Higer bequemer Adspiranteu los wird, — warlich kein kleiner Gewinn!
Ueber Gemeinde-Berfafi«,ig.
Zweiter Artikel.
(Schluß.)
Die Gemeinde-Behörden.
ES handelt sich hier nicht mehr von der Behörde, die in einer größeren Gemeinde berufen ,st, Lokal-Gesetze tu geben sondern von den Behörden und Beam- tungen, welche dieser, wie den Gemeinden überhaupt, untergeordnet sind.
Sind verschiedene (Burger- und Elnwohner-Gemern- deu) gebildet, so versteht eS sich von selbst, daß jede ihre Behörden selbst wählt.
Wir übergehen hier die Grundsätze über Wahl, Wahlberechtigung, Wählbarkeit und Wahlform, die schon von Andern bei andern Gelegenheiten behandelt
Es fragt sich nun ferner: welche Behörden und Deamtungcn soll eine Gemeinde anfstellen?
Bei der Verschiedenheit des Umfanges und der Bürger-, resp. Einwohnerzahl lassen sich seine für alle Fälle und alle Gemeinden zweckmäßigen Normen angeben. Die einzigen Regeln, die hier festgestellt werden können, sind die: daß eS dein Ermessen der Gemeinden überlassen bleiben muß, je nach dem Bedürfniß und dem vorhandenen entsprechenden Personale mehr oder weniger Behörden und Beamtete zu creiren.
Ferner: daß die Vollziehung in den obersten Gemeinde-Behörden bestimmt sein müsse, und endlich, daß, da der Grundsatz der Gewalten-Trennung anerkannt ist oder werden wird, die Gemeinden auch diesem Grundsätze zu huldigen und neben einem Gemeinderath ein Gemeindegencht zu erwählen hätten.
Dem Gemeinderath läge die oberste Leitung der Vollziehung ob, und ihm würden die übrigen Vollzie- hungsbchördtN oder Beamteten untergeben sein. —
Wie bereits erwähnt worden, hängt die Zahl der ihm untergeordneten Behörden und Beamteten von der Größe der Gemeinde und Zahl der Gemeindebürgex ab. Wir wollen die Sache durch ein Beispiel deutlicher machen. In einer Gemeinde von 60 Bürgern kann ein Nachtwächter zugleich Laternenputzer sein, während in einer Gemeinde von 20,000 Seelen ein Nachtwächter nicht hinreicht und auch ein Laternenputzer das Geschäft nicht versehen kann. Ein anderes Beispiel: ^n einer Gemeinde von 60 Bürgern und kleiner Gemarkung wird der Feldschützen- und Ortspolizridiener- Dienst einer einzigen Person übertragen werden können, vielleicht müssen; dagegen eine große Gemeinde diese Dienste nicht nur verschiedenen Personen anvertrauen, sondern fürjede Dienstart mehrere Personen bestellen muß.
Die Behörden und Beamteten, die allen Gemeinden gegeben werden müssen, sind demnach von Denjenigen zu unterscheiden, die eine Gemeinde beliebig schaffen kann.
Ein jeder Staat, selbst die demokratische Republik, gibt die allgemeinen Regeln an, innerhalb welcher die Gemeinde organisirt werden muß; sie überlaßt sodann das Detail den Gemeinden selbst.
Schließlich bliebe uns noch übrig, zu prüfen, welche Geschäfte der Staat den Gemeinde-Beamteten überbinden könnte. Allein diese Frage hängt wieder zu sehr mit der ganzen Einrichtung des Staates und zwar nicht nur mit- dem politischen Leben deS Volkes, sondern eben so sehr mit dem Privatleben zusammen, und geht zu sehr ins Einzelne, als daß dieselbe das größere Publikum interessiren dürfte.
Deutschland.
Wiesbaden, 12. Mai. Die deutsche Bundes-Versammlung hat am 4. d. M. in einer wcparat-Sitznng, deren Protokoll bisher der Oeffentlichkeit r- ohne Zwei- ,
fei aus gewichtigen Gründen — vorenthalten wurde, in Betreff des von den 17 Vertrauensmännern ausge- arbeiteten Verfassungs-Entwurfes einen Beschluß gefaßt, der das deutsche Volk mahnen muß, auf seiner Hut zu sein. Daß das Protokoll dieser Sitzung geheim gehalten und erst dann der Oeffentlichkeit übergeben wurde, als dessen Existenz im Publikum ruchbar geworden, muß schon von vornherein Mißtrauen erwecken, und dieses Mißtrauen finden wir nach Durchlesung des Protokolles nur zu sehr gerechtfertigt.
Wenn gleich auch wir mit dem von der 17r Kommission ausgearbeiteten Entwürfe eines ReichSgrund- gesetze^ keineswegs einverstanden sind, so ist dies jedoch aus ganz andern Gründen, als diejenigen sind, die die Bundesversammlung geltend macht. — Die Bundesversammlung spricht das als eine Befürchtung aus, was doch vom deutschen Volke, sowie vom Vorparlamente als oberster Grundsatz ausgesprochen worden ist, nämlich, daß die deutsche National-Versammlung eine konstituirende werden solle.
Der Bundestag möchte sic gern zu einer blos „berathenden " herabziehen und als solche betrachtet wissen. — Wir hoffen aber mit vollem Vertrauen, daß das deutsche Volk eine solche Schmach nicht dulden wird, daß es nicht zugeben wird, daß man mit der Souveräne tät deö Volkes solchen Hohn treibe! — Wir sehen aber hieraus wieder ganz deutlich, was wir von dem Bundestage zu erwarten haben, und welches Heil uns von da kommen wird, so lange er noch in seiner alten Form eristirt. —
DaS deutsche Volk, das souveräne deutsche Volk hat entschieden, daß die in diesem Monate zn- sammentretende Nationalversammlung und nur diese über die künftige Organisation Deutschlands zu entscheiden habe. — Die Zukunft Deutschlands ist also wenigstens vorerst einzig und allein in die Hände der Vertreter des deutschen Volkes gelegt. — Diese Vertreter sind aber nur die vom Volke gewählten Reichstags-Abgeordneten und keineswegs die Mitglieder des Bundestags. —
Nur den vom Volk auserkorenen Abgeordneten zur National-Vcrsanimlung ist Vollmacht gegeben, über die künftige Gestaltung unseres Vaterlandes zu entscheiden. — Mögen sie ihre Aufgabe zum Besten der Gesammt- hc>t erfüllen und die r eact i o n ä r c n B c str e b ung rn des Bundestages zu Schanden machen. —
Damit sich über die in Vorstehendem beregte Sitzung ein Jeder selbst sein Urtheil feststelle, lassen wir das Protoeoll hier folgen:
Eeparatprotocoll der 47. Sitzung der deutschen Bundesversammlung.
Geschehe», Frankfurt 4. Mai 1848. In Gegenwart von Coilvredo, Dönhoff, Clofen, Wangenheim, Sternenfels (auchiürBaden), Jordan, Lepel, Madai, Wintzingerode, Both, Holzhausen, Harnier. Ten von den 17 Männern des BeiratyS ausgearbctten Vcr- fasiuugscntwurf betreffend. (42. Sitz. vom April 1848)
Dem Rcvisionsausfchusse ist von seinem Referenten, dem Großhcrzogl. Hessischen Bundestagsgesandten, folgendes Promemoria verlesen worden, welches er auch zur Kenntnißnahme hoher Bundesversammlung bringen zu dürfen glaubt:
„Nachdem die Vertrauensmänner in der Sitzung hoher Bundesversammlung vom 27. v. M. den von ihnen ausgearbeiteten Entwurf zur Verfassung für Deutschland eingereicht haben, ist cs durchaus nöthig, daß hohe Bundesversammlung einen Beschluß fasse, ob sie
1) vorerst Instructionen der einzelnen Regierungen abwarten, oder
2) gleich zur Prüfung der in dem Entwurf enthaltenen Bestimmungen-übergehen und versuchen wolle, über die den einzelnen Gesandten angemessen scheinenden Modificationen sich zu verständigen, in welchem Falle weiter zu beschließen wäre:
a) ob der Revistonsausschuß zunächst jene Prüfung und resp. Begutachtung vorzunehmen hätte, oder etwa
b) für diesen Fall die gewöhnliche Geschäftsordnung zu verlassen, und wegen der hohen Wichtigkeit und großen Eile der Sache eine andere, etwa die Einrichtung zu belieben wäre, daß die hohe Bundesversammlung sich in zwei oder drei Sec- tionen theilte und in diesen erst den Entwurf beriethe, das Resultat dieser vorläufigen Prüfung aber in einer vollen Versammlung von den Referenten der einzelnen Sektionen gegenseitig nutgecheilt, und dann weiter berathen würde, wenn nicht hohe Bundesversammlung vorziehen sollte, gleich in pleno zu verhandeln, weil, wie bemerkt, die Zeit so außerordentlich sparsam zugemeffen ist. Leider kann nicht verkannt werden, daß, es möge procedirt werden wie da wolle, es ganz unthun- ilch erscheint, die Resultate der Verständigung hoher Bundes- Versammlung noch so zeitig zur Kenntniß der einzelnen Regierungen zu bringen, daß diese annoch sich über einen im Namen der Regierungen der Nationalversammlung vorzulegcnden Entwurf zu einer im Vertragsweg zu vereinbarenden Verfassung verständigen könnten; ohne specielle Autorisation aber wird hohe Bundesversammlung nicht dazu sich verstehen wollen, einen vpn ihr gefertigten oder amendirtcn Entwurf der Nailo^I nalversammlung hinzugcben. Verhalten sich aber die Regierungen ganz unthätig, so ist vorauszusehen, daß die berathende Versammlung rfir^ „rein konstituirende" sein und den Regierungen eine Konstitution oftroiren" wenigstens dieß zu thun versuchen werde, auch den mächtigsten gegenüber.
(Fortsetzung folgt.)
Aus dem Rheingau. Abgesehen von
deren Mißständen unserer indirekten Wahlen, sehe ich noch folgende sehr bedeutende Uebel unseres Wahlgesetzes darin, daß nicht ausdrücklich darin benannt ist, daß die Vcrköstlgung der Wahlmänner nach dem Orte der DeputirtenwahlendenbetreffendenGemeindekassenanheim- fallen müsse. Es erhellt dies eigentlich aus der gesunden Vernunft, weil der, in dessen Namen man reist, auch nothwendig die Kosten der Reise tragen müsse und and § 1. unseres Wahlgesetzes, woruach jeder Gemeindebürger ohne Unterschied des Vermögens wählbar ist und ihm deswegen auch nicht das geringste Hinderniß in Bezug der Wählbarkeit des Vermögens halber in den Weg gelegt werden darf. Hier im Rheingau sahen dies die Veute aber nicht ein oder der größte Theil wollte es vielmehr nicht Einsehen. Beim Vorschlägen der Wahl- männer von Seiten der einzelnen Sicherheitseomiteen wurde immer dabei Rücksicht genommen, daß nur solche Leute in Vorschlag gebracht wurden, die die Reisekosten (welche doch immer aus dem Amte Rüdesheim z. B. nach Wiesbaden und dann nach Eltville 10-12 (M^. den auf den Mann betragen) ohne irgend eine Aufopferung leicht ertragen konnten. Zu ASmannshausen gelang es dem dasigen Schultheissen in Verbindung und Uebereinstimmung der übrigen Begüterten des Ortes dmch seine Umtriebe, indem er überall erklärte, daß nur dir sogenannten Vornehmen gewählt werden könnten, weil die Gemeinde die Reisekosten nicht bestreiten und man die Armen mit diesen Kosten nicht belästigen dürfe, daß er selbst Wahlmann wurde. Dies geschah noch in mehreren Gemeinden des Rheingaus. Ueberall fanden die sogenannten Reichen in diesem Uebelstand unseres Wahlgesetzes eine Gelegenheit, ihr früheres Ansehen, ihren früheren Geldaristokratismus wieder geltend zu machen, während auf der andern Seite jeder arme, wenn auch noch so sehr zur Wählbarkeit befähigte Mann Alles daran setzen mußte, um nur nicht gewählt zu werden. In manchen Gemeinden wurde auch über die Kostenbestreitung abgcstimmt und natürlich war vorauszusehen, daß sich danach die Wahlmänner selbst verköstigen mußten, da gewiß die Mehrzahl der Bürger denkt, daß sie nicht Wahlmänner würdem Di«Mstfien Rheingaucr sahen nicht ein, daß dieß Verfahren mit
zücht betrifft, ja selbst die Lockerung der Bande ehelicher Liebe!
Hier muß eine schleunige, gründliche Abhilfe geschehen, wenn nicht der Staat in seiner Grunbveste erschüttert werten soll!
Wir lebten still unb harmlos und in süßester Ein- le<ybt mit unseren Männern, bis die unglückselige fran- zöliiche Revolution ihrer frommen Denkart Milch in gährcnd Drachengift verrvanoelte!
Wir kennen unsere Männer nicht mehr! Auf unsere süßesten Schmeicheleien, unsere zärtlichsten Liebkosungen erfolgt keine Erwiederung, keine Antwort'. Finster, die Stirne in Falten gezogen, brüten sie über den ellenlangen Zeitungs-Blâttörn, und die Politik, die unheilvolle Politik hat die Liebe aus ihren Herzen verscheucht! — Sprechen wir von nothwendigem Kinderzeug, so reden sie von der Wiederherstellung Polens! Sprechen wir von cer Ungeschicklichkeit ter Dienstboten, so reden sie von der verkehrten Politik Metternichs — verlangen wir ihre Begleitung zum Spaziergang, so müssen sie aus 6 Rathhauö, oder in den Club, oder zum Exerziren! Beim Erwachen ist das erste Wort die Zeitung, beim Schlafengehen — gewöhnlich 12 oder 1 Uhr borgend! — das letzte Wort die Zeitung! Beim Frühstück wird uns kein Blick gegönnt, die Zeitung aber verschlungen, beim Akittagsessen kein anderes Wort gesprochen, als was wohl die Zeitungen Abends bringen werden! Beim Abendessen bereiten sie sich auf die Reden vor, welche
sic im Club halten wollen! — Ja! haben wir nicht sogar schon das Gräßliche mit eigenen Ohren hören müssen: „Wenn ich nur nicht verheirathet wäre, auf daß ich auch mitgchen könnte ! V
So weit sind sie also bereits in ihrer politischen Wuth gekommen, daß sie das, was ihnen vor allem und einzig und allein am Herzen liegen sollte — Weib und Kind — als eine Last, als ein gehässiges Hinderniß betrachten!
Wehe uns deutschen Hausftauen! Wie soll das enden? Muß nicht der Staat hier einschreiten, der in seinem Fortbestand am meisten bedroht ist!
Und wir wissen recht wohl, gegen wen und wie der Staat einschrciten muß! Gegen wen? Gegen die Ledigen, die Weiberfeinde, die Hagestolze, gegen die männliche Jugend überhaupt, die nie das süße Glück, Gatte und Vater zu sein, gekostet haben, denn diese sind eS, von welä;en unser und unsrer Männer Verderben auS- geht l Diese sind es, welche mit Frevler-Hand die Bande deS ehelichen Glückes, die Grundvesten der Häuslichkeit, die Heiligkeit des ehelichen Verhältnisses antasten und lockern!
Wie? durch Einführung einer strengen Censur für politische Zeitungsartikel, denn nur durch die Aufhebung dieses für uns mit unsre Ehen so scgenbringendcn Instituts ist der böse Geist in unsre Männer gefahren! Ja, indem unsre Männer nicht mehr über die Censur schim
pfen können, suchen sie andere Gegenstände, an welchen sie ihrem verborgenen Grimm Luft machen!
Aber Fluch und Wehe den Aufwieglern und Zeitlings- schreibern! Keine liebende Gattin soll ihnen den Dornenpfad des Lebens mit Rosen bestreuen, und fein weibliches Auge wird und darf auf ihr einsames Grab eine Thräne träufeln lassen!
An Euch aber, Verblendete und Unselige, an Euch, deutsche Ehemänner und Gatten, ergeht hiermit die laute Mahnung, der Angstschrei Eurer Frauen: „Kehrt um auf dem schlimmen Wege, den "Ihr betreten, lasset Erich nicht verlocken von den Bösen, kehret wieder in die Arme Eurer liebevollen leicht versöhnten Gattinnen, und wir versprechen Euch eine leichte Last, eine süße Bürde!
Noch ist es nicht zu spät; noch könnt Ihr das Unkraut mit der Wurzel ans Euren Herzen reißen! Höret und folget uno, bevor wir, zum Äeussersten getrieben, auch zum Aenssersten schreiten!
In der gewohnten, tiefsten Unterwürfigkeit legen wir euch diese unsre Bitte zu Füßen, aber airch fest entschlossen, kein erlaubtes Mittel unaiigewendct zu lassen eueli auf die Bahn des Rechts, auf den stillen Weg der ruhigen Häuslichkeit, der alten Liebe und des alten Gehorsams zurückzuführen.
Folgen die Unterschriften.