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Versammlung nicht möglich war, Alles im Gedächtniß zu be­halten. Daß die Versammlung übrigens nicht diejenige war, wie man sie in den Tagen des Umschwunges zu sehen pflegte, fühlt der Herr Hauptm. W. selbst und spricht dies auch in dem mit 9 bezeichneten Artikel derNass Allgem. Ztg." aus. 5. M.

Antwort

auf eine Anfrage imWeilburger Lahnbotcn" Nr. 3.

Warum halten es die Geistlichen, welche den Staat wollen regieren helfen, für unvereinbar mit ihrem Berufe, denselben mit den Waffen zu vertheidigen? wird in jenem Blatte ge­fragt. Ich entgegne: wenn auch vielleicht einige, so theilen doch nicht alle, besonders protestantische Geistliche diese Ansicht. Man wird doch nicht daraus, daß nach der Nassauischen Wehrverfassung die Geistlichen von der Wehrpflicht befreit sind, folgern wollen, sie huldigten jener Meinung. Diese Ausnahme ist, soviel mir bekannt, nicht auf den Wunsch oder Betrieb der Geistlichkeit, sondern aus Rücksicht auf deren eigen­thümliche Berufsthätigkeit und im Hinblick auf die gegenwär­tige Constkllation der Dinge erfolgt. Denn diese ist bis jetzt noch von der Art, daß man noch nicht Ursache hat, auch die Geistlichen unter die Waffen zu rufen. Es hat sich ja noch kein Feind gegen unser Vaterland erhoben. Sollte dasselbe übrigens in so große Gefahr gerathen, daß selbst die Hülfe der Geistlichen nöthig ist, so werden diese ohne Zweifel zeigen, daß sie nicht allein das Schwert des Geistes, sondern auch das Schwert von Stahl und Eisen für die vaterländische Frei­heit zu führen wissen. Und das wäre nicht das erste Mal, daß sie für dieselbe Gut und Blut wagten. Haben doch in dem Befreiungskriege von 1813 1815 viele Geistliche, besonders preußische, gegen Napoleon gefochten, und in unserm Herzogthum Nassau leben noch einige, welche unter den Fah­nen deutscher Krieger gegen jenen Despoten in den Kampf zogen, z. B. Pfarrer Sch nabel ins in Flacht, Pfarrer Kaiser in Langscheid. Außerdem muß ich dem Fragesteller noch bemerklich machen, daß in Preußen die Geistlichen von dem Waffendienste nicht befreit sind und dieselben nichts An­stößiges darin finden. Wie es scheint, ist er völlig unbekannt mit der neuern Geschichte und den erwähnten Thatsachen, oder er ignorirt dies Alles absichtlich, sonst könnte er obige Frage, die zugleich eine ungerechte Beschuldigung enthält, nicht auf- wcrfcn.

Die in der Frage vorkommende Behauptung, daß die Geistlichen den Staat wollten regieren helfen, hat ohnstreitig darin ihren Grund, daß dieselben als Staatsbürger zur Wahl­ausübung und Mahlbarkeit berechtigt zu sein glauben, und den Antrag des Weilburger Comite's auf Ausschließung der Geistlichen von diesen: Rechte ohne Unterschied der Confession als eine offenbare Ungerechtigkeit erklärten. Es ist aber ein großer Unterschied zwischen einem Antheil an der Staatsre­gierung und einem Antheil an den activen Staatsbürgerrechten, zu welchen die Stimmfähigkeit und Wählbarkeit gehört. Das Eomite fürchtet, es möchten, wenn die Geistlichen wählbar seien, Jesuiten und Pietisten in die Deputirtenkammer kom­men; diese Befürchtung ist allerdings gegründet aber ich frage: gibt es denn bloß unter dem Chorrock und dein Meß- gewande Jesuiten, überhaupt Freunde der Reaction? Gibt es nicht solche unter allen Klassen der bürgerlichen Gesellschaft?

Darum ist die beantragte Ausschließung zugleich eine zweck­lose. Uebrigens ist dieser Gegenstand durch das neue Wahl­gesetz erledigt.

Diez, 8. April. Es ist die Aufgabe der freien Presse, die Mängel und Mißstände im Staats- wie im Gemeinde­leben hervorzuhcbcn und aufzudcckcn, das Volk aufzuklären und zu belehren, und zugleich darauf hinzuwirken, daß es den regsten Antheil an Allem nehme, was im Staate vor­geht. Die Zeitungen sind es vorzugsweise, welche am meisten dazu beitragen können, allein bis jetzt wurde dieser Zweck nur unvollkommen erreicht, und zwar durch die vielen Fremd­wörter, die wir in unserer Sprache ausgenommen haben, und deren man in jedem Zeitungsartikel einige findet. Nicht Je­der hat Gelegenheit gehabt eine fremde Sprache zu erlernen, kennt daher die Bedeutung der Fremdwörter nicht, kann sie gewöhnlich nicht einmal ausfprechen, und ist daher außer Stande, sich einen klaren Begriff von dem zu machen, was er gelesen hat. Dem Städter nun ist es wohl leicht, sich da­rüber belehren zu lassen, aber nicht so dem Landmann; er hat selten Gelegenheit, sich das, was ihm durch Fremdwörter un­verständlich ist, erklären zu lassen, und die natürliche Folge davon ist, daß die Lust zum Lesen nach und nach abnimmt, und endlich ganz verschwindet. Der Franzose spricht nur französisch, der Engländer nur englisch u. s. f., und so hat jedes Volk seine eigne Sprache, ohne daß eins derselben nö­thig hätte, Wörter aus einer fremden Sprache zu entlehnen, und wenn man z. B. zwei Franzosen einander gegenüberstellt, und läßt sie miteinander sprechen, so verstehen sic sich gewiß, man versuche cs aber einmal mit zwei Deutschen aus ein und deinselbcn Ort, und man wird die traurige Erfahrung machen, daß der eine derselben so viele Fremdwörter gebrauchen kann, daß es dem andern auch durchaus unmöglich ist, ihn zu ver­stehen. Es ist freilich beschämend für uns, dieß eingestehen zu müssen, allein daß es so ist, hat gewiß schon jeder zu be­merken Gelegenheit gehabt. Noch nie that cs mehr Noth, als gerade jetzt, daß das, was das Volk hauptsächlich in den Zeitungen ließt, klar und verständlich sei; die deutsche Sprache ist so reich an Wörtern, daß wir nicht nöthig haben sie erst aus drei verschiedenen Sprachen zu borgen, um unS deutlich zu machen, und ich richte deshalb die dringende Bitte an je­den Deutschen, das Scinige dazu beizutragen, daß diese frem­den Eindringlinge aus unserer Sprache verbannt werden, da­mit wir jetzt, wo wir ein einiges deutsches Volk sein wollen, auch endlich einmal eine eigene deutsche Sprache besitzen.

A. Pilgrim.

[] Aus dem Herzogthum, 6. April. Wir sind zwar jetzt in einer Zeit, wo cs weniger auf Worte, als auf Tha­ten ankömmt; indessen scheint es doch sonderbar, daß man die Form unserer neuesten Verordnungen nicht der Zeit an­paßt. Man sollte fast glauben, unser Herzog sei kein Fürst des Volkes, er regiere nicht im Namen des Volkes, sondern kraft eines mittelalterlichen Leibeigenschaftrechts oder gar einer von Gott gegebenen Machtvollkommenheit, wenn man unsere Verordnungen nach wie vor mitvon Gottes Gnaden" be­ginnen und darin den AusdruckUnterthan" gebrauchen sieht. Selbst zu den reaktionären Zeiten Frankreichs hat der Aus­druckUnterthan" von einem Minister Louis Philipps unvor­sichtiger Weise ausgesprochen, beinahe einen Ministersturz her-