Einzelbild herunterladen
 

Amt Zttkung.

--an «BQ &------

Dreiheit und Recht!"

^ ^8. Wiesbaden. Donnerstag, L. Juni L8L8.

Die ««£# q-ttuna" erscheint täglich in einem Bogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; «»awärts bei den zunächst aeleacnen Postämtern. Der Abonnements - Preis vom 1. März bis 1. Juli d. I. beträgt hier in Wiesbaden 2 fl.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb b u /innren SerroatdumS Nassau, des GroßherzogthumS Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Lanvgraffchaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhesfischen Provinz Hanau 2 fl 4 / ir inner- r. .11 übriaen Zburn und TariS'schen Postbezirken 3 fl.

Inserate werden bereitwillig ausgenommen. Dir JnserationS-Gebühren betragen für die vierspaltige Petttzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

Die Aufgabe der konstituirenden National- Versautmlung.

II. Artikel.

Q Vom Taunus, im Mai. Kaum haben wir einen Anlauf zur Herstellung der deutschen Einheit ge­nommen, so erheben auch schon perfide Rathgeber ihre Stimme, um vor den Gefahren der Centralisation zu warnen, wobei sie auf Frankreich als ein abmahnendes Beispiel Hinweisen! Als ob unsere Lage mit der Frank­reichs zu vergleichen wäre! Nein, unsere Erbsünde ist der Partikularismus, und deshalb müssen wir grade alle Segel aufspannen, um auf die Centralisation des Vaterlandes hinzusteuern. Wir müssen thun, als woll­ten wir alle und jede Stammverschicdenhcit verwischen: wir kommen, fürchten wir, doch noch so bald nicht an das Ziel, geschweige, daß wir drüber hinausschössen. Durchaus nothwendig ist's aber, daß die Nationalver­sammlung die Vertagung der einzelnen deutschen Kam­mern bis zur Festsetzung allgemeiner, für das ganze Vaterland gütiger Normen der Gesetzgebung deceetirt. Welch einen unauflöslichen Wirrwarr würde es geben, wenn die einzelnen Ständekammern zugleich mit der Nationalversammlung und ohne Rücksicht auf deren Beschlüsse Gesetze erließen, -wenn z. B. unsere Land­stände die Ablösung des Zehntens um den lOfachen Be­trag festsktzten, während in Frankfurt zu gleicher Zeit die Aufhebung aller Grundlasten ohne alle Entschädi­gung für ganz Deutschland beschlossen würde! Doch ehe diese Zeilen zum Druck gelangen, wird wohl zu Frankfurt bereits ein deöfallsiger Beschluß gefaßt wor­den sein. Wir gehen daher zu einem andern Punkte über, von welchem wir eigentlich zuerst hätten reden müssen: die Erecutivgewalt des deutschen Reichs. Wie will das Parlament seine Beschlüsse aus führen? Haben wir eine deutsche Erecutivgewalt? Die Bun­desversammlung hat sich durch ihre geheimen reactiv- nâren Beschlüsse selbst den Todesstoß gegeben: das Parlainent hat daher weiter nichts zu thun, als ihre Auflösung zu decretiren. Dasselbe hat dann weiter eine neue Erecutivgewalt zu schaffen, unter deren Befehle die gesammte deutsche Truppenmacht gestellt werden muß. Es muß ferner einen Oberbefehlshaber über diese Trup­pen ernennen. Es muß endlich, da es offenbar ist, daß ihm von Seiten der Reaction Gefahr droht, zu seinem Schutze eine starkeParlamentswehr", d. h. eine Armee concentrircn, zu welcher patriotisch gesinnte Truppen (vor Allem die badnischen) ausgewählt werden müssen, und in welcher der Geist der Freiheit und Va­terlandsliebe durch alle Mittel entflammt werden,muß. Nur auf diese Weise gewinnt unsere große Constituante einen festen und sichern Boden, auf welchem sie fußen kann. Das sind freilich außergewöhnliche revolutionäre Wege, welche dieselbe nach unserer Ansicht betreten muß. Wenn dieselbe nichts als ein paar kleine Reformen und Reformchen vornehmen will, so hat sie solche große und gefährliche Apparate nicht nöthig. Aber wenn sie wirk­lich das Vaterland retten, dessen Wiedergeburt und wahrhafte Einheit nach den langen traurigen Zeiten der Schmach und der Erniedrigung zu Stande bringen will, so sind das die Mittel, die vor allem Andern ergriffen werden müssen, um zum erhabenen Ziele zu führen.

Die Nationalversammlung darf dabei natürlich nicht verabsäumen, in Allem frei und offen vor der ganzen Nation zu handeln, die Motive aller ihrer Beschlüsse derselben klar darzulegen, durch Proklamationen das ganze Volk aufzuklären, dessen Patriotismus zu wecken und dessen Gedanken auf das Eine große Ziel hinzu- lenken. Dann kann dieselbe aber auch versichert sein, daß Alles, was in Deutschland Geist, Muth und That­kraft besitzt, mit Gut und Blut ihr zur Seite steht. Und welch ein erhabenes Schauspiel wäre es, wenn die vorgeschrittensten Patrioten, wenn auch die deutschen Re­publikaner, wenn selbst Diejenigen, welche nur auf ge­waltsamem Wege die Einheit und Freiheit des Vater- landes erringen zu können geglaubt hatten, und deren Amnestcrung hoffentlich schon jetzt ausgesprochen sein wird, wenn sie, ihr anfängliches Mißtrauen aufgebend, mit vollem Herzen und mit ganzer Kraft der großen Retterin und Befreierin sich anschlössen!

Nassauischer Landtag.

IV. Sitzu n g.

Wiesbaden, 29. Mai. (Weiterer Bericht.) Nachdem der Adresse-Entwurf verlesen, - beantragt Wenckenbach aus Wehen zuvörderst, daß die Schluß­formel abgeändert werde. Erfindet, daß die Worte treu untertänige" der Würde der Versammlung nicht angemessen sei und will dafür gesetzt habenehr­erbietige". Lang, Müller und Hehner stellen den Antrag, daß die Adresse von vorn an Punkt für Punkt durchgegangen und debattirt werde. Ministerial-Präsi- dent Hergenhahn, der der heutigen Sitzung eben­falls anwohnte, meint dagegen, daß man Wichtigeres zu thun habe, als um Worte zu streiten. Er wünscht, baß man leicht darüber hinweggehe. Wirth sucht die Kammer zu belehren, daß es 2 Arten gebe, in Be­treff der Adreßdebatte, die englische und die französische. Die eine, nämlich die englische, sei die vernünftige, nach der man die Adresse als minder erheblich, rasch in einer Sitzung abmache, und er hoffe, daß die Kam­mer, diese vernünftige Art der Engländer adoptire, und nicht wie die Franzosen tage- oder wochenlange mit der Adresse durch Wortstreitigkeiten sich anfhalte. (Diese Darlegung der verschiedenen Arten der Adreßdebatte haben wir Tags zuvor, in Nro. 85 unserer freien Zei­tung entwickelt.) Großmann trägt darauf an, daß sofort über den Entwurf im Ganzen abgestimmt werde. Wimpf will den Passus hinsichtlich der Zehnten ge­nauer bestimmt haben, damit im Volke der Glaube nicht entstehen könne, als sei es die Ansicht der Kammer, daß der Zehnten ohne Ablösung be|cüigt werden solle. Präsident Schenck unterstützt den Antrag des Ab­geordneten Großmann, und will abstimmen lassen, ob die Adresse im Ganzen angenommen werden solle. Lang aber stellt ein Spezial-Votum als Amendement, das von Müller 11. und Wenkenbach I. und 11. unterstützt, und worin beantragt wird, daß der gegen den Schluß der Adresse hin vorkommende PassusNur in dem Festhalten an den der konstituirenden Na­tional -Versammlung zu Grunde liegenden Prinzipien u. s. w." dahin abgeändert werde, daß man sage: Nur in dem Festhalten an dem der konsti­tuirenden National-Versammlung zu Grunde lie­genden Prinzipe der V o l k ö s v u v e r ä n e ta t u. s. w." Ministerial- Präsident Hergenhahn, den wir ftüher oftmals sagen hörten, daß die Svuveränctät des Vol­kes unser oberster Grundsatz sein müsse, trat diesem Amendement mit großer Entschiedenheit entgegen, und meint, es sei mcht nöthig, diese Anerkennung der Volkö- souveränetat in der Adresse auszusprechen, ja dies ge­höre gar nicht dahin. Es sei dies lediglich Sache der Rational - Versammlung in Frankfurt. Die Nass. Landstände könnten darüber auch gar nicht entscheiden, sondern nur die Versammlung in Frankfurt. Keim ist der Ansicht: das Nassaul, che Volk sei nicht sou­verän, sondern nur das ganze deutsche Volk. Lang widerspricht dem, und behauptet: das Nass. Volk sei allerdings souverän; cs verstehe sich indessen wohl von selbst, daß diese Souveränetat durch die Souveränetät des deutschen Volkes beschränkt sei; daß also die Svu- veränetät des nassauischen Volkes nur insofern ausgeübt werden könne, als sie nicht mit der Svuve- ränetät des ganzen deutschen Volkes in Widerstreit gerathe. Hierüber entspann sich ein lebhafter Streit zwischen dem Ministerial-Präsidenten Hcrgenhahn und mehreren unserer freisinnigsten Abgeordneten, wobei Hergenhahn unter Anderem sagte, daß die meisten Menschen gar nicht wüßten, was unter Volkssouveräne- tät zu verstehen sei. Leider entwickelte Hergenhahn bei dieser Gelegenheit nicht, was er darunter versteht. Wir waren da vielleicht um eine schätzbare Ansicht reicher geworden.

Um die Discussion abzuschneiden, ließ nun der Prä­sident der Kammer einige andere Anträge zu und zwar von Lotichius über den Passus hinsichtlich der Steuer- Erhebung und von Wimpf die Wiederholung des Amendements in Betreff der Zehnten. Sodann ent­spinnt sich eine Diskussion darüber, ob nunmehr über den ganzen Inhalt der Adresse, ober vorerst über die einzelnen Amendements abgestimmt werde. Die Ge­

schäftsordnung schrieb das Letztere vor. Es erfolgte demnach zuerst die Abstimmung über die Amendements, die jedoch sämmtlich verworfen wurden. Vor der Ab­stimmung über das Amendement des Abgeordneten Wenckenbach I., daß statt des Ausdruckesunterthänig" gesetzt werden mögeehrerbietig", kam es zu sehr hef­tigen Erörterungen zwischen Lang, der das Amende­ment unterstützte, und dem Ministerial-Präsibenten Her­genhahn. Die Adresse ward sodann ohne Abände­rung angenommen.

Der Präsident Schenk brachte hierauf die neuer­dings eingelaufentn Petitionen zur Kenntniß der Kam­mer, und nachdem dies geschehen war, wurde zur Re­vision der Geschäftsordnung geschritten. Der Bericht- crstatter Wirth trägt das Resultat der Arbeiten der Commission vor. Zuerst wurde von der Commission Die Abänderung des 8 1 über die Wahl des Präsiden­ten dahin beantragt, daß die Kammer in Zukunft diese Wahl selbst definitiv vornehme, und nicht wie bisher gehalten sein solle, 3 Kandidaten zu ernennen, von denen der Herzog dann bestätigen könne, welchen er wolle. Ministerial- Prasivent Hergenhahn tritt dagegen auf und erklärt, daß die Kainmer hierzu jetzt nicht befugt sei. Dieses Recht des Herzogs beruhe in der Verfassung, und die könne jetzt nicht abgeändert werden; das müsse auf ver­fassungsmäßigem Wege geschehen. Er glaube zwar, daß der Herzog dieser Bestimmung nicht entgegen sein werde, müsse aber der Kammer das Recht bestreiten, hienn jetzt einen Beschluß zu fassen, v. Eck unter­stützt den Antrag der Commission, und stellt noch das Amendement, daß der Präsident mit absoluter Stimmenmehrheit erwählt werden müsse. Fresenius beantragt, daß man sich nur deutscher Ausdrücke be­diene. und zwar statt der WortePräsident, Secretäre" undDeputaten" gesagt werde:Vorsitzer, Schrift­führer" undVolksabgeordnete". Beide Anträge nor­den angenommen, ebenso ein Antrag der dahin lautet daß man sich fernerhin des WortesVolkskammer" an­stattLandsiände bedienen solle.

Sie Verhandlungen drehten sich ^t längere Bett um unwesentliche Gegenstände, bis Hehner den An­trag einbringt, daß die Amtsdaucr des Präsidenten auf nur je 4 Wochen festgesetzt werde. Zur Begründung des Antrags führt Hehner aus, daß die Stellung des Präsidenten eine höchst wichtige sei, und daß der Kam- mer die Möglichkeit gegeben sein müsse, einen Präsi­denten, von dem sie Die Ueberzeugung gewinne, daß er das Vertrauen Der Kammer nicht rechtfertige, sobald als möglich zu entfernen nnd durch einen tüchtigeren zu ersetzen. Sein Antrag sei aus früheren Wahrneb- mungen hcrvorgkgangen, indem der Präsident einer vorhergehenden Kammer alle Gegenstände, die zur Ver­handlung gekommen, so rasch und eilfertig betrieben habe, daß die wichtigsten Angelegenheiten nie mit Der nöthigen Umsicht und Gründlichkeit hatten geprüft und erörtert werden können. Der Antrag wird von Leisler und einigen anderen Rednern unterstützt und darauf von Der Kammer angenommen. Bei dem § über die Wahl der Vicepräsidenten und Sekretäre kommt derselbe Antrag zur Sprache, wird aber abgelehnt

Müller II. -stellt den Antrag, daß die Verlosung des Protokolls zu Anfang jeder Sitzung in Zukunft wegfalle, da dies Geschäft zu viel Zeit wegnehme und überdies so sehr ermüde, daß Jedermann |>» vor Beginn der Verhandlungen ganz erschöpft ^i. Dor Antrag geht ferner dahin, daß die Protokolle jedesmal bis zur nächstfolgenden Sitzung im SitznugSsaalc offen gelegt werden sollen, und daß, wer Ausstellungen zu machen habe, diese bei dem Präsidenten uno den Se­kretären vorzubringen und von diesen die Aenderungen zu erwirken habe. Der Antrag wird von Wenkenbach, Leisler, Bertram und Andern unterstützt und durch Stimmenmehrheit angenommen.

Lang stellt hierauf den Antrag daß der Einfluß der Reaierungs-Eommiffarien zu beschranken fei, daß ihnen nicht ferner daS Recht zustehen solle, zu jeder

das Wort zu nehmen, auf diese Weise die Dis- cussion gleichsam zu leiten, und einen überwiegenden Einfluß aus die Kammer auszuüben. Die Regierungs- Counnissarien seien doch wohl nur da, um die Anträge der Regierung der Kammer vorzulegen, und die nöthi-