Einzelbild herunterladen
 

UMit-MuM

âeiheit und Recht!"

J£ 7A. Wiesbaden Freitag, 19. Mai L8L8.

DieFreie Zeitung" erscheint täglich in einem Bogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter­auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. Der Abonnements - Preis vom 1. März bis 1. Juli d. J. beträgt hier in Wiesbaden 2 fl.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen HerzogtdumS Nassau, des Großherzogthums Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhesfischen Provinz Hanau 2 ff 4j fr inner­halb aller übrigen Thurn und TariS'schen Postbezirken 3 fl.

- Inserate werden bereitwillig ausgenommen. Die JnserationS-Gebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer

Grundzüge eines Crwerbs-Gesetzes für das Herzogthum Nassau.

(Fortsetzung.)

Ausfuhr.

§. 47. Die Freiheit der Ausfuhr von hier oder aus­wärts erzeugten Producten ist im Grundsätze anerkannt.

Besonders garantirt ist die freie Vermogensausfuhr nach den Staaten, die Gegenrecht halten.

Besonders garantirt ist ferner das Recht der Aus­wanderung.

Ausfuhrverbote bestimmt das Gesetz; als solche gel­ten vorläufig:

1) die Verbote der Ausfuhr von solchen Gegenständen, die im Nassauischen nicht erzeugt werden dürfen;

2) das Verbot der Ausfuhr von Waffen in Kriegs- zciten; 3) von Gegenständen in solche Staaten, aus welchen die Ausfuhr derselben Waaren nach dem Nassauischen verboten ist.

Aus fuhr-Gebühr.

§. 48. Eine Ausfuhr-Gebühr soll nur gegen die Staaten bezogen werden, die eine solche gegen Nassau beziehen.

Transit.

8. 49. Die freie Durchfuhr ist garantirt.

8. 50. Die Durchfuhr ist beschränkt bei eintretenden Seuchen und in Kriegsfällen. Das Gesetz bestimmt das Nähere.

Transit-Zoll.

§ 51. Alle noch bestehenden Land- und Wasser- Transit-Zölle sind aufgehoben.

Vom An- und Verkaufe.

Ankauf im Lande.

8.5 2. Es steht in der Regel jeder rechtsfähigen Person frei, Gegenstände im Nassauischen anzukaufen.

8. 53. Folgende Gegenstände dürfen nicht angekauft werden, nämlich:

a) Gegenstände, die der Versteigerer an seine Steige­rung gebracht hat, darf dieser an bei Steigerung nicht selbst kaufen; b) die Waffen und Militär- Effekten in Dienst stehender Truppen; c) gestoh­lene, geraubte, unterschlagene oder durch Betrug erworbene Gegenstände; d) unter vormundschaft­licher Verwaltung stehende, dem Vogtsbefohlenen zur Benutzung überlassene Gegenstände können nicht dem. Bevogteten abgekauft werden; e) solche Ge­genstände, deren Verfertigung verboten ist (§. 45).

8 54. Eine obrigkeitliche Bewilligung ist erforderlich für den Ankauf von Immobilien, und zwar

a) für Fremde, b) für Gemeinden und Corporationen.

Vom Verkaufe.

8. 55. Jeder rechtsfähigen Person ist in der Regel und unter den in gegenwärtiger Verfassung enthaltenen Beschränkungen der Verkauf gestattet.

§ 56. Gegenstände, die nicht «»gekauft werden dür­fen, sind auch zu verkaufen verboten.

8. 57. Gegenstände, deren Verkauf verboten, dürfen auch nicht feilgeboten werden.

8.58. Dem Gesetze bleibt es Vorbehalten, zu bestim­men, welche Gegenstände nur mit obrigkeitlicher Bewil­ligung verkauft werden dürfen.

8> 59. Dem Gesetze bleibt es Vorbehalten, für den Verkauf einzelner Artikel, wie z. B. für den Gift- und Arznei-Verkauf, besondere Privilegien zu begründen.

Vom gezwungenen Verkaufe.

8> 60. Wenn das Gemeinwohl die Aufopferung ei­nes irgend Jemanden gehörenden Gegenstandes erfor­dert, so soll sie blos unter dem Vorbehalte vollständi­ger Entschädigung erfolgen.

Ueber die Nothwendigkeit der Abtretung entscheidet wo möglich die Ständeversammlung.

Ueber die Rechtmäßigkeit der Entschädigungsforde- rung und der Ausmittelung der Entschädigungssumme entscheidet im Streitfälle ein von beiden Theilen gewähl­tes Schiedsgericht.

Das Gesetz bestimmt das Nähere.

Gegen-Gabe.

8-61. Die Gegen-Gabe kann ganz in Waare, (Geld) oder Dienstleistung, oder aus Waare und Dienst­leistung zusammen bestehen.

8- 62. In der Regel kann die Gegen-Gabe entweder sogleich oder in Terminen entrichtet werden.

Münze.

8. 63. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Münze bleiben bis zum Erlasse eines allgemeinen deutschen Gesetzes in Kraft. Sie sollen gesammelt und besonders gedruckt werden.

Nassau wünscht, daß auf das Decimal-Spstem das deutsche Münzgesetz gegründet werde/

V o m P reise.

§ 64. In der Regel steht es den Parteien frei, über den Preis der Waare oder Leistung sich zu ver­ständigen.

8. 65. Hat desfalls kein Uebereinkommen staltgefun- den, so hat der Richter denselben zu bestimmen.

Für diesen Fall gelten für die Betreffenden die be­stehenden Advokaten-, Medicinal-, Apotheker-Ordnungen, welche einer Revision zu unterwerfen, zusammenznstcllen und im Drucke herauözugcben sind.

Veräußerung ohne Gegen-Gabe..

8- 66. Das Schenken ist unter den eivilrechtlich be­stehenden Beschränkungen gestattet.

Ausgenommen, und vom Rechte zu schenken sind noch überdies ausgeschlossen:

a) die Bevogteten, b) die Criminalisirtcn während ih­rer Strafhaft. .

Ausgenommen, und vom Rechte, Geschenke anzu- nchmcn, sind überdies ausgeschlossen:

a) die Beamteten und deren Familie, wenn das Ge­schenk als Bestechung betrachtet werden kann; b) die in Straf- oder Untersuchungshaft Befindlichen, wenn ihnen nicht eine obrigkeitliche Bewilligung hierzu ertheilt wird. -

§. 67. Das Geschenkfordern ist in der Regel erlaubt, nur ist der Gassenbettcl und das Hausierbetteln dem Bettler selbst und den Seinigen verboten.

§ 68. Das Geschenkmachen ist in folgenden Fällen Rechtspflicht, nämlich:

1) der Aerzte bei Armen, 2) der Hebammen bei Ar­men-, 3) der Advokaten zur Vertheidigung von Armen in Strasfällen, 4) der Gemeinden bei Un­terstützung der Armen, 5) des Staates bei solchen Gemeinden, die ihre Annen nicht zu unterstützen vermögen, oder solchen Classen von Armen, die der besondern Unterstützung des Staates bedürfen. Das Gesetz bestimmt das Nähere.

Von der Quantität.

8- 69. Jedem Berechtigten steht in der Regel das Recht zu, so viel er will, zu erzeugen, zu erwerben, zu besitzen und zu veräußern.

8. 70. Die Erzeugungs-Befugniß wird beschränkt, und zwar:

a) beim Holzfällen durch die hierzu ertheilte Bewilli­gung, die darauf zu achten, daß zweckmäßig abge­holzt werde, b) durch Rücksichten auf das allae- mcine Wohl.

8.7 1. Die Erwcrbsbefugniß wird beschränkt in Be­zug auf den Fürkauf von Lebensmitteln in Zeiten, wo Theurung zu befürchten oder bereits eingetreten.

8. 72. Das Besitzrecht wird beschränkt in Zeiten der Theurung, und es kann Derjenige, welcher einen über­mäßigen Vorrath von Lebensmitteln sich erworben, «n- gehalten werden, den Ueberfluß gegen Entschädigung abzutreten.

Das Gesetz bestimmt das Nähere.

§. 73. Das Veräußerungsrecht wird beschränkt in Bezug auf die Quantität, und dem Bürger, der von der Gemeinde Holz bezogen, nicht gestattet, so viel zu veräußern, daß er selbst Mangel leidet.

8.74. Die Ermittlung der Quantität, welche durch

Deutschlands Wiedergeburt.

(Zum achtzehnten Mai 1848.)

Triumph, Triumph! der Tag ist angebrochen, Vorüber ist die lange Todesnacht;

Die Ketten, die uns banden, sind zerbrochen, Zerbrochen durch des deutschen Volkes Kraft.

Die Bourbon's sind gestürzt" das war die Kunde, Die freudige, die Allen wohl bekannt, Mit Sturmesweh'n flog sie von Mund zu Munde Vom Rhein bis an des fernen Pregels Strand.

Du selbst, hochherz'ges Volk hast Dich erhoben, Errungen, was man lang Dir vorenthielt;

Du standest aus, vor Deinem Dräu'n zerstoben Die Heuchler, die mit Deinem Blut gespielt.

Es mußte flieh'n der Fürst der Diplomaten, Der Mächtige, deß' schlaue Politik

Nicht Oestreich blos nein, alle deutsche Staaten Seit Jahren führte an dem Sklavenstrick.

Mit ihm ist das verflucht' System gefallen

Der Land und Volk belastenden Tortur, Mit seinem Sturze stürzte auch vor Allen Die Geist und Freiheit mordende Censur.

Ja, frei sind wir, frei schlagen alle Herzen: Im Hochgefühle nie geahnter Lust

Vergessen wir darum die herben Schmerzen, Die schwer gedrückt die deutsche Mänuerbrust.

Der Freiheit Feuer läßt sich nicht mehr dämpfe», D'rum, wack're Deutsche, reichet Euch die Hand, Die Bruderhand, wenn's gilt den Kampf zu kämpfen Für's Wohl des Volks, für unser Vaterland.

So werden würdig wir das Fest begehen, Wenn dieser Tag, der uns nur Freude bringt, Ein neues Band der Eintracht läßt entstehen, Das alle Stämme Deutschlands fest umschlingt.

I. Brauneck, Stud. philol.

Dr. Middleton.

Von Friedr. Gerstäcker,

(Fortsetzung.)

Gebt Euch zufrieden, Smithfield, die Whigs kom­men auf keinen grünen Zweig, wir haben das Ruder einmal in den Händen und werden es nicht so schnell hergeben, wenigstens nicht ohne einen ordentlichen Kampf. Das Volk ist zu vernünftig und hat Jeffcrson's Leh­ren noch zu sehr im Kopf, sich von den Whigs den Kopf verdrehen zu lassen; unser County ist auf jeden Fall für Dan Buren, und ich hoffe, auch der Staat.

Das ist mir sehr lieb zu hören, denn da drin im

Städtchen prahlten die Kerle so verdammt viel von ihren Whigs-Siegen, und von dem nun glücklich zu Staude gebrachtenaus dein Felde schlagen" der Demokraten, daß ich selber eigentlich gar nicht wußte woran ich mar' 's ist aber doch nur Marktschreierei. Ich bringe übri­gens diesmal auch eine Stimme mehr mit, als das vorige Mal, mein Junge ist jetzt alt genug zum Stim­men, und der i|t ein Demokrat mit Leib und etc/e; cs i|t auch sein Glück, er dürfte mir sonst »icke im Hause bleiben. Aber sagt mir einmal, Doktor, ick dachte immer, Ihr jagtet gar nicht, und irrt tragt Ihr solch kapitale Büchse auf der Schulter. Bck) noch einmal, das Gewehr muß ich nt-on m.undwo ge­sehn haben ist es aus der Stadt? ,

Nein, heut Morgen, als ick beim ^mmemckimed drinnen war mir ein paar Kugeln zu mitmr P »ele zu holen, bat mut der, dies Gewehr mit zu meinem Hause zu nehmen, und es an John S-ngers mit erper Gelegenheit zu schicken. ,

Singers? dacht ut o doch; manche Nacht hab' ut mit John und dem Gcivehr da, schon draußen im '--aid gelegen, manche, manche Nacht, und jetzt weiß ich auch, warum ick die Büchse nicht gleich wieder er­kannte, John hat den Messingbeschlag unten abnehmen lasse» und rauhes Essen dafür dran genommen. Es ist auch viel besser, ich hab's ihm immer gesagt, daß Mes­sing scheint zu weit im Walde, besonders wenn sich die Sonne drin spiegelt, da ist Eisen viel besser, oder blau