Freie Zeitung.
â 34. Wiesbaden. Montag, 27» Mârz L8â8.
âeLHeit und Recht!
Die freie Zeitung erscheint täglich in mindestens einem halben Bogen. — Bestellungen darauf beliebe man zu machen in Wiesbaden in den Buchhandlungen von H. Fischer und H. W. Ritter; auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. — Der Abonnements-Preis vom 1. März bis 1. Juli d. I. beträgt hier in Wiesbaden 2 Gulden; auswärts durch die Post bezogen innerhalb des ganzen Herzogthums Nassau, des Großherzogthums Hessen, der freien Stadt Frankfurt, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, sowie der Kurhcssischen Provinz Hanau 2 fl. 40 fr. ; innerhalb aller übrigen Thurn und Taris'schen Postbezirken 3 st. —
Inserate werden bereitwillig ausgenommen. — Die Jnserations-Gebühren betragen für die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum 3 Kreuzer.
Ueber die Titulaturen der Fürsten.
(Eingesandt.)
Wiesbaden, 24. März. Die wahre Freiheit duldet auch nicht ein Zeichen der Sklaverei. Sobald ein Volk frei geworden, hört ein Fürst zu herrschen aus. Daß sich mit dem Regieren die Freiheit vereinigen läßt, sofern wir in diesem Begriff nichts anderes auffassen, als: Verwalten, wird sich in der Beschickung des Parlaments durch das Volk und der Ausübung der Rechte dieser höchsten einzigen deutschen Regierungsbehörde bald entscheiden. Alle deutschen Blätter, seit sie frei geworden, verkünden, daß die deutschen Fürsten zu herrschen aufgehört haben, und unter den Herolden der Herrschaft des Volkes erblicken wir die nun cen- sursreien prcußischen Zeitungen an der Spitze. Was factisch vernichtet ist, kann es vernünftiger Weise noch in leeren Formen, in Titeln und Spielereien fortdauern? Dies wird Niemand behaupten wollen. Die preußischen Organe der öffentlichen Meinung erklären laut vor aller Welt, daß die Herrschaft des Königs mit dem 19. und 20. März ihr Ende erreicht habe; und dies nicht etwa durch die alleinige Stimme des Volkes, sondern durch die eigene Erklärung des Fürsten selbst.
Wenn wir an dieser Thatsache festhalten und zwar auf dem Boden des Rechts, welches wir erworben, anerkannt und geheiligt durch das Ehrenwort der Fürsten selbst > dann können wir auch mit und aus eben diesein Recht behaupten, daß von nun an die einzige Majestät auf Erden die Ma- chestät des Volkes sei. Mit dieser Majestät des Volkes sind die bisherigen Formen, welche sich die Fürsten, wie-unerreichbare Götter vor den Augen der Sterblichen einhüllten, nicht vereinbar mehr, und es gibt vor dem Nichterstuhle der gesunden Vernunft fortan keine Macht eines Einzelnen, welche er v o n Gottes Gnaden her behaupten darf. Es käme also nur auf den Gegenbeweis an, und einen folchen führen zil wollen, selbst wenn er möglich wäre, darauf werden die
selbst gegenüber der Majestät und Hoheit des deutschen Volkes wohl verzichten.
Erlaß des hiesigen SicherheLts-Comite's.
Zu unserm Bedauern haben sich in der verflossenen Nacht tumtnultuarische Demonstrationen gegen einzelne Personen in hiesiger Stadt wiederholt.
Die Bürgergarde hat ihre Pflicht gethan und mehrere der Theilnehmer arrctirt. Sie sind der Polizeibehörde überliefert worden.
Mitbürger! Die Ehre unserer Stadt und die Sache der Freiheit leidet unter diesen ebenso unwürdigen als kleinlichen Racheübungen.
Selbst die Erwerbsquellen unserer Stadt müssen unter solchen Störungen der nächtlichen Ruhe leiden.
Sowohl unsere Ehre, als unser materielles Wohl verlangen daher die strengste Unterdrückung dieser Ruhestörungen und wenn sich wenige Uebelwollende nicht durch das Interesse der Ehre und durch die Liebe zu unserer Stadt von ihrem unwürdigen Treiben wollen abhalten lassen, dann wird und muß sie die ganze Strenge des Gesetzes treffen.
Wiesbaden, den 24. März 1848.
Das Sicherheits-Comitst.
H e r g e n h a h n.
Elf Mitglieder des N a st ä t t er Sicherheits-Comite's haben folgende Aufforderung dem hiesigen Comite übersandt:
„Uebcrall macht man die traurige Erfahrung, daß die Mehrzahl der Landbewohner, theilweise sogar die Bürger von Städten, für die errungene Freiheit noch nicht reif sind; dieß ist jedoch nicht zu verwundern, wenn man bedenkt, daß ein so schneller Wechsel zwischen Knechtschaft und Freiheit an sich etwas naturwidriges ist, auch ist zu erwarten, daß das erwachte Selstbewußtsein in unserm beginnenden öffentlichen Volksleben alsbald durch Intelligenz erstarken wird. Unverkennbar ist, daß die Landleute selbst ihre Schwäche fühlen, sie kennen ihre Freiheit, wissen sie aber nicht vermin: tig zu gebrauchen, daher die auffallende Verehrung inten- genfer Männer, die das Vertrauen des Volks staben. Eine kurze Ansprache solcher Männer reicht hin, sie zu belehren und