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FmtZttlung.

âeiheit und Recht!"

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^ HI. Wiesbaden Donnerstag, 25. Mai L8L8.

Die »reit Zeituna" erscheint täglich in einem Sogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. - Der AbonnementS-PreiS vom 1. März bis 1. Juli d. J. beträgt hier in Wiesbaden 2 fl.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des aanren HerroftbumS Nassau, des GroßherzogthumS Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhesfischen Provinz Hanau 2 fl. 4u lr. inner« bald aller übrigen Thurn und TartS'schen Postbezirken 3 fl.

Inserate werden bereitwillig ausgenommen. Die JnserationS-Gebühren betragen für die vierspaltige Petitzeüe oder deren Raum 3 Kreuzer.

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Entwurf einer Verfassung des deutschen Bundesstaates Nassau.

Allgemeiner Theil.

§ . 1. Der nassauische Staat, wie solcher durch die deßfallsigen Verträge bestimmt und begrenzt ist, bildet einen Theil des deutschen Bundesstaates.

§ . 2. Innerhalb der durch den deutschen Bund den einzelnen Bundesgliedern angewiesenen Schranken ist der nassauische Staat souverän.

§ . 3. Die Souveränetät beruht im Volke (nämlich in der Gesammtheit der Activbürger).

§ . 4. Die Souveränetät des nassauischen Volkes wird ausgeübt:

a) durch das Volk, b) durch den konstitutionellen Herzog, c) durch die Repräsentanten des Volkes.

§ . 5. Die Souveränetät des nassauischen Volkes wird vom Volke ausgeübt:

a) dadurch, daß gegenwärtige Verfassung, sowie jede Abänderung derselben dem Volke vorgelegt wer­den muß, und nur dann rechtsgiltig ist, wenn sie die Genehmigung der Mehrheit erhält; b) durch die Wahl ihrer Stellvertreter in die gesetzgebende Behörde; c) durch die Wahl der Behörden und Beamteten, welche in Folge der Verfassung oder

. von ^Gesetzen das Volk zu wählen hat.

8. 6. Se. Hoheit der Herzog, welcher den Titel: Constitutionkller Herzog der Nassauer" führt, übt den ihm zukommenden Antheil an der Souveränetät nach den Bestimmungen des betreffenden Tit. der Ver­fassung aus.

8. 7. Die Volksrepräsentanten üben die ihnen über­tragenen Souveränetätsrechte nach Vorschrift der Ver­fassung aus.

8. 8. Activbürger ist jeder männliche Einwohner des nassauischen Bundesstaates, welcher:

a) das 20. Altersjahr zurückgelegt hat; b) das nas­sauische Staats- und ein Gemeindebürgerrecht in einer Gemeinde dieses S'taates besitzt; c) bis zum Erlasse eines Gemeindegesetzes auch jeder staats­bürgerliche Einwohner, so wie die volljährigen Söhne nicht recipirter Gemeindebürger und staats­bürgerlicher Einwohner des Herzogthums, so wie die außerehelich gebornen Nachkommen weiblicher Personen, deren Vorfahren in einer Gemeinde des Herzogthums recipirt oder staatsbürgerliche Ein­wohner waren, sofern dieselben nicht anderwärts verbürgert sind; d) nicht durch Urtheil und Recht oder als Akkordant oder Fallit in Ausübung sei­nes Bürgerrechts still gestellt und nicht rehabili- tirt ist; e) nicht wegen Verschwendung oder Gci- stesgebrechen bevormundet ist; f) nicht wegen ei­

nes gemeinen (nicht-politischen) Verbrechens zur Zuchthaus-, oder wegen eines aus Betrug oder Gewinnsucht entstandenen Verbrechens zur Cor- rcctionshausstrafe verurtheilt ist; g) nicht durch fortdauernden Armensteuergenuß für seine Person seiner Gemeinde oder den öffentlichen Kassen zur Last fällt.

§. 9. (Politisches Activbürgerrecht der Landessrcmden). Die im Nassauischen sich niederge­lassenen Angehörigen derjenigen deutschen Bundesstaaten, welche Gegenrecht halten, sind berechtigt, im Nassauischen die politischen Rechte wie die Nassauer selbst auszuüben, insofern sie, gemäß der Bestimmungen des §.8, Tit. a, d, e und (dieser Verfassung als Activbürger zu behandeln sind.

Bemerkungen

zu denGrundzügen eines Erwerbs-Gesetzes für das Herzogtum Nassau", die 88. 91 und 92, in der Freien Zeitung Nro. 76,vom Hausicrgcwcrbe" betr.

Einsender dieses erlaubt sich in Bezug auf obige beide §§. zu bemerken:

daß unbedingt der Hausierhandel gänzlich auf­gehoben werden muß, und die Ausübung des­selben weder ausser noch in dem Lokale der Kunden stattfinden darf.

DkrHausierhandel ist ein gänzlicher Ruin für den Kaufmann sowohl als für den Gewerbs- mann. Es haben die vielen Bittschriften, die deshalb an die Regierung doch bis jetzt ohne besonderen Er­folg abgegangen sind, das gefährliche Treiben der Hausierer schon genug dargethan, und wird dieser Ge­genstand in der nächsten Stände-Versammlung auch wohl gehörig vertreten werden (?).

Die Verkäufer, und ganz besonders die Verkäuferin­nen, treiben in Wiesbaden, und in den Landstädten, (überhaupt hört man auf dem Lande dieselben Klagen) ihr Wesen auf die unverschämteste, zudringlichste Weise, indem sie in die Häuser sich kindrängen, ihre Waaren zum Kaufen anbieten, und wenn sie etwa darüber zur Rede gestellt werden,fälschlich" angeben, sie seien von den Leuten bestellt worden u. dergl.

Von Ausnahmen, die den Hausierhandel wieder be­günstigen, muß und darf durchaus keine Rede sein.

Die Kauf- und Gewerbsleute, die Lasten genug zu tragen haben, müssen von Seiten der Regierung in Schutz genommen werden, gegen jede Bcnachtheiligung.

Unter diese Benachtheiliguugen gehören auch ins­besondere für Wiesbaden die Krämer-Märkte; auch diese müssen aufgehoben werden.

Viehmärkte, die sehr nützlich sich erweisen, können

natürlich fortbestehen, und wollte man auch einen Krâ- mermarkt abhalten lassen, gut, so möge es dann der Andreas-Markt sein, der auch bisher Vieh- und Krä- mcrmarkt zugleich war, und für den als Viehmarkt sich diese Jahreszeit am passendsten eignet.

Mögen diese wenigen Zeilen gute Früchte tragen! Ein Wies badenr Bürger.

Wenn schon wir mit dem Inhalte der vorstehenden Bemerkungen nicht ganz einverstanden sein können, na­mentlich in Hinsicht auf die Abschaffung der Märkte, so haben wir dennoch keinen Anstand genommen, die­selben in unserm Blatte aufzunehmen, da wir eine viel­seitige Besprechung öffentlicher Angelegenheiten und Zu­stände namentlich jetzt, wo unser Landtag versammelt ist, für sehr ersprießlich halten. Die Redaction.

56. Sitzung der deutschen Vuitdesversumm- lung vom 22. Mai I8Ä8.

Der großh. Hess. Bundcstagsgesandte, Freiherr von Lepel, zeigt seine Abberufung an und substituirt vorläufig zur Führung der Stimme des GroßherzogthumS Hessen den königl. würtembergischcn Gesandten.

Von dem Gouverneur der Bundesfestung Mainz, General v. Hüser, wurde eine Zuschrift vom 21. d. M. mitgetheilt, nach welcher es an dem bezeichneten Tage zwischen dem dort garnisonirenden preuß. Militär und der Bürgerwehr von Mainz zu ernsten Conflicten ge­kommen, mehrere preußische Soldaten erschossen und verwundet, in Folge dessen aber von dem Festungsgou­verneur die Stadt in Belagerungszustand erklärt und die Untersuchung des Vorgefallencn durch eine gemein­schaftliche Kommission in Aussicht gestellt worden war. Die in Folge dessen zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung von dem Gouverneur ergriffenen Maß­regeln unterstellte der Letztere der Genehmigung der Bllndesversammlung, und diese wurde denn auch, da es sich um eine Bundesfestung handelt und das Angr- ordnete eben eine Folge der Erklärung der Städten Belagerungszustand ist, nach dem Gutachten des Mili­tärausschusses ausgesprochen und dem Festungsgouver- neur die Rückantwort ertheilt, daß er, in Verfolgung des vorschwebenden Zweckes, mit Festigkeit und Mäßi­gung vorschreiten soll.

Bei dieser Gelegenheit kam zur Sprache, daß der Bundesbeschluß vom 25. April d. Jahrs, §. 341, die Vereinbarung der über die Volksbewaffnung zu erlas­senden Gesetze mit den 88. 14 und 15 des Bundes- festungsreglemcirts betreffend, noch nicht zur Erledigung 1 gebracht ist. Derselbe hatte zum Gegenstände, an die

Stimmt an!

Stimmt an, ihr Sänger, stimmt an, stimmt an!

Singt die Freiheit in rauschenden Chören!

Ihr halft für die Völker brechen die Bahn;

Sie werden das Singen nicht stören.

Was .lang' ihr begründet.

Was endlich entzündet,

Das müssen Gesäuge noch nähren.

Stimmt an!

Frisch voran, ihr Sänger, zum Heiligen Krieg Für Freiheit, die köstliche Gabe!

Den Muth helft stählen und uns ist der Sieg; DaS Lied den Ermatteten labe.

Es ertöne Gesang Das Schlachtfeld entlang, Bis ihr schlafet im kühligen Grabe.

Stimmt an!

.ff.

Als dumpfe Gewitterluft Deutschland gedruckt, In Fesseln das Wort war geschlagen;

Da haben die Sänger ein Ende erblickt

Und Zeiten von besseren Tagen.

D'rum ertöne Gesang

Die Gauen entlang,

Von den freien Lüften getragen.

Stimmt an!

Als deutsche Einheit verschwunden war Vor kleinlichen Sonderint'reffen;

Da mahnte in Liedern die Sängerschar, Der Einheit Kraft zu ermessen, Und was sie sang, Zum Herzen drang

Sinn wird es nicht wieder vergessen.

Stimmt an!

Ben

M iddleton.

Friedr. Gerstäcker

(Fortsetzung )

Ermordet? um Gottes willen! rief der wahrhaft erschreckt über das Entsetzliche, da er noch den Alten erst spät Nachmittags verlassnn hatte.

Der eine der Männer, der mit den Anderen in voriger Nacht aus V. geholt worden, war unter dieser Zeit an den Tisch getreten und rief jetzt ernst und dro­hend aus:

Doktor, ja selbst

Das ist das Geld, das ich dem alten Smithfield gestern Morgen selbst ansgczahlt habe; das ist das Taschenbuch , in das er cs steckte und hier ist selbst der rothe Faden, mit dem er es vor meinen Augen zuband?

Doktor Middleton, Ihr seid mein Gefangener, sagte der Constable, der jetzt hinzuirat, und dem vor

Staunen und Schreck Sprachlosen die Schulter mit der Hand berührte, zum Zeichen, daß er Besitz von ihm nehme!

Aber um Gottcswillen, Leute Preston __ Vollheim Douglas Ihr glaubt doch nicht großer Gott, träume ich denn? Ihr glaubt doch nicht, daß ich den alten Mann erschlagen und dann be­raubt habe?

_ Eine fürchterliche Pause entstand, dann aber rief Preston laut und des Doktors Hand ergreifend:

Nein, nein Doktor, soll mich der Teufel Helen, wenn ich's glaube, nein, und wenn's der liebe Gott selber sagte, Ihr könnt das Ihr könnt das nicht . gethan haben.

Ich dank' Euch, Preston, sagte der Doktor, und drückte diesem die Hand herzlich, ich dank Such, ich wußte wohl, daß Ihr wenigstens mich kennen muhtet.

Doktor, es ist ein hartes Amt was ich habe, fiel der Constable, fast gerührt, ein, Ihr wisit aber es ist meine Pflicht, und Zhr müßt mit mir gehen.

Gott, meine Frau! murmelte der arme Mann vor sich bin als er jetzt zuerst an seines geliebten Weibes Schwäche und Reizbarkeit der Nerven dachte, sie über­lebt das nicht, wenn sie es erfährt.

Laßt sein, Doktor, fiel Prcstvn beruhigend ein, Eure Unschuld muß an den Tag kommen, und wenn Ihr auch ein paar Tage vom Hause weg sein müßt, so braucht Eure Frau doch darum immer noch nicht zu wissen, wo Ihr seid. Geht mit Gott, und Volll-eim