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Freie Zeitung.

Leerheit und Recht!a

M S7.

Wiesbaden Montag, L Mai

ISAS»

Die Freie Zeitung" erscheint täglich in einem Sogen. Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; auswärts bei den »»nächst gelegenen PostämUrn. Der Abonnements - Preis vom t. März bis 1. Juli d. I. beträgt hier in Wiesbaden 2 fl.; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhesfischen Provinz Hanau 2 fl. 4j fr. inner­halb aller übrigen Thurn und Taris'schen Postbezirken 3 fl.

Inserate werden bereitwillig ausgenommen. Die JnserationS-Gebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.

Was verlangen wir von unsern neuen Landesdeputirten?

(Schluß.)

VIII. Aufgabe der jetzt zusammentretenden Stândekammer.

a) Revision des Wahlgesetzes mit besserer Bestimmung der Wahlberechtigung Künftige Anord­nung dir ec ter Wahlen u. s. w.

b) Sofortige Revision der Landesverfassung und Verwaltungs-Organisation als erstes Haupt- Geschäft eines hierzu niederzusetzenden Ausschusses.

aa) Ver einfachung des Staats - Organismus, (Eingehen überflüssiger ^Behörden und Staats-

- diener rc.)

bb) Sparsamkeit im Staatshaushalte. (Ver­minderung zu hoher Besoldungen und Pensio­nen. Gänzliche Aufhebung der StandeS- aufwandsgeldcr, der Diäten u. der ungerechtfer­tigten Pensionen. Mögliche Einschränkung der Militärkosten rc.) ,

cc) Bürgerliche Sicherstellung der Beamten im Dienst.

dd) Aufhebung des privilegirten Gerichtsstandes.

ee) Trennung der Justiz, Verwaltung und Polizei, ff) Aufhebung der Bureaukratie.

gg) Entfernung derjenigen Staatsdiener, welche durch ihre frühere dem Landeswohl widerstre­bende volksfeindliche Wirksamkeit das Ver­trauen des Landes verloren haben.

hh) Beeidigung der Staatsbeamten auf die neu rcvidirte Verfassung.

c) Feststellung der -Competenz der Ständckammrr. aa) Gesetzgebung auf den Grund der Volksson- veränetät.

bb) Sicherung der persönlichen Freiheit. (Habeas- Corpus Acte.)

cc) Controllirung der übrigen Staatsgewalten und einzelner Staatsdiener. Annahmen von An­klagen gegen solche und Zuständigkeit der Ent­scheidung.

dd) Mitwirkung bei Vorschlägen zur Besetzung des höchsten Gerichtshofes.

ce) Steuerregulirung auf den Grund einer fortschreitenden Einkommensteuer.

fl) Steuerbewilligungsrecht.

gg) Befreiung des Grundeigenthums und der Ge- werbstände von drückenden Lasten. Mög­lichste Erleichterung der Gilt,- Zins- und Z c h n t a b l ö su n g e n nach den billigsten Grund­

sätzen. Aufhebung der Bannrcchte, Feudal­lasten, Frohnven u. s. n?.

d) Einführung von gleichem Maaß Münz und Gewicht.

e) Fürsorge für die arbeitenden Classen zur Abhülfe des Nothstandes, Anordnung und glcich- heitliche Vertheilung nöthiger und nützlicher öffentlicher Arbeiten rc.

f) Kräftigen Schutz gegen Wucher.

g) Allgemeine Volksbildung durch gute Schu­len, besonders für das practische Volksleben. Realschulen für jedes Amt. Höhere Gewerbschulen rc.

IX. Religionsfreiheit.

a) Gleiche Berechtigung aller Glaubensbekenntnisse mit Freiheit des Cultus.

b) Trennung der Kirche vomStaat, mit dem Beaufsichtigungsrecht soweit es im Staatszweck begründet ist. (Sicherung der Staatsbürger gegen Uebergriffe der Kirche, Civilehe rc. kräftige Ab­wehr der Verdummungsversuche rc.

c) Trennung der Schulen von der Kirche, mit allen ihren Conscquenzen. (Gänzliche Unzulässig­keit der Trennung der Schulen und ihrer Be­aufsichtigung nach Confessio neu.

X.

Endlich fommt noch hinzu die von Seiner Hoheit dem Herzog nachträglich bewilligte, für das Volkswohl so unendlich wichtige uud die Grundlage einer freien Staatseinrichtung bildende freie Gemeindeverfassung, wozu der von der Landesregierung mitgetheilte vor­läufige Entwurf nähere Anhaltungspunkte zu conse- quenter Durchführung gibt.

Oeffentliche Bekanntmachung.

III.

In der Bekanntmachung vom 25. d. M. haben wir bereits erwähnt, daß das erste Bataillon des 2ten Regiments der Nassauischen Truppen an den Gefechten, welche die Einnahme von Freiburg begleiteten, wesent- lichku Antheil genommen hat.

Da der inmittelst etwas verspätet eingegangene Bericht des Commandanten des Herzoglichen 2tcn Re­giments d. d. Freiburg den 24. April darüber nähere Nachrichten enthält, so werden dieselben hierdurch mit- getheilt: Unsere Truppen fuhren am 23. d. M., um 8 Uhr Abends, von Karlsruhe über Offenburg nach Freiburg. Um 5 % Morgens kamen sie in dem dor­tigen Bahnhof an. Sie sormirten sich dort sehr bald, und stellten sich zur Deckung der Eisenbahn auf. Nach

8 Uhr langten daselbst noch ein Badisches und 2 Hessische Bataillone an, sowie 2 Schwadronen und 4 Geschütze. Der 2ten leichten Compagnie unseres Ba­taillons wurde die Deckung des Bahnhofs anvertraut.

Der nun beginnende Kampf wurde auf beiden Seiten der Stadt durch Tiralleurgefechte und Beschießen der Barrikaden vor der Stadt mit Artillerie eröffnet. Auf dem linken Flügel kommandirte Obristlicutenant Gerau, auf dem rechten Major Weber; als unsere Colonne nach dem Kanvnenfeuer zum Angriff schritt, wurde sie aus den vor dem Thore liegenden Garten­häusern beschossen; Freiwillige von unseren Truppen vertrieben die Aufständischen aus denselben, oder nahmen sie gefangen.

Unser Bataillon marschirte darauf mit den Ba­denern gegen das Thor. Als sie um die Ecke des Wegs bogen, erhielten sie eine Kartätschenladuug, die besonders den Badenern viele Leute verwundete. Die Tirailleure machten hierauf eine Bewegung in die Flanke, worauf sie rasch in die Stadt gelangten. Das Bataillon erbeutete 2 Kanonen und 2 Fahnen.

Leider hat sich die erste Nachricht, daß nur Wenige leicht verwundet seien, nicht bestätigt. Soldat Wilhelm Michel ist geblieben. Lieutenant Eyring wurde schwer blesirt; die Aerzte hoffen jedoch seine Ge­nesung. Sergeant Ernst uvd Korporal Best wurden stark blesirt. Außerdem erhielten nur noch Wenige leichte Wunden, die nicht zum Kampfe unfähig machten.

Unter den Aufständischen wurde auch eine Anzahl Franzosen und Schweizer gefangen genommen ein Beweis, daß die Führer des Aufstandes freinde Hülfe zur gewaltsamen Durchsetzung ihrer Pläne hcrbcigerufen haben.

Nach den letzten offiziellen Nachrichten vom 26. d. M. steht das erste Regiment mit beiden Bataillonen und einer halben nassauischen Batterie in Mannheim; das zweite Bataillon des zweiten Regiments in Bruch­sal; das erste Bataillon des zweiten Regiments in Freiburg.

Außer dem Gefecht in Freiburg vom 24. d. M. hat nach obigen Berichten kein Kampf stattgefunden. Die Ereignisse in Mannheim beschränken sich, was un­sere Truppen betrifft, auf unblutige Reibungen zwischen einigen Soldaten und Sensenmännern. Unser Bataillon wurde in die Kaserne confignirt. Der nassauische Wacht­posten an der Rheinbrücke, aus einem Sergeant und 16 Mann bestehend, zog sich vor einem andringenden be­waffneten Volkshaufen über die Brücke in die Rhein- schanze zurück.

Zwischen bayerischen Truppen und den Revolutio­närs in Mannheim ist es zu einem Gefechte gekommen.

Ein Herz für Schleswig.

(Schluß.)

Nun ging den Freunden des Gemordeten die Ah­nung von der ganzen furchtbaren Größe des Verbrechens auf. Sie legten nun jede Schonung ab. Sie reisten im Lande herum und zeigten dem Volke die blutigen Kleider seines Wohlthäters. Ein Schrei des Schmerzes und Zornes ertönte durch das ganze Land. Allenthalben stellte das Volk die Lustbarkeiten ein, die um diese Zeit gewöhnlich waren. In Schleswig besonders zog das ganze Volk Trauerkleider an, und in der Hauptstadt traten die Bürger zu einer Knutsgilde zusammen, die den Wahlspruch:Ein Herz für Schleswig" hatte, und den Eid leistete, den geliebten Herzog zu rächen.

Zu Ringstädt am Grabe des Ermordeten versam­melte sich das Volk aus allen Theilen des Reiches. Vor diesem Volksgerichte traten die Brüder des er­schlagenen Herzogs, Harald und Erich, dann Skialm Hvides Söhne »nid Peter Botildson als Kläger gegen Magnus auf. Das Volk verdammte den Mörder und rief laut nach König Niels, den man noch immer für unschuldig hielt. Als er es aber nicht wagte, auf dem

Hügel vor Ringstädt zu erscheinen und dem Volke Ge­rechtigkeit zu gewähren, da richtete sich der allgemeine Zorn gegen ihn, und er wäre in dem Hause zu Ring­städt, wo er sich versteckt hielt, ermordet worden, wenn nicht der verehrte Erzbischof von Lunden, Ascer, das Volk besänftigt hätte. An der Hand dieses Prälaten wagte es Niels endlich, vor dem Volke zu erscheinen, seine Unschuld zu betheuern und zu schwören, den Mör­der Magnus aus dem Reiche zu verweisen.

Damit begnügte sich das gute Volk. König Niels entfernte sich nach Jütland, der Mörder Magnus aber floh in sein füdgothisches Königreich.

Das Volk aber beging mit großen Feierlichkeiten den Trauerdienst am Grabe seines Lieblings. Bald entdeckte der fromme Glaube wunderbare Wirkungen dieser Andacht. Ein Brünnlcin soll am Grabe des Ver­ehrten entsprungen sein, welches wundervolle Heilungen gewährte.

Niels und Magnus sahen diese Verherrlichung ihres erschlagenen Gegners mit Aerger und Furcht. Niels befahl den Geistlichen zu Ringstädt, die Wunderfagen an Kuut'ö Grabe für gottlose Lügen zu erklären. Es fruchtete nichts. Nun ging der Frevel des dänischen Königs so weit, daß er, um das Grab seines Feindes

zu entweihen, daselbst ein gefallenes Vieh einsamen ließ. Allein der Wunderglaube dcö Volkes befestigte und verbreitete sich, und zuletzt hielt cs Niels für ge­rathen, das Volk dem frommen Wahn zu überlassen und sich der Wirklichkeit zu bemächtigen. Er brach sei­nen zu Ringstädt abgelegten Eid und rief den Mörder Magnus wieder als Thronfolger nach Dänemark. Da erhob sich das Volk zu gewaltsamem Widelgtand. Es erklärte den eidbrüchigen Stiels des Thrones verlustig und rief Kirnt' 6 jângern Bruder Erich zum König aus. Dieser kämpfte zwar längere Zeit unglücklich gegen Niels und Magnus, endlich aber schlug er sie in einer ent­scheidenden Hauptschlacht bei Lund in Schonen. Der Mörder MagnuS und sein Helfershelfer Heinrich Skokut blieben auf dem Platze, König Niels aber flüchtete schwer verwundet, nach Jütland.

Sein Verhängniß trieb ihn nach Schleswig, obwohl ihn seine Freunde vor der dortigen Kimtsgllde warnten. Er wies die Warnung mit den verächtlichen Worten zurück: Soll ein König von Dänemark sich vor den schlesivigschen Schustern und Gerbern furchten»

Als er an die Stadt kam, fand er die Thore offen. Die Geistlichkeit, die mit dem vvlksfrenudlichcn Regi­ment des erschlagenen Herzogs- nicht zufrieden gewesen