(«<>) Die Berichtigung vom Hofgkiichtsratb F. A. v. Vrcufdjcn zu Usingen in Nro. 49 der Freien Zeitung „Das letzte Faiistrecht" in Nro. 45 desselben Blattes betreffend — näher beleuchtet von dem Sichertzeits-Comite zu Osterspai.
In Nro. 49 der Freien Zeitung beliebt es dem Herrn Hofgerichtsrath gegen den ungenannten Der sassèr des letzten Fauürcchts, in Rro. 45 aufzulrclc», und den feilen der Unwahrheit, der Cut stellung und der Verlâiimdung zu beschuldigen. Durch diese Beleuchtung hat der Herr Verfasser den Ort zu blos gestellt, als daß die Unlerzeichneteu, welche bisher für die Ruhe und Ordnung eingestandeii baben, dazu schweigen dürften. Lie erklären daher von vornherein, daß die Angaben in Nro 45 nicht nur geschichtlich wahr sind, sondern noch Manches darin unberührt geblieben ist, was dem ungenannten Versager entweder unbekannt war, oder nicht hat angeben wollen. Auch wir wollen nur so viel hier berühren, als zur Abwehr, der uns zur Last gelegten Beschuldigungen nöthig ist: darum eine Beleuchtung der Berichtigung in Nro. 49. Der geehrte Leser wolle dabei gefälligst die beiden Blätter Nr. 45 und 49 zur Hand nehmen. Es wird demselben nicht entgehen, daß das ganze Actenslück auf drei Punkte hiuanSlâuft:
ul auf eine breite Weise seiner Familie Lob zu spenden;
h) mit Unkenntnis der Acten sich zu eutschuldigen; und
, ch rie Thatsachen , welche die Nro. 45 augibl, entweder abzuläugnen oder zu entstellen.
Was den Punkt a. betrifft, so wollen wir der Familie v. Preusche» ihren Ruhm gerne lassen und sie darin weder schmälern, noch beneiden: darum hier nichts weiter. Bei Punkt b. aber müs- fen wir bedauern, daß der Herr Hofgerichtsrath, ein Richter an einem unserer höchsten GerichtS- böfe, über Thatsachen aburtheilt, ohne, wie er selbst sagt, die Acten bei der Hand zu haben! Wir überlassen das Urtheil hierüber dem Publikum. Zu c. wollen wir seiner eigenen Eintheilung folgen:
Zu 1. Das Ansinnen des verstorbenen Präsidenten v. Preusche», bei Besitzergreifung der Guter zu Osterspai, an die Gemeinde ihm einen Theil ihrer Waldungen zu schenken, wurde von dem Herrn Hofgerichtsrath lächerlich erklärt. Auch uns wurde ein solches Ansinnen von dem hohen Standpunkte ans lächerlich erscheinen, wenn die noch lebenden Zeugen nicht für diese Behauptung kinständen.
Zn s. pie verlangten ManumissiopSgelder , so wie die Strafe sind wirklich, trotz dem, daß die Gemeinde gegen dieselbe als eine Neuerung Protest eingelegt, aber nicht gehört wurde, bezahlt worden. Die Onittnng über die Strafe mag, weil sie kurz ist, hier folgen: „Philipp Schaus zahlte an Strafe Fünfzig Reichsthaler, worüber andurch quittirt wird. Osterspai den 1. Oktober 1803. G. Forst. (50 Mhlr.)
Der Herr Hofgerichtsrath liefst also hieraus, daß die Sache wahr und die Zeit dieser Neuerung nicht so grau ist und überlassen es dem Publikum zu beurtheilen : ob hier der Kläger nicht zugleich Richter gewesen sei! Wie es aber hier ging, so hat es mit vielem Andern gegangen.
Zu 3. Die 4. Reichsthaler Pacht von den Pottascher Höfen, sind wirklich an die Gemeinde von den Herrn v. Preuschcn und zwar IMO das letztemal bezahlt worden. Die Gemeinde-Rechnungen liegen deshalb zur Einsicht offen.
Zu 4. Zu dieser Nro. müssen wir dem Herrn Hofgerichtsrath kurz bemerken, daß in der ganzen Osterspaier Gemarkung weder von der Umgegend noch von den Osterspaiern je ein von Echenkern'scher noch von Preufche» fcher Wald gekannt war. Der ganze, in Liebe stehende Wald, das Streitobjekt, ist rundum, so wie die ganze Gemarkung mit Osterspaier Grenzsteine» eingefaßt. Erst die IMO vorgenommene, von der Gemeinde nicht anerkannte Theilung konstatirt einen von Preuschen'schen Wald. Wir wissen also nicht zu begreifen, wie sich der Regiernngs-Eommiffär über ein Abkommen der Gemeinde freuen konnte, wodurch dieselbe nm das Erbe ihrer Väter kam, da doch hohe Landes-Regierung als Vormünderin ihres Mündels das Eigenthum der Gemeinde hatte erhalten müssen. Sie hat deßhalb auf die von der Gemeinde zu Protokoll gegebenen Erklärungen am 19. April d. I., wornach die Gemeinde den Erlös aus dem fraglichen Wald an die Staatskasse deponirt, und nur Lesholz und Streulaub nehmen will, bis darüber richterlich entschieden ist, falls die Herrn v. Preuschcn einen Rechtsstreit anhängig machen — jede feindselige Demonstrationen gegen den Ort eingestelff, Was aber die Behandlung des Ortsvorstandes bei dem Theilungsvergleich selbst aubclangt; so beziehen die noch lebenden Mitglieder desselben wirklich darauf, daß dem so sei.
Zu 5. Wir überlassen dem Herrn Pfarrer die Vertheidigung wegen genossener Suppe selbst; was aber den Tranbenkaus anbclangt: so können wir nicht begreifen, wie der Herr Hofgerichtsrath, wenn ein solcher Kauf stattgefunden halte, zum Verbrechen anrechuen will, was seine Familie seit Zähren im großen Maaßstabe selbst treibt.
Zu 0. Der abgeläugncte Versuch des Ankaufs eines Stückes Gemeindewald ist in der bezeichneten Weise Rro. 45 wirklich versucht, und von dem Herrn Forst auf dem Rathhause verhandelt worden; also nichts aus der Luft Gegriffenes.
Zu 7. Wir gönnen jedem die Ruhe auf unserm Gottesacker, also auch gewiß den Frhru. v. Preusche»; nur nicht in der Weise, wie er beabsichtigt worden, weil dadurch der Umgang, wie er bei feierlichen Gelegenheiten bei Katholiken üblich ist, gestört würde. Von einem gültigen Kauf kann dabei eben nicht die Rede seyn, da er ohne die Zustimmung der Gemeinde von dein Vorstand einseitig abgeschlossen worden. Noch müssen wir hier bemerken, daß derselbe Stiftungsgut ist, woran der bürgerlichen Gemeinde kein Verkaufsrecht zuffeht. Auch enthält die Kaufnotull die ausdrückliche Bedingung, daß der Weg der Gemeinde unversperrt vor wie nach verbleiben soll. Trotz dem hat man aber angefangen, denselben zu versperren und gedroht im Verhinderungsfall die Einfriedigung bewaffnet zu erzwingen. Wo ist hier das Faustrecht?
Zu 8. Ueber diesen Punkt wollen wir nichts sagen, weil er in 2. schon seine Erledigung gefunden. Was den Schultheiß Müller betrifft; so ist er in dieser Eigenschaft von seinem Posten abgetreten , und kann also der Gemeinde lucht weiter schaden; wir wollen deshalb über ihn den Mantel der Liebe decken.
Zu 9. Was den berührten Jagdprozeß anbelangt; so ist Herr Pfarrer unsers Wissens im Recht verblieben, aber wegen eines Formfehlers von den Gerichten abgewiesen worden; die Herrn v. Prenschen haben dabei nichts gewonnen, sintemal die Gemeinden Filsen, Camp, Kestert, Ehrcn- thal und Lykershausen den Jagdvertrag aufgehoben haben und die fragliche Jagd selbst benutzen. Das darüber dem Herzgl. Amte zugefertigte Aktenstück dieser Gemeinde ist uns zu lang und zn scharf, um eS zu^veröffentlichen.
Daß der Herr Hofgerichtsrath die bei dem Tode seiner Eltern, den Armen Osterspai's gespendete Almosen denselben vorwirft, halten wir für einen adeligen Herrn zu unedel, als daß wir darüber noch ein Wort verlieren wollen. _ *
3u 10. Die in No. 45 angegebene und in 49 in Abrede gestellte Waffengewalt, hat wirklich stattgefundeii. Die Höfe Büchelborn mit ihrem Gcbici liegen nur fünf Minuten von dem so oft von den Herren v. Preuschcn bewohntcn Hintern Pottaschcr-Hof, und gehören allerdings in die Gemarkung Osterspai.
Was die besprochenen, angezogenen, geistlichen Güter betrifft, so stützt sich der Herr Hof- Gerichtsrath ans die besessene Landeshoheit. Ob sie dieselbe besessen, oder die Gesammt- Rillcr- schafl als Corporation, deren Oberhaupt in Friedberg war? Wir glauben das Letztere, weil wir unsere Steuern nach Friedberg abliescrii mußten, und dem wirklichen Lander-Herrn doch nur eine Steuerhebung zukommt, die hiesigen Ritter aber nie eine solche erhoben haben. Dass aber ein Tomaineu-Anwalt den Prozeß um die 1802 an gezogenen Güter verlieren konnte, was nach dem Stand der Sache wohl jetzt um so weniger zu sagen hat, als.mit Ausscheidung des Kirchenguts, die übrigen Domainengüler als Staatseigcnihum erklärt sind, — ist uns unbegreiflich. Freilich nt uns bis jetzt, als schlichte Bürgersleute auch so manches Andere unbegreiflich gewesen; so mag es auch hierbei verbleiben.
Zu 11. Dieser Punkt hat tbeilwcise in 4 feine Erledigung. Nur noch eine kurze Nechen- schaft wegen Beschlagnahme des Holzes. Die Gemeinde hat nach Begehung ihrer Grenze an dem herzogl.Amt in mehreren Eingaben ihren 1820 weggenommenen Wald reclamirt, und nach erlangter Genehmigung ihrer Anforderung das Hol; in den" Schlagen neu ausgenommen, die Versteigerung ausgeschrtebèn und es später öffentlich versteigert. Von Knitteln 2c. kann dabei keine Rede fein', xte Versteigerung war eine öffentliche und von Steiglustigeu aus der gauzcu llnigcgeud besucht. Nlemaud wird von einer dabei vorgefallenen Unordnung zeugen können. Das Holz steht bis heute noch in reit schlagen; von einem Raub taun also ebenfalls keine Rede sein. Wir wundern uns nur, wie der Herr Hosgerichtsrath von Ufingen aus so genau sehen samt, was in Osterspai vor- geptj da derselbe doch von der Ponasch aus Büchelborn nicht gesehen und nicht weiß, daß dasselbe in^die Gemartnng VNersvai gehört! Wir wollen ihm das nicht übel deuten, vielmehr glauben, daß er nur durch trübe Gläser gesehen hat; auch wollen wir ihm die Versicherung geben, daß das erlöst le Geld, tobalb es eingegangen, an der Staatskasse .deponirt wird; — daß in Ester spät weder alt ihrem noch an anberm Privar-Eigenthum bisher eine Fensterscheibe, noch ein Lehmschild ist zerstört worden, noch zerstört werden wird, trotz dem, dass blutige Reactionen von ihrer Seite hcrvorgernfen werden sollten. Wir wollen deshalb friedlich von ihm scheiden, nnd das Urtheil Andern überlassen- Was die Streitsache selbst angebt,, so haben wir ja Bürgschaft geleistet Nun noch dem Verfasser in No. 53 her freien Zeitung. Auf fein: „zu 9" folgeude Ant- ivert: Wir Untertschriebeuen bezeugen, daß wir auf Anforderung des RentamtmanuS Fuld unter Neffen Anführung bewaffnet nach Büchelborn mit gezogen sind, um den Adler der Freiherr» ». Preusche» dort anzuschlagen: Herr Amtmann Fuld hatte 27 Bewaffnete zu diesem Zwecke mit» genommen Dort anqekommen, wurde auf dessen Beseht die Hausthür, welche auf feine Auffor-
bentng nicht geöffnet wurde, eingeschlagen, im Hauff des Hvfbcftänders Muudschaucr Feuer auae- macht, und ein Stück ans einem Eckpfosten gehauen. Nachdem int Hause ein langes Protokoll ausgenommen, der Hosbchändcr aber den Anschlag des Adlers der Hrn. v. Preusche» nicht zugeben wollte, so nahmen wir auf Befehl dos Amtmanns ein Pferd und zwei Kühe nach Osterspai mit
Franz Didinger, Schöffe. Philipp Gruß, Schöffe.'
Zum Schluß bemerken wir nur noch, daß wir künftig nur durch Aktenstücke antworten werden, falls wir noch ferner zu einer weitern Antwort gezwungen würden.
Osterspai, den 27. April 1848.
Das Sicherhcits-Comito:
Jakob Hohler. Balthasar Fischbach.
Valentin Didinger. Anton Speth.
Anton Rindsfüsser. A. W. Schnorr.
J. Braun. Nikolaus Rindsfüsser.
Ai» freit «Herrn Dekan Cbertz in Wehen.
(334) Aus sicherer Quelle kommt uns die Nachricht zu; daß Sie Herr Decan sich der Unwahrheit bedienten. Ob dies mit oder ohne Vorsatz geschah wollen wir hier nicht untersuchen; wollen ihnen übrigens anrathen, sich künftighin besser zu unterrichten, ehe sie Behauptungen, welche unwahr sind, aufstcllen, indem dies gerade auf Sie, als Lehrer des Wortes Gottes einen höchst zweideutigen Schein wirft So z. B. behaupteten Sie, der hier ansässige Dr. Gräfe sei kein Nassauer; wir' aber behaupten und können dies den Taufschein re. beweisen, daß der Genannte sogar ein gcboriisj^^^Wner ist. Der Grund zu errathen warum Sie sich um den GcnanntcßWMMsiren, dürfte uns, sowie vielen Andern nicht schwer fallen. Wir machen MWUnf nur aufmerksam, um Ihnen zu zei- gen, wie schon jetzt Alles an das Lichtner Oeffentlichkeit gelangt und damit Sie Ihre Maßregeln darnach ergreifen sönnet#
Wiesbaden, den 27. April 1848. Dr. Gräf«.
Oswald Dietz. G. 998 errett.
Wohnnttgsveranderung.
(312) Das Handschuhe- und Pelz-Geschäft von Jacob GeiS befindet sich in seinem Hause, Ecke der Lang- und Oberwebergasse No. 17, dem Herrn M. Berl6 gegenüber.
Wiesbaden, den 26. April 1848. Jacob Gcis.
(328) Oberlahnstein, 27. März. Auch in dem hiesigen Städtchen .bleibt nichts zn wünschen übrig, was her Organisation der Bürgergarde zum Vortheil fein könnte. Ich habe mich davon gestern Mittag hinlänglich überzeugt. Das Nähere werde ich demnächst noch mittheilen. Vor dem Beginn des des Vormittags stattgefuttdene» Dankfestes verfügten sich die Vertreter der hiesigen Stadtgenieinde sowie das Sicherheits-Cvmite, unter Begleitung einer zur Bürgcrgarde gehörigen, aus circa 25 Mann bestehenden und bewaffneten Gesellschaft, in einem Zuge an die Behausung unseres allver- chrten Herrn Stadlschnltheißen Schnaß, welcher, es sind kaum 1t) Tage verstossen, sich seines Dienstes mit Rücksicht auf fein hohes Alter entledigte. Das Comite resp, der als Stadtschultheiß dermalen fungirende Herr Rathsherr Jos. Müller machte hierauf seinem alten Col- legen seine Aufwartung. Beide erschienen nach einer kleinen Weile und begann von da der wohlgeordnete Zug, dem sich noch mehrere brave Bürger anschloffen, nach der Kirche. Nach dem Gottesdienste begleitete man denselben ebenfalls in bemfelben Zuge nach seiner Bchausnng zurück. Herr Stadtschnltheiß Schnaß hat hierauf gerührt durch die ihm dadurch bewährte Achtung und Liebe der Hicsigeu Bürger, gedankt, worauf sich der Zug entfernte und nach dem Stadthanse begab. Ein schöner Beweis, daß die bisher unter einzelnen Personen bestandenen feindseligen Gesinnungen nicht mehr eristiren, vielmehr unserem verehrten alten Freunde die ihm mit Rücksicht auf seine 34 Jahre lang treu geleisteten -Dienste wohl gebührende Achtung Seitens der hiesigen Bürger auch in Zukunft bewahrt bleiben wird.
Crklärnng.
(331) Der Unterzeichnete erklärt hiermit öffentlich, daß, obwohl er nicht selbst der Verfasser des in der Beilage zu Num. 45 der „Freien Zeitung" mit der Aufschrift: das letzte Faust- recht ic. erschienenen Aufsatzes ist, dennoch mit dessen geschichtlichem Inhalte als acten- mäßig und wahr sich vollständig einverstanden. Alles das, was Herr HofgcrichtSrath von Preuschcn hierauf in seiner Berichtigung ad Nurn. (264) über Osterspai vorbringt, ist theils bestätigend, theils fades Selbstlob, theils Spiegelfechtereien: das hingegen, was sich auf die Person und Haudluugsweise des Unterschriebenen bezieht, ist offenbareV er l ä unt d ung.
Weil der Herr Hofgerichtsrath nach feinem eigenen Eingestândniß die Acten nicht bei Hand hatte, als er die vermeintliche Widerlegung »iederschrieb, der Verfasser fraglichen Artikels aber sehr actcukundig zu sein scheint; so mache ich das lesende ^nblifum hiermit auf die nebenstehende Widerlegung resp, gebührende Zurechtweisung des Verfassers des in Rede stehenden Ar tifeU ad Num. 264 aufmerksam. Nach diesem Referat darf ich es kühn hem reifen Urtheile des lesenden Publikums überlassen, auf wessen Seite die Wahrheit oder die Verläunidnng ist.
Osterspai, den 22. April 1848.
W. Koch, Pfarrer zu Osterspai.
(300) Es können mehrere Gymnasiasten Kost «nd Logis haben Langgasse No. 38.
Aufforderung.
(330) Die in Nassau und dessen nächster Umgebung bestehenden Tnrngemeinden werden von den unterzeichneten Gemeinde» freundlich ein* geladen Sonntag den 7. Mai l. I. zu einem in Oranienstein 'abznhaltenden Turntage je zwei Abgeordnete aus ihrer Mitte zu entsenden.
Die Turngemeinden zu Limburg und Diez werden sich in die Ehre der Bewirthung der Gäste theilen und alle Abgesandte werden ersucht, sich in Limburg zu sammeln, von wo die Dieter Turner ihre Gäste a Idolen werden. Voraussichtlich werden nachstehende Gegenstände in Oranienstein zur Berathung und Beschluß- nahme kommen:
I. Vereinigung der in Nassau und dessen nächster Umgebung befindlichen Turngemeinden zn einem allgemeinen Turnverein , welcher als BezirkSverei» dem allgemeinen deutschen Tnkiè blind sich anzuschlicßen hat.
II. Herstellung einer Behörde dieses Bczlrks- Verei'nS — insbesondere durch die Wahl eines Vororts — und allgemeiner Bestimmungen, welche fük den Bezirksverein als solchen Gesetzeskraft besitzen.
III. Art und Weise der Bewaffnung der Gemeinden dieses Bezirksvereins, mit Berück- stchtigung nicht weniger der auf dem Hanauer Turntage geäußerten Wünsche, als der besonders gestalteten Verhältnisse der naffauischen Volksbewaffnung.
Diese einzelnen Punkte find deßwegen hier insbesondere herauSgehoben, damit die einzelnen Gemeinden vorher über dieselben Berathungen eingehen und es so den Abgeordneten ermöglicht wird, im Namen ihrer Gemeinden, und nicht blos, wie namentlich in Hanau, nach eigner Ueberzeugung zu reden und zu handeln. Diez, den 27. April 1848.
Die Limburger und Diezer Turngemeinde.
> (335) Nenne Dich — Du großartiger Recensent, der Du Dich unterstch'st, einen Mann mit so hämischer giftiger Bosheit und Niederträchtigkeit herunterzureißen. Einen Mann, der seit Mr Jahren hier engagirt, sich "ets der Achtung des Publikums sowohl in künstlerischer, als auch in bürgerlicher Hinsicht zu erfreuen hatte! Lerne erst etwas, ehe Du Recensionen schreibst, sprich einen gerechten Tadel aus, den wird man gerne hinnehmen, aber solche elende miserable Schimpfereien kann jeder Narr schreiben. Nenne Dich, der Du von Kunst so viel versteh'st, wie eine alte Nachtmütze.
Den 28. April 1848.
Emil Deny.
(316) Mehrere Hundert Körbe Kohl- & Jvuchtfpreu werde» billig abgegeben bei
Carl Müller
f n Massenh e i m.
Verantwortlicher Redacteur : Dr. Möller.
Verlag von H. Fischer St C. Ritter, — Druck der C. Ritter'schen Bnchdruckerei.