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Bekau »smaeyniigk n.

(102) Donnerstag den 11. d. M. Masten^ 10 Hin-, werden dni'ier folgende bei temiMiing der neuen Zolldtenstgebäude zu Bxtri« ro>- kouiincnde Arbeiten und Lieferungen, w«ru n die Etats vorher cingcfeben werden tennui, versteigert: , ,

1) Tannenholz, sogenanntes Rbeinbel,, an­geschlagen zu . 6638 n. o. .

2) Zimmerarbeit . . "

3) Dachdeckerarbeit. . 4-1- » "

4) Schlosserarbeit . . >^ - 10 »

Wiesbaden. 3. Mai 184* . . .

Herzoglich Nag-uN-bes Amt

e 3911 Dior 3 Mai. Mit dem aroßten Er­standn Ä Morgen-» derRaffamschen allgemeinen Zeitung einen Artikel, worin 4> Accessist Opperman« alsFnbrer einer ana - chistifchen Partboi" in Diez bezeichnet wäre von dem Verfasser dieses .andern Artikels, den nur persönlicher Haß za diesem Lchritt ver­leitet baden kann, weit schöner gewesen, wenn er sich, statt sich hinter anoninnen Zeitungsarti­keln an verschanzen, frei und offen gezeigt, wie es einem jeden dicdern Deutschen geziemt, und nicht ans sicherm Versteck Berläiimdungen in ,die Welt geschleudert hätte. Wo ist denn, frag« ich, diese g, fürchtete anarchistische Partbei, deren Führer Herr Oppermann sein soll? Ich bin doch auch ein Diezer, bade ader dis jetzt noch

nicht daS Eeringste davon gesehen, aber daS Kade ich ichon oft gesehen und gehört, daß er, statt Anarchie zu predigen, wie man es ihmvor- wirft, auch noch überall, wo sich Gelegenheit dazu bot, seine Mitbürger «rniabnte, Achtug vor dein Gesetz zu haben, denn nur dadiirch wür­den sie sich der neuen Freiheit wahrhaft würdig zeigen, und daS Gesetz zu achten, sei die erste und heiligste Pflicht eines jeden braven Staats­bürgers, und wenn der Herr Verfasser es viel­leicht nicht glauben will, so frage er doch nur einmal diejenigen, die am 4. März mit ihm in in Wiesbaden waren, so w-rd er hören, was

derselbe den nach Wiesbaden ziehenden Landlen- ten sagte. Der Verfasser jenes Schmähartikels scheint überhaupt in seinem heiligen Eifer nicht bedacht zu buben, waS er that, sonst hatte er wohl leicht ei «sehen müssen, welchen Ruf er unserer Stadt außerhalb machte, denn wenn man von einem Führer eineranarchistischen Parthki" redet, so kann der mit den Umständen nicht Bekannte, sich nichts anderes darunter den­ken, als, die Stadt sei in offenem Ansrubr und Empörung begriffen, und eS befänden sich hier so wenig rechtliche, gutgesinnte Bürger, daß sie eine solche Bewegung noch nicht einmal unter­

drücken könnten, allein Dank beut Ordnungssinn derselben, sind wir von einem solchen Zustand weit entfernt, und ich kann jenen Denn ^ei- f ifier mir bedauern, denn ich kann nicht anders denken als daß er bisweilen Geister sieht. Au­ßerdem bemerke ich demselben aber auch noch, daß er sich auf sein Machwerk nicht zu viel «m- bilden soll, dem, eS ist eine schlechte Kunst, einen Menschen zu verdächtigen, dazu kann man jeden Dummkopf brauchen, aber einem Marine die Ehre, die böswillige Subjecte mit ihrem Geifer bejubelt haben, wiederzugebe», das ist oft eine große Kunst, und ferner gebe ich ihm noch zu bedenken, daß die Anhänger des Herrn Opper­mann auch ganz natürlich Anarchisten sein müß­ten, und das ist nicht wahr, denn ich bin auch ein sehr eifriger Anhänger von ihm, es gibt aber nicht leicht einen größern Feind der Unord- nung und Gesetzlosigkeit, als ich bin. Im Fall nun auf meine Worte eine Entgegnung folgen sollte, erkläre ich, daß ich dieselbe, welcher Art sie auch sei, unerwiedert lassen werde, fordere aber hiermit bei, Verfertiger der gegen Herrn Oppermann ausgesprochenen Verläumdungen auf, seinen Namen zu nennen, um ihn eines bessern belehren zu können, und daS wird er, wenn er nur den zehnten Theil von dem Edelinnthe und der Aufrichtigkeit besitzt, die der von ihm Ange­griffene sich bewahrt hat, oder ich muß ihu so lange als einen Feigling betrachten, bis er sich als Verfasser jenes Artikels bekannt haben wird, denn ich kann es nicht mit ansehen, daß ein Mann, der durch seine Kenntnisse und seine unerschütterliche Rechtlichkeit die größte Achtung verdient, von Jemanden angefeiudet wird, der ihn nicht versteht, und von seiner Auf­opferung gar keine Ahnung hat.

August Pilgrim.

(390) Einige gute Kla­viere sind billig zu ver­kaufen, oder zu vermicthen bei S. Hirsch, Taunus- straße Nr. 24.

(398) Eine braune Brieftasche mit Ist hakt ist Donnerstag den 4. aus der Kirchgasse bis in den Bahnhof verloren worden. Der redliche Finder wird gebeten, sie gegen gute Belohnung in No. 21 der Kirchgasse abzügeben.

Lagerbier

wird von Samstag den 6. Mai an in der Stadt Frankfurt und der weißen Taube verzapft. (393)

(391) Erklärung

auf die beiden Inserate in No. 57 derFreien Zeitung"

1) des Sicherheits - Comite's zu Osterspay vom 27. April 1848.

2) des Herm Pfarrers Koch daselbst vom 22. desselben Monats.

Das Osterspayer Sicherheits-Comite hat in dem oben unter Ziff. I bezeichneten Aufsatze mich beschuldigt, daß ich in der von mir ausgegangenen, in Rum. 49 dieser Zeitung unter meiner Ramensuiiterschrifl bekannt gemachten Berichtigung einer in der Beilage zu Num. 45 desselben -Mattei eingenickten, die Familie von Prenschen höchst verletzenden anonymen Schmähschrift

». auf eine breite Weise meiner Familie Lob gespendet, k mit ^Unkenntniß der Akten mich entschuldigt, nur c. die Thatsachen, welche die Num. 45 angebe, entweder abgeleugnet oder entstellt

Hake.

Darauf muß ich erwidern:

- 3** a- ^"ß ich zur Würdigung der in der fragliche» veilâumdrischen, namenlosen Schmäh­schrift vorkomm,nden rohen Ausfälle gegen die Familie, welcher ich angeböte, wie sich jeder Leser überzeugen muß, nur beiläufig erwähnt habe:

1) daß dann die unlautere Absicht zu erkennen wäre, eine Familie, welche sich seither wegen ihrer vom Publikum anerkannten Rechtlichkeit der allgemeinsten Ach­tung erfreut, moralisch zu vernichten und der öffentlichen Verachtung preisjugebe» j

2) daß ich mir es znr Ehre rechne, dieser Familie anzugehören; und

ich es für meine unabweisbare Pflicht erkannt habe, den auf die Manen meines sc, ligen Vaters von dem im Finstern schleichenden Gifte der Veilâumdung geworfenen teuflischen Vorwuif gebührend zurnckziiweisen, inbern ich weiter darauf hinwies, daß mein im Grabe geschmähter Vater während seiner mit der größten Auszeich sernem Vaterlande geleisteten, langjährigen Dienste als Richter und Mitglied der Landstände hoch geachtet, und seine Gerechtigkeitsliebe allge- MNN anerkannt gewesen sei.

Evmite's ^."tubrung dieser Thatsachen, welche auch selbst die Mitglieder des Sicherheits- vielmebr haben,meiner Familie in breiter Weise Lob gef/enbet sey," ober ob nicht

»nverm-idi.^orterung zur klaren Darlegung der verwerflichen Teudeu; des fraglichen Artikels . Ivar; überlasse ich dem Urtheile der öffentlichen Meinung.

öertnnbuMk'mi^!'1^ beruhende Bemerkung enthält keinen Vorwurf, und ist nur in

"g zieren Bemerkung deâ Eon.ite^:

bedauern, daß ich, ein Richter an einem der höchsten Gerichtshöfe, über für inich verletzend. aburitjeile, ohne, wie ich selbst sage, die Akten bei der Hand zu haben," einfach durch den Inhalt ""gende Beschuldigung voreiligen Urtheils widerlegt sich aber habe:bafj ich ch'gezogcnen Erklärung, worin ich gleich im Eingänge angeführt

schrjft hin sönne, sofort nach Kenntnißnahme der bezeichneten Schmâh-

gläubiger vor-nb-, ''w'vgebrachten Unwahrheite» aufzndecken, um Vortheile» Leicht- Achtuiia mir Zugleich meine walnheitsliebenden Mitbürger, an deren

Ich habe zudem bei allen a !"" "tuffe, vor böswilligen Täuschungen zu schützen."

Aufklärung geschöpft metben f -1 - k^'-^ über welche nur aus den Akten genügende ;en'gen Thatsachen mit Bestimmtheit l^druckUch Hreraus aufmerksam gemacht, uud nur die- stücken Kenntniß hatte. Ich aebe , 'â) schon ohne Einsicht von Akten-

irrt habe welche bereits vor n ? 'w, daß ich mich demungeachtet in einigen Punkten ge- ;l Mitaliode meinet^ b ' ?et olll)en Inserate in der in No. 53 erschienenen,

aefunbTfhX ^ t^^ Ä^^ (9lnm.^)7) ihre Berichtigung

entschuldbarer, da die in "der Schmäh?ch^st^behLupte^n^Thatsa^ datiren, in welcher ich entweder noch nicht gtbotÄt^ bet Ä

sten Jugend befand. Das Piibliku-N kann sich ebenso wie das Sicher!,eit--Eomite bie durch zur »»^Genüge überzeugen, daß meuter Familie und mir nur darum zu thun ist bie reine Wahrheit

Licht Zu bringen, und daß nur der bringe ibe Wunsch die öffentliche Meinung so schn ell ' lich aufznklären, mir nicht gestattete, midi vorher aus den nicht an meinem Wohnorte - verschiedenen Orten zerstreut und von mehreren Mitgliedern unserer Familie aufte- - genau zu in form irrn. Von einer voreiligen Aburtheilnng kann hiernach überhaupt

roahr-

»ar tene ^.

allerdings inso^ '" der mehr erwähnten Schmähschrift behaupteten unwahren Thatsachen habe ich fchaft mangelte, eugnet", als ich deren Falschheit kannte, und da, wo mir genauere Wiffen-

________i ' an8^turflicb bemerkt. Entstellt habe ich Nichts, mich vielmehr überall

bemüht, die unverfälschte Wahrheit zu ^ermitteln, deßhalb auch namentlich die Berichtigung der Punkte, in welcher ich mich geirrt hatte, mittelst der angeführtenBekanntmachung" in Num, 53 selbst veranlagt.

Im Allgemeinen erkläre ich sodann weiter, daß ich die gleich im Eingänge des Inserates des SicherheitS-Eomite's aufgejlellte Behauptung:

daß die Angabe» in Dluni. 45 geschichtlich w a h r seien," so lange nicht für begründet erachten kann, als nicht der Beweis dieses sehr gewagten Ausspruches geführt ist; und daß ich die weitere Bemerkung des Comite's

daß noch Manches darin unberührt geblieben sey, was dem ungenannten Verfasser entweder unbekannt gewesen, ober was er nicht habe angeben wollen"

nur für eine durchaus grundlose Verdächtigung halten muß. Das Comite möge doch nur offen angeben, was es noch auf dem Herzen hat, damit eine ebenso offene Ver­theidigung dagegen möglich ist.

In Bezug auf das zu den 10 Anschuldignngspunkten von dem Comite in 11 Positionen Gesagte bemerke ich sodann:

Zu 1. Die angeblichen Zeugen mögen namhaft gemacht werden und ihre Wissenschaft dem Publikum ausführlich uud zwar so mittheile», wie sie, solche eidlich zu erhärten bereit sind.

Zu 2. Es wird in dieser Beziehung auf die betreffende Stelle in derBekanntmachung" in Num. 53 verwiesen, wonach die Anschuldigung unwahr ist. Dem unbefangenen Leser wird eS nicht entgehen, daß die angebliche Ouitlung gar Nichts beweist, da der Grund der Bestrafung daraus gar nicht hecvorgeht. ,

Mit welcher Logik daS Comite daraus den Schluß zielen kann, daß die Familie von Preu sch en Kläger und zugleich Richter gewesen, begreife wer kann!

Herrn Justizrath Forst, welcher die Strafe einkassirt haben soll, ersuche ich, dem Publikum seine Wissenschaft über den Sachverhalt mitzutheilen.

Zu 3. Zur Erläuterniig wird aus die betreffende Stelle derBekanntmachung" in No. 53 Bezug genommen.

Zu 4. Auch hier beziehe ich mich auf die betreffende Stelle dieserBekamltniachuna", wonach das Eigenthumsrecht der Familie von Prenschen schon aus dem Lehnbriefe klar hervorgeht. ,

Wer berechtigt die Gemeinde, ihren Wille» dahin auszusprechen, aus einem Walde, welcher sich doch wenigstens seit dem im Jahr 1821 abgeschlossenen Ver­gleiche im ausschließlichen Eigenthumsbesitze der Familie von Preusche« befindet, veshol; und Streulaub zu nehmen? Wer hat der Gemeinde die Machtvollkommen­heit verliehen, das darin gefällte, und für durchschnittlich 9 fl. per, Klafter bereits verkauft gewesene Holz eigenmächtig und gewaltthätig dem Eigenthümer zu entziehen» und zu dem Spottpreise von 2 st. per Klafter zu versteigern?

Gkgc» bie Bezchuldiguiig einer inhumanen Behandlung des OctSvorstandes mögen diejeni­gen, der Familie von Preuschen nicht angehörigen Herren sich vertheidigen, gegen welche solche gerichtet ist.

ZU 5. Diese gegen die Familie von Prenschen gerichtete Beschuldignng, als habe sie Trauben zu geringem Preise gekauft und als Wein hoch verwerthet , ist unwahr und rein ans der Luft gegriffen.

Zu 6. Herrn Justizrath Forst ersuche ich, seine Wissenschaft von der behaup- teten Thatsache dem Publikum mitzutheilen. Bis zum Beweise des Gegentheils muß idi die Angabe ree anonymen SchmähschriftgellerS , die Familie von Prenschen habe versucht, ein­zelne Stücke des Osterspayer GemeindewaldeS sich um Nichts dartaxiren zu lassen, für eine Unwahrheit erklären.

Zu 7. Bekanntlich sind nach unserer Naffanischeil VerwaltungSoigamsatwn sämmtliche Kirchhöfe bcr Civil gemeinde überwiesen: der Ortsvorstand kann daher allerdings mit Genehmigung He- zoglicher Landesregierung einzelne Grabstätten darin rechtsgültig verkaufen, waS ja auch in andern Gemeinden des HerzogthumS geschieht. Sollte die in Auftrag der Familie von Prenschen von bereu Rentmeister mit dem OrtSvorstande abgeschlossenen Kanfnotnl bie von dem Comiie be spurtete Bedingung enthaften, wovon ich erst auS bet Erklärung bei Comite's Kunde erhalte; so bat der Rentbeâmte gegen ausdrückliche Instructionen gehandelt. Ich frage daS Comite: Wer gedacht habe, die Einfriedigung der Grabstätten bewaffnet zu erzwingen? Welche Waffengewalt steht dann der Familie von Preuschen außer der gesetzlichen zu Gebote?

Zu 8. Jil nichts Dleuei vorgebracht.

Zu 9. Znr Widerlegung der der Wahrheit direkt widerstreitenden Behauptung, Herr Pfarrer Koch sei im Recht verblieben", beziehe ich mich auf den Inhalt der richter­lichen Enizweidunge» zweiter und dritter Instanz. Durch Decret des Hofgerichtes zu Usingen vom 13. April 1847 ad Num. 436 wurde dessen Klage mit Verurtheilung desselben in sämmt­liche Prozeßkosten abgewiesen und heißt es in den Entscheidungsgründen unter Anderin wörtlich -

»in Erwägung, daß sich die Beklagten mit Rechs d a r n der beschweren, dast-Mv»» erhobene Klage nicht sofort (nämlich von dem Amte) als rechtlich unbegründet abgewiesen worden ist."

Durch Decret des OberappeUationSgerichtes vom 20. August 1847 ad Num. 533 wurde dieses Erkenntniß mit a n i b rf l idi e r Bezugnahme auf die hofgerichtlichen EntscheidnngSgründe bestätig), und bet Kläger in die weiter entstandenen Kosten verurtheilt. Wenn bie be­zeichneten Gemeinden, wie ich erst aus dieser Angabe des Comite's ersehe, die Zagdpachtuiig, deren vertragsmäßiger Ablauf noch nicht eingetreten ist, einseitig und eigenmächtig aufge- hoven haben fällten; so haben sie sich eines offenbaren und widerrechtlichen Vertragsbruches schuldig geinacht.

Ein Sicherheits^ Comite sollte sich schämen, den Unterzeichneten wegen seines Adels zu verunglimpfen , zumal derselbe den Armen Osterspay's niemals die gespendeten Al­mosen zum Dorwurse gemacht hat, wie sofort jeder Vernünftige bei dem Durchlesen der betreffenden Stelle meiner ersten Erklärung erkennen muß.

Zu 10. Aus beut Schluffe der »Bekanntmachung" in Ltnm. o3 habe ich erst die Gewiß- hcit erlangt, daß die mir recht Wöhl bekannten Büchelborner Höfe pur Osterspayer G.« mar hing gehören. Ans dem unter Ziffer 11 beigefugten Zeugniß« der Schöffen Di ring er und Groß geht übrigens, wie jebem Gebildeten sofort klar ist, ganz unzweideutig hecvor, daß der erwähnte Vorgang nur die Geltendmachung einer bestrittenen Landeshoheit, keineswegs aber eine eigentliche Besitzergreifung zum Zwette gehabt haben kann.

In Bezug auf die weiteren unklaren Bemerkungen bei Comite's wird lediglich auf das in meiner Erklärung in Num. 49 zu Ziff. 9 Gesagte und die Vervollständignng durch dieBe- huuitmadiung in Nnm. 53 derFreien Zeitung" Bezug genommen.

Zu 11. Das in meiner frühere» Erklärung Angeführte rücksichtlich bei von dem Ost e r- spayer StüierheitS-Coniite geübten Faustrechtes ist wörtlich wahr. Dessen mit Prügeln bewaffnete Macht hat die beute des Kühlers, welchen das Holz von dem Rentbeamlen der Fami­lie von Prenschen verkauft war, gewaltthätig am 93 et brand; desselben gehindert irnd haben trotz aller Abmahnungen der nach Osterspay abgcordneten Mitglieder des Sicherheits- Comites zu Wiesbaden das Gehölz eigenmächtig versteigert. Welche Bürgschaft dann das Comite geleistet?

Zst dies fein Fa unrecht!? Wer hat ein Sicherheits -Comite ermächtigt, als Richter in eigner Sache aufzutreten, unb Gewalt vor Recht ergehen zu lassen? Ein Herzoglich Nassauisches Amt? Geiviß nicht! Wie kann sich das Comite nur entblöden, die offenbar unwahre Beh.inptnng ansznfprechen, das von ihnen in Beziig auf den Wald der Famckie von Prenschen eingeschlagere faustrechtliche Verfahre , sei von einem Herzoglichen Amte vorher genehmigt gewesen. Ich ersuche die Behörde, doch gefälligst durch amtliche Bekannt­machung ihrer etwaigen Verfügung der Verbreitung solcher Unwahrheiten in öffent­lichen Blättern ein Ziel zu setzen.

Das Comitc ist itbngeni sehr im Irrthum, wenn ei wâhnt, ich habe nach Osterspaydnrch trnoe Gläser" gesehen. Ich habe vielmehr aus den zuverlässigsten Quellen geschöpft: namens-' lich sind mir von einem Mitglied« bei Wiesbadener Sicherheits - Comite's, welches sich vor einigen Wochen in Gesellschaft eines Collrgen als Abgeordneter selbst nach Osterspay begeben hat, um die dortigen Zustande gründlich zu untersuchen, die treuesten Schildernngen davon gemacht wor-D». den. Dieser ehrenwerthe Mann hat mir insbesondere ausdrücklich erklärt, daß nur ein kleiner irre geleiteter Theil der Osterspayer Gemeinde sich in leidenschaftlicher Aufregung gegen die Familie von Prenschen ergehe, der größere und bessere, augenblicklrch aber eingeschüchterte Theil der Gemeinde dagegen dem humanen und gerechten Verfahren derselben volle Anerkennung zolle.

Die Tendenz der Schmähschrift in bet Beilage zu Num. 45 ist demnach klar: einleuchtend wurde dadurch nur bezweckt, den offenen Holzraub zu beschönigen!

Der versprochenen Antwort durch Äctcnstücke wird entgcgengcsehen.

Zum Schluffe nur noch in Bezug auf bieErklärung" des Herrn Pfarrers Koch die kam« daß ich bei Gericht auf dessen Bestrafung wegen der gegen mich geschleuderten falschen Anklage der Verlaumdung angetragen habe. 1,41

Den dermaligen Besitzern des von Prenschen'schcn Familiengutes überlasse ich auch ihrer Sefts gkgen den genannten Herrn, welcher in seiner Erklärung nunmehr bie Verantwortkickikaik ui23e;ug auf bie oft erwähnte namenlose Schmähschrift übernommen hat, die gesetzlichen Schritt- zar Ahndung der That einzaschlagen. 0 1 y v ^rine

Ufingen, am 2. Mai 1848.

F A Dun Prenschen

HofgerichtSrath.

In Abwesenheit des Dr. Möller verantwortlicher Redacteur: Heinrich Fischer. Verlag v. H. Fischer u. C. Ritter. Druck der C. Ritter'schen Buchdruckerei.