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âeiheit und ReehL!"

â A8. Wiesbaden. Dienstag, 2. Mai IMS*

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Das Beamten-, Besoldungs- und Pensions- Unwesen.

Vergleicht man die Verwaltungs-Organisation von 1815 mit dem neuesten Adreßkalender, so drängt sich die Frage auf: Sind denn alle diese Beamten in dem kleinen Lande Nassau nöthig, wenn jeder seine Pflicht erfüllt? Die öffentliche Meinung hat in Bezug auf die Centralbeamten diese Frage längst verneinend be­antwortet. Welche Ursachen brachten uns aber diese Unzahl. Sicher keine anderen, als diejenigen, welche zu gegründeten Klagen in allen deutschen Staaten die Veranlassung gaben. '

Kl Die Begünstigung des Adels, der Nepotismus und die Charakterlosigkeit vieler Beamten sind diese Ursachen. Unwissenheit, Arbeitsscheu und Zwischenträgerei nebst einem Pensions-Etat von nahe 400,000 fl. sind ihre Folgen.

Daß dieß so fortgehe glaubt Niemand, selbst dieje­nigen, die jetzt auf bequemen Stühlen sitzen, scheinen auf die Dauer daran zu zweifeln.

Unsere heutige Dienerpragmatik muß eine andere werden, als die des Jahrs 1815.

Vor allen Dingen muß das. Heer der Beamten vermindert, die untauglichen, volksfeindlichen, arbeits­scheuen Subjecte müssen entfernt werden. Sodann fordern wir von den im Dienste verbleibenden Beam­ten Fähigkeit, Fleiß und die völligste Unbescholtenheit. Wir verlangen, daß sie dem Staate ihre ganze Kraft, Einsicht und Zeit widmen, wogegen wir aber auch der Ansicht sind, daß sie gut bezahlt werden müssen, freilich wohl nur so lange, als sie dem Staate das leisten, was der­selbe von ihnen zu verlangen berechtigt ist. Wir sind aber nicht der Meinung, den Krebsschaden bestehen zu lassen, der durch die Pensionen am Lande bisher gezehrt hat.

Dieß sind kurz die Grund-Ideen in' Bezug auf die Beamten des Staates, welche das Volk als die gegen­wärtig maßgebenden aufstellen und deren Ausführung cs von seinen Organen, den Ständen, verlangen muß. D i e R eg i c r u n g t e in p v r i sir t. Sie würde klüger han­deln, wenn sie jetzt schon die schädlichen und überflüssigen Elemente aus der Deamtenclasse ausschiede, um Ver­trauen in die Verwaltung zu bringen.

Sie kann schon jetzt die Pfründner entfernen, da sie dieselben ebenso kennt, als sie in der öffentlichen Meinung bekannt sind. Ebenso kann sie die noth­wendigen Stellen durch die fähigsten, fleißigsten und unbescholtensten Männer jetzt schon versehen lassen, ohne daß sie zur definitiven Besetzung dieser Stellen zu schrei­ten brauchte. Sie kann auch aussprechen, daß, wenn cin Beamter neben seinem Hauptberuf noch andere

dienstliche Nebengeschäfte besorgt, derselbe für diese letz­teren nicht noch besonders Belohnung anzusprechen hat, weil der Beamte eines «Staates aus dem Grunde, daß er seinen Hauptberuf vernachlässigt, für ein anderes Geschäft keine Vergütung fordern kann. Und endlich kann sie die Pensionsverwilligungen über den gesetzli­chen Betrag hinaus , sowie alle ungerechtfertigten Leib­renten und die in unverhältnißmäßigen Größen hin und wieder besonders an ehemalige Hofdiener erfolgten Gnadenbewilligungen cinzichen oder letztere doch wenig­stens aus ein billiges Maß zurückführen. Bei dem letz­teren Punkt handelt es sich nicht um Tausende von Gulden, sondern um Zehnertausende.

Daß dieß Mißtrauen übrigens hauptsächlich den Trägern des früheren Systems und ihren Helfers­helfern gilt, braucht nicht erst noch gesagt zu werden, Wenn die Träger dieses Systems mit der jetzigen Zeitbewegung gleichen Schritt gehen wollen, wohlan so mögen sie dieß durch die rücksichtslose Ausführung obiger Punkte zeigen. Sie werden dadurch der jetzt schwer­fälligen Maschine eine wunderbare Federkraft verleihen, und übcrdieß die jetzt stark in Anspruch genommene Landescasse bedeutend erleichtern.

Sollte ferner der Patriotismus der Höchstbezahlten sich nicht jetzt schon zur freiwilligen Verzichtung auf die unsinnigen Standesaufwandsgelder bereit finden, so mögen später die Stände die Regulirung der Beamten- gchalte, sowie sie der heutigen Zeit entsprechen, in die Hand nehmen. Sie werden hierbei hoffentlich die Fehler in der Verwaltungs-Organisation von 1815 ver­meiden, die nach unserer Ansicht sich finden:

1) in der großen Anzahl der die Geschäfte leitenden Personen;

2) in zu reichlichen Vcrwilligungcn für die hohen und zu geringen Verwilligungen für die niedern Staatsbeamten,

3) in der Bestimmung der Diäten für die Staats- diener der höheren Classen.

Ebenso erwarten wir übrigens auch, daß unsere Stände nicht in die Fehler des berüchtigten Besol­dungsgesetzes von 1841 fallen. Spätere Geschlechter werden noch über den Scharfsinn jener Kammer ab- urtheilen, die einer willkührlichen Negierung ein so schädliches Instrument zur Vollziehung übergab.

Es müssen dem Staatsdiener die Mittel ge­geben sein anständig zu leben und für seine Familie etwas zurückzulegen. Eines ' Spielraums in den Ge­halten gleicher Dienerelassen brauchts aber überhaupt nicht; er ist im gelindesten Ausdruck überflüssig. Wer in eine Stelle vorrückt, von dem verlangt man, daß er seinen neuen College» in nichts nachstehe; er kann

also auch fordern, daß er denselben völlig gleichgestellt werde. Man schaffe nur keine Stellen und Staffeln in Unzahl und namentlich keinen Spielraum in den Gehalten gleicher Beamten - Classen, man schafft damit die Willkühr und tödtet die Freudigkeit am Dienste.

Und nun noch Etwas über das Pensions-Unwesen:

Wenn der Beamte, während seiner'Dienstzeit gut bezahlt war, warum soll der Staat auch noch für ihn sorgen, wenn er nichts mehr für ihn thut. Und warum gar die verschiedene Art der Versorgung? Da besteht einmal eine Wittwen -Casse in der Landescasse und dann die durch die Beiträge der nichtpensionsbe­rechtigten Beamten der niedersten Classen gebildete Wittwen -Easse. Können denn die geringsten Staats­beamten leichter eine Wittwen -Casse bilden, als die höher Bezahlten? Ist dieß nicht der Fall, warum über­nimmt man dann nur die Penfionirung der Hin­terlassenen aus der Hähern Beamten-Welt auf die Landköstcucrcasse? die Sache verdient, daß jetzt um­gekehrt verfahren werde. Man kann aber noch einen Schritt weiter gehest und sagen: brachten cs die ge­ringsten Staatsdiener fertig, eine Pensions- Casse für ihre Hinterbliebenen zu unterhalten, so muß bei den höher besoldeten Staatsdienern eine noch größere Mög­lichkeit dazu vorliegen und es folgt dann daraus, daß die Landescasse die Pensionen für die Hinterbliebenen der Beamten ohne Unterschied nicht mehr zu über­nehmen habe, und daß cs diesen zu überlassen sein wird, eine Pensions-Casse für ihre Hinterbliebenen sich selbst zu schaffen. Es besteht ferner ein gesetzlicher Un­terschied unter den Beamten. Die Einen haben Rechte, die Anderen keine. Man hat sie eingetheilt, in Pcn- sionsfähige und Nichtpensionsfähige. Die Pensions­fähigen können ohne Urtheil nicht entlassen werden, wenn man ihnen nicht mindestens die Hälfte ihres Ge­haltes mit auf den Weg gibt; sie genießen das Recht, nach einer gewissen Zeit ihre Pension fordern zu dür- fen, sie haben den privilegirten Gerichtsstand, bis zum Astesor einschließlich Porto-Freiheit für ihre Privat- correspondcnz :e. Die Nichtpensionsfähigen können zu jeder Zeit ohne Pension entlassen werden, ohne daß man ihnen eine Ursache dafür anzugeben braucht; er­halten sie einmal im hohen Alter eine Pension, so ist das ein Gnadengehalt, wofür sie Stempel und eine Abgabe in die Bibliothek-Casse zahlen müssen. Von Rechten ist bei ihnen keine Rede. Es liegt kein Grund vor, diese Verschiedenheit beizubehalten; Vs kann aber auch «kein Grund verliehen, zu der bestehenden Last der Landes-Casse ihr eine neue aufzulegen. Viel richtiger ist es, diese Casse zu erleichtern und cs muß daher im allgemeinen Interesse das Gesetz für die Beamten ohne

Die Begierde »»ach Schleswig Holstein, der alte Fluch des darrische»» Königs- hauses.

Erschütternd zeigt sich die dämonische Wirkung der Begierde Dänemarks nach den deutschen Ländern in Folgendem. Die alten dänischen Könige wurden gegen ihren Willen stets so sehr von der Anerkennung der Selbstständigkeit deS HerzogthumS Schleswig beherrscht, daß sie dieS Land, so oft eS scheinbar der Krone Däne­mark heimfiel, immer wieder an einen selbstständigen Herrscher vergaben; sobald dies aber geschehen war, riß die Begierde nach deutschem Besitzthum immer wieder zu dem Versuch hin, daS Herzogthum als eine unter- thänige Provinz Dänemarks zu behandeln. Die Herzoge von Schleswig aber, obwohl Jahrhunderte hindurch Prinzen deS dänischen Königshauses, vertheidigten die Selbstständigkeit des HerzogthumS gegen ihre eigene Fa­milie; sobald es sich aber traf, daß ein solcher Herzog auf den dänischen Königsthron gelangte, so war er augenblicklich von demselben bösen Dämon besessen und Nichte Schleswig im Interesse Dänemarks zu miShan- dcln. Unseliger, oftmals blutiger Zwist war die Folge dieses bösen Verhängnisses. Zu einer grauenvollen Un­

that trieb es unmittelbar unter Waldemachrs II. Na- folgern in Dänemark und Schleswig.

König Waldemar erlebte nebst seinem KriegSunglück noch den Schmerz, seinen bereits zum Nachfolger ge­krönten und zum Mitregenten angenommenen vielgeliebten Sohn Waldemar durch einen unvermuteten Tod zu ver­lieren, der die traurige Folge einer scheinbar ganz leich­ten Verwundung war, welche ein unvorsichtiger Höfling dem Prinzen auf der Jagd beigcbracht hatte. Nun er­nannte Waldemar II. seinen Sohn Erich, seitherigen Herzog von Schleswig, zum Nachfolger im Königreich, und gab Schleswig dem Prinzen Abel, der später gegen den Willen seines Vaters ein Eidam Adolfs von Hol­stein wurde und, wie wir erzählt, die Vormundschaft über dessen Söhne übernahm.

Erich IV. hatte kaum den dänischen Thron bestie­gen, als er den Entschluß faßte, die Niederlage seines Vaters zu rächen und Holstein wieder zu erobern. Zu dem Ende forderte er seinen Bruder Abel, den Herzog von Schleswig auf, ihm als dänischer Lehnsmann HcerS- t^é twn Holstein zu leisten. Abcl'S Antwort lautete: er werde dem König von Dänemark nicht nur keine Hilfe leisten, sondern er hälss sich vielmehr verpflichtet, als Varmund der Söhne Adolfs IV. und LandcSvcrwefer

in Holstein, dieses Land mit aller Macht gegen Däne­mark zu vertheidigen.

Darüber entbrannte der Bruderkrieg, der mm durch volle neun Jahre bis 1250 fast ohne Unterbrechung zum größten Verderben der Völker wüthete.

König Erich bestürmte Kvldingcn, Abcl'S Schloß tu Jütland, und verheerte Nordschlcswig; Abel ließ da­gegen durch lübische Schiffe die Dänischen Inseln brand­schatzen. Nach vielen fruchtlosen Gräueln schloß m>m einen Vergleich. Abel legte die Vormnnkßboß über Adolfs Söhne, Johann und Gerhard (Lüder n>ar be­reits gestorben) nieder; Erich dagegen versprach, Holstein unangefochten zu lassen.

Aber schon im folgenden Jahre, 1242, entbrannte der Krieg von neuem. Erich forderte _ nämlich lernen Bruder Abel auf, vo^ dem Throne Dänemarks zu er­scheinen und Schlecht als dänisches Lehen zu empfan­gen. Abel jedoch behauptete, Schleswig als ein trete» Erbland zu besitzen und dem dänische» Könige ab un­abhängiger Fürst obma gleich zu lfm- Eine fürchter­liche Verheerung der beiderseitigen Länder war abermals die Folge dieses unseligen ZwifleS. Aus Furcht vor einem Einfall des Großfürsten von Nowogrod, Alexan­der Newsko, in Esthland, schossen die feindlichen Bru-