdünken und Ermessen selbstständig, ohne jede Einwirkung und ohne art eine
Genehmigung von Seiten der Regierung gebunden zu sein, zu ordnen, — dann ist die letztere Petiön ganz überflüssig.) —
Nunmehr führt die Tagesordnung zur Begründung deS Antrags der Abgeordneten Creutz, Gödecke und Zollmann, die Anlage einer Chaussee von Diez nach Nassau betreffend.
Creutz weist in der Rechtfertigung des Antrags darauf hin, daß schon seit mehreren Jahren von den OrtSvorständen von Diez, Nassau, Holzappel und Obernhof regelmäßig Gesuche an die Stände- Versammlung gekommen seien um Erbauung dieser Landstraße, was gewiß als Beweis für die Wichtigkeit des Unternehmens gelten müsse. Die Nothwendigkeit dieser Chaussee-Anläge beruhe zunächst darauf, daß dieselbe die Vollendung eines bereits bestehenden Chausseezuzes ist; nämlich desjenigen, der von Marburg durch das Lahnthal führt, und der dann plötzlich in der Strecke von Diez bis Nassau unterbrochen wird, soweit nicht der höchst unvollkommene Vicinalweg ausreicht. — Dieser Weg ist aber der Art, daß die Fuhrleute schon bei Limburg ablenken und den beschwerlichen Umweg über die Montabaurer-Höhe einschlagen müssen. — Wenn nun die Anlage dieser Landstraße schon im Allgemeinen wichtig ist, so ist sie es noch weit mehr für die Orte, durch welche dieselbe führen wird. Für Diez insbesondere ist dieselbe eine Lebensfrage. Der Fruchtmarkt in Diez ist nicht nur der bedeutendste im Her- zogthum Nassau, sondern sogar einer der bedeutenderen in ganz Deutschland, und ein ungehemmter, regelmäßiger und rascher Verkehr, wird nicht wenig zur weiteren Hebung desselben beitragen. — Die Gemeinden, durch deren Gemarkungen der Weg führt, erwarten von dieser Chausseeanlage einen so wesentlichen Vortheil theils direct, theils indirect, daß sie sich zu einem namhaften Beitrag oder zu unentgcldlicher Abtretung des den Gemeinden gehörigen und zum Straßenbau erforderlichen Grund und Bodens, ja selbst theilweise zur Bezahlung der von Privaten anzukaufenden Ländereien erboten haben. — Endlich, sagt der Antragsteller, darf nicht übersehen werden, daß durch den Straßenbau einer mittellosen Gegend für den Augenblick Arbeitsverdienst und für die Zukunft eine sichere Erwerbsquelle gewährt wird. —
Bertram unterstützt den Antrag, indem er be. merkt, daß die Herstellung dieser Landstraße allerdings schon seit Jahren für dringend nothwendig erachtet worden, und daß sie nur deshalb verzögert worden, weil man gehofft habe, daß eine Eisenbahn in dieser Richtung werde erbauet werden. -^
Der Vorsitzende Wirth fragt die Kammer, ob sie beschließe, den Antrag näher zu erwägen, was einstimmig bejahet wird. — Die Tagesardnung ist hiermit cr-- schöpft, und schreitet die Kammer nur noch zur Vornahme der Wahlen einiger Commissionen, und zwar vorerst derjenigen, die der Laudeö-Ceeditkassen-Direction zur Bildung einer Central-Commission beigegeben werden soll. Lang erwähnt der Bedenken, die die uno da rege geworden, daß nämlich die in der früheren Sitzung sestgejetzte Zahl von 5 Mitgliedern zu gering gegriffen sem mochte, da öfter der Fall eintreten könne, daß mehrere Mitglieder in einer Sitzung zu erscheinen verhindert waren, und daß dann die Commission zu schwach vertreten Jet. Gr schlägt deshalb vor, die Kammer möge noch für ;edes der 5 Mitgliedern der Commission einen Stellvertreter wählen. —
Großmann unterstützt den Antrag und die Kam- mer erklärt sich damit einverstanden. —
Gewählt wurden hierauf: zu Mitgliedern der Commission :