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Ueber Gemeinde-Berfafi«,ig.

Zweiter Artikel.

(Schluß.)

Die Gemeinde-Behörden.

ES handelt sich hier nicht mehr von der Behörde, die in einer größeren Gemeinde berufen ,st, Lokal-Ge­setze tu geben sondern von den Behörden und Beam- tungen, welche dieser, wie den Gemeinden überhaupt, untergeordnet sind.

Sind verschiedene (Burger- und Elnwohner-Gemern- deu) gebildet, so versteht eS sich von selbst, daß jede ihre Behörden selbst wählt.

Wir übergehen hier die Grundsätze über Wahl, Wahlberechtigung, Wählbarkeit und Wahlform, die schon von Andern bei andern Gelegenheiten behandelt

Es fragt sich nun ferner: welche Behörden und Deamtungcn soll eine Gemeinde anfstellen?

Bei der Verschiedenheit des Umfanges und der Bürger-, resp. Einwohnerzahl lassen sich seine für alle Fälle und alle Gemeinden zweckmäßigen Normen angeben. Die einzigen Regeln, die hier festgestellt werden können, sind die: daß eS dein Ermessen der Gemeinden über­lassen bleiben muß, je nach dem Bedürfniß und dem vorhandenen entsprechenden Personale mehr oder weni­ger Behörden und Beamtete zu creiren.

Ferner: daß die Vollziehung in den obersten Ge­meinde-Behörden bestimmt sein müsse, und endlich, daß, da der Grundsatz der Gewalten-Trennung anerkannt ist oder werden wird, die Gemeinden auch diesem Grundsätze zu huldigen und neben einem Gemeinderath ein Gemeindegencht zu erwählen hätten.

Dem Gemeinderath läge die oberste Leitung der Vollziehung ob, und ihm würden die übrigen Vollzie- hungsbchördtN oder Beamteten untergeben sein.

Wie bereits erwähnt worden, hängt die Zahl der ihm untergeordneten Behörden und Beamteten von der Größe der Gemeinde und Zahl der Gemeindebürgex ab. Wir wollen die Sache durch ein Beispiel deutli­cher machen. In einer Gemeinde von 60 Bürgern kann ein Nachtwächter zugleich Laternenputzer sein, während in einer Gemeinde von 20,000 Seelen ein Nachtwäch­ter nicht hinreicht und auch ein Laternenputzer das Geschäft nicht versehen kann. Ein anderes Beispiel: ^n einer Gemeinde von 60 Bürgern und kleiner Ge­markung wird der Feldschützen- und Ortspolizridiener- Dienst einer einzigen Person übertragen werden können, vielleicht müssen; dagegen eine große Gemeinde diese Dienste nicht nur verschiedenen Personen anvertrauen, sondern fürjede Dienstart mehrere Personen bestellen muß.

Die Behörden und Beamteten, die allen Gemein­den gegeben werden müssen, sind demnach von Den­jenigen zu unterscheiden, die eine Gemeinde beliebig schaffen kann.

Ein jeder Staat, selbst die demokratische Republik, gibt die allgemeinen Regeln an, innerhalb welcher die Gemeinde organisirt werden muß; sie überlaßt sodann das Detail den Gemeinden selbst.

Schließlich bliebe uns noch übrig, zu prüfen, welche Geschäfte der Staat den Gemeinde-Beamteten überbin­den könnte. Allein diese Frage hängt wieder zu sehr mit der ganzen Einrichtung des Staates und zwar nicht nur mit- dem politischen Leben deS Volkes, sondern eben so sehr mit dem Privatleben zusammen, und geht zu sehr ins Einzelne, als daß dieselbe das größere Pu­blikum interessiren dürfte.

Deutschland.

Wiesbaden, 12. Mai. Die deutsche Bundes-Ver­sammlung hat am 4. d. M. in einer wcparat-Sitznng, deren Protokoll bisher der Oeffentlichkeit r- ohne Zwei- ,

fei aus gewichtigen Gründen vorenthalten wurde, in Betreff des von den 17 Vertrauensmännern ausge- arbeiteten Verfassungs-Entwurfes einen Beschluß gefaßt, der das deutsche Volk mahnen muß, auf seiner Hut zu sein. Daß das Protokoll dieser Sitzung geheim gehalten und erst dann der Oeffentlichkeit übergeben wurde, als dessen Existenz im Publikum ruchbar geworden, muß schon von vornherein Mißtrauen erwecken, und dieses Mißtrauen finden wir nach Durchlesung des Protokolles nur zu sehr gerechtfertigt.

Wenn gleich auch wir mit dem von der 17r Kom­mission ausgearbeiteten Entwürfe eines ReichSgrund- gesetze^ keineswegs einverstanden sind, so ist dies jedoch aus ganz andern Gründen, als diejenigen sind, die die Bundesversammlung geltend macht. Die Bundes­versammlung spricht das als eine Befürchtung aus, was doch vom deutschen Volke, sowie vom Vorparla­mente als oberster Grundsatz ausgesprochen worden ist, nämlich, daß die deutsche National-Versammlung eine konstituirende werden solle.

Der Bundestag möchte sic gern zu einer blos berathenden " herabziehen und als solche betrach­tet wissen. Wir hoffen aber mit vollem Vertrauen, daß das deutsche Volk eine solche Schmach nicht dulden wird, daß es nicht zugeben wird, daß man mit der Souveräne tät deö Volkes solchen Hohn treibe! Wir sehen aber hieraus wieder ganz deutlich, was wir von dem Bundestage zu erwarten haben, und wel­ches Heil uns von da kommen wird, so lange er noch in seiner alten Form eristirt.

DaS deutsche Volk, das souveräne deutsche Volk hat entschieden, daß die in diesem Monate zn- sammentretende Nationalversammlung und nur diese über die künftige Organisation Deutschlands zu ent­scheiden habe. Die Zukunft Deutschlands ist also wenigstens vorerst einzig und allein in die Hände der Vertreter des deutschen Volkes gelegt. Diese Vertreter sind aber nur die vom Volke gewählten Reichs­tags-Abgeordneten und keineswegs die Mitglieder des Bundestags.

Nur den vom Volk auserkorenen Abgeordneten zur National-Vcrsanimlung ist Vollmacht gegeben, über die künftige Gestaltung unseres Vaterlandes zu entscheiden. Mögen sie ihre Aufgabe zum Besten der Gesammt- hc>t erfüllen und die r eact i o n ä r c n B c str e b ung rn des Bundestages zu Schanden machen.

Damit sich über die in Vorstehendem beregte Sitzung ein Jeder selbst sein Urtheil feststelle, lassen wir das Protoeoll hier folgen:

Eeparatprotocoll der 47. Sitzung der deut­schen Bundesversammlung.

Geschehe», Frankfurt 4. Mai 1848. In Gegenwart von Coilvredo, Dönhoff, Clofen, Wan­genheim, Sternenfels (auchiürBaden), Jordan, Lepel, Madai, Wintzingerode, Both, Holzhausen, Harnier. Ten von den 17 Männern des BeiratyS ausgearbctten Vcr- fasiuugscntwurf betreffend. (42. Sitz. vom April 1848)

Dem Rcvisionsausfchusse ist von seinem Referenten, dem Großhcrzogl. Hessischen Bundestagsgesandten, fol­gendes Promemoria verlesen worden, welches er auch zur Kenntnißnahme hoher Bundesversammlung bringen zu dürfen glaubt:

Nachdem die Vertrauensmänner in der Sitzung hoher Bundesversammlung vom 27. v. M. den von ihnen ausgearbeiteten Entwurf zur Verfassung für Deutschland eingereicht haben, ist cs durchaus nöthig, daß hohe Bundesversammlung einen Beschluß fasse, ob sie

1) vorerst Instructionen der einzelnen Regierungen abwarten, oder

2) gleich zur Prüfung der in dem Entwurf ent­haltenen Bestimmungen-übergehen und versuchen wolle, über die den einzelnen Gesandten angemessen scheinen­den Modificationen sich zu verständigen, in welchem Falle weiter zu beschließen wäre:

a) ob der Revistonsausschuß zunächst jene Prüfung und resp. Begutachtung vorzunehmen hätte, oder etwa

b) für diesen Fall die gewöhnliche Geschäftsordnung zu verlassen, und wegen der hohen Wichtigkeit und großen Eile der Sache eine andere, etwa die Einrichtung zu belieben wäre, daß die hohe Bundesversammlung sich in zwei oder drei Sec- tionen theilte und in diesen erst den Entwurf beriethe, das Resultat dieser vorläufigen Prüfung aber in einer vollen Versammlung von den Referenten der einzelnen Sektionen gegenseitig nutgecheilt, und dann weiter berathen würde, wenn nicht hohe Bundesversammlung vorziehen sollte, gleich in pleno zu verhandeln, weil, wie bemerkt, die Zeit so außerordentlich sparsam zugemeffen ist. Leider kann nicht verkannt werden, daß, es möge procedirt werden wie da wolle, es ganz unthun- ilch erscheint, die Resultate der Verständigung hoher Bundes- Versammlung noch so zeitig zur Kenntniß der einzelnen Regierungen zu bringen, daß diese annoch sich über einen im Namen der Re­gierungen der Nationalversammlung vorzulegcnden Entwurf zu einer im Vertragsweg zu vereinbaren­den Verfassung verständigen könnten; ohne specielle Autorisation aber wird hohe Bundesversammlung nicht dazu sich verstehen wollen, einen vpn ihr gefertigten oder amendirtcn Entwurf der Nailo^I nalversammlung hinzugcben. Verhalten sich aber die Regierungen ganz unthätig, so ist vorauszu­sehen, daß die berathende Versammlung rfir^ rein konstituirende" sein und den Regierungen eine Konstitution oftroiren" wenigstens dieß zu thun versuchen werde, auch den mächtigsten gegen­über.

(Fortsetzung folgt.)

Aus dem Rheingau. Abgesehen von

deren Mißständen unserer indirekten Wahlen, sehe ich noch folgende sehr bedeutende Uebel unseres Wahlge­setzes darin, daß nicht ausdrücklich darin benannt ist, daß die Vcrköstlgung der Wahlmänner nach dem Orte der DeputirtenwahlendenbetreffendenGemeindekassenanheim- fallen müsse. Es erhellt dies eigentlich aus der gesunden Ver­nunft, weil der, in dessen Namen man reist, auch noth­wendig die Kosten der Reise tragen müsse und and § 1. unseres Wahlgesetzes, woruach jeder Gemeindebürger ohne Unterschied des Vermögens wählbar ist und ihm deswegen auch nicht das geringste Hinderniß in Bezug der Wählbarkeit des Vermögens halber in den Weg gelegt werden darf. Hier im Rheingau sahen dies die Veute aber nicht ein oder der größte Theil wollte es vielmehr nicht Einsehen. Beim Vorschlägen der Wahl- männer von Seiten der einzelnen Sicherheitseomiteen wurde immer dabei Rücksicht genommen, daß nur solche Leute in Vorschlag gebracht wurden, die die Reisekosten (welche doch immer aus dem Amte Rüdesheim z. B. nach Wiesbaden und dann nach Eltville 10-12 (M^. den auf den Mann betragen) ohne irgend eine Auf­opferung leicht ertragen konnten. Zu ASmannshausen gelang es dem dasigen Schultheissen in Verbindung und Uebereinstimmung der übrigen Begüterten des Or­tes dmch seine Umtriebe, indem er überall erklärte, daß nur dir sogenannten Vornehmen gewählt werden könn­ten, weil die Gemeinde die Reisekosten nicht bestreiten und man die Armen mit diesen Kosten nicht belästigen dürfe, daß er selbst Wahlmann wurde. Dies geschah noch in mehreren Gemeinden des Rheingaus. Ueberall fanden die sogenannten Reichen in diesem Uebelstand unseres Wahlgesetzes eine Gelegenheit, ihr früheres An­sehen, ihren früheren Geldaristokratismus wieder geltend zu machen, während auf der andern Seite jeder arme, wenn auch noch so sehr zur Wählbarkeit befähigte Mann Alles daran setzen mußte, um nur nicht gewählt zu werden. In manchen Gemeinden wurde auch über die Kostenbestreitung abgcstimmt und natürlich war vorauszusehen, daß sich danach die Wahlmänner selbst verköstigen mußten, da gewiß die Mehrzahl der Bürger denkt, daß sie nicht Wahlmänner würdem Di«Mstfien Rheingaucr sahen nicht ein, daß dieß Verfahren mit

zücht betrifft, ja selbst die Lockerung der Bande ehe­licher Liebe!

Hier muß eine schleunige, gründliche Abhilfe ge­schehen, wenn nicht der Staat in seiner Grunbveste erschüttert werten soll!

Wir lebten still unb harmlos und in süßester Ein- le<ybt mit unseren Männern, bis die unglückselige fran- zöliiche Revolution ihrer frommen Denkart Milch in gährcnd Drachengift verrvanoelte!

Wir kennen unsere Männer nicht mehr! Auf unsere süßesten Schmeicheleien, unsere zärtlichsten Liebkosungen erfolgt keine Erwiederung, keine Antwort'. Finster, die Stirne in Falten gezogen, brüten sie über den ellenlangen Zeitungs-Blâttörn, und die Politik, die unheilvolle Po­litik hat die Liebe aus ihren Herzen verscheucht! Sprechen wir von nothwendigem Kinderzeug, so reden sie von der Wiederherstellung Polens! Sprechen wir von cer Ungeschicklichkeit ter Dienstboten, so reden sie von der verkehrten Politik Metternichs verlangen wir ihre Begleitung zum Spaziergang, so müssen sie aus 6 Rathhauö, oder in den Club, oder zum Exerziren! Beim Erwachen ist das erste Wort die Zeitung, beim Schlafengehen gewöhnlich 12 oder 1 Uhr borgend! das letzte Wort die Zeitung! Beim Frühstück wird uns kein Blick gegönnt, die Zeitung aber verschlungen, beim Akittagsessen kein anderes Wort gesprochen, als was wohl die Zeitungen Abends bringen werden! Beim Abendessen bereiten sie sich auf die Reden vor, welche

sic im Club halten wollen! Ja! haben wir nicht so­gar schon das Gräßliche mit eigenen Ohren hören müssen: Wenn ich nur nicht verheirathet wäre, auf daß ich auch mitgchen könnte ! V

So weit sind sie also bereits in ihrer politischen Wuth gekommen, daß sie das, was ihnen vor allem und einzig und allein am Herzen liegen sollte Weib und Kind als eine Last, als ein gehässiges Hinder­niß betrachten!

Wehe uns deutschen Hausftauen! Wie soll das enden? Muß nicht der Staat hier einschreiten, der in seinem Fortbestand am meisten bedroht ist!

Und wir wissen recht wohl, gegen wen und wie der Staat einschrciten muß! Gegen wen? Gegen die Ledigen, die Weiberfeinde, die Hagestolze, gegen die männ­liche Jugend überhaupt, die nie das süße Glück, Gatte und Vater zu sein, gekostet haben, denn diese sind eS, von welä;en unser und unsrer Männer Verderben auS- geht l Diese sind es, welche mit Frevler-Hand die Bande deS ehelichen Glückes, die Grundvesten der Häuslichkeit, die Heiligkeit des ehelichen Verhältnisses antasten und lockern!

Wie? durch Einführung einer strengen Censur für politische Zeitungsartikel, denn nur durch die Aufhebung dieses für uns mit unsre Ehen so scgenbringendcn In­stituts ist der böse Geist in unsre Männer gefahren! Ja, indem unsre Männer nicht mehr über die Censur schim­

pfen können, suchen sie andere Gegenstände, an welchen sie ihrem verborgenen Grimm Luft machen!

Aber Fluch und Wehe den Aufwieglern und Zeitlings- schreibern! Keine liebende Gattin soll ihnen den Dornen­pfad des Lebens mit Rosen bestreuen, und fein weibliches Auge wird und darf auf ihr einsames Grab eine Thräne träufeln lassen!

An Euch aber, Verblendete und Unselige, an Euch, deutsche Ehemänner und Gatten, ergeht hiermit die laute Mahnung, der Angstschrei Eurer Frauen:Kehrt um auf dem schlimmen Wege, den "Ihr betreten, lasset Erich nicht verlocken von den Bösen, kehret wieder in die Arme Eurer liebevollen leicht versöhnten Gattinnen, und wir versprechen Euch eine leichte Last, eine süße Bürde!

Noch ist es nicht zu spät; noch könnt Ihr das Unkraut mit der Wurzel ans Euren Herzen reißen! Höret und folget uno, bevor wir, zum Äeussersten ge­trieben, auch zum Aenssersten schreiten!

In der gewohnten, tiefsten Unterwürfigkeit legen wir euch diese unsre Bitte zu Füßen, aber airch fest entschlossen, kein erlaubtes Mittel unaiigewendct zu lassen eueli auf die Bahn des Rechts, auf den stillen Weg der ruhigen Häuslichkeit, der alten Liebe und des alten Ge­horsams zurückzuführen.

Folgen die Unterschriften.