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Freit Ztilung.

âeiheit und Recht!"

M 79

Wiesbaden Dienstag, 23. Mai

1848.

Die «reie Zeituna" erscheint täglich in einem Bogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. - Der Abonnements-PreiS vom 1. März bis 1. Juli d. I. beträgt hier in Wiesbaden 2 fl.; auswärts durch die Post bezogen nerbalb des aanren LerwatbumS Nassau, des GroßherzogthumS Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhesfischen Provinz Hanau 2 ff. 4 > h. inner­halb aller übrigen Thurn und TariS'sch-n Postbezirken 3 st. .

Inserate werden bereitwillig ausgenommen. Die JnserationS-Äebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

FZ Sitzung der deutschen Bundesversamm­lung vom 19. Mai 1848.

Statt des auf sein Ansuchen zurückbcru fenen bis­herigen Bundes-Präsidial-Gesandten, Grafen Collo- redo, tritt an dessen Stelle ein der Appellationsrath für Niederösteneich und ständische Verordnete, Ritter v. Schmerling.

Für Mecklenburg-Schwerin tritt in die Bundesver­sammlung ein der Regierungsrath Dr. Karst er.

Zur 54. Sitzung ist nachzutragen die Anzeige des königl. sächsischen Gesandten, daß er für Berathung des vorliegenden Verfassungsentwurfs Instructionen erhal­ten habe.

Auf die Anzeige des Fünfziger-Ausschusses, daß der Bürgervcreiu in Limburg darüber Beschwerde geführt habe, daß von dem Gouverneur in Maestricht die in Limburg bei Gelegenheit der Wahlen zum deutschen Par­lament aufgestccktcn deutschen Fahnen wieder abzunrh- mcn befohlen worden sei, wird beschlossen, durch die luxemburgische Gesandtschaft Aufklärung über diese Handlung kinzuziehen.

Eine Eingabe der lauenburgischen Regierung über die an sie ergangene Aufforderung des Generals von Wrangel wegen Stellung des Eontingents zum 10. Bnndesarmeecorps wird dem politischen Ausschuß <zu- gewiestil.

Der preußische Gesandte zeigt an, daß früher in Köln keine durchziehenden Polen zurückgehalten oder ab- gewiesen worden seien, und daß seit der Beschränkung des unentgeltlichen Transports auf die dem Großhcr- zogthum Posen Angehörigen keine weiteren Zuzüge an- gekommen und wenige Zurückkommende, ihrem Verlan­gen gemäß, nach Strasburg mstradirt woroen seien.

Aus einem Berichte des Marine-Ausschusses wur­den die Maßregeln entnommen, welche wegen wirksamen Schutzes der deutschen Nvrdküste ergriffen worden sind.

Um zu der Einführung der nothwendigen Freiheit des innern Verkehrs und zu einem großen einheitlichen deutschen Handels- und Zoll-System in möglichst kurzer Frist gelangen zu können, beschließt die Bundesversamm­lung , an die sämmtlichen jetzt noch durch verschiedene Zoll-Systeme getrennten deutschen Bundesstaaten,nämlich:

1) an Oesterreich,

2) an Preußen und die mit Preußen in einem Zollvereine verbundenen Staaten,

3) an Hannover und die mit ihm im Steuerverein verbundenen Staaten,

4) an das Hcrzogthum Holstein,

5) an die beiden Herzogthümer Mecklenburg,

6) an die drei freien Hansestädte Lübeck, Bremen uod Hamburg die Aufforderung ergehen zu lassen, so­

fort sachverständige Männer hierher nach Frankfurt zu senden, welche über ein gemeinschaftliches Handels- und Zoll-System sich zu verständigen und die geeigneten Vorschläge zur Ausführung zu machen haben.

Der Gesandte von Braunschweig beantragt die Er­greifung von Maßregeln wegen gleichförmiger Bildung der Landwehr neben der Bürgerwehr. Dieser Antrag wird dem Militär-Ausschuß zugewiesen.

Anzeige.

Die deutsche Nationalversammlung hat beschlossen, die vollständigen stenographischen Protokolle ihrer Ver­handlungen drucken und veröffentlichen zu lassen, und es wurde die Vorsorge getroffen:

1) daß diese ProtocoUe so vollständig und treu als nur immer möglich hergrftellt werden. Eine Au­thenticität derselben kann natürlich die Naional- versammlung nicht zusagen,

2) daß die Protokolle immer am Tage nach der ent­sprechenden Sitzung ausgegeben werden können;

3) daß dieselben um den möglichst niedern Preis ab­gegeben werden, so daß je 100 Bogen in Quart nur 1 Gulden C-M. oder 1 Gulden 12 Kreuzer rhein. oder % Thaler preuß. kosten.

Diese Protokolle können allenthalben von den näch. sten Posten bezogen werden. Wir haben an alle Tit. Regierungen und Postbehörden das Ersuchen gestellt, daß für diese Protokolle weder eine Stcmpcltare, noch ein Porto, noch eine Erpeditionsgebühr berechnet werde, und wir hoffen daher, daß die Leser in ganz Deutsch­land nur den oben bezeichneten Preis, der kaum Papier und Druck deckt, dafür zu zahlen Haven werden.

Wir ersuchen alle Redactionen von deutschen Zei- ! hingen, welche unsern Wunsch cer möglichsten Verbrei- ; hing der bezeichneten Protokolle theilen , daß sie diese Anzeige in ihr Blatt bald gefälligst ausnehmen mögen.

Frankfurt, 20. Mai 1848.

Im Namen der Nationalversammlung: das mit der Veröffentlichung der Protokolle beauftragte Comite:

Bassermann, Biedermann, Eisenmann, Hußler, Wigard.

Deutschland.

Von der Lahn. Unlängst ist mir in diesen Blät­tern ein Aufsatz über die Behandlung der Zehnten nach ! den letzten Zeitereignissen zu Gesicht gekommen, worin j der Verfasser die Ansicht ausspricht, daß die Domanial- ; zehnten, als nunmehriges Landeseigenthum, so wie die

Zehnten der Standesherrn, welche auch als Domanial- Zehnten zu betrachten seien, ohne Entschädigung weg­fallen müßten, und daß nur von Besoldungs- und Pri- vatzchnten die Ablösungssumme zu vergüten sei. Ob unter diesen Privaten auch die milden Stiftungen, wie der Centralstudien- der Centralwaiscn-, der Hospital-, die Centralkirchensonds beider Konfessionen begriffen sind, ist zwar nicht klar ausgesprochen, jedoch scheint solche der Verfasser jenes Aufsatzes einer Entschädigung würdig erachtet zu haben. Angenommen, daß dem wirklich so sei, ist nicht einzusehen, aus welchem Grunde den Privatbesitzern von Zehnten ein anderes Recht zu- stehen soll, als allen Zehntbesitzern überhaupt. WaS den Verfasser dieses Aufsatzes augenscheinlich zu dieser irrigen Ansicht verleitet hat, ist ohne Zweifel die ziem­lich allgemein verbreitete Meinung, daß der Zehnten eine Art Steuer, d. h. eine für Staatszwecke bestimmte öffentliche Abgabe sei, während solcher ein unvordenk­licher Grundbesitz ist und auf dieselbe Weise wie die Grundstücke selbst, worauf er haftet, entweder seit unvor­denklichen Zeiten fortgeerbt, oder durch Kauf, Tausch, oder Schenkung im gewöhnlichen Weg des Contractes acquirirt und rechtlich besessen wurde. Eben so, wie bei den Grundstücken, auf welchen ein Grundzins oder Gülte haftet, oder rote bei den sogenannten Drittels­und Viertels-Weinbergen ein Theil des Naturalertrags an den Grundzinsberechtigten zu entrichten ist, ein ge­theiltes Eigenthum in der Art besteht, daß dem Grund- zinöempfänger der Capitalwerth des Grundzinses und dem Grundbesitzer der nach Abzug desselben bleibende Werth des Grundstückes selbst zukommt, ebenso ist der Zehnten ein getheilter Grundbesitz.

In unserm Herzogthum ist der Ertrag des Doma- nialzchntens bis zum Jahr 1815, mit dem übrigen Einkommen aus Domanialgütern, Forsten-, Mühlen- und Grundzinsen, oder mit den sämmtlich aus dem Grundbesitz des Staatseigcnthums entspringenden Jn- traden mit den später an die Landessteuercasse ausge- schiedenen Rcvcnücn gemeinschaftlich erhoben und zu Staatsausgaben verwendet worden. So wenig das Einkommen aus Gütern, Forsten und Grundzinsen als eine öffentliche Abgabe angesehen werden kann, so we­nig ist dieses bei dem auf Grund und Boden radicirten Zehnten der Fall, weil sonst ein solcher Zehnten nicht veräußert werden könnte, was bei wirklichen Abgaben, wie Grund- und Gewerbesteuer, nicht geschehen sann' Wird nun nach der Meinung des Verfassers jenes Auf­satzes, der Domanial- und standesherrliche Zehnten ohne weiteres aufgehoben, so wächst hierdurch den Grund­besitzern ein von ihren Voreltern nie besessenes Eigen­thum in der bedeutenden Größe des Capitalwerthes

Eine deutsche Marseillaise.

Von Dr. Friedrich Eyle rt.

Mit Gott, für König und Vaterland Hat man uns lang' geknechtet! Mit Gott, für König und Vaterland Da hat man uns geächtet!

Verschwinde, falsches Lügenwort, Geh' unter auf ewige Zeiten!

Ein ander Wort, ein heilig Wort ' Das soll uns jetzt geleiten!

Wir ehre» Gott, wir lieben Gott, Doch wir sind mündig worden! Wir wollen streiten, siegen jetzt Auch ohne Priester-Orden!

Verschwinde, falsches Lügenwort, Geh' unter auf ewige Zeiten! Ein ander Wort, ein heilig Wort Das soll uns jetzt geleiten!

In unsrer heil'gen Weihe-Nacht Verschwand des Königs Schimmer! Recht Ihm und uns zu jeder Zeit, Doch für Ihn kämpfen? Nimmer!

Verschwinde, falsches Lügenwort, Geh' unter auf ewige Zeiten!

Ein ander Wort, ein heilig Wort Das soll uns jetzt geleiten!

Das Vaterland! Wie zuckt die Hand?

Bei dieses Wortes Klange!

Für's Vaterland! Für's Vaterland! Zu jedem ernsten Gange!

Heraus, mein Schwert, mein stolzes Schwert, Heraus aus deiner Scheide!

Ich weihe dich, ich taufe dich Mit einem neuen Eide!

Für'S Vaterland, mit Seiner Kraft Sollst du von nun an fechten!

Dem großen deutschen Vaterland Verhilf zu Seinen Rechten!

ES kommt die Zeit sie ist schon da!

Wo wir dich Schwert bedürfen.

Wer beten will, laßt beten dann Und feine Weine schlürfen!

Wir aber, wir, wir saßen dich

Verderben dem Geschlechte!

Wir aber, wir, wir fassen dich In unsre starke Rechte!

Kling' deutsches Schwert, wo du auch bist! Klingt Schwerter allzusammes!

Glänzt freudig aus in dunkler Nacht, Glänzt in der Sonne Flammen!

Denn wo du bist, du deutsches Schwert!

Verschwindet Knechtschaft immer.

Zum Siege führst du, du gefeit, In Freiheits - Morgen - Schimmer!

Das Vaterland! Wie zuckt die Hand!

Bei dieses Wortes Klange!

Für's Vaterland! Für's Vaterland!

Zu jedem ernsten Gange!

Das ist das Wort, das heil'ge Wort.

DaS soll uns jetzt geleiten : ,

Für'S Vaterland! für's deutsch- Lan . Heut und zu allen Seiten.

Dr. Middleton.

Bon Friedr. Gerstâcker.

(Fortsetzung.)

Du hast recht, Tom, Du hast recht, und wir nilisten das so schnell als möglich thun, denn siehst Du wie sich der Himmel umzieht? Wir bekommen Schnee, so gewiß wie ich hier stehe, und dann bleibt der Mör­der lincntdcckt, wer weiß sogar, ob sich das Wetter bis morgen früh hält. Wir müssen heut 9tad>t noch mit