die 15. Curie (Oldenburg u. s. w.) Obnst N oslt,
Die großh. hessische, sowie die Herzog!. M^'1 Regierungen in Gotha unb dk/erwr-
daß wegen der allgemeinen VollSuva v derlichen Einleitungen getroffen bnen.
gewählt leien. , ^ Fünfziger Ausschußes Ein Erinnern^ » âtändeversamm- bezugllch gleichzeitiger A.fallu g Rarionalversannn-
““arf ÄS? * g&yr-W^ Dukchzuq der Polen betreffend, wurde besch offm: dem-
Bunoesbefchlnß vom L Ma. mit'!, theilen maleich wurde angezeigt, daß von badischer Selle 'auf preußischen Antrag alle Vorkehrungen getroffen seien, um so weit thunsich zu verhindern, daß solche Polen in Baden eingelassen und weiter befördert werden welche von der rufflfchcu und österreichischen Gränze nach den neuerdings bekannt gewordenen Verfügungen der russischen und österreichischen Behörden zurückgewiefen werden. _
" Auf den Commsifionsbericht wegen der Störungen der Dampfschiffahrt auf dem Rheine wurde beschlossen: Die fy. preußische, großh. hessische und Herzog!. nassauische Regierungen aufzufordern, unverzüglich im Ein- verßandnlß die geeignetsten und energischsten Maßregeln zu ergreifen, um die gewaltsamen Störungen der Dampsschleppschiffsahrt, welche den Handel und die Gewerbe so sehr gefährden, baldigst zu beseitigen.
Bezüglich der Verhältnisse des Herzogthums Lauenburg wurde beschlossen: Die Regierung in Ratzeburg aufzufordern, ihren Bundespflichten gehörig nachzukom- men, und da seither in der Bundesmatrikel Holstein und Laucnburg vereinigt worden sind, wegen Repartition der Bundeslüsten mit der provisorischen Regirung in Rendsburg sich zu verständigen.
Die würtcmber gische Regierung ließ Len Antrag stellen, die Sitzungen der Bundesversammlung öffentlich zu halten.
Professor Berndt in Bonn überreichte eine Abhandlung über die deutschen Farben, und Buchhändler Weber in Leipzig 20 Ercmplare der illustrieren Zeitung, welche den Entwurf zu einer Verfassung für Deutschland ent-
hält.
(Fr. I.)
Wiesbaden, 5. Mai. Heute ist nachstehende Petition von den Schülern der oberen Klassen des hiesigen Gelehrten-Gymnasiums dem Ministerium cinge- reicht worden:
Ausgehend von der bereits zu allgemeiner Anerkennung gelangten Wahrheit, daß eine Reorganisation, wie des ganzen Schulwesens, so besonders der Einrichtung der Ciymnasicn unumgänglich nothwendig gewor- - den ist, erlauben wir uns, einem hohen Ministerimn unsere Wünsche in Bezug aus diese Reorganisation vorzulegen, indem wir eines Theils überzeugt sind, daß auch die Ansicht der Schüler bei Einrichtungen, die sie zunächst angehcn, zu berücksichtigen ist, anderen Theils uns aus die Bittschriften anderer Gymnasien und deren Erfolg beziehen. Weil wir jedoch glauben, die Lurchführung einer vollständigen Reorganisation der Gymnasien würde jetzt, wo so viele wichtigere neue Einrichtungen vorzunehmen sind, noch einige Zeit aiistehcn müssen, bitten wir nur^um Genehmigung der Artikel 1—16, 18 — 21; fügen aber in Bezug auf die später vorzunehmcnde Reorganisation in den Art. 17 und 22 noch unsere Ansicht hinzu.
I. Als.ersten Hauptgrundsaß stellen wir auf: Die Gymnasien ihrer jetzigen Gestaltung nach
fön neu nimmermehx als Erziehungsanstal- fen retten; sie sind weiter nichts als Unter- richsanstalte«. Beweise dafür sind:
a) Bei der Anstellung der Lehrer wurde immer nur auf ihre Kenntnisse Rücksicht genommen; diese befähigen sie höchstens zum Unterricht, nie zur Erziehung, Wenn vielleicht dennoch einzelne Lehrer fähig find, Erzieher abzugebcn, so ist das rein Sache eines glücklichen Zufalls gewesen und kann nicht als Gegenbeweis angeführt werden.
b) Die That hat gezeigt, daß mehrere Lehrer rein unfähig sind zu erziehen, indem sie selbst in sittlicher Hinsicht den Schülern mit nichts weniger, als einem guten Beispiele vorangegangen sind.
c) Die Rechte der Eltern werden beeinträchtigt, wenn die Anstalt die Erziehung der Schüler ganz übernehmen will. Die Bildung in intellcctncller
Beziehung steht ihr zu, und es müssen ihr alle Mittel zu diesem Zwecke in die Hände gegeben werden; die Bildung in moralischer und religiöser Hinsicht hingegen ist ein Recht der Eltern, das diesen nicht darf genommen werden. Die Eltern können dieses Recht der Schule, einzelnen Lehrern, oder den Hausleuten, zu denen sie das Zutrauen haben, in den Fällen übertragen, wenn sie nicht selbst Gelegenheit haben, cs auszuüben. Die Schule kann es niemals unbedingt fordern, kann eS um so weniger verlangen, als sie auf diesem Felde . fast nie mit Erfolg gearbeitet, vielmehr die Religiosität der Schüler immer eher untergraben, als gefördert hat. Es ist daher in vielen Fällen nöthig, daß durch dre Wirksamkeit der Eltern oder Eltern-Stelle vertretenden Personen den Einflüssen der Schule aus religiösem Gebiete gerade zu entgegen gearbeitet wird, niemals aber nöthig, daß der Sohn den Händen von Philologen, die noch dazu oft die krassesten Rationalisten sind, unbedingt überliefert wird. Wir bitten daher daß der Schule die Rechte, die ihr in Bezug auf die moralische Bildung der Schüler gegeben worden sind, wieder genommen und denen cingeräumt werden, denen sie gehören, den Eltern oder deren Stellvertretern. Daß den Lehrern das Recht bleibt, durch ihren Unterricht auf den Charakter der Schüler zu wirken, versteht sich von selbst; sowie, daß ihnen die Rechte ungeschmälert erhalten werden, die sie nöthig haben, um die wissenschaftliche Bildung ter Schüler soviel als möglich zu fördern. Die Aenderungen, die demnach unsere Schulgesetze erfahren müßen, sind unserer Ansicht nach folgende:
1) Die Regelung des Verhältnisses der Schüler zu ihren Hansleuten, des Miethcontracts u. s. w. ist allein Sache ter Eltern; den Lehrern kommt es zu die Eltern darauf aufmerksam zu machen, wenn sic sich in denen, welchen sie ihren Sohn .anvertraut, getäuscht haben; in keinem Falle aber, indem ihnen nicht specieller Auftrag von Seiten der Eltern geworden ist, können sie sich in eine derartige Angelegenheit mischen und eine Aenderung oder Aufhebung des Miethcontraktes Verlangen.
2) Ueber die Art des Ankaufs oder Verkaufs von Büchern hat der Lehrer keine Oberaufsicht zu führen. Er mag nur dafür sorgen, daß der Schüler die Lehrbücher, die er nicht mehr nöthig hat, wieder an Andere veräußern kann.
A n m. In Bezug auf die zu "große Anzahl und den zu häufigen Wechsel der Lehrbücher muß eine Beschränkung und ein festes Auftreten gegen die Wünsche einiger Lehrer von Seiten des Directors stattfinden. —
3) Für jede Schulversäumniß genügt eine Bescheinigung der Eltern oder derjenigen, denen die Eltcen die Erziehung übertragen. Ist übrigens kein Grund vorhanden zu glauben, der betreffende Schüler habe ohne Wissen seiner Eltern oder deren Stellvertreter die
Schule versäumt, so ist selbst eine einfache Anzeige hinreichend.
4) Daß verlangt wird, der Schüler dürfe an dem Tage, an dem er eine Stunde versäumt, nicht mehr ausgehen, muß wegfallen. Die zu vielen Versäumnisse, denen dadurch gesteuert werden sollte, müssen die Eltern oder deren Stellvertreter verhüten.
Anm.: Der Schule steht übrigens das Recht zu, den, der durch zu häufige Versäumnisse es unmöglich macht, daß sie mit Erfolg auf ihn wirken kann, aus der Anstalt zu entfernen.
5) Es soll dem Schüler keine Stunde bestimmt sein, zu der er Abends zu Hause sein muß.
6) Eben so wenig hat er vorher die Anzeige zu machen, wenn er auf mehr als einen halben freien Tag das Haus verläßt.
Anm.: In einzelnen Fällen kann die Schule immer verlangen die Bescheinigung, daß ein solches Ausbleiben nicht ohne Wissen, oder wenigstens nicht gegen den Willen der Eltern oder ihrer Stellvertreter Statt gefunden hat.
7) Der Besuch von Theatern, Wirthshäusern und andern Vergnügungöorten, sowie das Tabakrauchen ist von Seiten der Schule nicht verboten.
Anm.: Wird dagegen von einem Einzelnen ein sölches an und für sich unschädliches Vergnügen soweit ausgedehnt, daß dem Zweck seines Hierseins dadurch Eintrag geschieht, so können die Lehrer diesen Einzelnen in dem mißbrauchten Vergnügen beschränken, oder cs ihm ganz entziehen.
8) Die Beschränkungen, die in Beziehung auf auffallende Tracht und Kleidung den Gesetzen nach von der Schule ausgeübt werden können, fallen weg.
A n m.: Daß die Lehrer etwas derartiges verbieten können, wenn dadurch der Unterricht gestört wird, versteht sich von selbst.
9) Das Gymnasium kann keinen Schüler zum Kirchenbesuch zwingen; dafür haben die Eltern oder deren Stellvertreter zu sorgen.
10) Auch der Religionsunterricht muß für die Schüler, wenigstens der beiden oberen Klaffen frcige- geben werden, denn cö besteht ein Gesetz, daß nach zu- rückgclcgtem 16. Lebensjahre Niemand mehr zum öffentlichen Religionsunterricht genöthigt werden kann. Diesem Gesetz muß auch in dem Gymnasium uachgckommen werden, um so mehr, da der Erfahrung nach der Religionsunterricht auf die Oberklassen nur nachtheilig gewirkt hat. —
II. Als zweiten Hauptgrundsatz stellen wir aus, daß die Lehrer, wenn sie auch die Rechte haben, Alles anzuwcndcn unsere Kenntnisse zu erweitern, es dabei an einer anständigen Behandlung nicht dürfen fehlen lassen. Aus dem Verhältnisse der Schule zum Schüler, wenn es dem ersten Grundsätze gemäß verändert wird,---- ergibt sich schon von selbst dieses. Unserer Absicht nach wäre aber darüber noch besonders zu bestimmen:
11) Die Schüler an beiden oberen Klassen müssen mit „Sie" angeredet werden, der Lehrer darf gegen sie nie Schimpfwörter gebrauchen, viel weniger sich thätlich an ihnen vergreifen.
12) Jedem Schüler steht in dem Falle, daß er sich ungerecht behandelt glaubt, das Recht zu, sich vor der Conferenz zu rechtfertigen, und dabei seine Ansicht frei auszusprechen, auch zu dem Zwecke die nöthigen Zeugen ,nitzubringen. —
111. Als dritten Hauptgrundsatz stellen wir auf, daß der ganze Lehrplan, wie er jetzt besteht, unhaltbar ist und geändert werden muß. Soviel wir davon verstehen glauben wir, daß Folgendes festzuhalten ist:
13) Das Waturitätseramen, welches nur dem Mißtrauen gegen die Lehrer seine Entstehung verdankt und aus dem selten ein richtiges Urtheil über die Reife eines Schülers hervorgehen kann, welches außerdem noch aus anderen allgemein anerkannten Gründen »u verwerfen ist, werde aufgehoben.
14) Der zweijährige CursuS in Prima, der als
festliches Mahl feilte dem Volke die friedliche Natur ^^q^: Besitzergreifung beweisen. Allein während der . -täfel zogen gegen die Verabredung zahlreiche dänische BeWaffnctc in das Schloß. Als die Herzogin dies erfuhr, schöpfte sie Verdacht und gab heimlich Befehl, daß . ihre Leute unter tem Lchloßhauptmaun in Waffen und auf de> Hur lein möchten. Ohne Aussehen zu erregen, suchte nun der Schloßhauptmann seine Mannschaft ' im Schloßthurm zu versammeln, aber einer der dänischen Höflinge, der Ritter Henning Scharpenberg, bemerkte und meldete es der Königin. Da jagte dieser ihr böses Bewußtsein eine so plötzliche Furcht ein, daß sie aus- sprang, in heftigen Worten über Verrâtherei klagte, mit strenger Ahndung drohte und auf und davon eilt?.
Da man nun auf offenen Kampf gefaßt sein mußte, ko eilte die Herzogin von Schleswig, ihren erstgeborenen HMl Heinrich aus Dänemark zurückzubekommen. Kaum war dies^lücklich ausgeführt, so brach der Krieg los.
König Erich landete auf Alfen, eroberte Norburg, schloß Tvnderbnrg durch Schanzen ein, um es auSzu- lnmgcrn, und erzwang von der Landschaft Alsen wie von der 2mel ^rrëe tie Huldigung.
■~ie ^âäcüwlg-Hvlslemer führten den ersten Schlag gegen den treulosen Bischof von Schleswig, Johann von Schöndelts. Diesen Prälaten hatte Margaretha für Dâne- maik dadulch gewonnen, daß sie ihm die Einkünfte von Groderöbtse schenkte, wofür er täglich eine sogenannte Kviligsmesse zu lesen hatte. Dagegen verpfändete der Bi
schof der Königin für jährliche 300 Mark die Schlösser Stubbe und Schwabstedt, welche Margaretha dazu benutzte, um daS benachbarte holsteinische Land örmid- schatzen und plündern zu lassen. Die erste Waffen that der Schleswig-Holsteiner war daher die Eroberung jener beiden Schlösser. Zu gleicher Zeit lud die Herzogin Bürgermeister und Nath von Flensburg vor Gericht und zwang sic, die Stadt der Herrschaft Schleswigs wieder zu unterwerfen. Doch blieb das Schloß von den Dänen besetzt.
Auf die Kunde vbn diesen Erfolgen der Deutschen wurde König Erich so zornig, daß er den Feldherrn Abraham Brodersen, der Svudcrbnrg noch immer nicht bezwungen hatte, enthaupten ließ. Unter Anführung des Mogens Munk sandte ter König im Jahre 1410 ein Heer von 8000 Mann Fußvolk und 500 Reitern nach Schleswig, ließ Bredstedt und Husum nehmen und ganz Nordfriesland fürchterlich verwüsten. Der verräthc- nsche Bischof von Schleswig zog dem räuberischen Dänen- Heer mit seiner Klerisei entgegen unb grüßte eS mit den Worten: Gott segne das unbezwullgene Heer des glorreichen Königs von Dänemark und mache es mächtig, der Krone Dänemark alle Lande von der Elbe biS zum Rhein zu unterwerfen )!
*) Als Ludwig XIV. seinen Einzug in das dem deutschen Reiche gestohlene Straßburg hielt, begrüßte ihn der Bischof Wilhelm non Wrstenberg mit einer ähnlichen hochverrätherischen Anrede.
Dieser Frevel des pflichtvergessenen Priesters empörte die Ritter Timme, Rönnov, Wulfard, Pogwisch und Laurenz Heesten. Sie überfielen den Bischof Nachts in seinem Schlafgemache, banden ihn an Händen unb Füßen und ließen ihn halbnackt in der frostigen Nacht des 17. Februars 1410 durch die Straßen Flensburgs schleifen-, sodaß er jammervoll zerschunden wurde. Morgens hüllte man den Unglücklichen in zerrissene und besudelte priesterliche Gewänder, setzte ihn auf ein altes hinkendes Noß und führte ihn im ganzen schlcswigschcn Sprengel zum Spott herum. Endlich zwang man ihn, 700 Mark Lösegeld zu zahlen und ließ ihn laufen.
Siegestrunken und nur darauf bedacht, die Beute in Sicherheit zu bringen, zog das dänische Heer in völliger Unordnung aus Jfordfriesland gegen Flensburg zurück. Inzwischen eilte Adolf, Graf von Schauenburg, seinen Vettern, den unmündigen Prinzen von Schleswig- Holstein zu Hilfe. Mit einem im Lüneburgischen und Westfälischen geworbenen Heere von 800 Mann kam er in Holstein an; daselbst vereinigten sich mit ihm 700 racheschnaubende Friesen, und mit dieser geringen Macht setzte er den beutebeladenen Dänen in Eilmärschen nach. Am 12. August 1410 traf er sic bei Eggcbecke im Amte Flensburg und zwang sie, ihm Stand zu halten. Seht diese Männer', rief Adolf seinem Heere zu, wie Last- thiere keuchen sie unter dem geraubten Gut dahin. Es ist euer Hab und Gut, ihr Friesen, welches hier in den leeren dänischen Schnappsack wandern soll! Wir wollen