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Freie Zeitung.

Freiheit und Recht!"

M 71

Wiesbaden Montag, 15. Mai

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Die «reit Zeituna " erscheint täglich in einem Bogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; auswärts bei den runächst gelegenen Postämtern. Der Abonnements-Preis vom 1. März bis 1. Juli d.,J. beträgt hier in Wiesbaden 2 fl.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb deS ganzen HerzoztbnmS Nassau, des GroßherzogthumS Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhesstschcn Provinz Hanau 2 fl. 4 - kr. inner« bald aller übrigen Thurn und TariS'schen Postbezirken 3 fl. _ .

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Nassauische Zustande.

I. Die Hos-Etiketten-A einte r.

Das Streben der Zeit geht auf Verbesserungen der bestehenden politischen und auch socialen Verhältnisse.

Die Verbesserung des Bestehenden setzt aber die Kenntniß sowohl des Alten, als auch des Neuen voraus.

Der alte Zustand, die alte Organisation der Staats­verwaltung findet sich in der Sammlung von Verord­nungen und dem Staats-Kalender des Herzogthums genau beschrieben.

Das Neue, das erstrebt werden soll, ist noch nicht klar ermittelt, es ist in den Köpfen Vieler ein chaoti­sches Durcheinander. Jeder kommt mit seinen Ansich­ten, Wünschen und Begehren, die er als Volkswünsche geltend macht.

DaS erste Princip einer freien volksthümlichen Re­gierung besteht darin, daß der Regent auch dem Volke zugänglich sei, und daß derselbe nicht durch Zwischen- Personen von ihm getrennt lebe.

Die ganze mittelalterliche und in asiatischem Style gebildete Hofhaltung muß fallen, und damit das In­stitut des Hof-Adels.

Von den Grundsätzen des gemeinen Rechtes aus­gehend , wird ein spürst eben so gut wie ein Bürger das Recht haben, sich adlige Kammerdiener, (Kainincr- sunker, Kammerherren und Obcrkammerhrrren) zu er­nennen; ihm wird es nicht streitig zu machen sein, ei­nen ständigen Jagdgefährten (Oberjägrrmrister) und sonstiges Jagdpersonale anzunehmen; er wird auch, wie feder Wirth, einen Gesellschafter und Rath für Fremde (ObeMtremonienmeister) zu wählen befugt sein.

Allein ein Fürst hat auch eine politische Stellung. Und es ist Niemand so unabhängig, daß er nicht mit­unter und um andere Zwecke zu erreichen, auch von sei­nem Privatrechte aufgeben müßte. War doch die eng­lische Königin genöthigt, dem Adel nachzugeben und die Person zu wechseln, die ihr die Strümpfe und das Hemd anlegte!!

Die ständigen Hofämter, besonders in den Hän­den einer Kaste, einer Partei, können in ruhigen Zeiten nicht ermangeln, einen großen Einfluß auf den Gang der Staatsgeschäfte zu üben. Sie laste» auf dem Lande, als die ärgste Plage. Sie haben in Nassau namentlich die Mißstimmung des gesammten Beamten- Standes herbeigeführt, und haben überall, statt den Glanz des Thrones zu verherrlichen, sich verherrlicht und den Thron selbst in den Koth gestoßen.

Aber so sagt man vielleicht feil denn der Fürst so allein stehen? soll er keine Freunde haben? soll er diese nicht belohnen können?

Dagegen fragen wir: Steht ein Fürst ohne Hof- beamtete allein? Hat er nicht an den Beamteten, an den Officieren und den im Lande weilenden Gelehrten gebildete Gesellschaft^ so oft er solche verlangt? Oder ist nur der Adelsstand fähig der Liebe und Freundschaft, oder er allein derselben würdig? Und endlich, muß Alles, was der Person des Regenten geleistet wird, be­zahlt werden?

Aber so sagt inan was soll aus den Hof- beamteten werden? Man kann Viele zu nichts Ande­rem brauchen, und Ls wäre unbillig, sie verhungern zu lassen! Wir stimmen damit ganz überein, und sind auch nicht der Ansicht, daß diese Personen ohne Pension entlassen werden sollen. Ja, es mag diese Pension selbst höher ausfaUen, als es sich mit der Billigkeit rechtfer­tigen ließe. Das ist Nebensache, und im Laufe der Zeit schwindet auch der Kostenaufwand für Pensio­näre.

Die Hauptsache bleibt die Aufhebung des Institutes der Hof-Etiketten-Acmter, und damit des Hof- Adels, als der Scheidewand zwischen Fürst und Volk, als des Trägers eines volksfeindlichen Regierungs-Sy­stems und als des Beförderers eines öffentlichen Ver­schwendungs-Systems.

Separatprotocoll der 47. Sitzung der deut­schen Bundesversammlung.

(Fortsetzung und Schluß.)

Selbst übrigens, wenn wie augenfällig die Regierungen in ihrer Gesammtheit nicht im Stande sein sollten, mit einem ihnen genehmen Verfassungs- entwurf hervorzutreten, würden ihre Rechte und Inte­ressen noch sich wahren lassen, sofern sie die geeigneten Organe der Nationalversammlung gegenüber zu stellen vermöchten.

Allein hier wirft sich gleich das-Bedenken auf: wird die eonstituirende Versammlung solche Organe, also eigentliche Regierungscommissäre, wenn sie außer­halb ihr stehen, zulassen? Und könnte nicht durch den Versuch der Formirung einer solchen Ministerbank so­fort ein Prinzipienkampf herbeigeführt werden, dessen AuSgang für die Regierungen leicht gefährlich werden könnte? handelten die Regierungen deßhalb nicht vor­sichtiger, wenn sie zu bewirken suchten, daß die Männer ihres Vertrauens in die Nationalversammlung gewählt würden, oder wenn sie diese Männer in den Reihen der gewählten Abgeordneten selbst suchten, und ohne ihnen einen' offiziellen Charakter beizulegen mit ihnen sich zu verständigen, was in dem zu idcnti- fieircuden Interesse der Regierungen und Völker über

die gegenwärtigen Rechte und Pflichten, sowohl in Be­ziehung auf ganz Deutschland, als auch die einzelnen Theile des Bundesstaates, verfassungsmäßig festzusetzcn wäre.

Es ist nicht wohl denkbar, daß die Regierungen beabsichtigen, die Nationalversammlung ganz frei ge­währen zu lassen und ruhig abzuwarten, welche Ver­fassung von derselben werde zu Stande gebracht wer­den, in der Hoffnung etwa, daß die Versammlung das beendigte Werk nicht als bindendes Gesetz sogleich decretiren und promulgircn, sondern zunächst den Re­gierungen als Vertragsentwurf zur Annahme und resp, weitern Verhandlungen vorlegen werde. Dies wird voraussichtlich nicht geschehen, sondern, wie schon be­merkt, es ist zu erwarten, daß die Versammlung, selbst wenn sie in einer großen Mehrzahl aus Angehörigen der s. g. constitutionklle» Monarchie besteht, das ihr nun einmal eingeräumte und fortwährend zu gefähr­lichen Confequenzen ausgebeutet werdende Prädicat constituirendc" wird realisiren und Folgeweisc in eine förmliche Verhandlung und vertragsweise Vereinbarung mit den Regierungen nicht sich wird cinlassen wollen. Gerade um an dieser Klippe nicht zu scheitern, ist es wünsche.iswerth, daß die Verfassung dem Schooße der Nationalversammlung, der Form und dem Inhalte nach, so entsteige, daß die Regierungen der Einzelstaaten sie annehmen können, ohne hierdurch den Bedingungen ihrer Eristenz zu entsagen und in dem Bundesstaat auf- oder eigentlich unterzugehen.

Das ist aber eher zu hoffen, wenn es den Regie­rungen gelingt, Organe, zu finden, welche nicht von Außen nach Innen, sondern umgekehrt zu wirken den Willen und die Kraft haben, damit durch Gründe der Vernunft, des Rechts und der Erfahrung die Ueber­zeugung neu begründet und gestärkt weide, daß Deutsch­land seinen Particularismus aber sich beseitigen, eine wahre Einheit und Größe Deutschlands sich Herstellen lassen, ohne gewaltsame Vernichtung der Staaten- Jndividualitäten.

Gegen den Vorschlag, die Organe der Regierungen in der Versammlung selbst zu suchen, wird zwar ein- gewendet werden, daß davon zu besorgen sei, es werde sofort daö Vertrauen-der öffentliche» Meinung, welche jene Männer gewählt hat, wieder geschwächt und diesen hierdurch der nöthige Einfluß, um den Zweck erreichen zu können, entzogen werden. Allein diesem Einwand läßt sich durch die Bemerkung begegnen,daß eben deß­halb die fraglichen Organe keine officiellen sein sollen, daß einer förmlichen Ministerbank noch mehr Bedenken der Art entgegentreten würden, daß überhaupt sich daS Bilden einer rechten und einer linken Seite und eines

Schleswig -Holsteins Selbstständigkeit in einem dreißigjährigen Kampf behauptet.

Von Franz Schüfe Ika.

(Fortsetzung.)

Ueberdies traten nun auch die Hamburger thatkräf­tig auf. Mit zwölf großen wohlbemannten Schiffen er­schienen sie in See, landeten an verschiedenen Punkten der dänischen Küsten und machten reiche Beute. Dann lieferten sic den Dänen ein Seetreffen, zersprengten die feindliche Flotte, eroberten drei große Königsschiffe, bohr­ten sic in Grund und führten die Mannschaft gefangen nach Hamburg.

8» gleicher Zeit verunglückte ein dänischer Angriff auf Lütgentundern. Als die Dänen an diese Festung heranrücktcu, hielten sich die Holsteiner ganz ruhig, als ob sie an gar keinen Widerstand dächten. Voreilig trium- phircnd legten nun die Dänen die Sturmleitern an und wetteiferten in der Besteigung derselben. Aber plötzlich flogen ihnen schwere Balken und Steine auf die Köpfe und Lütgentundern war gerettet, ohne daß die Holsteiner dav Schwert gezogen. Vierhundert Dänen sammt ihrem Führer lagen zerschmettert vor den Mauern.

von der Burg Dorning wurden die Dänen zuruckgeschlagen, und sechzehn große Königsschiffe, die Proviant und Kriegsgerâth nach Flensburg bringen soll­

ten, wurden von holsteinischen Kapern genommen und nach Kiel gebracht.

Nun wurde der Dänenkönig wieder verzagt, ließ die Waffen des Krieges ruhen und suchte die Holsteiner einstweilen aller Freunde und Bundesgenossen zu berau­ben. Beim Kaiser, beim Papst, bei allen benachbarten Fürsten und Städten führte Erich Klage gegen Holstein und forderte alle Welt auf, ihm zu seinem angeblichen Recht auf Schleswig zu verhelfen. Wirklich gewann cr einige Fürsten und Städte. Namentlich war Lübeck unter seinem aristokratischen Rath noch immer dem Däneukönig treu ergeben, ja dcr Bürgermeister Jordan Pleskow for­derte die Holsteiner geradezu im Namen seines aller- gnädigstcn Herrn, des grvßmächtigcn Königs von Däne­mark auf, von dem widerrechtlichen Kampf um Schleswig abzustehen, widrigenfalls Lübeck mit aller Macht in Hol­stein einfallen müßte.

Ganz besonders bemühte sich König Erich um die Gunst der Dithmarschen. Er sandte ihnen eine ganze Schiffsladung von kostbaren Gewändern und Wasen, silbernen und goldenen Geräthen und schenkte ihnen oben­drein das Schiff selbst. Dadurch bewog er die Bauern zu einem Schreiben an die holsteinischen Grafen, worin sic dieselben auffordertcu, Schleswig dem König zu über- i lassen oder der Feindschaft der freien Dithmarschen ge- I wärtig zu fein. Die Grafen hielten cs für nothwendig, ! einen Gesandten in die Dithmarsch zu schicken, der den ' Bauern in voller Versammlung das Erbrecht seiner J

Herren auf Schleswig klar zu machen suchte. Die freien Bauern wollten das nicht begreifen, indem sie Lehen mit Darlehen verwechselten. Wenn wir euch ein Pferd ge­liehen hätten, sagte dcr Sprecher dcr Bauern, wäre es euch dadurch geschenkt? Nun bemühte sich der Gesandte, das Wesen des Lehenrechtes auseinander zu setzen. Allein dies war den freien Bauern zu bunt. Sie schrieben da­her an den König, er möchte sic mit solchen spitzfindigen Sachen des Fürstcnrechtcs verschonen und den Streit durch Rechtsgelehrte entscheiden lassen. Bis dahin ^aber müßten sie mit ihren Nachbarn, den Holsteinern, Frie­den und Freundschaft halten.

Indem der Dänenkönig auf diesen frummen nicht zum Ziele gelangte, begab er sim ""

an das kaiserliche Hoflager nach -fr"- *L' auch die holsteinischen Derren vor eVriJtO .

Wider den Rath seiner vornehmsten Oetieucn tilgte ÄS £ Bischof von Lübeck, Johann Säue!, im Namen beu Kaisers die Versicherung gegeben hatte ev |ci keineswegs auf eine Erblosmachm-g des holsteuchchen Hau,cs, ,ou- dern nur auf eine endliche Beilegung des langen verdcrb- (imai Kampfes abgesehen. Allem Kaiser Sigismund, wortbrüchige" Angedenkens, verletzte auch in dieser An­gelegenheit seine Zusicherung.

(Fortsetzung folgt.)