^âeLHert und Recht !^
Jg 4«K Wiesbaden. Freitag, 21. April L8L8.
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Die Wahlen für die constiLmrende Versammlung.
Jetzt, wo wir im Begriffe sind, ein öffentliches Volksleben zu erhalten, fühlen wir erst recht schmerzlich, wie sehr wir es früher entbehren mußten. Jetzt, wo wir Männer zu unserer Vertretung in die Kammer und die constituircnde Nationalversammlung wählen sollen, einpffnden wir erst recht, daß wir mit ganz einzelnen Ausnahmen noch keine öffentlichen Charaktere haben, und dieser Umstand, verbunden mit den Bestimmungen eines hastig entworfenen Wahlgesetzes, was zwar im Gefühl seiner Mangelhaftigkeit nur als ein provisorisches hcrgcstellt ist, aber diese eine Wahl sehr empfindlich fühlen läßt, stellen unS ein Resultat der Wahlen in Aussicht, bei dem der Zufall oder ein einmaliges geistiges Auftreten eines Candidaten von größerer Entscheidung sein kann, als die seit Jahren schon vorhandne entschiedne Gesinnung eines Maunes, dem aber jeder weitere Wirkungskreis, dieselbe zu bethätigen, fehlte, und den man daher nicht kennt. — Allein das Wahlgesetz für unsre Kammer-Abgeordneten läßt sich nur mit Hülfe der Kammer selbst ändern und muß deshalb jetzt befolgt werden mit seiner engherzigen, bourgeoismäßigen Bestimmung, die eine große Zahl volljähriger Staatsbürger, welche noch nicht als Gcmcindcbürger aufgenom- men sind, vom Wahlakt ausschließt.
Anders dagegen verhält cs sich mit unsern Bestimmungen über die Wahl der Deputirten für die consti- tuirendc Nationalversammlung. Nach diesen Bestimmung sollen die Wahlmänner der Kammerdeputirten auch diejenigen für die Versammlung in Frankfurt wählen, es ist also ohne weiteres hierfür auch die indirekte Wahl angenommen; ferner sind dadurch auch für diese Wahl jene oben bezeichneten Staatsbürger ausgeschlossen welche nach der Absicht der vollständigen vorberathen- den Versammlung zu Frankfurt unbedingt Theil nehmen sollten, da diese jeden majorennen Deutschen, der nicht durch Verbrechen rc. seines Rechts verlustig geworden sei, dieses Recht zugestand. Auffallender Weise hat sich der Fünfziger-Ausschuß freilig bewogen gefunden, zu volljährig noch den Zusatz „selbstständig" zu machen, was ganz der Absicht der vollen Versammlung widerspricht, allein da dieses Wort in jener Verbindung keinen ganz bestimmten Begriff hat, wie ja auch schon mehrere Petitionen um Weglassung oder wenigstens Jnterpreti- rung desselben beim Ausschuß ein gelaufen sind, so fragt cs sich sehr, ob die Regierung daö Recht hat, -bei der Wahl der Abgeordneten nach Frankfurt die noch nicht in den Gemcindeverband recipirten volljährigen Staatsbürger auszuschließen. ' (Schluß folgt.)
37. Sitzung der deutschen Bundesversammlung vom IS. April 1848.
Auf einen Antrag der siebenzehn Vertrauensmänner, betreffend:
1) die Einführung allgemeiner Volksbewaffnung;
2) bewaffneter Schutz Deutschlands zur See;
3) Einrichtungen für Leitung der auswärtigen Angelegenheiten wird beschlossen:
zu 1) den Regierungen die Maßregel dringend zu empfehlen und sie aufzufordern, hierher mitzutheilen welche Anordnungen in dieser Hinsicht getroffen seien;
zu 2) diese Frage an eine besonders niedergesetzte Commission zu verweisen;
zu 3) sich vorzubchalten in dieser Beziehung nach den Umständen gemäß zu handeln und falls eS möglich scheinen würde, besondere Missionen zu veranstalten.
Ein Antrag des badischen Gesandten, welcher dahin geht: in Gemäßheit des Artikels 19 der deutschen BundeSacte allgemeine Verkehrs- und Zollfreiheit zwischen allen Staaten des deutschen Bundes einzuführen, und zu diesem Zweck die Regierungen zur Absendung von Bevollmächtigten nach Frankfurt einzuladen, wird an die für diesen Gegenstand bestehende Commission gewiesen.
-Aus -Veranlassung Miet Mittheilung- der-Vertrauensmänner wird von dem badischen Gesandten der Antrag gestellt, sämmtliche Regierungen aufzufordern, die bei der Neugestaltung des Bundes unfehlbar zu begründende ereeutive Bundesgewalt bis zur Beendigung des Verfassungswcrks provisorisch jetzt schon in der Weise in's Leben rufen, daß von Oesterreich und Preußen je ein Mitglied und cm drittes Mitglied durch die übrigen Bundesglieder aus dem von Bayern vvrzuschlagcndcn Candibaten ernannt würden, welche drei Mitglieder unter eigener Verantwortlichkeit, und in wichtigeren Fällen nach dem Rathe der Bundesversammlung, die zum Wohle deS Gesammtvaterlandes nöthigen Maßregeln zu treffen, insbesondere auf Ernennung eines Bundes-Obcrfeldherrn Bedacht zu nehmen, die gejammten Vertheidigungsanstalten und die Volksbewaffnung zu leiten und für Vertretung Deutschlands gegenüber vom Auslande zu sorgen hätten. Dieser Antrag wird an die Vcrfassungö- Commission zur Begutachtung gewiesen.
Auf den Antrag der Bundes -Militärkommission wird beschlossen, die Einleitung zu treffen, daß die Oberbefehlshaber des 7. und des 8. Armeekorps die Bundes-Versammlung von der Aufstellung und Bewegung der unter ihrem Befehle stehenden Truppen
fortwährend in Kenntniß erhalten; ferner die badische Regierung um Nachricht zu ersuchen, ob ras Verrücken der churhessischen und nassauischen Truppen ins Badische gewünscht werde.
Ein Bericht des Badischen Divisions- Commandanten v. Gagern aus Willstett vom 16. Aprils über Bewegungen deutscher und französischer bewaffneter Arbeiter auf dem linken Ufer des Rheins und deren zu erwartendes Eindringen in Deutschland wird zur Kenntniß der Bundesversammlung gebracht.
Auf ein Gesuch der F. Waldeckischen Behörde aus Veranlassung dort ausgcbrochcncr Unruhen wird gestattet, daß die in der Nähe gelegenen churhessischen Truppen zur Hülfeleistung herbeigezogen werden.
Vorschlag zur Gründung einer Nassauscheu Medizinal - Academie.
(Schluss.)
Der Academie sieht die Aufsicht über das ganze Mcdizinalwescn zu, macht Vorschläge w. Ihr jedesmaliger Präses ist Referent im Ministerium.
Die Academie wählt aus sich einen Ausschuß als Sanitätscommission, bestehend aus 5 Mitgliedern, die die erste Instanz in Medizinalangelegenheide« bildet. Sie ist zu gle cher Zeil die Paufungslvrutusssiem, der übrigens des thierärztliche Mitglied und auch technische Mitglieder für die Naturwissenschaften beigegeben werden.
Aus diesem Ausschuß wählt der Herzog einen Ne- ferenten für die Regierung, und aus der Academie zwei Distriktsrcfcrentm, einen für den Bezirk diesseits, einen für jenseits der Lahn.
Der Ausschuß und die Referenten werde alle fünf Jahre neu gewählt. Der Präses und der RegierungS- referent müssen in Wiesbaden wohnen, und haben ihre vollständigen Büreaur in den betreffenden Collegien.
Die Academie hält alle 2 Monate eine Sitzung, in der ein Mitglied ohne triftige Entschuldigung nicht schien darf. Am Stiftungstage ist feierliche, öffentliche Sitzung.
In den Versammlungen bilden freie Besprechungen die Hauptsache; sie erstrecken sich über wissenschaftliche Fragen der Zeit, Stellung von Fragen und Thcmaten für die nächste Sitzung, Referate, Redaktionsgeschäftc, Wünsche und Vorschläge w., so wie Vorträge über wissenschaftliche Gegenstände.
Alle Ausgaben bestreitet die Regierung. Sie sind nicht größer, als die bisher auf die Verwaltung der Medizinalangelegknheitcn verwendeten.
Die Jagdlnst.
(Schluß.)
Die Jagd kann selbst, wie das Reiten, ein treffliches Erziehungsmittel abgcbe», die Jugend vor Weichheit und Wollust zu schützen, undDiana war den gerne nUegorifirenten Alten die Feindin der Venus und der Liebe. Die Jagdlnst wußte mit dcrPulvcrcrfindung steigen, weil es solche erleichterte, und schon das blvßeKnallcn dem Nimrod Musik ist. Ein ausgezeichneter Schütze, der jedesmal in's Schwarze trifft, genießt noch heute einen Ruhm, wie die Tiroler Scharfschützen. Um ihren Stolz zu mäßigen, will ich sie an die ostindischen Spritzfischchen erinnern, die Insekten, die am Ufer sitzen, auf sechs Fuß weit zu sich herab spritzen uad selten oder nie fehlen.
, Mit der Jagd des Wildes steht cs gerade wie mit Bucher- ober Jdecnjagd des Gelehrten, der in den langweiliger Folianten und Quartanten Wild beud häufig nichts findet; aber dieser Hang ist blei- VfV(A '^1'11»' nicht weit eher der Hang zu einem Ur- und luic der Hang zum Wild-, Vogel-, Fisch- Zliclitlw»^"^' tcn »och heute alle Jagd-, Polizei- und
^Hcn nicht haben ansrvttcn können, selbst
wenn man darüber, wie Esau, um Vater Isaaks Segen sich bringen sollte. Das alte griechische Lehrgedicht Oppians von der Jagd, so mittelmäßig cs auch ist, veranlaßte Kaiser Severus, ihm nicht nur die Loslaffung seines Vaters zu bewilligen, sondern auch noch für jeden Vers ein Goldstück. Jagdlust ist eine Art Instinkt; Landthiere sind, das Futter des Wilden, die erst später auf Fische verfielen. Mcnclaus klagt in der Odyssee, daß der Hunger ihn und die Scinigcn genöthigt habe, Fische zu essen, und in der Ilias ist nie von Fischen die Rede, obgleich das griechische Lager am Sceufer stand. Jener Instinkt ging über in das Leben der Kultnr, und daher haben noch fast alle Jäger immer ctivas von der Manier — der Wilden. Herodotus, der viel Gutes von Cyrus sagt, ohne den Lobredncr zu machen, wie Lenophon, erzählt, daß derselbe vier Städte abgabenfrei erklärte, weil sie so viele — königliche Hunde ernährten!
Tacitus schildert unsere Ahnen als mächtige Jäger, und Karl der Große, selbst ein großer Nimrod, wodurch er aber die Bäder Aachens entdeckte, konnte nicht Gesetze genug machen , Bischöfe und Mönche von der Jagd ab- zuhalten, und sic erbettelten Jagden ganz in ihrer Pba- rifäermanicr, um Häute für ihre Bücher und Wätpret für ihre Kranken zu haben; wer einen Jagdhund stahl,
mußte nach den burgundischen Gesetzen vor allem Volk dein Hund den Hintern küssen. Nach St. Palayc waren die Könige der Franken solche leidcnschaftlichc Jäger, daß sie sich in Hirschhäntcn begraben ließen (immer noch besser als in einer Mönchskutte); schwerlich aber waren sic leidenschaftlicher als die Gcmsenjäger in den Alpen, obgleich die schönste Gemse kaum mit zwölf Livres lohnt. Die Gefahren sind es, die Achwcchslung von Furcht und Hoffnung, diez Bewegung, die sie reizen, wie den Spiele:-, Schiffer, Krieger, und selbst den natursorschenden Reifenden. Der Gcmscnjägcr zeigt etwas Wildes, Heroisches, Trotziges mitten unter dem Volke, und der Bauer hält ihn sogar für einen Hexenmeister. Stürzt einer in Abgrund, und seine Weidlasche wird sein Todteutuch, |o sagt der Bauer: „Endlich hat ihn doä' der Teufel gepolt." Nicht alle sind so glücklich, wie ein thüringischer Köhler, der mit einem großen Bären rang ; beide stürzten die Felsen hinab, aber der Mir kam zu untery zu liegen, der Köhler auf ihn, und so hatte er für den Schrecken noch die schöne Bärenhaut. Jagd gibt Muth, wenn auch gleich ein Eber nicht |o gefährlich iy, als ein Tiger, dem der Indianer kühn seinen in Mantel gewickelten Arm ciitgegenstreckt, auf den er lvsfpringt, ' indeß der Jäger mit der Rechten ihm den Bauch auf-