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Mik Hkikma

âeiheit und NeehL!"

M 98 Wiesbaden Montag, 12 Juni L8L8.

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Nassauischer Landtag.

VIII. Sitzung.

Wiesbaden, 9. Juni. Nachdem vorerst von dem Präsideu- ten der Kammer die eingelaufenen Petitionen verlesen wa­ren, gibt der Regicrungs-Commissarius Ler in Folge der in der vorhergehenden Sitzung von dem Abgeordneten S i e- b ert gestellten Anfrage nähere Aufschlüsse über die von der Negierung zur Durchführung der allgemeinen Volksbe­waffnung getroffenen Maßnahmen. Hieraus ergibt sich, daß die Negierung sämmtliche in dem Zeughause vor- räthig gewesenen Gewehre, 3470 an der Zahl, zur Ver- theilung an die Gemeinden sogleich abgegeben und ebenfalls die für die Reserve bestimmt gewesenen Kara­biner zur Verfügung gestellt hat.

Außerdem wurden durch eine eigens nach-Lüttich abgesandte Commission im April 1000 Stück und im Mai weitere 2000 Stück Gewehre bestellt, die sämmt­lich bis zum Monate September geliefert sein sollen. Zugleich wird mitgetheilt, daß heute die Nachricht da­hier cingelaufen sei, daß 500 Stück bereits abgesandt und hierher unterwegs seien. Demgemäß wird das Land in wenigen Wochen im Besitze von 7470 Ge­wehren sein. Was den weiteren Bedarf anlangt, so sollen Anstalten im Lande errichtet werden zur Anfer­tigung von Gewehren, so daß das Geld fortan im Lande bleiben und zu gleicher Zeit eine nicht unbedeutende Anzahl Leute beschäftigt werden könne.S icbc r t wünscht daß diese Anstalt recht bald ins Reben treten möge.

Regicrungs-Commissarius Ler theilt der Kammer weiter mit, daß die Regierung alle von der Kammer Angebrachten Anträge auf Creditanstalten zur Unter- stützuug der Gewerbtreibenden nicht für gut befunden habe. Die Regierung könn ' sich dag gen allerdings nicht verhehlen, daß die Noth groß, sehr groß sei, und daß schleunige Hülfe dringend nothwendig sei; sie schlage deßhalb vor, daß die Landes-Creditkasse ermächtigt werde, vorläufig noch weitere 250,000 auszugeben, und daß demnächst ein, entsprechender Gesetz-Entwurf ausgearbeitet werde. Es dürfe deßhalb gut sein, wenn die Kammer eine Com­mission ernennen wolle, die sich mit der Negierung behufs der Ausarbeitung und Prüfung des Entwurfes in Einvernehmen setze. Präsident Schenk ist gegen die Ernennung einer Commission zu diesem Behufe, sondern ist der Ansicht, daß die Kammer sofort zur Berathung der vorliegenden Anträge schreite. Groß­mann und mehrere andere Redner wünschen ebenfalls, daß zur Tagesordnung geschritten werde, womit sich die Kammer einverstanden erklärt. Die Tagesordnung führt zu dem Commissions-Berichte über das Jagdge­setz. Müller II. als Berichterstatter verliest den Commissionsbericht. In demselben ist ausführlich ent­wickelt, wie das Jagdrecht entweder als einen Ausfluß des Grundeigenthums anzusehen sei und man demgemäß den Grundeigcnlhümer für den Jagdberechtigten halten müsse, oder man betrachte die Jagd unabhängig vom Grundbesitz als natürliches Recht jeden Bürgers. Im letzteren Falle müßte man Jedem das Recht einräumen, die Jagd auszuüben, wie und wo er wolle. Rücksich­ten des öffentlichen Wohles verbieten jedoch diese Art der Jagdausübung, indem cinestheils dadurch der Arbeit nützliche und nothwendige Kräfte entzogen wür­den,- ander nthcilö die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte. Nach der anderen Ansicht, welche die Jagd als einen Ausfluß des Grundeigenthums betrach­tet, müßte man nur den Grundeigenthümern auf ihrem Grundeigenthum das Jagdrecht einräumen. Da aber bei der großen Zerstückelung des Grundeigenthums das Jagdrecht ebensowenig innerhalb der Grenzen desselben ans­geübt werden kann als das Bergrecht, so muß ein Aus­weg gefunden werden, und die Commission ist deßhalb der Ansicht, daß es am einfachsten und richtigsten sei den Gemeinden das Jagdrecht zu übertragen ohne von diesem Grundsätze selbst bei größern« Grundbesitze abzu- gehen. Demgemäß hat die Commission die Para­graphen 4 und 5 des Entwurfs gestrichen.

Der Gesetzentwurf wird nun paragraphenweise dis- cutirt. Bei §. i will Wirth noch cingeschlossen ha- ben:die Fische»ei-Gerechtsame". Hehn er, Wen- k e nd ach i nb der Berichterstatter treten jedoch dagegen auf, ebenso Negrerungs-CommissärBertram. Wirth

läßt das Amendement fallen und der §. 1 wird darauf kn der von der Commission gestellten Fassung angcnom- men. Bei 8. 2 verbreitet sich die Discussion zugleich über die §§. 4 und 5, die damit innig zusaiumcnhän- gen. Regicrungs-Comniissär Bertram entwickelt seine Ansicht dahin, daß man allerdings den §. 5, der daraus sich ergebenden Jnconsequenzen wegen, werde fallen lassen müssen, dagegen aber dürfte es billig sein, daß man §. 4 unverändert stehen lasse. Wer einen so großen Complerus von 200 Morgen besitze, dem müsse auf seinem Besitzthum doch wohl die Ausübung der Jagd allein zustehen- da man sonst die Freiheit des Grundeigenthums beeinträchtige. Müller II. weist dagegen auf die Juconsequeuz hin, die die nothwendige Folge davon sein würde. Wenn man dem Besitzer von 200 Morgen das Jagdrecht zugestehe, so sei "cs ungerecht, wenn man Demjenigen, der z. B. 100 Mor­gen oder selbst noch mehr habe, dasselbe Recht nicht ebenfalls zuerkennen wolle. Winipf meint, wenn man dem großen Grundbesitzer das Jagdrecht einrâuwe, so müsse man dem klein en Grundbesitzer dasselbe Recht verleihen. Jung spricht ebenfalls gegen bie §§. 4 u. 5, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde,, weil auf diese Weise ein Jagd-Privileg für Einzelne geschaffen werde, während man doch darauf bedacht sein müsse, alle Vor­rechte abzuschaffen. E.Wcnkenbach erklärt sich auch gegen die §§. 4 und 5, und weist dabei auf die Un­gerechtigkeit hin, die daraus entstehen müßte, wenn ein solcher größerer Grundbesitzer auf seinem Territorium das Wild hege, und dennoch die Gemeinde den in ihrer Gemarkung vorkommenden Wildschaden zu ersetzen habe.

Lang weist ebenfalls auf die Unzuträglichkeit hin, die durch solche Ausnahmen von dem Gesetze hervor- gerufen würden. Keim und GcrgcnS wollen auch, daß von den Gemeinden allein das Jagdrecht aus- geübt werde. Fresenius trägt auf Abstimmung an. Nachdem noch Wirth ein Ameudement gestellt, das jedoch verworfen wurde, und Bertram, Wimpf' und Gergens nochmals für den Commissionsantrag ba^ Wort genommen haben, wird zur Abstimmung ge­schritten und der §. 2 angenommen. §. 3 wird ohne Discussion zum Beschlusse erhoben. §. 4 u. 5 sind gestrichen. §. 6 (jetzt 4) wird ebenfalls ohne Discus­sion angenommen. Bei §. 7 (jetzt 5) stellt Hehn er den Antrag, daß der Nachsatz gestrichen werde, womit sich die Kammer einverstanden erklärt, dieser Paragraph wird sodann ebenfalls angenommen. Den §. 8 (jetzt 6) will Wirth dahin abgeändert haben, daß die Gebühr für den Jagdpaß von 4 auf 8 Gulden erhöhet werde, v. Eck, Wimpf und Andere sprechen dagegen, wo­rauf Wirth seinen Antrag zurückzieht, und der §. 8 (jc$t 6) in seiner ursprünglichen Fassung angenommen wird. Die §. 9 und 10 werden zusammengezogen und bilden jetzt 8. 7. Hehncr wünscht,: daß die Ver­brechen, von denen in dem Parägraphè die Rede ist, speciell aufgeführt werden. Die Kammer stimmt bei. Wirth will, daß auch alle diejenigen, die Gewalt­thätigkeiten verübt haben, von der Ausübung der Jagd ausgeschlossen seien.- Müller 11. meint, dann möchten wohl Alle, die am 4- März hier in Wiesbaden gewesen, das Jagdrecht nicht auSüben dürfen, und Lang hält dafür, daß der unbestimmte AusdruckGewaltthätigkeit" zu sehr nach Polizeiwiükür rieche.

Großmann hält es für bedenklich, Menschen die Jagd ausüben zu lassen, die zu Gewaltthätigkeiten ge­neigt seien, und trägt deshalb darauf an, daß unter die Verbrechen, die die Entziehung des Jagdrechts zur Folge haben, auchKörperverletzungen" undGewaltthätig­keiten" ausgenommen werden. Der Redner glaubt um so mehr darauf antraßen zu müssen, als die Jagd die Menschen nicht sanfter mache, sondern sie verwildere. Der Antrag fällt jedoch durch und die §. 9, 10, (jetzt 7) werden darauf angenommen. Bei 8. 11 (jetzt 8) beantragt von Eck eine andere Fassung, die von der Kammer ohne längere Discussion gutgeheißen wird Die Discusion über §. 12. (jetzt 9) wird Von Zoll- man eröffnet, der sich dahin ausspricht, daß es den Grundbesitzern nicht gestattet sein dürfe, jeder Zeit auf ihr Besitzthum zu gehen und das Wild von dem- i leiben abzutreiben, indem dadurch der Jagd-Pächter be­einträchtigt werde. Fresenius spricht sich in dem­

selben Sinne ans, und meint, man werde sonst Nie­manden finden, der geneigt sei, die Jagd zu pachten. Auf die Entgegnng einiger Redner, daß man dem Grundbesitzer doch nicht zumuthen sönnt , er solle das Wild ruhig auf seinem Grund und Boden hausen und sich Alles beschädigen lassen, meint Zoll mann, die Entschädigung, die dafür bezahlt werde, mache das Alles ja wieder gut. (Wahrlich! eine wunderliche An­sicht! Der Nachsatz wird gestrichen, dagegen der Vordersatz angenommen. §. 13 und 14 (jetzt 10 und 11) werden ohne längere Discussion angenommen und wird dann der ganze Gesetzentwurf mit den von der Kammer vorgenommcn Modifikationen durch nochmalige Abstimmung zum Beschlusse erhoben.

Die Tagesordnung führt hierauf zur Erstattung des Berichtes des Spezialausschusscs zur Vorberathung der Anträge 1) der Abgeordneten L eisler, Gergens und Jung über Errichtung einer Landeshppoihekenbank, 2) der Gewerbtreibenden des Herzogthums wegen Errichtung einer Darlehnanstalt und 3) des Abgeordne­ten Bertram wegen Errichtung einer Hilfsbank.

Großmann als Berichterstatter trägt den Bericht vor. Aus demselben ergibt sich, daß die Commission die Ueberzeugung gewonnen, wie bei der heutigen Geld­krisis und Geschäftsstockung die Gewerbtreibenden, na­mentlich aber die Gewerke, genöthigt sind, ihre Arbeiten cinzustellen, und so eine Masse Arbeiter in Brodlosig- keit zu versetzen, sofern ihnen nicht durch Vorschüsse von Stäatswegen unter die Arme gegriffen wird.

Ausserdem droht den Grund und Häuserbesißern die Aufkündigung ihrer. Hppothekschulden und damit eine Verschleuderung und Entwerthung des Eigenthums. Dics^ungünstigcn Credit- und Handelsverhältnisse darf der etaat nicht unbeachtet lassen, er hat die Verpflich­tung, zu helfen, und zwar schnell zu helfen.

In der richtigen Erkennung dieser Verhältnisse und wohl kinsehend, daß der Staat jetzt nicht im Stande ist, sich baares Geld zu verschaffen, sahen sich die An­tragsteller veranlaßt, die Creirung von Papiergeld und die Errichtung von Crcditanstalten zu beantragen. Der Commissionbericht behandelt nun zuerst diè Crei­rung von Papiergeld. Unter Bezugnahme auf die verlchiedenen Anträge sagt der Bericht wörtlich:

Herr Bertram beantragt die Ausgabe von Bank- noten, die Gewerbtreibenden die Emittirung von Dar lchnskassenscheincii rach Art derFrankf-Rcchenestcheine gegen Hinterlegung von Werthen, H. Leisler :c. end- lich beantragt die Emmittirung von Bankfcheincn, zu deren Sicherheit eine Hypothek im doppelten Werth auf, einen Theil des Domauialvermögcns errichtet werden soll."

Der erstere Vorschlag scheint unter den heutigen Verhältnissen unausführbar, da die Noten ohne jede reelle Unterlage schnell entwerthet würden."

Der zweite scheint deshalb nicht cmpfehlungs- werth, weil damit dem Bedürfnisse nicht gänzlich ent- sprochen werden könnte, indem es sehr zu bezweifeln ist, ob Recheneischeine in einer großen Menge ausge- geben werden können. Auch haben sie, da sie ihrer Natur nach nur über größere Beträge lauten, nicht den Zweck und die Fähigkeit kleineren, namentlich dem Bedürfnisse zu entsprechen, die Arbeiter damit auslohnkn zu können."

Dieses Projekt verdient,nur in dem Falle Berück- sichtigung, wenn das dritte nachfolgende verworfen werden sollte, indem den Gewerbtreibenden jedenfalls und schnell geholfen werden muß.".,,

Dagegen empfiehlt sich daS Leisleejche Pro/elt am meisten in zwei Rücksichten, einmal weil es dem ge- gcnwärtigkn Bedürfnisse mehr als genügt, indem da­durch den billigen und gerechten Ansäungen aller Staatsbürger entsprochen werden konnte und an.

derntheils, weil eS eine größere Sicher- Veit bietet, als irgend kttt jetzt cnrslrcu-

des Papiergeld."

" spei einer solchen Masse Papiergeld dürfte jedoch die Ausgabe desselben nur nach und nach, je nach Be­dürfniß, erfolgen, und um dem Papier- einen noch höh- ren Werth' und Credit zu verleihen, schlägt die Com- misten vor: 1) daß nur Noten von 10 und 50 Gul­den auSgegeben werden, wodurch die Kosten der Fabri-