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Verbandlungen beginnen, wo schnell, wo sogleich ge­handelt werden muß! Es liegt ihnen auch eine Ein­gabe, ein Nothruf der Gewerbtrcibenden vor. Werden sie in einer Angelegenheit Vortheil und Nachtheil auf der Goldwage wägen, in der nur energische Raschheit retten kann? Wir glauben, daß in so mißlicher Lage der Staat nicht markten darf, wo ihm seine Bürger mit Hintansetzung jedes Sonderintcresses die Hand bieten. Es kann gar nicht darauf ankommen , die eingegebenen Propositionen, die nur in provisorische, vorübergehende Anwendung kommen sollen, in aller Vollendung in's Leben zu rufen; kommt jetzt keine Hilfe, dann ist es zu spät!

Es liegt kein Grund vor, den guten Willen der Herren zu bezweifeln; alle aber kennen nicht die Noth, die um Hilfe ruft, und daher auch nicht den untttminirten Boden, aus dem sie für Nassaus Wohl tagen sollen.

Montabaur, 1. Juni. Wenn wir den Kammer- vcchandlungen vom 19. Mai folgen, so kommt cs uns gar nicht mehr vor, als seien wir das einige Nassauer Volk vom 4. März, das damals, mit seinem jetzigen Ministerpräsidenten an der Spitze, sich in Wiesbaden versammelt hatte, um die Freiheiten zu fordern, um deren Verwirklichung es sich jetzt handeln soll. Mit tiefem Schmerze müssen wir leider die Bemerkung machen, daß nicht die gewünschte Einheit sich in der Kammer , befindet, vielmehr sich Leidenschaften in derselben zu regen anfangen, und daß diese gerade durch die Männer her- vorgerufen werden, die besonders berufen sind, dieKam- merverhaudlungen ruhig zu führen, und so die errunge­nen Freiheiten auf gesetzlichem Wege zu verwirklichen,

Wir können der seitherigen Handlungsweise unseres Ministerpräsidenten nur das verdiente Lob zollen und ihm nur für seine vielen Aufopferungen für des Landes Wohlfahrt danken, dagegen müssen wir sein Benehmen bei den KammciVcrhandlungcn vom 29. Mai tadeln, und wir erlauben uns deßhalb, dasselbe hier etwas nä­her zu beleuchten.

Wenn wir im Allgemeinen auch mit dem Herrn Minister Hergenhahn einverstanden sind, daß es un­erheblich ist, ob bei dem Adreßentwurf die Wortetreu unterthänig oder ehrerbietig" gebraucht sind, und dieß bloße Wortstreitigkeiten, die wenig sagend sind, so kommt es uns doch vor, als müßten die Wortetreu unterthänig" jetzt wegbleiben, denn das Wortunter- thänig" paßt nicht für ein freies Volk. Wenn aber der Hr. Ministerpräsident sagt, daß die meisten Men­schen gar nicht wüßten, was unter Volkssouveränität zu verstehen sei und bei den Kammermitgliedern auch dies Nichtwissen voraussetzt, so müßten wir, wenn wir mit seiner Meinung einverstanden wären, sehr bedauern, uns von einer so unwissenden Kammer vertreten zu sehen. W-r hätten sehr wünschen müssen, den Begriff des Hrn. Ministers über Volkssouveränität erläutert zu erhalten, um hiernach beurtheilen zu können, ob solcher mit dem unsrigen und dem der Kammermitglieder nicht im Widerspruch stehe.

Wir können dem Anträge des Herrn Abgeordneten Lang, daß der Einfluß der Herren Regierungs -Com- iniffarien bei den Verhandlungen beschränkt werde, nur beipflichten und müssen bedauern, daß derselbe nicht von der ganzen Kammer unterstützt worden ist; die Nach­theile, daß seither diesen Herrn das Recht zustand, zu jeder Zeit das Wort zu nehmen, und auf solche Weise die Discussionen zu leiten, und den Einfluß, den sie da­durch auf die Kammerverhandlungen ausübten, sind zu bekannt, als daß hierüber noch eine Nachweise von Nöthen sei; man gedenke nur der früheren Kammer­verhandlungen über die Domänenfrage und man wird dann den Antrag des Herrn Lang gewiß an seinem Orte finden. Wir können daher nur die Ausdrücke, deren sich der Hr. Ministerpräsident bei dieser Gelegen­heit gegen den Hrn. Abgeordneten Lang bediente, miß­billigen. Jedem Mitgliede steht es frei, Anträge zu stellen, die dann verhandelt werden und dann die Ge­nehmigung oder Verwerfung erhalten. Was soll aber daraus werden, wenn sich ein Kammermitglied bei sei­ner Antragstellung der Gefahr aussetzt, daß ihm solche Persönlichkeiten gesagt werden? Die Kammerverhand­lungen müssen ihren ruhigen Gang gehen und Persön­lichkeiten und Leidenschaften beseitigt bleiben, wenn sie für die Landeswohlfahrt ersprießlich werdensollen. Wir geben daher dem Hrn. Deputaten Lang vollkommen Recht, daß er den Herrn Präsidenten Schenk ersuchte, ihn^gegen die Ausdrücke des Herrn Ministerpräsidenten in Schutz zu nehmen, und müssen nur bedauern, daß ihm der verlangte Schutz nicht zu Theil geworden ist.

Limburg, 14. Mai. Zur Fortsetzung des Refe­rats vom 8. Mai l. I. wegen Stiftung eines Vereins zur Hebung der niedern Volksklassen und mit Bezug­nahme auf Nr. 74 dieser Zeitung kommt Referent nun zur Bezeichnung der Mittel, wie die Hebung des ma­teriellen Wohlstandes derselben möglich ist. Die fol­genden Angaben beruhen zum großen Theil auf Dar­stellungen, welche im vorigen Jahre zu einer Petition an den Landtag und die frühere Herrenbank Bericht­erstatter sammelte.

Nachfolgende Reformen verlangen die hiesigen Hand- ^brker und sie knüpfen an deren Durchführung die Verbesserung ihrer Lage. Sie wünschen rin Gesetz

^kn Frucht- und Prozentenwucher, damit die ge­wöhnlichen Lebensmittel nicht mehr einen so enormen preis erreichen können, wie im vorigen Jahr, zugleich Revision des MaltergesetzeS vom 12. Januar 1829. Aufhebung der Bannmühlen und des Accises, starke

Besteuerung der Branntweinbrennereien, weil dieselben dem gewöhnlichen Verkehr ungeheure Quantitäten Brod­früchte entziehen, und der Branntwcingenuß zur Ent­sittlichung der Consumenten beiträgt. Sie wünschen aber auch kräftige Gesetze gegen den Wucher der jüdi­schen und christlichen Prozentwucherer, welcher Tausende von Opfern der Armuth und Schande überliefert haben. Die Geldverlegenheit brachte mit denselben den ge­wöhnlichen Mann in Verbindung, dann die fehlende Arbeit oder Verdienst und die andrängenden Kreditoren, die ihm seine Handwelksmaterialien oder Brod und andere nöthige Bedürfnisse kreditieren, drängten ihn zur Aufnahme von Darlehen bei den Wucherern; der kleine Anfang ist der Anfang eines gänzlichen Ruins einer Familie; denn das Abrechnungsgeschäft und die Käufe von Waaren zu horrenden Preisen unter dem Titel Darlehen," die hohen Zinsen, der Vorabzug derselben steigern die Schuldensumme schleunig dergestalt, daß das unglückliche Schlachtopfer bald am Rand des Ruins steht und nun die ganze Strenge der Erekutions - Ver­ordnung ihm bei dem Andrange der Kreditoren bcvor- steht. Schnell wird Hab und Gut ausgestellt, Geld­mangel der niedern Stände vermindern die Konkurrenz der Käufer; denn in den kurzen Steigzielen kann kein Steigerer des Mittelstandes zahlen; daher bietet der Wucherer auf die ganze Hab und das Gut einige Gul­den nach und siegend steht er auf den Trümmern eines zerstörten Familienglücks, sich seiner Beute erfreuend; daher drängt dieses Gesetz hunderte von Familien zur Armuth; dieses Erekutionsgeseß muß daher bei der Gesetzgebungs-Reform eine beträchtliche Abänderung erleiden, denn die tägliche Erfahrung lehrt, daß dessen Anwendung dem Wucherer förderlich ist, daß es dem Gläubiger zu seinen gerechten Forderungen nicht ver­hilft, und somit grundlos manche Familien - Eriflenz opfern hilft. Endlich drücken den Mittelstand die hohen Holzpreise. Am besten würde mau in jeder Gemeinde ein Magazin anlegen, damit diesen Leuten zu jeder Zeit zu ermäßigten Preisen ihr Holzbedarf käuflich wäre, wobei zur Zahlung des Kaufpreises angemessener Kredit zu verwilligen wäre. Unter diesen Umständen ist bei dem Geldmangel, der diese Stände so fühlbar drückt, die Errichtung einer Kreditkasse oder die Emmis- sion von Papiergeld erforderlich, wodurch es denselben möglich wird, ihre Arbeits-Materialien und ihr Brod anzukaufen und sie den so nachtheiligen Kreditkäufen und dem Abrechnungs-Geschäfte mit seinen oft sehr verderblichen Folgen entgingen. Ferner wird allgemein eine Abänderung des seitherigen Steuersystems gewünscht und hier mögen uns die Worte des Abgeordneten von Rotteck 1831 in der badischen Kammer zurechtweisen:

Wahrlich für die Kammer, welche so große Maß­regeln der Rechtsbefriedigung beschlossen, ist das Ver- langen der Kapitalsteuer selbst Gebot der Konsequenz."

Die Handwerker haben als besondere Desioerien ausgesprochen:

1) Vertretung des Gcwerbstandes in den obersten Gewalten des Staats, Beschränkung der Gewerbe- Freiheit Annahme einer zeitgemäßem Gewerbever- ordnung;

2) Bildung einer Gesellschaft für. Arbeitsnachweise als Aufgabe für die zu stiftenden Lokal-Gewerbvereine;

3) Revision des Gesetzes über die Heirathserlaub- niß, da die Behörden seither ohne genaue Untersuchung über Ernährungsfähigkeit jedem Ansuchcnden ohne wei­teres die Heirathöerlaubniß ertheilten, wodurch eine Menge Familien schnell der Armuth zugeführt, und andere Geschäftsleute in ihrem Gewcrbsbctrieb beein­trächtigt wurden;

4) Verbot der Versteigerung öffentlicher Arbeiten an den Wenigstnehmenden, damit Fälle vermieden wer­den, wobei Unternehmer nicht allein ihre Familien rui- nirten, sondern auch noch ihre Unteraccorkanteu in große Vermögenöverluste stürzten; Einführung der Sub­missionen, Verbot der Beeinträchtigungen der Gewerbe durch Staatsanstalten;

5) Strenge Gesellen- und Meisterprüfung, Fest­setzung der Wanderzeit auf 3 Jahre vom 25. Lebens­jahre an, um. Gelegenheit zu haben, sich tüchtig aus- zubilden;

6) daß die Gesellen das Meister-Eramen unter den Augen tüchtiger Meister in Gegenwart des Orts- und Landoberschultheisen zu fertigen hätten und kein Untüch­tiger zur Meisterschaft zugelaffen werde;

7) Verbot des Handels auswärtiger Fabrikherrcn mit Fabrikaten, welche die inländischen Handwerker fer­tigen, z. B. Eisenfabrikate u. s. w. auch des Handels der inländischen Krämer, welche häufig hierdurch den Handwerkern, den Absatz ihrer Produkte sehr vermin­dern, indem die Kaufleute oft mit solchen Handwerks- erzeugnissen Handel treiben, Sensen Hacken u. s. w.;

8) Verbot alles Hausirenö ;

9) strengere Beaufsichtigung der Lehrlinge;

10) Verbot, daß ein Handwerker ein Gewerbe auf eigene Hand als Geselle betreiben kann.

11) Festsetzung eines Marktgeldes von 36 kr. für ausländische Concurrenten auf den Jahrmärkten;

12) Befassung der Localvereine mit den materiellen Bedürfnissen der niederen Stände und Gewährung der Abhülfe;

13) daß jeder Handwerker nur ein Gewerb treiben kann;

14) Errichtung einer Casse für arbeitsunfähige Ar­beiter^ ihre Wittwen und Waisen (als Sparkasse).

15) Befreiung von Steuern für die Zeit, wo die Gesellen nicht mehr arbeiten; denn seither mußten die

Meister die Steuer auf ein Jahr zahlen, wenn sie auch den Gesellen oft nur 2 Monate in Arbeit hatten;

16) Verbot aller auswärtigen Classenlotterien und Aufhebung der inländischen Spielbanken;

17) Aufnahme der Trunkenbolde, Arbeitsscheuer in die Arbeitshäuser;

18) Beschränkung der 'Wirthschaften, Begünstigung tüchtiger Bierbrauereien zur Gewöhnung der niederen Stände an das Biertunken, zur Verdrängung des Branntweintrinkeus;

19) Steuerfreiheit für die Taglöhner und die nie­dere Klasse;

20) Die Ueberlassung von Pachtland an die ärme­ren Klassen gegen einen ermäßigten Pachtschisiing, wenn Staatseigenthum pachtweise vergeben wird;

21) Aufhebung aller Real- u. s. w. Lasten, welche auf dem Ackerland und den Weinbergen ruhen;

32) endlich die Errichtung einer deutschen Colonie in Amerika auf Veranlassung des gesummten Deutsch­lands. Ausser Diesem Allem wünschen diese Stände einen billigen Staatshaushalt und die Einführung einer volksthümlicheren rascheren Justizpflege, namentlich sum­marisches Verfahren bei Lohnguthaben und Bagatell­sachen; Anstellung eines unabhängigen Anwaltstandes, der ihre Interessen im Verkehr kräftig vertritt. Auf diese Weise trägt die arbeitende Klass/, der Nährstand der für den Staat so wichtig ist, seine Beschwerden vor und hieran reiht er diese Wünsche an. In wie weit die Reformgesetzgebung, namentlich bei dem Ent-, wurf einer den Zeiwcrhältnissen anpassenderen Gewer­beordnung hierauf eiligeren kann, das prüfe vorerst ein tüchtiger Central-Verein mit Local-Vereinen für Hebung der arbeitenden Volksklasse; er bringe dann die gerei­nigte Volksstimme vor den Landtag und das Parla­ment und begehre dann geeignete Abhülfe. Ob die Uebervölkerung Deutschlands mitunter allein schon die Quelle so vieler Leiden dieser Stände ist, das kann bis jetzt nicht behauptet werden, bevor nicht diese Vereine sich genaue Statistiken über die Zahl der Arbeiter, ihr Einkommen, Erwerbsquellen u. s. w. verschafft haben; denn erst dann kann die Colonisationsidee, die Ent­fernung deutscher Bürger aus dem deutschen Vater­lande und Verpflanzung nach einem fremden Lande zur ernsten Erwägung kommen. So lange noch eine bessere Regulirung unserer socialen Zustände eine dauernde Verbesserung der Lage der arbeitenderssKlasse möglich erscheinen^läßt, verlasse kein Deutscher sein Vaterland.

Die Stiftung dieser Vereine muß für immer sein und für die Verwirklichung des vorgesteckten Zwecks sorgen. .

Ein Vorstand vertritt den Verein, in welchen jeder brave Bürger, nnangesehen des Standes und der Re­ligion Zutritt hat. Der Central-Verein bleibt in steter Verbindung mit den Local-Vereinen und schreibt von Zeit zu Zeit General-Versammlungen aus.

Marburg. (Einladung zu einer Conferenz der demokr. Vereine Deutschlands.) Der unterzeichnete Verein hat bereits an die ihm bekannten demokratischen Vereine Deutschlands Rundschreiben erlassen, in welchen unter Anderem auch zu einer Conferenz der sämmtlichen de- mokratlschen Vereine ausscfordert wird. Zur Bcschleu- nigung der L>ache schlagen wir hiermit eine Zusammeu- fmist zU ^rnuffurt a. M. in der Pfrngstwoche an dem 14. 16. ^uni vor, und fordern daher alle demokra­tischen Vereine auf, für diese Tage Abgeordnete nach Frankfurt a. M. zu senden. Letztere Stadt dürfte in mehr als einer Beziehung als der geeianctste Ort der Conferenz erscheinen. Das Weitere werden die Abge­ordneten in dem Weidenbusch, Landsberg oder Wolfs­eck erfahren. Die verschiedenen Redactionen werden ge­beten vorstehende Einladung in ihre Blätter aufzuneh- men. Marburg, 25. Mai 1848. Der demo­kratische Verein zu Marburg; zur Beglaubi­gung: Bayrhoffer, Präsident.

Dresden. Die Mehrheit der Adreßcommission hat flch für das Einkammersystem ausgesprochen. Die ^Ltaatsminister Braun, Oberländer und V. d. ^ferten erklärten darauf, daß die Staatsregierung der Ansicht gemessn sei, tiefer eingreifende Verfassungs- veranderungen könnten erst nach Feststellung der Ver- faqung für Deutschland in Frage'kommen, daß die Regierung die Frage des Zwei- oder Einkammersystems scharf im Auge behalten, zugleich aber, paß sie jederzeit nur an) die Majorität der 2. Kammer sich stützen, und wenn sie diese nicht für sich haben, die gegenwärtigen Minister abtrctcn würden.

Aus^ der Adresse der eisten Kammer heben wir fol- gende stelle hervor:Bei der Berathung eines neuen Wahlgesetzes bethätigen wir, daß die erste j^nmier be rett ist, fern von allen Standes- oder Sonderi ntereyen der Rittergüter lediglich das wahre Wohl der Gejammt- Heit des Volkes hierbei zum Zielpunkte dienen zu lassen, getragen von der Idee, daß die Vorrechte der getWa bevorzugten Classen fallen müssen uns "ur^durw Kraft--, gung des sittlichen Elements ',. allen Schchteri der Bevölkerung die Nationen der wahren gredut entg gengeführt werden können ,. ( l »Berlin 3 (Maueranschlage.) Der

aestâ Abend brachte eine Menge amtlicher und nicht amtlicher Placate, von denen wir die wichtigsten m der â aufführen wollen. Erstlich: die Bekannt­macht daß der General v. Aschoff daS Com- mando der Bürgerwehr niedergelegt habe, und dies Geschäft einstweilen dem Herrn Blesson, Ma- or a. D. und Hausbesitzer hierselbst, übertragen wor­den sei. Wichtig! höchst wichtig! Wenn Herr Blesson