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Freie Zeitung.

âerheit und Recht!"

Wiesbaden. Donnerstag, 11. Mai

18L8

Die Kreie Zeitung" erscheint täglich in einem Bogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter: auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. Der Abonnements-Preis vom 1. März bis l. Juli d. J. beträgt hier in Wiesbaden 2 fl.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen SerzoathumS Naffau, des GroßherzogthumS Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhesfischen Provinz Hanau 2 fi 4 . n. inner­halb aller übrigen Thurn und TariS'schen Postbezirken 3 fl. . ,

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Ueber Gemeinde-Verfassung.

Man hat im Nassau'schen bisher immer noch einen ziemlich dunklen Begriff von freier Gemeinde-Verfas­sung, weßhalb wir unsern Lesern einen Dienst zu er­weisen gedenken, wenn wir einen uns zugekommcncn Gesetzes-Vorschlag in unser Blatt aufnchmcn.

Der Vorschlag ist den Gemeinde-Verfassungen an­derer Staaten entnommen, und unsern Verhältnissen angcpaßt; und der Verfasser erwartet, daß andere Einsendungen denselben vervollkommnen, und durch die vereinte Kraft aller derer, denen das öffentliche Wohl am Herzen liegt, den Behörden und Ständen die Möglichkeit gegeben werde, das ganze Verhältniß, nach den Bedürfnissen der Zeit und des Landes zu ordnen.

Als Einleitung müssen wir vorerst die Prinzipien angeben, auf denen die Gemeinde-Organisation beruht.

I.

Die verschiedenen Gemeinden.

Man hat Gemeinden mit verschiedenem Interesse gebildet, und es finden sich darnach eingetheilt haupt­sächlich folgende:

1) Bürger-, 2) politische oder Einwohner-, 3) Kirchen-, 4) Fraucn-Gememden vor.

Die Kirchgemeinden, welche durch Synoden re. ge­regelt werden sollen, sind gegenwärtig von unserer Be­trachtung ausgeschlossen.

Die Frauen-Gemeinden haben bisher überall nur wenig Bedeutung gehabt. Die Freistaaten haben den Frauen keinen Antheil an den politischen Kämpfen ein- geräumt, und sic me^r im häuslichen Wirken und Schaffen, als auf öffentlichen Plätzen glänzen lassen. Die Monarchie dagegen benutzte die Frauen, um durch sie und ihre kleinlichen Interessen (Eitelkeit und Putz­sucht) den Mann in Fesseln zu schlagen. Sie gewährte den Frauen »m Einzelnen Standes- und Ehrenrechte, ohne jedoch ihnen eine offene politische Wirksamkeit zu geben. Einzig hat sich unser verzärteltes Geschlecht gefallen lassen, daß es unter dem Namen von Frauen sich regieren ließ.

Es stimmen also die Staatsformen darin überein, daß sie die Frauen von dem eigentlichen Staatsleben entfernt hielten.

Dennoch gibt cs Interessen, die diesem Geschlecht eigenthümlich, und in welchem auch die Ansichten der Frauen von großer Bedeutung. Für solche Interessen hat man in freien Staaten bisher in soweit es nothwendig erschien, die Frauen sorgen lassen; man hat ihnen nämlich nur die Wahl der Gemeinde- Hebammen und der Arbeitslehrerinnen überlassen; und Hiesür denn Frauen Gemeinden gebildet.

Es genügt uns für jetzt, dieses angedeutet zu ha­ben; und wir kommen nun zur Hauptsache, d. h. zu den Bürger- und Einwohner-Gemeinden.

II.

Die politische, Bürger- oder Einwohner- Gemeinde.

Man unterscheidet zwischen den Bürger- und Ein­wohner-Gemeinden.

Unter Bürgergemeinden versteht man den Inbegriff der Anthcilhabcr an dem einer Gemeinde zustchcnden Korporationsgute.

Unter Einwohner-Gemeinde dagegen wird der Inbegriff sämmtlicher in der Gemarkung einer Ge­meinde wohnenden Aktivbürger verstanden. Letztere hat ebenfalls ihr Gemeindegut, welches jedoch nur zur Be­streitung der Bedürfnisse dieser Einwohner bestimmt ist.

In der Regel hat oie Bürgcrgemeinde ein bleiben­deres Interesse, während der Einwohner nur ein In­teresse hat, das mit seinem Wegzuge aus der Ge­meinde aufhört..

Man streitet sich viel darüber, ob dieser Unterschied zweckmäßig sei oder nicht.

Diese Frage setzt voraus, daß andere Verhältnisse geregelt, und wie dieselbe geregelt sind.

In Staaten, wo die Armen nicht den Gemeinden zur Last fallen, in Staaten, wo die Gemeinden Lin Korpviativnsgut besitzen, in Staaten, in denen den Gemeinden es nicht zusteht, über den Aufenthalt oder die Gewcrbstrcibuiig einer Person zu entscheiden, kann man füglich diese Unterscheidungen Wegfällen lassen. In freieren Staaten aher, nämlich da, wo der Staat nicht Alles regiert, sondern einen Tyest seiner Souvc- ränetät den Gemeinden überläßt, da muß auch den Gemeinden es von Interesse sein, zu erklären, diese oder jene Person nehme sie als Burger an; oder sie nehme sie nicht in ihren Verband aus. Sie hat ihr Vermögen, das sie zur Unterstützung ihrer Ange­hörigen und besonders ihrer Armen verwendet. Wer will sie nöthigen, in diesen Vermögensbesitz und Genuß Personen einzusetzen, die keine Rechte, keine Ansprüche haben? Wer sie nöthigen, Personen aufzu- nchmeu, die ihr zur Last fallen?

Dagegen hat der Staat ein Interesse, cs hat selbst der Bürger dieser Gemeinde ein Interesse, daß jtdcr Staatsbürger frei im Lande hcrumzichen, sich mever- lasscn und geworben könne.

Diese beiden Rechte und Jntcrrssen lassen sich nur dadurch vermitteln, daß sie nicht miteinander verschmol­zen, sondern in selbstständige Anstalten getrennt und getrennt erhalten werden. Die Bürger verfolgen in

der Geincindtbürger- Verfassung ihre Interessen; und in der Einwohner-Gemcinbeverfassung vertreten die Ein­wohner (ohne Unterschied, ob Ortsbürger oder fremde Einwohner) ihre Einwohner-Interessen und Rechte.

Episode aus dem Kampf der Wühler und Heuler aus dem Lahuthale.

Aus dem Hauptquartier. Es ist höchst er­baulich bei dem Rcin'gnngsprozeß, den die freie Zei­tung mit den Obscnrantrn begonnen hat, das Geisern, Winden und Krümmen dieser Partei zu beobachten, damit sie noch einige Fetzen des früheren Absolutismus für jetzt Herüberrette, um bald bei glücklicheren Ver­hältnissen ein neues Gewand der Verdummungspviitik den Unvorsichtigen überzuwerfcn. Wahrlich! der Kampf ist kein geringer, und es wäre nach ihrer Meinung schimpflich den Rückzug anzutreten, auf welchem alle frühere Erhabenheit verloren ginge, wo ein Theil deS unbegrenzten Ansehens vielleicht mit den Volksschul­lehrern zu theilen wäre, und wo leicht der Zustand ein- treten könnte, von dem es so schön beißt:Wir haben kein Kissen, auf dem wir unser Haupt betteten." diun, so arg wird es gerade nicht sein. Indessen hat doch diese schwierige Sachlage viele von den geistlichen Herren etwas aus ihrer pomadigen GemüthSruhe auf­geweckt, und betroffen sehen sie sich nach dem Feinde um, der es gewagt sie anzutasten und der so grausam ihre Ruhe gestört. Ruhen Sie weiter, Herr College, es ist blos diesogenannte freie, besser freche Zei­tung, ein Misthaufe (wie sich jüngst ein beredter Pfarrer aus dem Amte Wallmerod auf der Kanzel aus­gedrückt haben soll) dem Jeder seinen K... zuträgt." Es versteht sich von selbst, daß wir über Leute solchen Gelichters unser Ui theil zurückhalten; wir wollen aber nachschen, wie es im Hauptquartier aussieht, und welche Mittel von da aus angewandt werden. Hierbei dürfen wir es uns gar nicht verhehlen, daß die Wühler in einem gewissen Nachtheil stehen, im Vergleich zu den Heulern, welche mit den Waffen der christlichen Liebe und Eintracht ausgerüstet, die Macht der Ueberzeugung für sich zu haben glauben und jenen die etwas mate­riellen Kräfte des Drcinschlagens überlassen müssen; jedoch ist es bei den bisherigen Gefechten schon nicht ganz regelrecht hergegangen und jene Herr n haben den christlichen Begriffen eine eigenthümliche Ausdehnung gegeben, warum sollen wir VolkSkinder nicht auch ein­mal unsere Naturwüchsigkeit hervortretkn lassen? Uebcr- schauen wir den Tummelplatz und mustern wir, was vor dem Eoblenzer Waschweib in seinen jüngsten Num-

Unter den neueren Erzeugnisse» der poetischen Tagesliteratur nimmt unstreitig ein, vor einigen Tagen erschienenes, Gedicht von Alfred Meißner, betitelt:Im Jahre deS Heils 1848" eine der ersten Stelle» ein. Indem wir das kleine Werkchen, dessen Preis nur 15 kr. beträgt, allen Freunden einer kernhaften Dichtung auf'S Wärmste empfehlen, theilen wir zur Bewahrheilung unserer Aussage einige Strophen hier mit:

Die neue Zeit ist da! die Zeit, um die

Wir Gott gegrollt, weil sie so lang nicht kam,

Die wir in Rede und in Poesie

Geweiffagt, täglich, unter Zorn und Gram ;

Die Zeit deS Rechts, die jedem Unrecht dioht,

Ob's Heilig auch genannt; die wie das Licht

Die Welt von Gestern in zwei Hälften bricht;

Die über Trümmer schreitend; Blut und Roth,

Laut ruft: Hier ist das Leben, dort der^Tod.

Wir wollten schon verzweifeln! Doch daher

Kam sie, wie alles Große kömmt, im Sprung!

Rasch wie ein Eisstoß, wie ein Sturm am Meer,

Rasch, wie beim Gastmahl die Begeisterung!

Europa bebt. Der Völkerocean

Ist in Empörung. Was der Bürger kaum

Dem Enkel zumaß, heut ist's nicht mehr Traum,

Schon übertroffen ist des Schwachen Wahn

Und doch ist kaum das halbe Werk gethan.

O große Zeit! Wer hat ein Herz, und kann

Jus Aug' dir sehn, und fühl! sich nicht geweiht?

Wer gestern jung war er ist heut ein Mann. Er ward's in einer Brautnacht mit der Zeit.

Der Greis sogar ist glücklich! Denn er kehrt Zurück zur Jugend! Steh er drum, ein Held Wie jeder Andre, tüchtig und bewehrt.

Was thut es, wenn im Kampf er morgen fällt! Er sah den Auferstehungstag der Welt!

Ja ihren Auferstehungsmorgen! Schlecht Und kalt ist der, dec heut' noch zweifeln kann Am Menscheugcisl! Die Welt, vor'm Jahr ein Knecht, Sie ist in einem Jahr ein freier Mann ! Was nicht auf Recht und Menschenthum gebaut, Das fällt und wird zerfalle», ch' sein Lied Dem Herbststurm singend dieses Jahr entflieh!, Dann führt die Welt, mit Klängen wild und laut Jii's neue HauS die Freiheit, ihre Braut.

Schleswig-Holsteins Selbstständigkeit in einem dreistigjährigen Kampf behanptet.

Von Franz Schüfe Ika.

(Fortsetzung.)

Nun faudte ter König einen Theil seines Heeres aus dem Lager von Jürgensbnrg, um zunächst Fries­land wieder ^zn bezwingen und dann Lntgcntnnder» zu

retten. Abcin die Friesen fielen über die Dänen, deren erstes Geschäft wieder Rauben und Brennen war, ber, erschlugen etliche Tausend sammt dem Führer Timme Rönnop, nahmen ihnen alle Beute ab und jagten sie in die Waffen der holsteinischen Herren, die von Tün­dern zum Schutze Frieslands heranzogen. Da wurde es den Dänen unheimlich in Schleswig. Der König hob in Eile sein Lager auf, raffte die Beute zusammen und entwich auf seine Inseln. .

Während die Holsteiner auf dem Festlande diese Erfolge erkämpften, hatten dänische Freibeuter die Insel Femarn überfallen, das ßad>c Land rasch unterworfen, das Schloß erobert und den holsteinischen Amtmann Hennecke Rathlov schimpflich hiugerntnet. Graf Heinrick, beschloß, Femarn den Dänen sogleich ivieder zu entreißen. Der junge Herzog von Schleswig vereinigte sich mit ihm, sie marschirten eilig an die Küste und kamenZim d??itter- nacht zu Grotenbrode an der Fähre mid' Hemarn an. Als man nun hier berathschlagte , ob der Ucbèrgang so­gleich unternommen oder der MmgtN abgt wartet werden sollte, meldete sich ein Priester, Namens Johann Keding bei den Fürsten und erzählte, daß er soeben in einem Kahne von der Insel herübergekommeu, weil ihm eine Ahnung gesagt hätte, daß die rechtmäßigen Herren sei­nes Heimatlandes heranzögen, um die verhaßten Dänen zu vertreiben. Eben jetzt sei der günstigste Zeitpunkt zur Landung; niemand ahne auf der Insel den Anmarsch der Holstciner, an der Fähre und auf den Wachtthür