Frcit Zettum.
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„Freiheit und Recht!u
Wiesbaden Mittwoch, LV Mai
1848
Die «reie Seituna" erscheint täglich in einem Bogen. — Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; niiuwârts bei den zunächst gelegenen Postämtern. — Der Abonnements-PreiS vom 1. März bis 1. Juli d. I. beträgt hier in Wiesbaden 2 fl.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb »>-><, nnniptt LerroitbumS Nassau, des GroßherzogthumS Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhesfischen Provinz Hanau 2 ff. 4 - tr. inner« hslih aller übriae» Thurn und TariS'schen Postbezirken 3 ff. —
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^ Wildhege und Bodenkultur.
Der Staat hat die nothwendige Fürsorge, daß die Bodenkultur nach allen ihren Verzweigungen auf diejenige Stufe der Vollkommenheit erhoben werde, daß der Bedarf an Bodenerzcuguiffen für. Jeden hinlänglich bestritten werden könne.
Die Bodenkultur ist der Grundstein zum höchsten Nationalreichthum. An sie schließt sich die Industrie — das Gcwcrbewesen — an und führt den allgemeinen Wohlstand in ihrem Gefolge mit sich.
Es ist also eine weitere Ausgabe des Staats, diesen allgemeinen Wohlstand sobald als möglich durch Hebung ter Dodenproduktion herbeizuführen und alle Hindernisse, die sich dem rntgegenstcllcn, hinwegzuräumen.
Es kann hier nicht die Rede sein, die allgemeinen Bedingungen, unter denen die erhöhte Kultur des Bodens verwirklicht und die Mittel, wodurch sie zur Vollkommenheit geführt werden könnte — anzugeben — sondern wir wünschen im allgemeinen Interesse einem Gegenstand die öffentliche Aufmerksamkeit zuzuwcndcu — der bisher als ein Haupthinderniß dem Fortschritt der Bodenkultur im Wege stand — aber auch in anderer Beziehung nicht minder schädlichen Einfluß äußerte. Er betrifft die Wildhut, die Jagd und deren Einwirkung auf Land- und Forstwirthschaft.
Derjenige, welcher sich für die wirkliche höhere Kultur des Bodens und der Menschheit irtcressirt, dem müssen aber als völlig unvereinbarlichc Dinge „Wildhege und Bodenkultur" erscheinen, denn mit Letzterer im höchsten und schneidendsten Widerspruch stehen die aus dem barbarischen Mittelalter, aus einer längst verschollenen Zeit ererbten, damals mit Gewalt cingeführten und nun bis in die neueste Zeit unter gesetzlichem Schutz sich forterhaltenen Wildbahncu. Fragt man nach dem Grund dieser Erscheinung, so müssen wir ihn in der Menschen Leidenschaften suchen. Es ist die Jagdleidenschaft, die alle Rücksichten auf den Zustand des Nächsten bei Seite setzend, in der förmlichen Zunft der edlen Jägerei, in eigentlichem Müßiggänge, lediglich mit der Wildzucht und Jagd beschäftigt, mitten unter einer gewcrbthätigen, fleißigen Bevölkerung, bis auf den heutigen Tag ihr tolles Wesen treibt. In einer früheren Zeit, wo die Lebensweise viel einfacher, wo die Bevölkerung kaum % und weniger der heutigen betrug, wo der Landban mehr in den Hindergrund gedrängt, auch nicht so wesentlich zum Lebensunterhalt war, mögen diese Liebhabereien weniger drückend für die bodcnbearbeiteude Klasse der Staatsbürger gewesen sein; jetzt aber, in geradezu umgekehrten Verhältnissen ist die Wildhege und was sie
mit sich bringt: die Jagd, und insbesondere deren Einfluß i auf Kultur in materieller sowohl, als wissenschaftlicher Beziehung, eine beklagenswerthc Erscheinung; ein Faktum, das, von welchem Standpunkt man cs auch betrachte, unbedingt verwerflich ist. Die Klagen des Landmanns von lange her, seine dringenden Bitten um Abstellung der Wildhege, seine namentlich im vorigen Jahre bei der Ständekammer aus allen Theilen des Herzogthums erhobenen Beschwerden hatten in einer ersten.Zeit gar nichts gefruchtet und späterhin zwar etliche Verordnungen über Wildverminderung von Seiten der Regierung, aber nicht die gänzliche Unterdrückung dieses Unfugs zur Folge gehabt. Wie konnte es auch anders sein, da fast lediglich der Adel ausschließlicher Jagd- besitzer ist?! — Zu einer Hebung der Bodenkultur durch Aufhebung der Wildhut, zu einem gemäßigter» Jagdvcrgnügen konnte ssch derselbe nicht herablassen! Anders und weniger schroff war es und ist es im eigentlichen herzoglichen Leibgeheege, welches der mittelbaren Leitung, der Staatsforstbeamtcn !!! übergeben ist. Schon aus wirthschaftlichen Gründen konnte und sollte nach dem ausdrücklichen Wunsch unseres Herzogs dieser übermäßige Wildstand hier nicht statt finden. Ertreme sollten hier vermieden werden, obwohl es nicht durchgängig befolgt wurde. Hierfür war es ein gutes Zeichen, daß fast alle Klagen der ackerbautreibenden Klasse wegen Wildverheerun'gcn weniger gegen die Verwaltung des Leibgchregs als gegen die adligen Jagdpächter, wohl auch gegen etliche Oberförster, die, auf einem Minimum der Besoldung stehend, zu diesem elenden Erwerbszweig ge- wissermaaßen hingewiesen, gerichtet waren. Zum Nutzen und Frommen umlagern, und begrenzen die Privat- jagden des grundbesitzendcn Adels beinahe die ganze herzogliche Jagd, welche dadurch in eine doppelte Heegc eingelegt ist. Hier ist die eigentliche Wildzucht, hier wird das Wild mit einer rührenden Zärtlichkeit gehegt und gepflegt, hier wird mit der schonendsten Aufmerksamkeit unter Mitwirkung des Rcvicrverwaltcrs kunst- mäßig, die Fortpflanzung nicht gefährdend, weidmanns- mäßig abgeschossen, hier ist das Eldorado der Jagd.
Neuerdings ist die Regierung endlich der Ansicht geworden, daß der Landbau auf das Vollständigste gegen Wildverheerungen sicher gestellt werden müsse. Sie hat mit dem gehörigen Nachdruck consequentc Wildvcrmin- derungen angeordnet und wird .auch wohl dafür Sorge tragen, daß ihre wohlmeinenden Absichten nicht an dem Eigenwillen der Stand csherrn erlahmen.
Eben so sehr und völlig zeitwidrig erscheint die Auf-' rechthaltung der polizeilichen Jagdgesetze, welche dem Nichtjagdpächter hinsichtlich der Wildbahn aufcrliegcn.
Wenigstens sollte der eigentliche Forstmann von der polizeilichen Verwaltung dieser Gesetze entbunden werden. Nichts setzt den Forstmann, dem die kunstgerechte Verwaltung eines Forstes übertragen ist, der als wissenschaftlich gebildeter Mann sich bethätigen soll, mehr in den Augen des Publikums herab als derartige Befugnisse, die mit dem Geiste des Forstwesens in offenbarem Widerspruch stehen. Hat man doch die Jagdpolizei so weit ausgedehnt, daß man sogar, in übertriebener Fürsorge für das Wild, das Leseholzsannneln in den Waldungen auf einen Zeitraum von 4 Wochen in den Monaten Mai und Juni untersagte, damit das edle Wild in der Stunde des Gebärens nicht gestört werde. Ueberhaupt erscheint die gänzliche Trennung der ; Jagd von dem Forstwesen als eine unerläßliche Forderung des Zeitgeistes. Die betrübendsten Erscheinungen knüpfen sich an diese Verbindung. Sie hat ganz unmittelbar die Nichtachtung des größeren Publikums zur Folge. Der größere" Theil der Staatsbürger sieht im Forstmann nur den Jager — nur den Mann, der sich mit Jagd vorzugsweise — zuweilen auch mit Holz nebenbei beschäftigt. Diese Stimmung wird eine andere werden, wenn der Forstmann unabhängig dasteht, wenn er sich von der Jagd ab- — lediglich der Verwirklichung seiner Wissenschaft zuwendet, wenn er von so vielen Jagddiensten — von der Cultur der Treibjagden zur Cultur deS Waldbodens — einem würdigeren Gegenstand zurückkehrt. Gesinnungötüchtigkcit und Ueberzeugung von der Erhabenheit der politischen _ Stellung müssen den Mann auèzeichnen. — Jagddienste würdigen ihn aber herab. — Zu welcher Höhe in der Ausbildung serviler Gesinnungen — als eine natürliche Folge solcher Bedienteudienste - man es übrigens bringen' könne — möge durch die Thatsache bestätigt werden, daß einst bei einem solennen Jagen der betreffende Revierverwalter einem beliebten Jagdhunde, der mit einer andern Hundcbestic in Streit gerathen war — mit den Worten zu Hülfe sprang: „Für den Hund des Herrn laß ich mein Leben." —
Wenn sich aus dem Vorhergegangenen der Schluß ziehen laßt, daß Wildhege resp. Jagd mit den Forderungen weder der höheren Bodenkultur noch mit dem Forstwesen in Verbindung, als dem Geist der Zeit entsprechend, vereinigen, noch in letzter Beziehung sich,irgendwie rechtfertigen lasse, so muß es be remdend erscheinen, daß es bis jetzt noch nicht anders geworden ist — daß sich bis jetzt noch keine Stimmen für eine totale Umgestaltung erhoben haben.
Nur gänzliche Abschaffung der Wildbahnen (eine Aufgabe des Staats, zur Hebung des Ackerbaues) und
Schleswig-Holsteins Selbstständigkeit in einem dreißigjährigen Kampf behauptet.
Von Franz Schuselka.
(Fortsetzung.)
Hierauf trug der König noch einmal in einer weitschweifigen Rede seine Klagen vor und bat um Urtel und Recht. Da verkündigte der dänische Reiche-kanzler, daß er nach wohlerwogenen Rechtsgründen, mit Bestimmung der Rechtsgclehrtcn und aller Mitglieder dieser Reiche- versammlung als eines völlig unabhängigen Lehensgcrichls, auch nach Erwägung der in den -dänischen Gesetzen für solche Fälle vorgedachten Verordnungen, besonders nach einer derselben, welche denjenigen, der sich aus dem Reich begeben und mit Auswärtigen in dasselbe zum Rauben und Verheeren zurückkehren würde, aller seiner beweglichen und unbeweglichen Güter verlnsiig und des Verbrechens beleidigter Majestät schuldig erklärte, daß er, des dänischen Reiches Kanzler, sich somit für berechtigt hielte, dem König das verlangte Recht zuzusprechen. Demnach erklärte er die Herzogin Elisabeth mit ihren Söhnen Heinrich, Adolf und Gerhard, dann den Grafen Heinrich von Holstein alles und jeden Rechtes auf das Herzogthum Schleswig und aller Besitzungen in diesem Herzogthum auf ewige Zeiten für verlustig u. s. w.
So empörend nun auch dieses Spiel mit der Gc- • rechtigkeit, diese durch eine Rccbtsfvrm maSkirte Gewalt
thätigkeit war, so äusserte sie dennoch gegen Schleswig- 1 Holstein äusserst verderbliche Wirkungen. Viele Bundesgenossen wurden schwankend und das Grafenhaus selbst war durch den äussersten Schritt Dänemarks so sehr erschüttert, daß cs mm für den Prinzen Heinrich um die Belehnung ansuchte. Allein König Erick, verweigerte sic und erklärte drohend, der Spruch des Reichsgerichts müsse in aller Strenge vollzogen werden. Nun fielen die meisten der adeligen Vormünder von Holstein ab und ergaben sich Dänemark. Erich Krummendieck trat sogar als oberster Rath in den Dienst deS Königs.
Um seiner siegreichen Sache noch mehr Ansehen zu verschaffen, wandte sich König Erich an den deutschen ■ Kaiser. Er sandte die Bischöfe von Ripen und SchleS- ; wig nach Konstanz, wo damals Sigismund der unglücklich berühmten Kirchcnversammlnng vorsaß. Ohne die Sache näher zu prüfen, ergriff Kaiser Sigismund begierig die Gelegenheit, sich dem mächtigen König der nordischen Reiche gefällig zu zeigen, und bestätigte den Spruch von Nyeborg vollkommen. Zu gleicher Zeit erwirkte der Dänenkönig vom Kaiser die Ermächtigung, die Bürger von Lübeck, die ihren aristokratischen Rath abgesetzt mit eine freisinnige Verfassungsreform vorge- nvmmtn hatten, zur Herstellung des alten Zustandes zu zwingen. Erich führte dies auf folgende Weise aus. Er überfiel 400 (überfische Bürger, die friedlich mit dem Fischfang beschäftigt waren, warf sie in schimpfliche Ge- fangcnschaft und erklärte, daß sie nicht eher wieder die
Freiheit erlangen sollten, als bis der alte Senat in Lübeck wicdcrhcrgestcllt wäre. Die Stadt sah sich zur Oiachgiebigfeit gezwungen, und der aristokratische Rath blieb aus Dankbarkeit dem Dänenkönig gegen Holstein ergeben.
Auf solche Unterstützung pochend fielen die Dänen im Jahre 1415 neuerdings mit großer Heeresmacht in Schleswig' ein. Die Holsteiner waren zum Widerstand zu schwach und mußten das ganze Herzogthum bis auf Schleswig und Gottorp räumen. Nun baute König Erich an beiden Gestaden der Schleimündung neue Festungen, nämlich Schlesmünde und Königsburg. In Angeln führte er Wildspang und gegen die Friesen Frc- serburg auf. Durch diese Zwingburgen sollte Schleswig für Dänemark festgehalten und gegen Holstein gesichert sein. Zugleich reizten die Dänen die Dithmarschen zu einem Einfall in hollstcinisch Friesland auf, wobei dreizehn Kirchspiele verwüstet und geplündert und die Friesen beinahe gänzlich den Dithmarschen unterworfen wurden. Die Grafen von Holstein waren unvermögend, diesem Uebel Einhalt zu thun. 8
Da schien die Sache Holsteins gänzlich verloren und alle Bundesgenossen fielen ab, ja traten sogar als Gegner auf. Herzog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg trat mit einer Forderung von 40,000 Gvldguldcn für Die bisher geleistete Hilfe auf und trollte, im Fall ter Nichtbezahlung sich mit Dänemark zu verbünden. Mit ähnlichen Forderungen bestürmten die Herzöge von